Neubau Kita in der Carl-Villinger-Straße - Bodenbelagsarbeiten
Stadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste · Worms, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen 86-2026-EUveröffentlicht 13.08.2026BauleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 15 Monate
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 15 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Worms67547, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (79 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (115 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 53 Tagenüber auftragsboerse.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 53 TagenStadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste Marktplatz 2 67547 Worms Deutschland
- Bindefrist endetvor 8 Tagen45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Bodenbelagsarbeiten
Beschreibung des Loses
'-Bodenbelag Linoleum Kl.34 CFL-s1 D 2,5 mm marmoriert: ca. 1.500 m² -Bodenbelag Verbundlinoleum Schaum Kl.33 CFL-s1 D 3,5 mm marmoriert: ca. 130 m² -Sockelleiste B/H 10/50mm rechteckig, Oberfläche lackiert: ca. 860 m
Gegenstand nach CPV
- 45432100Bodenverlege- und BodenbelagsarbeitenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- wirtschaftlichstes Angebot - Preis
Eignung9 von 9 angegeben
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Mit dem Angebot vorzulegen: - Angaben über die dem Untern. für die zu vergebende Leistung zur Vfg. stehende techn. Ausrüstung.
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
- Auf Verlangen vorzulegen: - Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung (FB-124) zur Eignung genannten Angaben.
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Auf Verlangen vorzulegen: - Angaben über das für die Leitung u. Aufsicht vorg. techn. Personal einschl. dessen Qualifikation.
- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Mit dem Angebot vorzulegen: - ggf. Formblatt VHB 234 und VHB 235 ausfüllen
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Mit dem Angebot vorzulegen: - Versicherungspolice Betriebshaftpflicht
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Auf Verlangen vorzulegen: - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichti … ganz lesenkürzer
Auf Verlangen vorzulegen: - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist. - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.- Eintragung in das Handelsregister
- Auf Verlangen vorzulegen: - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 15 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- auftragsboerse.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 45 Tage
- Angebotsöffnung
- 15.09.2026, 10:00 Uhr. Stadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste Marktplatz 2 67547 Worms Deutschland
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Leistungsverzeichnis und VHB 214 Besondere Vertragsbedingungen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Stiftstr. 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Abweichung von der Produktneutralität (s. auch im Einzelnen - Leistungsverzeichnis): Pos.-Nr. 03.1 und 03.2: Die Benennung eines Leitfabrikats für den Bodenbelag erfolgt ausschließlich zur Si-cherstellung des vorgesehenen Farb- und Gestaltungskonzeptes des Bauvorhabens. Der ausgeschriebene Linoleu … ganz lesenkürzer
Abweichung von der Produktneutralität (s. auch im Einzelnen - Leistungsverzeichnis): Pos.-Nr. 03.1 und 03.2: Die Benennung eines Leitfabrikats für den Bodenbelag erfolgt ausschließlich zur Si-cherstellung des vorgesehenen Farb- und Gestaltungskonzeptes des Bauvorhabens. Der ausgeschriebene Linoleumbelag dient als Referenz hinsichtlich Farbton, Oberflä-chenwirkung und gestalterischer Qualität. Eine Beschränkung des Wettbewerbs ist damit nicht beabsichtigt. Gleichwertige Produkte anderer Hersteller sind zugelassen. Kriterien der Gleichwertigkeit Ein angebotenes Alternativprodukt gilt als gleichwertig, wenn es insbesondere fol-gende Anforderungen erfüllt: - Übereinstimmung des Farbtons und der Farbhomogenität mit dem ausgeschriebenen Leitfabrikat anhand der angegebenen NCS-Skala, - vergleichbare Oberflächenstruktur, Oberflächenwirkung und Glanzgrad, - gleiche oder höhere technische Eigenschaften (Brandverhalten, Rutschhemmung, Nutzungsklasse, Trittschallanforderung), - vergleichbare optische Gesamtwirkung im eingebauten Zustand, - Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen (z. B. technische Datenblätter, Prüfzeugnisse oder Herstellerunterlagen). Pos.-Nr. 06.1 und 06.2: Die Benennung eines Leitfabrikats für den Bodenbelag erfolgt ausschließlich zur Si-cherstellung des vorgesehenen Farb- und Gestaltungskonzeptes des Bauvorhabens. Die Farbtöne der Holzlasuren sind auf die im Innenbereich verwendeten Lack- und Beschichtungssysteme des Malergewerks abgestimmt und gewährleisten ein einheit-liches gestalterisches Gesamtbild. Durch die Verwendung eines abgestimmten Farb-tonsystems wird sichergestellt, dass Holzbauteile, lasierte Oberflächen sowie lackier-te Bauteile im Innenbereich hinsichtlich Farbwirkung, Glanzgrad und Erscheinungs-bild harmonieren. Der ausgeschriebene Holzlack dient als Referenz hinsichtlich Farb-ton, Oberflächenwirkung und gestalterischer Qualität. Eine Beschränkung des Wett-bewerbs ist damit nicht beabsichtigt. Gleichwertige Produkte anderer Hersteller sind zugelassen. Kriterien der Gleichwertigkeit Ein angebotenes Alternativprodukt gilt als gleichwertig, wenn es insbesondere fol-gende Anforderungen erfüllt: - Übereinstimmung des Farbtons und der Farbhomogenität mit dem ausge-schriebenen Leitfabrikat anhand vergleichbare Oberflächenstruktur, Oberflä-chenwirkung und Glanzgrad, - gleiche oder höhere technische Eigenschaften, - vergleichbare optische Gesamtwirkung im eingebauten Zustand, - Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck gemäß den Ausschrei-bungsunterlagen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen (z. B. technische Datenblätter, Prüfzeugnisse oder Herstellerunterlagen).- Hinweis
HINWEISE ZUR E-VERGABE: Die Verfahrensabwicklung läuft elektronisch über die E-Vergabeplattform. Das Angebot ist folglich ausschließlich elektronisch über das geschützte E-Vergabe-System einzureichen. Wir stellen zudem klar, dass Angebote per Email und/oder Fax keine zuschlässige elektronische Angeb … ganz lesenkürzer
HINWEISE ZUR E-VERGABE: Die Verfahrensabwicklung läuft elektronisch über die E-Vergabeplattform. Das Angebot ist folglich ausschließlich elektronisch über das geschützte E-Vergabe-System einzureichen. Wir stellen zudem klar, dass Angebote per Email und/oder Fax keine zuschlässige elektronische Angebotsabgabe darstellen. Die Angebotsabgabe in Papierform oder mittels Email/Fax ist demnach ausgeschlossen. Das Bieter-Cockpit (Bieterportal) des E-Vergabe-Systems gilt darüber hinaus als verbindlicher Kommunikationsweg und wird für die Zustellung/Entgegennahme rechtserheblicher Erklärungen (auch Nachforderungen, etc.) genutzt. ALLGEMEINES: Mögliche Bieterfragen zu den Ausschreibungsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind unverzüglich über das E-Vergabe-System zu übermitteln und werden auch ausschließlich über dieses System von uns beantwortet. Von einer Korrespondenz per Email ist aus verfahrenstechnischen Dokumentationsgrünen abzusehen. Es gelten ausschließlich die Ausschreibungsbedingungen. Daher werden allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- oder Lieferbedingungen und ähnliches der Bieter nicht akzeptiert. Das Einreichen solcher Unterlagen kann zum Ausschluss führen. Sofern die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen ist, müssen sich die Hauptangebote nicht nur im Preis unterscheiden. ZWINGEND MIT DEM ANGEBOT ABZUGEBENDE UNTERLAGEN: - Angebotsschreiben Formblatt VHB 213 - Leistungsverzeichnis mit Preisen - Eigenerklärung VHB 124 oder Präqualifikationsnummer (auch ggf. für NU) - Erklärung 234 Bietergemeinschaft - Erklärung 235 Nachunternehmerleistungen - Erklärung 248 Verwendung von Holzprodukten - Angaben zur Preisermittlung VHB 221/222 - Erklärung Tariftreue (ggf. auch für NU) - Erklärung Verbot Kinderarbeit - Erklräung Russland Sanktionen (ggf. auch für NU) - Produktangaben gem. Leistungsverzeichnis - Produktdatenblätter benannter Fabrikate - s. auch BT-809 - Nachweise zu Eignungskriterien AUF VERLANGEN DER VERGABESTELLE VORZULEGEN: - Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise - s. auch BT-809 - Nachweise zu Eignungskriterien - Urkalkulation
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Marktplatz 2, 67547 Worms
- Website
- worms.de
- Kontakt
- ausschreibungen@
worms.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 454 (Baufertigstellung) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Bau in Rheinland-Pfalz (263 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Fliesen Mauz GmbH4 Zuschläge
- Peters GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- Holzbau - Bedachung Dörfler & Antoni GmbH3 Zuschläge
- Bast GmbH & Co.KG2 Zuschläge
- Diehl GmbH2 Zuschläge
- FHV Homann Gmbh2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 70c4f5a6-e8cc-4c5a-accc-25a49b56e531.