Neubau Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage - Technische Anlagen inkl. VT, TGA und E-MSR- und Leittechnik
Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden · Freiburg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 204averöffentlicht 14.12.2024BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 52,89 Mio. €
- Laufzeit
- 40 Monate
- Leistungsart
- Bauleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- 52,89 Mio. €
- Laufzeit
- 40 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Freiburg79108, Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 22 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrvor 21 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Übertragung von Bauleistungen für das Vorhaben Neubau Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage des KZV Südbaden zum Los 2: Technische Anlagen inkl. VT, TGA und E-MSR- und Leittechnik.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß Abschnitt 2 der VOB/A EU durchgeführt.
Beschreibung des Loses
Der „Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden (KZV)“ beabsichtigt, zur ordnungsgemäßen Entsorgung der anfallenden Klärschlämme auf dem Klärwerk Forchheim eine Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage (KVA) zu errichten und zu betreiben. Die Konzeption zur Neuerrichtung einer KVA am Standort der Kläranlage Forchheim soll folgenden grundlegenden Zielsetzungen folgen: •langfristig gesicherte und kosteneffiziente thermische Verwertung aller im Verbandsgebiet anfallenden Klärschlämme, •Erzeugung einer qualitativ hochwertigen Asche, die für einen nachgeschalteten Prozess des Phosphorrecyclings (nicht in diesem Umfang enthalten) geeignet ist, •umweltfreundlicher und ressourcenschonender Energieeinsatz, z. B. ohne Einsatz fossiler Energieträger und •sichere Einhaltung der Emissionsgrenzwerte der aktuellen, novellierten 17. BimSchV
Die neue Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage (KVA) wird am Kläranlagenstandort der Kläranlage Forchheim errichtet. Dieser liegt direkt im Forchheimer Wald und in der Nähe des Leopoldskanals. Die verkehrstechnische Anbindung erfolgt über die Straße „Zum Klärwerk“.
Während der Bauphase der neuen KVA muss der Betrieb der Kläranlage Forchheim aufrechterhalten werden. Daher ist eine enge Absprache mit allen Beteiligten, während der Bauphase einzuhalten.
Die geplante Anlage wird im kontinuierlichen Dauerbetrieb, abzüglich der erforderlichen Reparatur- und Wartungszeiten, an 24 Stunden durchgehend an 7 Tagen die Woche betrieben. Eine Anlagenverfügbarkeit von mindestens 8.000 Betriebsstunden pro Jahr ist sicherzustellen. In der Anlage soll der anfallende Klärschlamm von derzeit rd. 88.000 t/a Originalsubstanz thermisch verwertet werden.
Grundlagen der gewählten Anlagenkonzeption sind die Entsorgungssicherheit durch Einsatz bewährter Technik, eine hohe Energieeffizienz sowie die Minimierung etwaiger Umweltauswirkungen.
Wesentliche Merkmale der Anlage sind die Annahme, Zwischenlagerung und thermische Behandlung von Klärschlämmen. Die im Klärschlamm enthaltene Energie wird darüber hinaus thermisch genutzt, um in Form von Strom und Wärme einen Beitrag zur Substitution von fossilen Brennstoffen zu leisten.
Eine allgemeine Projektbeschreibung ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs werden die Anfrageunterlagen, das Los 2 Technische Anlagen inkl. VT, TGA und EMSR- & Leittechnik Mitte/ Ende des ersten Quartals 2025 versandt. Die Bieter haben zur ersten Angebotslegung 3 Monate Zeit. Im Anschluss folgen technische Klärungsgespräche, sowie ggf. Überarbeitungen des Angebots und kommerzielle Klärungsgespräche. Der Vertragsschluss ist für Ende bzw. Anfang des dritten bzw. vierten Quartals 2025 vorgesehen.
Der Realisierungszeitraum sieht die Lieferung der Lastangaben für das Baulos bis zum ersten Quartal 2026 und die Erstellung der Werk- und Montageplanung bis zum zweiten Quartal 2026 vor. Lieferzeiten der Großkomponenten sind mit 14 bis 18 Monaten angesetzt, sodass im zweiten Quartal 2027 mit der Aufstellung der Großkomponenten begonnen werden kann. Der Probebetrieb ist für das vierte Quartal 2028 vorgesehen.
Gegenstand nach CPV
- 45232422SchlammbehandlungsanlagenHauptgegenstand
- 34951300Schlammtrocknungsanlage
- 45252000Bauarbeiten für Klär-, Reinigungs- und Müllverbrennungsanlagen
- 45251230Bau von Dampferzeugungsanlagen
- 45311000Installation von Elektroanlagen
- 45315200Turbinenarbeiten
- 45315500Mittelspannungsarbeiten
- 45315600Niederspannungsarbeiten
- 45315100Elektrotechnikinstallation
- 51130000Installation von Dampferzeugern, Turbinen, Kompressoren und Brennern
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kosten
- Jährliche Kapital- und Betriebskosten
Eignung16 von 16 angegeben
- Kriterium
a) Bauvorhaben: Neubau einer Verbrennungsanlage für Klärschlämme, Müll, fossile Brennstoffe oder Biomasse. b) Für dieses Bauvorhaben wurde vom Bewerber bzw. Referenzgeber entweder die Verbrennungsanlage oder die Rauchgasreinigung ausgeführt. c) Der Auftragswert (Vergütung des Auftragnehmers) b … ganz lesenkürzer
a) Bauvorhaben: Neubau einer Verbrennungsanlage für Klärschlämme, Müll, fossile Brennstoffe oder Biomasse. b) Für dieses Bauvorhaben wurde vom Bewerber bzw. Referenzgeber entweder die Verbrennungsanlage oder die Rauchgasreinigung ausgeführt. c) Der Auftragswert (Vergütung des Auftragnehmers) betrug mindestens 25 Mio. €. d) Die gelieferten und eingebauten Anlagen sind fertiggestellt (d. h. durch den Bauherrn werkvertraglich abgenommen) und diese Fertigstellung lag nicht vor dem 01.01.2010. Durch die benannten Referenzen, die dieses Grundkriterium erfüllen, muss sowohl die Ausführung einer Verbrennungsanlage als auch die Ausführung einer Rauchgasreinigung abgedeckt werden (entweder durch dieselbe oder durch verschiedene Referenzen).- Kriterium
- Durchschnittsumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Bauleistungen min. 50 Mio. € netto
- Kriterium
- Gegenstand des Vorhabens war eine Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage mit Wirbelschichtofen.
- Kriterium
- Die Verbrennungsanlage wurde vom Bewerber bzw. Referenzgeber als verfahrenstechnischer Generalunternehmer von der Klärschlamm- bzw. Brennstoffannahme bis zum Abgasaustritt/Kamin ausgeführt.
- Kriterium
- Der Auftragswert (Vergütung des Auftragnehmers) betrug mindestens 25 Mio. €.
- Kriterium
- Die gelieferten und eingebauten Anlagen sind fertiggestellt (d. h. durch den Bauherrn werkvertraglich abgenommen) und diese Fertigstellung lag nicht vor dem 01.01.2015
- Kriterium
- Für das Bauvorhaben wurde vom Bewerber bzw. Referenzgeber auch die Klärschlammtrocknung mit Scheibentrockner geliefert und eingebaut.
- Kriterium
- Für das Bauvorhaben wurde vom Bewerber bzw. Referenzgeber auch die TGA (einschließlich Engineering) geliefert und eingebaut.
- Kriterium
- Für das Bauvorhaben wurde vom Bewerber bzw. Referenzgeber auch die EMSR-Technik (elektrische Energieversorgung MS und NS, sowie Automatisierungs- und Leittechnik) geliefert und eingebaut.
- Kriterium
- aktuelle Anzahl leitender technischer Mitarbeiter:innen (Projekt- und Bauleiter:innen) mit entsprechender Projekterfahrung in Verbrennungsprojekten
- Kriterium
- Anzahl leitender technischer Mitarbeiter:innen (Projekt- und Bauleiter:innen) mit entsprechender Projekterfahrung in Verbrennungsprojekten im Durchschnitt der Jahre 2021 bis 2023.
- Kriterium
- Durchschnittsumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Bauleistungen (Mindestwert: 50 Mio. €)
- Kriterium
Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft (gemäß Bewerbungsformular T1). 1. Angaben zum Bewerber (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten). 2. Weitere Angaben zum Bewerb … ganz lesenkürzer
Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft (gemäß Bewerbungsformular T1). 1. Angaben zum Bewerber (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten). 2. Weitere Angaben zum Bewerber bzw. zur Bewerbergemeinschaft 3. Erklärung zur Zusammensetzung bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft. 4. Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmerleistungen, sofern im Auftragsfall Teile des Auftrags als Unterauftrag an Nachunternehmen vergeben werden sollen 5.Eigenerklärung zu einer beabsichtigten Eignungsleihe, sofern zum Nachweis der Eignung die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen wird. 6.Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 und § 124 GWB). 7. Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot). 8. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit / Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsprüfung).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 5 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 40 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inne … ganz lesenkürzer
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Abgabe kann ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal erfolgen. Hierzu ist eine kostenfreie Registrierung auf dem Vergabeportal erforderlich bzw. eine Anmeldung mit der bereits vorhandenen Kennung. Eine Abgabe in Papierform, per E-Mail oder Fax ist nach den Vergabebestimmungen nicht zul … ganz lesenkürzer
Die Abgabe kann ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal erfolgen. Hierzu ist eine kostenfreie Registrierung auf dem Vergabeportal erforderlich bzw. eine Anmeldung mit der bereits vorhandenen Kennung. Eine Abgabe in Papierform, per E-Mail oder Fax ist nach den Vergabebestimmungen nicht zulässig. Für den Teilnahmeantrag sind zwingend und ausschließlich die vom Auftraggeber bereitgestellten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Andere Unterlagen mit Ausnahme der geforderten Anlagen und Nachweise werden nicht berücksichtigt. Änderungen an den Teilnahmeunterlagen sind unzulässig und können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. Fehlen im Bewerbungsformular geforderte Angaben (z. B. zu bestimmten Merkmalen einer Referenz oder zur Mitarbeiterzahl), und gehen diese auch nach Nachforderung, soweit diese zulässig ist, nicht ein, geht dies bei der Bewertung der Auswahlkriterien zu Lasten des Bewerbers. Fehlende Unterlagen (Angaben oder Nachweise) werden nach Maßgabe von § 16a EU Abs. 6 VOB/A nachgefordert. Die Unterzeichnung des Antrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Name des Bewerbenden, der das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle in den Unterlagen anzugeben. Eine elektronische Signatur ist grundsätzlich nicht erforderlich. Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung darauf hinzuweisen. Fragen sind in Textform über das Vergabeportal unter "Bieterkommunikation“ an die Vergabestelle einzureichen. Die Fragen werden in Abhängigkeit von der technischen und/oder (vergabe) rechtliche Komplexität baldmöglichst beantwortet. Die entsprechenden Antworten werden im Bereich „Vergabeunterlagen“ eingestellt und sind für alle Bewerber einsehbar. Bitte stellen Sie sicher, dass diese Informationen bei der Erstellung Ihres Angebots berücksichtigt werden. Auskünfte und Informationen werden nur im Falle einer vorherigen Registrierung an die E-Mail-Adresse versandt, die Sie bei der Registrierung im System hinterlegt haben. Wir empfehlen Ihnen daher eine Registrierung mit einer zentralen E-Mail-Adresse bzw. eine Vertretungsberechtigung einzurichten. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist. Weitere Informationen zur Bedienung des Systems finden sich im Vergabeportal im Bereich „Bedienungsanleitungen“. Die Auftraggeberin behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen. Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bewerber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) sowie dem Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregister bei der zuständigen Stelle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzufordern.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden
- Anschrift
- Hanferstr. 6, 79108 Freiburg
- Website
- kzv-suedbaden.de
- Kontakt
- geschaeftsstelle@
kzv-suedbaden.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Baden-Württemberg (68 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Ed. Züblin AG24 Zuschläge
- LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG24 Zuschläge
- Gebrüder Rückert GmbH & Co KG22 Zuschläge
- MOSER GmbH & Co. KG19 Zuschläge
- W.Müller Bedachungen GmbH & Co. KG17 Zuschläge
- Beck GmbH16 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4af973ab-d462-4fb7-9ea7-0ed680d09f3a.