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Neubau Rettungszentrum Waldsee | Generalplanung

Verbandsgemeinde Rheinauen · Waldsee, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 260519veröffentlicht 16.09.2026erstmals 22.05.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 31 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 03.10.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre30.12.2026 – 31.12.2029
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • 1. Erfahrung des Projektteams20 %
  • 1. Erfahrung des Projektteams0 %
  • 1. Erfahrung des Projektteams0 %
  • 2. Ausführungskonzept40 %
  • 2. Ausführungskonzept0 %
  • Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. 2. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 52 Tagen
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Verbandsgemeinde Rheinauen
    vor 40 Tagen
  4. Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhr
    vor 32 Tagen
  5. Heute
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    in 53 Tagen

Beschreibung

Neubau Rettungszentrum Waldsee

Beschreibung des Loses

Das bestehende Feuerwehrhaus der Ortsgemeinde Waldsee befindet sich derzeit in der Ludwigstraße im innerörtlichen Bereich und entspricht in vielerlei Hinsicht nicht mehr den heutigen Anforderungen an ein modernes Feuerwehrgerätehaus. Sowohl die räumlichen Kapazitäten als auch die technische Ausstattung sind begrenzt. Die Fahrzeughallen bieten nicht ausreichend Platz für den aktuellen Fahrzeugbestand, und die Sozial-, Schulungs- und Lagerbereiche sind räumlich beengt. Darüber hinaus entspricht die verkehrliche Erschließung am jetzigen Standort nicht mehr den sicherheitstechnischen Anforderungen eines schnellen und sicheren Ausrückens der Einsatzkräfte. Außerdem benötigt der Rettungsdienst des Rhein-Pfalz-Kreises ebenso neue Räumlichkeiten, die gemeinsam mit dem Feuerwehrhaus in einem Neubau zu einem zentralen Rettungszentrum kombiniert werden müssen. Im Zuge der Planung für die neue Ortsumgehung am westlichen Ortsrand wurden Standortalternativen im Bereich der neuen Straße für einen möglichen Neubau geprüft und eine Machbarkeitsstudie zur Objektplanung erarbeitet. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Neubau eines Rettungszentrums in Waldsee im Wege einer Totalunternehmervergabe zu realisieren. Hierzu soll der Totalunternehmer neben der schlüsselfertigen Errichtung des Bauwerks die hierfür erforderlichen Planungsleistungen ab der Leistungsphase 5, insbesondere 5, 8 und teilweise 9 (Ordnen und Übergeben der bereits in den Leistungsphasen 1-8 entstandenen Dokumente) im Sinne der HOAI übernehmen. Die gegenständliche funktionale Leistungsbeschreibung (Anlage 802) beschreibt die hierfür erforderlichen Generalplanungsleistungen. Diese sind insbesondere die Leistungsphasen 1, 2, 3, 4, und 9 (mit Ausnahme der Dokumentation der Leistungsphase 9), sowie die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung für die Beschaffung der Totalunternehmerleistungen, sowie die Kontrolle der Arbeiten der Leistungsphase 5 und 8 des Totalunternehmers. Der Auftragnehmer hat insbesondere die Aufgabe, - die vorhandenen Voruntersuchungen und Planungsgrundlagen fachlich zu prüfen, zu bewerten und zu plausibilisieren; - die Planungsgrundlagen bis zum für die Vergabe erforderlichen Stand fortzuentwickeln; - die funktionale Leistungsbeschreibung einschließlich sämtlicher Vergabeunterlagen für die Totalunternehmervergabe zu erstellen; - den voraussichtlichen Auftragswert der Totalunternehmerleistungen belastbar zu ermitteln; - den Auftraggeber bei der Durchführung des Vergabeverfahrens für die Totalunternehmerleistungen fachlich und technisch zu begleiten; sowie - die Ausführung der Bauleistungen durch eine unabhängige Kontrolle der Objektüberwachung zu begleiten, um die Bauherreninteressen gegenüber dem Totalunternehmer sicherzustellen. - Mängelfeststellung: Fachliche Beratung und Begehung des Objekts zur Feststellung von Mängeln vor Ablauf der Verjährungsfristen. Mängelbeseitigung: Mitwirken bei der Überwachung der Beseitigung von fristgerecht gerügten Mängeln. Sicherheitsleistungen: Mitwirken bei der Freigabe von Einbehalten oder Bürgschaften nach Ablauf der Gewährleistung. Ziel der Beauftragung ist die Schaffung der Voraussetzungen für eine wirtschaftliche, technisch hochwertige und terminsichere Realisierung eines funktional und gestalterisch überzeugenden Neubaus unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers. Der Leistungsgegenstand umfasst insbesondere: - Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen) nach den Leistungsphasen 1 sowie den für die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung erforderlichen Teilen der Leistungsphase 2 HOAI; - Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung sowie der Technischen Ausrüstung, soweit diese für die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschrei-bung und der Vergabeunterlagen erforderlich sind; - die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung einschließlich der Vergabeunterlagen für die Totalunternehmervergabe; - die Ermittlung des Auftragswertes der Totalunternehmerleistungen; - die fachliche Begleitung des Vergabeverfahrens einschließlich der Angebotswertung und der technischen Prüfung der Angebote; sowie - die unabhängige Kontrolle der Objektüberwachung während der Bauausfüh-rung. - Teile der Leistungsphase 9 (und zwar: Mängelfeststellung: Fachliche Beratung und Begehung des Objekts zur Feststellung von Mängeln vor Ablauf der Verjährungsfristen. Mängelbeseitigung: Mitwirken bei der Überwachung der Beseitigung von fristgerecht gerügten Mängeln. Sicherheitsleistungen: Mitwirken bei der Freigabe von Einbehalten oder Bürgschaften nach Ablauf der Gewährleistung. Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Für Einzelheiten zum Leistungsgegenstand und Leistungsumfang wird auf die funktionale Leistungsbeschreibung (Anlage 802) verwiesen. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Anlage 802 - Funktionale Leistungsbeschreibung; - Anlage 801 - Leistungs- und Vergütungskatalog; - Anlage 906 - Vertrag.

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

1. Erfahrung des Projektteams20 %
1. Erfahrung des Projektteams0 %
1. Erfahrung des Projektteams0 %
2. Ausführungskonzept40 %
2. Ausführungskonzept0 %
Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)40 %
Qualität
1. Erfahrung des Projektteamsa) Bewertung der Zusammenarbeit in früher ausgeführten Pla-nungsprojekten Bewertet wird, in welchem Umfang die für die neun Schlüsselrollen vor-gesehenen Personen bereits in früheren Planungsprojekten erfolgreich zusammengearbeitet haben. Hierzu werden die zwischen den einzelnen Schlüsselpersonen bestehenden paarweisen Konstellationen betrachtet. Diese Betrachtung dient als einheitlicher und transparenter Maßstab für die Breite und Dichte der innerhalb des angebotenen Projektteams bereits praktisch erprobten Zusammenarbeit. Damit ist nicht die Annahme verbunden, dass jede fachliche Schnittstelle für die Durchführung des Vorhabens die gleiche technische Bedeutung besitzt. Gegenstand der Bewertung ist vielmehr die innerhalb des konkret angebotenen Schlüsselpersonenteams vorhandene gemeinsame Pro-jekterfahrung in den nachfolgend benannten Funktionen. - Gesamtprojektleiter Generalplanung (verantwortlich für die Gesamtkoordination aller Planungsdisziplinen, die zentrale Kom-munikation mit dem Auftraggeber sowie die Koordination der funk-tionalen Leistungsbeschreibung und der Totalunternehmervergabe Plus) (1.a.); - Stellvertretender Projektleiter Generalplanung (verantwortlich für die Unterstützung und Vertretung des Gesamtprojektleiters bei der Gesamtkoordination, der Kommunikation mit dem Auftragge-ber sowie der Koordination der funktionalen Leistungsbeschrei-bung und der Totalunternehmervergabe Plus) (1.b.); - Projektleiter Objektplanung Gebäude und Innenräume (1.c.); - Projektleiter Technische Ausrüstung - Versorgungstechnik (insbesondere für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 sowie für die einsatz- und rettungszentrumspezifischen technischen Anla-gen, insbesondere Abgasabsaugung, Druckluftversorgung, Lüf-tung und technische Betriebsanlagen) (1.d.); - Projektleiter Technische Ausrüstung - Elektrotechnik (insbe-sondere für die Anlagengruppen 4, 5 und 8 sowie für Stromver-sorgung, Sicherheitsstromversorgung, Netzersatzanlagen, Lad-einfrastruktur, Alarmierungs-, Kommunikations- und Sicherheits-technik, Erdung und Blitzschutz) (1.e.); - Projektleiter nutzerspezifische Bedarfs- und Funktionspla-nung (verantwortlich insbesondere für die planerische Umset-zung der einsatz- und betriebsorganisatorischen Anforderungen, der Alarm- und Ausrückwege, der Fahrzeughallen und Funktions-bereiche, der Schwarz-Weiß-Trennung sowie der Anforderungen an Betriebssicherheit, Redundanz und Aufrechterhaltung der Ein-satzfähigkeit) (1.f.); - Projektleiter nutzerspezifische Einrichtungen der Feuerwehr (verantwortlich insbesondere für die planerische Umsetzung (möglich dann durch mehrere Personen) der nutzerspezifischen Einrichtungen der Feuerwehr, insbesondere Atemschutzwerk-statt, Schlauchwerkstatt und Feuerwehreinsatzzentrale) (1.g.); - Projektleiter Tragwerksplanung (1.h.) und - Projektleiter Freianlagenplaner (1.i.) Die vorgenannten Personen bilden gemeinsam das Projektteam. Der Bieter hat die für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen (= Teammitglieder) in den vorgenannten Funktionen namentlich zu benen-nen. Anzugeben ist der Name des Teammitglieds und des Unterneh-mens, bei dem das Teammitglied tätig ist (angestellt oder selbstständig). Die benannten Personen müssen nicht personenverschieden sein. Es ist zulässig, dass ein und dieselbe Person mehrere der vorgenannten Funk-tionen übernimmt. So kann beispielsweise eine Person sowohl als Ge-samtprojektleiter Generalplanung als auch als Projektleiter Objekt-planung Gebäude und Innenräume benannt werden. Soweit eine Person mehrere Funktionen übernehmen soll, muss sie über die für jede dieser Funktionen erforderliche fachliche Qualifikation und Erfahrung verfügen. Der Bieter muss zudem sicherstellen, dass die Person unter Berücksichtigung des Leistungsumfangs und ihrer zeitlichen Verfügbarkeit sämtliche übernommenen Funktionen ordnungsgemäß wahrnehmen kann. Bewertet wird die gemeinsame Projekterfahrung der nachfolgend be-zeichneten Teammitgliedskonstellationen: - (1.a.) und (1.b.) …
Qualität
1. Erfahrung des ProjektteamsBeginn der Fortsetzung (Teil 1)***: Bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen erhält der Bieter je Teammitgliedskonstellation drei (3) Punkte. Maximal können daher 108 Punkte (36 x 3) erzielt werden. Der Bieter hat hierfür in der Anlage 600 "Zusammenarbeit des Projekt-teams" die grün markierten Felder in dem Tabellenblatt "Teammitglieder" sowie in dem Tabellenblatt "Zusammenarbeit" auszufüllen. Sofern der Bieter die Zusammenarbeit zweier Teammitglieder in der An-lage 600 mit "Ja" angibt, hat er das gemeinsame Referenzprojekt kurz zu beschreiben sowie zu beschreiben, dass die beiden Teammitglieder im Referenzprojekt im Rahmen ihrer jeweiligen Funktionen tatsächlich mitei-nander an mindestens einer fachübergreifenden Planungs-, Abstim-mungs- oder Koordinationsaufgabe gearbeitet haben. b) Bewertung der persönlichen Erfahrung des Projektteams Der Bieter hat für jede für das Projektteam benannte Person mindestens ein persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt. Das persönliche Referenzprojekt muss - den Neubau eines Rettungszentrums, eines Feuerwehrhauses, einer Feuerwache oder einer kombinierten Feuer- und Rettungs-wache zum Gegenstand gehabt haben [Mindestanforderung]; und - von der benannten Person muss das benannte Referenzprojekt persönlich in derselben Funktion und Rolle bearbeitet worden sein, für die sie im vorliegenden Vergabeverfahren vorgesehen ist [Mindestanforderung]. Eine Tätigkeit in einer lediglich fachlich verwandten, unterstützenden oder untergeordneten Funktion genügt nicht. Erfüllt für ein Teammitglied keines der eingereichten persönlichen Refe-renzprojekte sämtliche vorgenannten Mindestanforderungen, wird das Angebot ausgeschlossen. Bewertet werden ausschließlich persönliche Referenzprojekte, die sämt-liche vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name der benannten Person - Funktion und Rolle der benannten Person in dem persönlichen Referenzprojekt - Bezeichnung und kurze Beschreibung des Referenzprojekts; - kurze Beschreibung der von der benannten Person persönlich erbrachten Leistungen; - Art des errichteten Gebäudes; - Name des Unternehmens, das die betreffenden Planungsleistungen ausgeführt hat; - Zeitraum der persönlichen Tätigkeit der benannten Person; Angaben zu den nachfolgend aufgeführten Bewertungskriterien Ein Bewertungskriterium gilt nur dann als erfüllt, wenn das betreffende Projektmerkmal Gegenstand des Referenzprojekts war und die benannte Person im Rahmen der von ihr ausgeübten Funktion persönlich an dessen Planung, Koordination oder Umsetzung mitgewirkt hat. Die bloße Zugehörigkeit zum Projektteam genügt nicht. (ii.) Die Bewertungssystematik ist wie folgt: Für jedes erfüllte Kriterium wird ein Punkt vergeben. Je persönlichem Referenzprojekt können höchstens sechs Punkte erzielt werden. - Kriterium 1: Rettungszentrum oder kombinierte Feuer- und Rettungswache Das persönliche Referenzprojekt umfasste den Neubau eines Rettungszentrums oder einer kombinierten Feuer- und Rettungswache, in der jeweils mindestens zwei Organisationen oder Funktionsbereiche der Gefahrenabwehr oder Notfallversorgung untergebracht wurden. Ja = 1 Punkt; Nein = 0 Punkte. - Kriterium 2: Fahrzeughallen für Einsatzfahrzeuge: Das persönliche Referenzprojekt umfasste Fahrzeughallen für Einsatzfahrzeuge einschließlich der zugehörigen Einsatz-, Funktions-, Lager- oder Werkstattbereiche. Ja = 1 Punkt; Nein = 0 Punkte. - Kriterium 3: Besondere technische Infrastruktur der Fahrzeughallen: Das persönliche Referenzprojekt umfasste eine besondere technische Infrastruktur für Einsatzfahrzeuge, insbesondere Abgasabsauganlagen, Druckluftversorgung, Ladeinfrastruktur oder vergleichbare technische Versorgungseinrichtungen. Ja = 1 Punkt; Nein = 0 Punkte. - Kriterium 4: Notstromversorgung oder technische Redundanz: Das persönliche Referenzprojekt umfasste e …
Qualität
1. Erfahrung des ProjektteamsBeginn der Fortsetzung (Teil 2)***: Zu der punktemäßigen Bewertung: - Die im Rahmen der Bewertung der Zusammenarbeit in früher ausgeführten Planungsprojekten (Buchstabe a)) sowie der persönlichen Erfahrung (Buchstabe b)) erzielten Punkte werden addiert. - Der Bieter kann daher maximal 243 Punkte (108 Punkte gemäß der Zusammenarbeit in früher ausgeführten Planungsprojekten (Buchstabe a) + 135 Punkte gemäß der persönlichen Erfahrung (Buchstabe b)) erzielen. - Der Bieter kann in diesem Zuschlagskriterium maximal 20,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor 20/243 multipliziert. Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch die jeweils benannten Personen zu erbringen. Die jeweils benannte Person darf während der Vertragslaufzeit nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in Textform ausgetauscht werden. Im Übrigen gelten die Regelungen des Vertrags (Anlage 906). Der Auftraggeber kann seine Zustimmung verweigern, wenn die als Er-satz vorgesehene Person nicht mindestens über eine gleichwertige Er-fahrung verfügt. Eine gleichwertige Erfahrung liegt vor, wenn die Ersatzperson bei einer hypothetischen Bewertung nach den für die betreffende Funktion gelten-den Zuschlagskriterien mindestens dieselbe Punktzahl erreicht hätte wie die zu ersetzende Person im Vergabeverfahren. Ende der Fortsetzung (Teil 2)***.
Qualität
2. AusführungskonzeptBewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um die nachfolgenden Ziele bestmöglich zu erreichen: - Unterkriterium 1: Projektverständnis und beabsichtigte Vorgehensweise - 0 bis 5 Bewertungspunkte: Der Bieter hat in dem Ausführungskonzept anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn die ausgeschriebenen Leistungen erbringen wird, um die Planung, Vorbereitung der Vergabe und fachtechnische Begleitung des Neubaus des Rettungszentrums entsprechend den Anforderungen der funktionalen Leistungsbeschreibung bestmöglich sicherzustellen. Der Bieter hat darzustellen, - wie er die Aufgabenstellung und die projektspezifischen Anforderungen des Vorhabens verstanden hat, - welche Vorgehensweise er für die Übernahme und Plausibilisierung der vorliegenden Voruntersuchungen sowie deren Überführung in eine umsetzungsreife Planung vorsieht, - wie er die Erstellung der Vergabeunterlagen und die Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen durchführen wird, und - wie er die fachtechnische Begleitung der Bauausführung organisieren wird. - Unterkriterium 2: Organisation der fachtechnischen Bauüberwachung für eine hohe Verfügbarkeit sowie hohe Vor-Ort-Präsenz - 0 bis 5 Bewertungspunkte: Der Bieter hat zudem anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn konkret vorgehen wird, um während der Bauausführung eine hohe Verfügbarkeit des Verantwortlichen für die fachtechnische Bauüberwachung und eine hohe Vor-Ort-Präsenz des Verantwortlichen für die fachtechnische Bauüberwachung bestmöglich sicherzustellen. Der Bieter hat darzustellen, - in welchem Umfang der Verantwortliche für die fachtechnische Bauüberwachung auf der Baustelle präsent sein wird, - wie der Abstimmungsrhythmus zwischen dem Verantwortlichen für die fachtechnische Bauüberwachung, des Auftraggebers und den ausführenden Unternehmen während der Bauausführung ausgestaltet wird; - wie kurzfristige Baustellentermine und unvorhergesehene Ereignisse organisatorisch sichergestellt werden, - welche Vertretungsregelungen bestehen, um auch im Falle einer urlaubs-, krankheits- oder sonstigen vorübergehenden Verhinderung des Verantwortlichen für die fachtechnische Bauüberwachung eine kontinuierliche fachtechnische Begleitung der Bauausführung sicherzustellen. - Unterkriterium 3: Projektorganisation - 0 bis 5 Bewertungspunkte: Der Bieter hat ferner anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn die Projektorganisation konkret ausgestalten wird, um die einzelnen Projektphasen personell, organisatorisch und zeitlich bestmöglich aufeinander abgestimmt durchzuführen. Der Bieter hat darzustellen, - wie er die Bearbeitung der einzelnen Projektphasen organisiert und aufeinander abstimmt (Bearbeitungsablauf); - welche wesentlichen Meilensteine und Bearbeitungszeiträume er für die Leistungserbringung vorsieht (Terminplan); - welche Leistungsbestandteile er mit eigenem Personal und welche Leistungsbestandteile er durch Nachunternehmer, freie Mitarbeiter oder sonstige fachliche Partner erbringen lässt; - welche Rolle die vorgesehenen Nachunternehmer, freien Mitarbeiter oder sonstigen fachlichen Partner im Projekt übernehmen und wie deren Verfügbarkeit während der Projektlaufzeit sichergestellt wird. Formale Anforderungen an das Ausführungskonzept - Das Ausführungskonzept darf je Unterkriterium einen Umfang von höchstens drei (3) DIN-A4-Seiten umfassen. - Soweit die Ausführungen zu einem Unterkriterium diesen Umfang überschreiten, bleiben die darüber hinausgehenden Seiten (ab Seite vier (4)) bei der Bewertung unberücksichtigt und haben keinen Einfluss auf die Angebotswertung. Der Auftraggeber behä …
Qualität
2. AusführungskonzeptBeginn der Fortsetzung (Teil 1)***: Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Das Ausführungskonzept wird im Falle der Auftragserteilung als Anlage 602 Ver-tragsbestandteil. HINWEIS: Die erzielten Bewertungspunkte werden addiert. Insgesamt kann Bieter in dem Zuschlagskriterium maximal 15 Bewertungspunkte erzielen. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungs-faktor 8/3 multipliziert. Der Bieter kann daher maximal 40,00 qualitative Leistungspunkte in diesem Zuschlagskriterium erzielen. Das Zuschlagskriterium ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wer-tungsrelevant. Ende der Fortsetzung (Teil 1)***.
Preis
Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Leistungs- und Vergütungskatalog [Anlage 801] HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Kalkulatorischer Angebots-preis (brutto)" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant. Maximal kann ein Bieter 40 preisliche Leistungspunkte erzielen. Die erzielten preislichen Leistungspunkte werden mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.

Eignung6 von 6 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Unternehmensbezogene Referenzprojekte: 1. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag für die nachfolgend dargestellten Teilleistungen 1 bis 2 jeweils mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen einzureichen. Die unternehmensbezogenen Referenz … ganz lesenUnternehmensbezogene Referenzprojekte: 1. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag für die nachfolgend dargestellten Teilleistungen 1 bis 2 jeweils mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen einzureichen. Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen. a) Teilleistung 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen nach den Leistungsphasen 1 sowie die für die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung erforderlichen Teilen der Leistungsphase 2 HOAI; Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung sowie der Technischen Ausrüstung, soweit diese für die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung und der Vergabeunterlagen erforderlich waren: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen - Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen nach den Leistungsphasen 1 sowie den für die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung erforderlichen Teilen der Leistungsphase 2 HOAI; Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung sowie der Technischen Ausrüstung, soweit diese für die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung und der Vergabeunterlagen erforderlich war - einzureichen. Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss die Erbringung von Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen nach den Leistungsphasen 1 sowie die für die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung erforderlichen Teile der Leistungsphase 2 HOAI; Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung sowie der Technischen Ausrüstung, soweit diese für die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung und der Vergabeunterlagen erforderlich waren, durch den Referenznehmer umfasst haben; - die Leistungsphase 1 darf nicht vor dem 01.01.2022 begonnen und die erforderlichen Teile der Leistungsphase 2 müssen spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (MM.JJJJ) der Leistungsphase 1 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der erforderlichen Teile der Leistungsphase 2. Die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend; - Gesamtkosten (Kostengruppe 300 bis 700) (brutto) des Referenzprojekts von mindestens 6.000.000,- Euro (brutto). - Darüber hinaus muss von dem Referenznehmer in dem Referenzprojekt mindestens eine der nachfolgenden besonderen Planungsanforderungen erfüllt worden sein: a) Die Grundriss- und Erschließungsplanung wurde wesentlich durch besondere betriebliche Prozess-, Alarm-, Einsatz- oder sonstige zeitkritische Funktionsabläufe bestimmt. b) Bei der Planung waren unterschiedliche Personen-, Fahrzeug-, Material- oder Betriebswege funktional voneinander zu trennen oder aufeinander abzustimmen. c) Das Referenzprojekt verfügte über funktional voneinander getrennte Bereiche, deren Trennung aufgrund besonderer hygienischer, arbeitsschutzrechtlicher, kontaminationsbezogener oder vergleichbarer betrieblicher Anforderungen planerisch sicherzustellen war. d) Die Objektplanung erforderte eine besondere räumliche und konstruktive Koordination fest installierter technischer Anlagen oder Betriebseinrichtungen mit dem Hallenbereich, der Tragstruktur und/oder der Gebäudehülle. b) Teilleistung 2: Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen - Erstellu …
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beginn der Fortsetzung (Teil 1)***: Kombinierbarkeit der Referenzen: Der Nachweis der unternehmensbezogenen Referenzprojekte für die Teilleistungen 1 bis 2 kann durch dasselbe Referenzprojekt oder durch unterschiedliche Referenzprojekte erfolgen. Maßgeblich ist, dass alle Anforderungen jeweils vol … ganz lesenBeginn der Fortsetzung (Teil 1)***: Kombinierbarkeit der Referenzen: Der Nachweis der unternehmensbezogenen Referenzprojekte für die Teilleistungen 1 bis 2 kann durch dasselbe Referenzprojekt oder durch unterschiedliche Referenzprojekte erfolgen. Maßgeblich ist, dass alle Anforderungen jeweils vollständig erfüllt sind. Der Bewerber hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Kurzbeschreibung der früher ausgeführten Leistung; der Bieter hat die früher ausgeführten Leistungen so zu beschreiben, dass die Erfüllung der jeweiligen Mindestanforderungen aus der Beschreibung des Referenzprojekts nachvollziehbar hervorgeht; - Angaben zu den ausgeführten Anforderungen je Teilleistung; - Angabe zu den Auswahlkriterien; - Name des Auftraggebers. Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV); weil der Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben. Kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft nicht mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt je Teilleistung angeben, das die aufgestellten (Mindest-)Anforderungen (kumulativ) erfüllt, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt je Teilleistung anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber- / Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen: Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis: Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. 4. Auswahlkriterien: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt je Teilleistung und höchstens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben. Soweit mehr als die Mindestzahl von drei (3) geeigneten Bewerbern einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber, die als Bieter zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vor-nehmen. Die nachfolgend genannten Auswa …
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beginn der Fortsetzung (Teil 2)***: Auswahlkriterium 2: Besondere Planungsanforderungen des Referenzprojekts Für jede nachstehend genannte besondere Planungsanforderung, die in dem jeweiligen Referenzprojekt von dem Referenznehmer erfüllt wurde, werden die nachfolgenden Punkte vergeben: Maximal e … ganz lesenBeginn der Fortsetzung (Teil 2)***: Auswahlkriterium 2: Besondere Planungsanforderungen des Referenzprojekts Für jede nachstehend genannte besondere Planungsanforderung, die in dem jeweiligen Referenzprojekt von dem Referenznehmer erfüllt wurde, werden die nachfolgenden Punkte vergeben: Maximal erreichbare Punkte: Maximal 8 Punkte können je Referenzprojekt erreicht werden. Für vier Referenzprojekte können maximal 32 Punkte erreicht werden: Die Grundriss- und Erschließungsplanung wurde wesentlich durch besondere betriebliche Prozess-, Alarm-, Einsatz- oder sonstige zeitkritische Funktionsabläufe bestimmt; (ja = 2 Punkt / nein = 0 Punkte). Bei der Planung waren unterschiedliche Personen-, Fahrzeug-, Material- oder Betriebswege funktional voneinander zu trennen oder aufeinander abzustimmen; (ja = 2 Punkt / nein = 0 Punkte). Das Referenzprojekt verfügte über funktional voneinander getrennte Bereiche, deren Trennung aufgrund besonderer hygienischer, arbeitsschutzrechtlicher, kontaminationsbezogener oder vergleichbarer betrieblicher Anforderungen planerisch sicherzustellen war; (ja = 2 Punkt / nein = 0 Punkte). Die Objektplanung erforderte eine besondere räumliche und konstruktive Koordination fest installierter technischer Anlagen oder Betriebseinrichtungen mit dem Hallenbereich, der Tragstruktur und/oder der Gebäudehülle; (ja = 2 Punkt / nein = 0 Punkte). Der Bieter hat durch Ankreuzen von "ja" oder "nein" anzugeben, ob das unternehmensbezogene Referenzprojekt die jeweilige besonderen Planungsanforderungen erfüllt. Wird weder "ja" noch "nein" angekreuzt, kann der Auftraggeber nicht feststellen, ob die besonderen Planungsanforderungen erfüllt ist. Die betreffende besonderen Planungsanforderungen bleibt bei der Punktebewertung des Referenzprojekts dann unberücksichtigt. Die erzielten Punkte für die Auswahlkriterien 1 und 2 der einzelnen unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert. Je eingereichtem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 13,00 Punkte je Teilleistung erzielt werden. Zur punktemäßigen Bewertung: Der Bewerber kann für die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten unternehmensbezogenen Referenzprojekte, die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen, bis zu 52,00 Punkte erzielen. Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV); weil der Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber eine bestimmte Anzahl von Bewerbern zur Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht, welcher dieser Bewerbe …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
30.12.2026
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
1. Ja, unter Beachtung von § 132 GWB. 2. Stufenweise Beauftragung: Leistungsstufe 1: Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1); Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 2); Entwurfsplanung (Leistungsphase 3). Leistungsstufe 2: Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4). Leistungsstufe 3: Objektbetreuung (Leistungsphase 9).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Vertrag Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag [Anlage 906] geschlossen. Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags über die E-Vergabeplattform zustande, einer beiderseitigen Unterzeichnung des Vertragstextes bedarf es nicht. Der Auftragnehmer hat die Ver … ganz lesenLeistung: 1. Vertrag Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag [Anlage 906] geschlossen. Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags über die E-Vergabeplattform zustande, einer beiderseitigen Unterzeichnung des Vertragstextes bedarf es nicht. Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits in dem Stadium der Vertragsanbahnung (also im Vergabeverfahren) für den interessierten Wirtschaftsteilnehmer gegolten hat. 2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung: Als Mindestanforderungen an die Leistungserbringung, welche nicht verhandelbar ist, wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat; oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist; und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YNXMK1G# 1. Bewerber- / Bietergemeinschaft: Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber - / Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft) unter … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YNXMK1G# 1. Bewerber- / Bietergemeinschaft: Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber - / Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und das für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages vertretungsberechtigte Mitglied bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber- / Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber- / Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird. Die Bewerber- / Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bewerber-_Bietergemeinschaft" zu verwenden. Die Anlage ist von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. 2. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureich …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee
Kontakt
info@vg-rheinauen.de

Bei uns erfasst

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

267vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (240 Lose mit Angabe)
208.766 €Zuschlagswert im Median
92.635 € – 479.680 €mittlere Hälfte, 121 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Rheinland-Pfalz (26 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. 4. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 15.10.2026
  2. 3. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 06.10.2026 auf 15.10.2026 verschoben
  3. 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 07.08.2026 auf 06.10.2026 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 26.06.2026 auf 07.08.2026 verschoben
  5. BekanntmachungFrist 26.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 991c04fe-ca10-4e6b-9304-0ad31b4757ed.