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Neubau Sekundärnetz Haar - Vergabe von Bauleistungen

Wärmeversorgung Haar GmbH · Haar, Bayern

Aktenzeichen 81131-26veröffentlicht 31.10.2026BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristin 23 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
16 Monate15.03.2027 – 30.06.2028
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Haar85540, Landkreis München, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Das niedrigste Preisangebot erhält 180 Punkte.60 %
  • Mit dem schriftlichen Konzept können maximal 120 Punkte erreicht werden.40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Tagen
  2. Heute
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    in 23 Tagen
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2028
    in 4 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Die Bayernwerk Natur GmbH und die Stadtwerke Haar GmbH haben eine Gesellschaft gegründet, namentlich die hiesige Auftraggeberin Wärmeversorgung Haar GmbH. Die neue Gesellschaft hat zum Ziel, der Stadt Haar eine nachhaltige Wärmeversorgung zu bieten und stellt damit einen bedeutenden Schritt in Richtung Wärmewende dar. Ein neues Netz, das sogenannte Sekundärnetz Haar, soll 2027 und 2028 gebaut werden. Die Stadtwerke kümmern sich um die kaufmännischen Aufgaben, Bayernwerk Natur ist für die Planung, den Bau, die Inbetriebnahmen sowie auch für den Betrieb als Dienstleister zuständig. Das Netz wird ab dem Heizwerk der Bayernwerk Natur im nördlichen Teil von Haar er-richtet und endet im südlichen Teil von Haar. Die genaue Beschreibung des Netzes ist der Projektbeschreibung (dort Ziff. 3 „Lage und Standort des Wärmenetzsystems“) zu entnehmen. Eigentümerin des Wärmenetzes ist die Wärmeversorgung Haar GmbH. Eigentümerin der Wärmeerzeugungsanlagen ist die Bayernwerk Natur GmbH (nachfolgend auch: „BAGN“). Die Hausübergabestationen werden von der BAGN bestellt und beigestellt. Soweit bei einzelnen Wärmekunden Wärmespeicher erforderlich sind, werden diese entweder vom jeweiligen Kunden selbst oder – bei den städtischen Gebäuden – von der BAGN beschafft. Die Lieferung der Hausübergabestationen und der Wärmespeicher ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung; die Schnittstelle der Bauleistung ergibt sich aus der Projektbeschreibung (dort Ziff. 4). Die Speicher sind dezentral neben den Übergabestationen meist in einem Heizungs- oder Technikraum im Keller untergebracht. Gegenstand des Verfahrens sind die erforderlichen Bauleistungen (Gewerke Tiefbau, Rohrleitungsbau einschließlich Schweiß- und Muffenarbeiten (Nachdämmung) sowie Straßenbau/Oberflächenwiederherstellung) für das Sekundärnetz Haar. Ausgeschrieben werden die Bauabschnitte 1 und 3 einschließlich der 14 Hausanschlüsse. Der bereits ausgeführte Bauabschnitt 2 sowie die Leitungsverlegung in der Unterführung der Deutschen Bahn sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens (vgl. Projektbeschreibung, Ziff. 3), ebenso die Verlegung in der Bahnhofstraße ab der B304 (nördlich) bis zu den Parkplätzen der Kirche St. Konrad. Die Leistungen werden als Gesamtauftrag vergeben. Der Baubeginn ist für den 15.03.2027 vorgesehen. Das gesamte Netz einschließlich der 14 Hausanschlüsse ist im Jahr 2027 und 2028 fertigzustellen (vgl. Projektbeschreibung, Ziff. 7). Umfang und Einzelheiten der Leistungen ergeben sich aus der Projektbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis. Es wird darauf hingewiesen, dass das Leistungsverzeichnis nicht mit Position 3 endet. Die nachfolgenden Positionen umfassen die Hausanschlüsse einschließlich der erforderlichen Arbeiten innerhalb der Gebäude. Darüber hinaus befindet sich Position 1 betreffend die Vorbemerkungen derzeit noch in der Ausarbeitung. Das finale Leistungsverzeichnis wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelt.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Das niedrigste Preisangebot erhält 180 Punkte.60 %
Mit dem schriftlichen Konzept können maximal 120 Punkte erreicht werden.40 %
Preis
Das niedrigste Preisangebot erhält 180 Punkte.Das Preisangebot ist ausschließlich durch vollständiges Ausfüllen des mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Leistungsverzeichnisses abzugeben. Die Ermittlung der Preispunkte des Angebots erfolgt auf Basis der angebotenen Brutto-Gesamtsumme nach den folgenden Rechenschritten: • Das preislich günstigste Angebot im Kriterium „Preis“ erhält 3 von 3 möglichen Punkten. • Jedes weitere zu wertende Angebot wird in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Preisangebot und dem zu wertenden Preisangebot mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. • Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 60 multipliziert. Das niedrigste Preisangebot erhält somit 180 Punkte.
Qualität
Mit dem schriftlichen Konzept können maximal 120 Punkte erreicht werden.Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die folgenden Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. In dem Konzept ist insbesondere auf folgende Punkte, dessen Erwartungshorizonte unter Ziff. C.V.3 genauer geschildert sind, einzugehen. Die jeweiligen Unterpunkte werden innerhalb der 40 prozentigen Gewichtung, wie folgt gewichtet: a. die Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen und Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Baumaßnahme (10 %), b. Konkrete Herangehensweise /Projektorganisation und Personaleinsatzkonzept (15 %), c. Konkrete Herangehensweise bei der Verfolgung und Steuerung der Kosten und Termine (15 %). Die Ausführungen im schriftlichen Konzept zu den vorgenannten Zuschlagsunterkriterien sollen hierbei jeweils konkret sein, sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können. Die schriftlichen Ausführungen zu den dargestellten Kriterien (vgl. C.V.1 der Verfahrensbedingungen) werden jeweils mit Punkten von 0 bis 3 bewertet und mit dem Faktor 10 (Zuschlagsunterkriterium Nr. 1 a)) bzw. dem Faktor 15 (Zuschlagsunterkriterien Nr. 1 b) und 1 c)) multipliziert. Insofern können durch das Konzept maximal 120 Punkte erreicht werden. Die einzelnen Punktwerte werden vom Auftraggeber je Unterkriterium auf Basis der folgenden Matrix vergeben: - Zuschlagsunterkriterium Nr. 1 a) bis c) wird nicht behandelt: 0 Punkte, - unterdurchschnittliche Ausführungen: 1 Punkt, - durchschnittliche Ausführungen: 2 Punkte, - überdurchschnittliche Ausführungen: 3 Punkte.

Eignung11 von 11 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (i. V. m. § 142 GWB) vorliegen (Mindestkriterium) gem. Ziff.B.I.1 lit a) der Verfahrensbedingungen. Hinweis: Die Beschreibung des Kriteriums als "andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen" erfolgt aus rein technischen Gründen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht zu den in Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen mit Russland-Bezug gehört (Mindestkriterium) gem. Ziff. B.I.1 lit b) der Verfahrensbedingungen. Hinweis: Die Beschreibung des Kriteriums als "andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen" erfolgt aus rein technischen Gründen.
Eintragung in das Handelsregister
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 46 Abs. 1 SektVO: Nachweis – nicht älter als 6 Monate – über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Bewerber, die nicht dem deutschen Recht, sondern dem eines and … ganz lesenBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 46 Abs. 1 SektVO: Nachweis – nicht älter als 6 Monate – über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Bewerber, die nicht dem deutschen Recht, sondern dem eines anderen EU-Mitgliedstaats unterliegen, haben einen gleichwertigen Nachweis zu erbringen (Mindestkriterium) gem. Ziff. B.I.1 lit c) der Verfahrensbedingungen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Vorlage einer gültigen Zertifizierung als Rohrleitungsbauunternehmen nach AGFW-Arbeitsblatt FW 601 in der Qualifikationsgruppe FW 1 oder eines gleichwertigen Gütezeichens. Bei Bewerbergemeinschaften muss dasjenige Mitglied die Anforderung erfüllen, das die Rohrleitungsbauarbeiten ausführt. Da die Ro … ganz lesenVorlage einer gültigen Zertifizierung als Rohrleitungsbauunternehmen nach AGFW-Arbeitsblatt FW 601 in der Qualifikationsgruppe FW 1 oder eines gleichwertigen Gütezeichens. Bei Bewerbergemeinschaften muss dasjenige Mitglied die Anforderung erfüllen, das die Rohrleitungsbauarbeiten ausführt. Da die Rohrleitungsbauarbeiten als kritische Aufgabe vom Bewerber selbst bzw. von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszuführen sind (Ziff. A.VII), kann diese Anforderung nicht im Wege der Eignungsleihe durch ein Unternehmen erfüllt werden, das nicht Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist (Ziff. B.III.2) gem. Ziff. B.I.1 lit d) der Verfahrensbedingungen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (bspw. durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice) – nicht älter als 12 Monate – eines in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherers. Mindestdeckungssummen: 10 Mio. EUR für Personenschäden sowie 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögens … ganz lesenNachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (bspw. durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice) – nicht älter als 12 Monate – eines in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherers. Mindestdeckungssummen: 10 Mio. EUR für Personenschäden sowie 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherung muss nachweislich mindestens für die Dauer der vorgesehenen Vertragslaufzeit bestehen, also bspw. unbefristet oder sich automatisch verlängernd abgeschlossen sein. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem Versicherungsvertrag oder den Versicherungsbedingungen vorzulegen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer ARGE, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt. Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht: Der Bewerber hat eine Eigenerklärung vorzulegen, dass die Deckungssumme im Falle der Beauftragung auf die vorgegebenen Mindestdeckungssummen erhöht wird (Mindestkriterium) gem. Ziff. B.I.1 lit e) der Verfahrensbedingungen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Umsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) gem. Ziff. B.I.1. lit h) aa) der Verfahrensbedingungen. Die Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) we … ganz lesenUmsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) gem. Ziff. B.I.1. lit h) aa) der Verfahrensbedingungen. Die Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von ­ unter und bis einschließlich EUR 10.000.000,00 mit 0 Punkten, ­ mehr als EUR 10.000.000,00 bis einschließlich EUR 13.000.000,00 mit 1 Punkt ­ mehr als EUR 13.000.000,00 bis einschließlich EUR 15.000.000,00 mit 2 Punkten, ­ mehr als EUR 15.000.000,00 bis einschließlich EUR 18.000.000,00 mit 3 Punkten, ­ mehr als EUR 18.000.000,00 bis einschließlich EUR 21000.000,00 mit 4 Punkten, und ­ mehr als EUR 21.000.000 mit 5 Punkten bewertet. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder für die Bewertung addiert. Die erreichten Punkte werden mit dem Faktor 10 faktorisiert.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) gem. Ziff. B.I.1. lit h) bb) der Verfahrensbedingungen. Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) im Tätigkeitsbereich des Auft … ganz lesenAnzahl der Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) gem. Ziff. B.I.1. lit h) bb) der Verfahrensbedingungen. Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von ­ bis einschließlich 50 Mitarbeiter mit 0 Punkten, ­ mehr als 50 Mitarbeiter bis einschließlich 60 Mitarbeiter mit 1 Punkt, ­ mehr als 60 Mitarbeiter bis einschließlich 70 Mitarbeiter mit 2 Punkten, ­ mehr als 70 Mitarbeiter bis einschließlich 80 Mitarbeiter mit 3 Punkten, ­ mehr als 80 Mitarbeiter bis einschließlich 90 Mitarbeiter mit 4 Punkten, ­ mehr als 90 Mitarbeiter mit 5 Punkten bewertet. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Mitarbeiterzahlen der Mitglieder für die Bewertung addiert. Die erreichten Punkte werden mit dem Faktor 10 faktorisiert.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Unternehmensbezogene Referenzen (2021 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist) Zur Bewerberauswahl werden maximal 5 Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft, die den in der Bekanntmachung sowie im Teilnahmeantrag (Bewerbungsformular) genannten Anforderungen entsprechen, anhand folgender … ganz lesenUnternehmensbezogene Referenzen (2021 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist) Zur Bewerberauswahl werden maximal 5 Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft, die den in der Bekanntmachung sowie im Teilnahmeantrag (Bewerbungsformular) genannten Anforderungen entsprechen, anhand folgender Kriterien bewertet: Eine Referenz wird nur dann gewertet, wenn 1. der Baubeginn der Maßnahme in den Zeitraum von 2021 bis zum Ende der für dieses Verfahren geltenden Teilnahmefrist fällt, und 2. die Baumaßnahme vor dem Ende der für dieses Verfahren geltenden Teilnahmefrist abgeschlossen wurde, wobei die Baumaßnahme dann als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt ist. Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Die wertbaren Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: • Ausführung einer Neubau-, Erneuerungs-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahme im Tief- und Rohrleitungsbau oder vergleichbare Leistungen; • mit einem Auftragswert der vom Bewerber selbst erbrachten Bauleistungen von mind. EUR 10 Mio. netto; • im Bereich Fernwärmeleitungen oder vergleichbar; • mit ausgeführten Rohrleitungsdimension >=DN250; • mit ausgeführter Trassenlänge >=3.000m. Erfüllt eine Referenz eines dieser fünf Kriterien, so erhält der Bewerber je erfülltem Kriterium 1 Teilpunkt. Erfüllen danach die maximal fünf wertbaren Referenzen alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 25 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: ­ 0 bis 3 Teilpunkte: 0 Punkte, ­ 4 bis 7 Teilpunkte: 1 Punkt, ­ 8 bis 11 Teilpunkte: 2 Punkte, ­ 12 bis 16 Teilpunkte: 3 Punkte, ­ 17 bis 21 Teilpunkte: 4 Punkte, und ­ 22 bis 25 Teilpunkte: 5 Punkte. Die erreichten Punkte werden mit dem Faktor 30 faktorisiert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft können diese Referenzanforderungen auch von einzelnen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit od … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.03.2027
Vertragsende
30.06.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
- Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt, dass der Zuwendungsbescheid (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), Modul 2) für das Vorhaben erteilt wird. Andernfalls behält sich der Auftraggeber die Aufhebung des Verfahrens vor. Ansprüche der Bewerber und Bieter entstehen hieraus nic … ganz lesen- Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt, dass der Zuwendungsbescheid (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), Modul 2) für das Vorhaben erteilt wird. Andernfalls behält sich der Auftraggeber die Aufhebung des Verfahrens vor. Ansprüche der Bewerber und Bieter entstehen hieraus nicht. - Der Auftraggeber behält sich vor, über den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu entscheiden, ohne in Verhandlungen einzutreten, § 15 Abs. 4 SektVO. - Für den Fall, dass der Zuschlagsbieter während der Vertragslaufzeit aufgrund einer Kündigung, einer Insolvenz oder aus einem sonstigen Grund endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die noch ausstehenden Leistungen ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens auf einen anderen geeigneten Bieter zu übertragen. Zu diesem Zweck kann der Auftraggeber die im ursprünglichen Vergabeverfahren nachfolgenden Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis einschließlich Gesamtrang 3 nacheinander anfragen. Maßgeblich für die Auswahl und eine etwaige Beauftragung ist das im ursprünglichen Vergabeverfahren abgegebene finale Angebot des jeweiligen Bieters einschließlich der darin enthaltenen Preise und sonstigen Angebotsbedingungen (vgl. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Für die Berufliche und technische Leistungsfähigkeit, § 34 Abs. 1 SektVO ist die Angabe erforderlich, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschließlich zu beauftragender Unterauftragnehmer mit Namen, gesetzlichen Vertretern … ganz lesenLeistung: Für die Berufliche und technische Leistungsfähigkeit, § 34 Abs. 1 SektVO ist die Angabe erforderlich, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschließlich zu beauftragender Unterauftragnehmer mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten (Mindestkriterium). Die Einschränkung zum Selbstausführungsgebot bei den Gewerken Tiefbau und Rohrleitungsbau bleibt hiervon unberührt, vgl. A.VII. der Verfahrensbedingungen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gege … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Anschrift
Blumenstraße 3, 85540 Haar
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

4.451vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.679 Lose mit Angabe)
319.162 €Zuschlagswert im Median
124.291 € – 974.316 €mittlere Hälfte, 2.489 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e7436f38-c3cb-44cc-b1f3-f118f4fe63eb.