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Neubau Panoramabad Wartberg - Feuerlöschtechnik

Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle · Pforzheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen EPVB 2026.16veröffentlicht 23.09.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 12 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Baden-Württemberg (33 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
9 Monate01.07.2027 – 24.03.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Pforzheim75175, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (71 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (123 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 45 Tagen
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe24.de
    vor 12 Tagen
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle Neues Rathaus, Marktplatz 1 75175 Pforzheim
    vor 12 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    58 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 46 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 24.03.2028
    in 8 Monaten

Beschreibung

Feuerlöschtechnik

Beschreibung des Loses

Neubau Panoramabad Wartberg Pforzheim

Lieferung und Montage von Trockensteigleitungen mit Einspeise- und Entnahmestellen sowie von Feuerlöschern in einem öffentlich Schwimmbad

2 Löschwassereinspeisungen 5 Entnahmeschränke Brandschottsysteme L-90 Durchführungen F90 Hauseinführungen ca. 110 m Trockenleitungen Edelstahl Presssystem ca. 20 m Trockenleitung PE-RC erdverlegt zugehörige Dämmarbeiten

Für den Neubau des Hallenbads auf dem "Wartberg" in Pforzheim sind zwei Edelstahl Trockensteigleitungen mit insgesamt rd. 110 m Länge, einschließlich 2 Löschwassereinspeisungen und 5 Entnahmeschränken zu installieren. Die Einspeisungen erfolgen Im Freien vor dem Gebäude, die Zuleitungen sind jeweils im Erdreich verlegt und dort aus PE-RC, insgesamt rd. 20 m. Teilbereiche der Trockenleitungen müssen feuerbeständig ummantelt werden und Teilbereiche werden aus Kondensatschutzgründen gedämmt. Ferner sind rd. 100 Feuerlöscher mit unterschiedlichen Löschmitteln zu liefern und zu montieren. Schwimmbadatmosphäre ist chloridhaltig, dies ist bei der Ausführung zu berücksichtigen. Gegenstand der Beschaffung ist ferner die Wartung der gesamten vorstehenden Anlagen für die Dauer von 4 Jahren.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung7 von 7 angegeben

Referenzen zu bestimmten Arbeiten
1) Referenzangabe von mind. 3 seit einschl. 2021 abgeschlossenen Aufträgen für Löschwasser-Trockenleitungen mit Ausführung aus Edelstahl, und mind. 1 Referenz mit erdverlegten Löschwasser-Trockenleitungen aus PE 100 RC. 2) VdS-zertifizierter Fachbetrieb
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Gemäß KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung
Allgemeiner Jahresumsatz
Gemäß KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Gemäß KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung
Eintragung in das Handelsregister
Gemäß KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2027
Vertragsende
24.03.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
58 Tage
Angebotsöffnung
26.10.2026, 10:00 Uhr. Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle Neues Rathaus, Marktplatz 1 75175 Pforzheim. Angebotsöffnung durch den Submissionsleiter und den Schriftführer. Es sind keine weiteren Personen zuglassen (elektronisches Verfahren)!
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Gem. KEV 179 AngErg Eignung: a) Umsatz des Unternehmens der letzten 3 Jahre b) Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind /Referenzen der letzten 5 Jahre c) Arbeitskräfte der letzten 3 Jahre d) Eintragungen in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes e) Angabe … ganz lesenLeistung: Gem. KEV 179 AngErg Eignung: a) Umsatz des Unternehmens der letzten 3 Jahre b) Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind /Referenzen der letzten 5 Jahre c) Arbeitskräfte der letzten 3 Jahre d) Eintragungen in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes e) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation f) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt g) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung h) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft VDS-Zertifizierung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags … ganz lesenIn diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1§ 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Folgende Nachweise sind zwingend: Gemäß KEV 179, alternativ Präqualifizierungsnachweis Verpflichtung Mindestlohn - Tariftreue Freistellungsbescheinigung FA Eigenerklärung Beachtung Russland-Sanktionen Referenzen (3 St.) die vergleichbar mit der zu vergebende Leistung sind Gewerbeschein oder Eintragu … ganz lesenFolgende Nachweise sind zwingend: Gemäß KEV 179, alternativ Präqualifizierungsnachweis Verpflichtung Mindestlohn - Tariftreue Freistellungsbescheinigung FA Eigenerklärung Beachtung Russland-Sanktionen Referenzen (3 St.) die vergleichbar mit der zu vergebende Leistung sind Gewerbeschein oder Eintragung Handwerksrolle, od. glw. Referenzangabe von mind. 3 seit einschl. 2021 abgeschlossenen Aufträgen für Löschwasser-Trockenleitungen mit Ausführung aus Edelstahl, und mind. 1 Referenz mit erdverlegten Löschwasser-Trockenleitungen aus PE 100 RC. VdS-zertifizierter Fachbetrieb
Hinweis
Die Stadt Pforzheim stellt ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen? • Download der Vergabeunterlagen über die angegebene UR … ganz lesenDie Stadt Pforzheim stellt ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen? • Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System • Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung • Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch • automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen • verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim • verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe • Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg • Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis spätestens 8 Kalendertage vor der Angebotsöffnung ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten. Es werden keine Ortsbesichtigungen durchgeführt! DAS BIETERPORTAL UND INSBESONDERE DIE NACHRICHTENFUNKTION WIRD FÜR DIE ZUSTELLUNG RECHTSERHEBLICHER ERKLÄRUNGEN GENUTZT.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 453 (Bauinstallationsarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.720vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.242 Lose mit Angabe)
391.851 €Zuschlagswert im Median
173.087 € – 862.458 €mittlere Hälfte, 900 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f70c7d31-5b30-47db-984c-1989db5b8c46.