Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitBau

Neubau Kita in der Carl-Villinger-Straße, Fliesen- und Plattenarbeiten nach DIN 18352 VOB/C

Stadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste · Worms, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 78-2026-EUveröffentlicht 24.07.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 68 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Bau in Rheinland-Pfalz (262 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Worms67547, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (79 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (115 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über auftragsboerse.de
    vor 2 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Stadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste Marktplatz 2 67547 Worms Deutschland
    vor 2 Monaten
  4. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 8 Tagen
  5. Heute

Beschreibung

Neubau Kita in der Carl-Villinger-Straße, Fliesen- und Plattenarbeiten

Beschreibung des Loses

'- Wandfliesen Feinsteinzeug Dünnbett 10x10 cm: ca. 600 m² - Wandfliesen Feinsteinzeug Dünnbett Reaktionsharz-Fugenmörtel 10x10 cm: ca. 181 m² - Bodenfliesen Feinsteinzeug Dünnbett 10x10 cm: ca. 146 m² - Bodenfliesen Feinsteinzeug Dünnbett 30x60 cm: ca. 162 m²

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
wirtschaftlichtes Angebot - Kosten

Eignung6 von 6 angegeben

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
mit dem Angebot vorzulegen: Angaben über die dem Unternehmen für die zu vergebene Leistung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Referenznachweise mit den im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Angaben
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Angaben über das für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal einschließlich dessen Qualifikation
Anteil der Unterauftragsvergabe
Mit dem Angebot vorzulegen: - ggf. Formblatt VHB 234 und VHB 235 ausfüllen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
auftragsboerse.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
01.09.2026, 10:00 Uhr. Stadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste Marktplatz 2 67547 Worms Deutschland
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Leistungsverzeichnis und VHB 214 Besondere Vertragsbedingungen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Stiftstr. 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fri … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Vertragslaufzeiten bzw. Ausführungsfristen entnehmen Sie den besonderen Vertragsbedingungen (VHB 214). Angabe v. Leitfabrikaten mit dem Zusatz "oder gleichwertig" (s. Leistungsverzeichnis): Die Benennung eines Leitfabrikats für die "Fliesen" erfolgt ausschließlich zur Sicher-stellung des vorgeseh … ganz lesenVertragslaufzeiten bzw. Ausführungsfristen entnehmen Sie den besonderen Vertragsbedingungen (VHB 214). Angabe v. Leitfabrikaten mit dem Zusatz "oder gleichwertig" (s. Leistungsverzeichnis): Die Benennung eines Leitfabrikats für die "Fliesen" erfolgt ausschließlich zur Sicher-stellung des vorgesehenen Farb- und Gestaltungskonzeptes des Bauvorhabens. Die ausgeschriebene Fliese dient als Referenz hinsichtlich Farbton, Oberflächen-wirkung und gestalterischer Qualität. Eine Beschränkung des Wettbewerbs ist damit nicht beabsichtigt. Gleichwertige Produkte anderer Hersteller sind zugelassen. Kriterien der Gleichwertigkeit Ein angebotenes Alternativprodukt gilt als gleichwertig, wenn es insbesondere fol-gende Anforderungen erfüllt: - Übereinstimmung des Farbtons und der Farbhomogenität mit dem ausgeschriebenen Leitfabrikat anhand der angegebenen NCS-Skala, - vergleichbare Oberflächenstruktur, Oberflächenwirkung und Glanzgrad, - gleiche oder vergleichbare Abmessungen und Kantenbearbeitung, - gleiche oder höhere technische Eigenschaften (Abriebfestigkeit, Rutschhemmung, Wasseraufnahme), - vergleichbare optische Gesamtwirkung im eingebauten Zustand, - Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen (z. B. technische Datenblätter, Prüfzeugnisse oder Herstellerunterlagen). Die Benennung eines Leitfabrikats für "Bodenabläufe und Reinigungsverschlüsse" erfolgt aufgrund der Kompatibilität mit dem vorgesehenen Rohrsystem. Die Festle-gung basiert auf den Vorgaben des HLS-Fachplaners. Die ausgeschriebenen Pro-dukte dienen ausschließlich als Referenz zur Beschreibung der technischen An-forderungen. Eine Beschränkung des Wettbewerbs ist damit nicht beabsichtigt. Gleichwertige Produkte anderer Hersteller sind ausdrücklich zugelassen. Kriterien der Gleichwertigkeit Ein angebotenes Alternativprodukt gilt als gleichwertig, wenn es insbesondere fol-gende Anforderungen erfüllt: - Kompatibilität mit dem vorgesehenen Rohrsystem, - Übereinstimmung hinsichtlich Nennweite, Ringsteifigkeit, Auslass, Dichtungen und Materialität, - gleiche oder höhere brandschutztechnische Leistungsfähigkeit, insbesondere hinsichtlich einer brandschutzsicheren Rohrdurchführung, - gleiche oder vergleichbare Abmessungen des Aufsatzes im eingebauten Zustand, - Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen (z. B. technische Datenblätter, Prüfzeugnisse oder Herstellerunterlagen).
Hinweis
HINWEISE ZUR E-VERGABE: Die Verfahrensabwicklung läuft elektronisch über die E-Vergabeplattform. Das Angebot ist folglich ausschließlich elektronisch über das geschützte E-Vergabe-System einzureichen. Wir stellen zudem klar, dass Angebote per Email und/oder Fax keine zuschlässige elektronische Angeb … ganz lesenHINWEISE ZUR E-VERGABE: Die Verfahrensabwicklung läuft elektronisch über die E-Vergabeplattform. Das Angebot ist folglich ausschließlich elektronisch über das geschützte E-Vergabe-System einzureichen. Wir stellen zudem klar, dass Angebote per Email und/oder Fax keine zuschlässige elektronische Angebotsabgabe darstellen. Die Angebotsabgabe in Papierform oder mittels Email/Fax ist demnach ausgeschlossen. Das Bieter-Cockpit (Bieterportal) des E-Vergabe-Systems gilt darüber hinaus als verbindlicher Kommunikationsweg und wird für die Zustellung/Entgegennahme rechtserheblicher Erklärungen genutzt. ALLGEMEINES: Mögliche Bieterfragen zu den Ausschreibungsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind unverzüglich über das E-Vergabe-System zu übermitteln und werden auch ausschließlich über dieses System von uns beantwortet. Von einer Korrespondenz per Email ist aus verfahrenstechnischen Dokumentationsgrünen abzusehen. Es gelten ausschließlich die Ausschreibungsbedingungen. Daher werden allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- oder Lieferbedingungen und ähnliches der Bieter nicht akzeptiert. Das Einreichen solcher Unterlagen kann zum Ausschluss führen. ZWINGEND MIT DEM ANGEBOT ABZUGEBENDE UNTERLAGEN: - Angebotsschreiben Formblatt VHB 213 - Leistungsverzeichnis mit Preisen - Eigenerklärung VHB 124 oder Präqualifikationsnummer (auch ggf. für NU) - Erklärung 234 Bietergemeinschaft - Erklärung 235 Nachunternehmerleistungen - Angaben zur Preisermittlung VHB 221/222 - Erklärung Tariftreue (ggf. auch für NU) - Erklärung Verbot Kinderarbeit (ggf. auch für NU) - Erklräung Russland Sanktionen (ggf. auch für NU) - Produktangaben gem. Leistungsverzeichnis - siehe VHB 216 - s. auch BT-809 - Nachweise zu Eignungskriterien AUF VERLANGEN DER VERGABESTELLE VORZULEGEN: - siehe VHB 216 - s. auch BT-809 - Nachweise zu Eignungskriterien - Urkalkulation

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Stadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste

Alle 5 offenen Ausschreibungen von Stadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 454 (Baufertigstellung) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

274vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (149 Lose mit Angabe)
189.258 €Zuschlagswert im Median
100.087 € – 438.849 €mittlere Hälfte, 144 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Bau in Rheinland-Pfalz (262 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 01.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e35cc281-e461-493e-aee3-48d9b966105c.