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Frist abgelaufenEU-weitBau

Neubau Kita in der Carl-Villinger-Straße - Bodenbelagsarbeiten

Stadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste · Worms, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 86-2026-EUveröffentlicht 13.08.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 53 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Bau in Rheinland-Pfalz (263 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
15 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Worms67547, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (79 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (115 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über auftragsboerse.de
    vor 53 Tagen
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Stadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste Marktplatz 2 67547 Worms Deutschland
    vor 53 Tagen
  4. Bindefrist endet
    45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 8 Tagen
  5. Heute

Beschreibung

Bodenbelagsarbeiten

Beschreibung des Loses

'-Bodenbelag Linoleum Kl.34 CFL-s1 D 2,5 mm marmoriert: ca. 1.500 m² -Bodenbelag Verbundlinoleum Schaum Kl.33 CFL-s1 D 3,5 mm marmoriert: ca. 130 m² -Sockelleiste B/H 10/50mm rechteckig, Oberfläche lackiert: ca. 860 m

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
wirtschaftlichstes Angebot - Preis

Eignung9 von 9 angegeben

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Mit dem Angebot vorzulegen: - Angaben über die dem Untern. für die zu vergebende Leistung zur Vfg. stehende techn. Ausrüstung.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Auf Verlangen vorzulegen: - Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung (FB-124) zur Eignung genannten Angaben.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Auf Verlangen vorzulegen: - Angaben über das für die Leitung u. Aufsicht vorg. techn. Personal einschl. dessen Qualifikation.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Mit dem Angebot vorzulegen: - ggf. Formblatt VHB 234 und VHB 235 ausfüllen
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Mit dem Angebot vorzulegen: - Versicherungspolice Betriebshaftpflicht
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Auf Verlangen vorzulegen: - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichti … ganz lesenAuf Verlangen vorzulegen: - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist. - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Eintragung in das Handelsregister
Auf Verlangen vorzulegen: - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
15 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
auftragsboerse.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
45 Tage
Angebotsöffnung
15.09.2026, 10:00 Uhr. Stadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste Marktplatz 2 67547 Worms Deutschland
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Leistungsverzeichnis und VHB 214 Besondere Vertragsbedingungen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Stiftstr. 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fri … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Abweichung von der Produktneutralität (s. auch im Einzelnen - Leistungsverzeichnis): Pos.-Nr. 03.1 und 03.2: Die Benennung eines Leitfabrikats für den Bodenbelag erfolgt ausschließlich zur Si-cherstellung des vorgesehenen Farb- und Gestaltungskonzeptes des Bauvorhabens. Der ausgeschriebene Linoleu … ganz lesenAbweichung von der Produktneutralität (s. auch im Einzelnen - Leistungsverzeichnis): Pos.-Nr. 03.1 und 03.2: Die Benennung eines Leitfabrikats für den Bodenbelag erfolgt ausschließlich zur Si-cherstellung des vorgesehenen Farb- und Gestaltungskonzeptes des Bauvorhabens. Der ausgeschriebene Linoleumbelag dient als Referenz hinsichtlich Farbton, Oberflä-chenwirkung und gestalterischer Qualität. Eine Beschränkung des Wettbewerbs ist damit nicht beabsichtigt. Gleichwertige Produkte anderer Hersteller sind zugelassen. Kriterien der Gleichwertigkeit Ein angebotenes Alternativprodukt gilt als gleichwertig, wenn es insbesondere fol-gende Anforderungen erfüllt: - Übereinstimmung des Farbtons und der Farbhomogenität mit dem ausgeschriebenen Leitfabrikat anhand der angegebenen NCS-Skala, - vergleichbare Oberflächenstruktur, Oberflächenwirkung und Glanzgrad, - gleiche oder höhere technische Eigenschaften (Brandverhalten, Rutschhemmung, Nutzungsklasse, Trittschallanforderung), - vergleichbare optische Gesamtwirkung im eingebauten Zustand, - Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen (z. B. technische Datenblätter, Prüfzeugnisse oder Herstellerunterlagen). Pos.-Nr. 06.1 und 06.2: Die Benennung eines Leitfabrikats für den Bodenbelag erfolgt ausschließlich zur Si-cherstellung des vorgesehenen Farb- und Gestaltungskonzeptes des Bauvorhabens. Die Farbtöne der Holzlasuren sind auf die im Innenbereich verwendeten Lack- und Beschichtungssysteme des Malergewerks abgestimmt und gewährleisten ein einheit-liches gestalterisches Gesamtbild. Durch die Verwendung eines abgestimmten Farb-tonsystems wird sichergestellt, dass Holzbauteile, lasierte Oberflächen sowie lackier-te Bauteile im Innenbereich hinsichtlich Farbwirkung, Glanzgrad und Erscheinungs-bild harmonieren. Der ausgeschriebene Holzlack dient als Referenz hinsichtlich Farb-ton, Oberflächenwirkung und gestalterischer Qualität. Eine Beschränkung des Wett-bewerbs ist damit nicht beabsichtigt. Gleichwertige Produkte anderer Hersteller sind zugelassen. Kriterien der Gleichwertigkeit Ein angebotenes Alternativprodukt gilt als gleichwertig, wenn es insbesondere fol-gende Anforderungen erfüllt: - Übereinstimmung des Farbtons und der Farbhomogenität mit dem ausge-schriebenen Leitfabrikat anhand vergleichbare Oberflächenstruktur, Oberflä-chenwirkung und Glanzgrad, - gleiche oder höhere technische Eigenschaften, - vergleichbare optische Gesamtwirkung im eingebauten Zustand, - Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck gemäß den Ausschrei-bungsunterlagen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen (z. B. technische Datenblätter, Prüfzeugnisse oder Herstellerunterlagen).
Hinweis
HINWEISE ZUR E-VERGABE: Die Verfahrensabwicklung läuft elektronisch über die E-Vergabeplattform. Das Angebot ist folglich ausschließlich elektronisch über das geschützte E-Vergabe-System einzureichen. Wir stellen zudem klar, dass Angebote per Email und/oder Fax keine zuschlässige elektronische Angeb … ganz lesenHINWEISE ZUR E-VERGABE: Die Verfahrensabwicklung läuft elektronisch über die E-Vergabeplattform. Das Angebot ist folglich ausschließlich elektronisch über das geschützte E-Vergabe-System einzureichen. Wir stellen zudem klar, dass Angebote per Email und/oder Fax keine zuschlässige elektronische Angebotsabgabe darstellen. Die Angebotsabgabe in Papierform oder mittels Email/Fax ist demnach ausgeschlossen. Das Bieter-Cockpit (Bieterportal) des E-Vergabe-Systems gilt darüber hinaus als verbindlicher Kommunikationsweg und wird für die Zustellung/Entgegennahme rechtserheblicher Erklärungen (auch Nachforderungen, etc.) genutzt. ALLGEMEINES: Mögliche Bieterfragen zu den Ausschreibungsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind unverzüglich über das E-Vergabe-System zu übermitteln und werden auch ausschließlich über dieses System von uns beantwortet. Von einer Korrespondenz per Email ist aus verfahrenstechnischen Dokumentationsgrünen abzusehen. Es gelten ausschließlich die Ausschreibungsbedingungen. Daher werden allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- oder Lieferbedingungen und ähnliches der Bieter nicht akzeptiert. Das Einreichen solcher Unterlagen kann zum Ausschluss führen. Sofern die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen ist, müssen sich die Hauptangebote nicht nur im Preis unterscheiden. ZWINGEND MIT DEM ANGEBOT ABZUGEBENDE UNTERLAGEN: - Angebotsschreiben Formblatt VHB 213 - Leistungsverzeichnis mit Preisen - Eigenerklärung VHB 124 oder Präqualifikationsnummer (auch ggf. für NU) - Erklärung 234 Bietergemeinschaft - Erklärung 235 Nachunternehmerleistungen - Erklärung 248 Verwendung von Holzprodukten - Angaben zur Preisermittlung VHB 221/222 - Erklärung Tariftreue (ggf. auch für NU) - Erklärung Verbot Kinderarbeit - Erklräung Russland Sanktionen (ggf. auch für NU) - Produktangaben gem. Leistungsverzeichnis - Produktdatenblätter benannter Fabrikate - s. auch BT-809 - Nachweise zu Eignungskriterien AUF VERLANGEN DER VERGABESTELLE VORZULEGEN: - Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise - s. auch BT-809 - Nachweise zu Eignungskriterien - Urkalkulation

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 454 (Baufertigstellung) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

275vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (150 Lose mit Angabe)
189.029 €Zuschlagswert im Median
100.484 € – 433.977 €mittlere Hälfte, 145 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 70c4f5a6-e8cc-4c5a-accc-25a49b56e531.