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Neubau Kita in der Bitz – Technische Ausrüstung

Stadtverwaltung Grünstadt · Grünstadt, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen TGA ALG 1 - 3 (Los 21)veröffentlicht 26.06.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 834 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 26.06.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
38 Monate01.11.2024 – 31.12.2027
Lose
2
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 27 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 24 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technischen Ausrüstung gemäß §§ 49 ff. HOAI zum Neubau einer Kindertagesstätte in Grünstadt. Eckpunkte des Bauvorhabens: Entstehen soll auf einer insg. 2.780 qm großen, städtischen Fläche (Flurstücke 4786-4795, rd. 87 m lang und 26m /38m breit) zwischen der Alla-Hopp-Anlage und dem Neubaugebiet „In der Bitz“ eine städtische Kindertagesstätte für zunächst bis zu 125 Kinder (5-6 Gruppen). Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „In der Bitz, Teilbereichsänderung 5“, der folgendes festsetzt: - Mindestfirst- bzw. Gebäudehöhe von 8 m und eine max. Höhe von 10 m -> das Gebäude ist Teil einer Lärmschutzmaßnahme für die angrenzend bestehende Alla-Hopp-Anlage, sodass das Gebäude zweigeschossig und ggf. mit Dachgeschoss-Nutzung vorgesehen ist - Grundflächenzahl (GRZ) 0,5 -> Grundfläche von max. 1.400 qm und - maximal 2 Vollgeschosse -> Geschossfläche max. 2.800 qm - Die Lage des Gebäudes im Grundstück ist über den B-Plan recht offen gehalten mit einer Länge der überbaubaren Fläche von rd. 77 m, jedoch ist das Gebäude aus Schallschutzgründen an die nördliche Baulinie zwingend anzubauen. - Der Zufahrtsbereich erfolgt zwingend von südlicher Richtung über die Wendeanlage am Von-Skell-Platz. - Flachdächer, wobei Dachform noch offen ist, sind zu begrünen. PV- Anlagen sind zulässig, ausdrücklich gewünscht, möglichst groß zu planen und ggf. auch nicht nur auf dem Gebäudedach vorzusehen. Weitere Vorgaben: - Das Gebäude ist bereits so zu planen und baulich vorzubereiten, dass bei späterem Bedarf ein Anbau (ein Gruppenraum inkl. Nebenraum und ggf. Flur/Garderobe) im EG und/oder OG/DG möglich ist und auch die Erschließungs- und Außenbereiche sind entsprechend zu planen. - Energieeffizienzstandard: mindestens Effizienzgebäude 40 - Gebäudehülle: kompakt und luftdicht (< 0,6 1/h) - die aktuellen Sturzflutgefahrenkarten von Rheinland- Pfalz müssen beachtet werden Konzeptionell gelten die folgenden Eckpunkte: - In einem Gebäude sollen 2 eigenständige Bereiche /Einheiten untergebracht sein, jeweils mit eigenem Zugang sowie WCs, Personal- und Büroräumen. - Die Einheiten nutzen jedoch gemeinsam das Außengelände sowie ggf. weitere Funktionsräume (z.B. Turnraum, „Sauraum“). - Eine ebenfalls untergebrachte Koch- und Ausgabeküche versorgt diese Einrichtung sowie ein bis zwei weitere städtische Einrichtungen mit selbst gekochtem Mittagessen. - Für die Leitung der Einrichtung mit 2 Einheiten soll im Eingangsbereich ein Büro vorgesehen werden. - Nachhaltigkeit soll durch die Bauweise sowie Material- und Technikauswahl erkennbar sein. Das Raumprogramm sowie die Anzahl der notwendigen Toiletten, Wickelbereiche etc. ergibt sich aus den entsprechenden Vorgaben der Fachstellen und wird im Rahmen der Entwurfserstellung im Einzelnen mit der Fachabteilung und dem künftigen Leiter abgestimmt. Die Ausschreibungen erfolgen unter der Voraussetzung eines positiven Bauvorbescheides, da der B-Plan aktuell nur eine viergruppige Einrichtung vorsieht, der Mehrbedarf aber über eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus Gründen des Gemeinwohls seitens der Vergabestelle als genehmigungsfähig eingeschätzt wird. Eine entsprechende förmliche Bauvoranfrage ist beantragt, deren Ergebnis steht noch aus.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung (Los 1)

Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI der Anlagengruppen 1 - 3 sowie der Küchenplanung zum Neubau einer Kindertagesstätte in Grünstadt. Eckpunkte des Bauvorhabens: Entstehen soll auf einer insg. 2.780 qm großen, städtischen Fläche (Flurstücke 4786-4795, rd. 87 m lang und 26m/38m breit) zwischen der Alla-Hopp-Anlage und dem Neubaugebiet „In der Bitz“ eine städtische Kindertagesstätte für zunächst bis zu 125 Kinder (5-6 Gruppen). Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „In der Bitz, Teilbereichsänderung 5“, der folgendes festsetzt: - Mindestfirst- bzw. Gebäudehöhe von 8 m und eine max. Höhe von 10 m -> das Gebäude ist Teil einer Lärmschutzmaßnahme für die angrenzend bestehende Alla-Hopp-Anlage, sodass das Gebäude zweigeschossig und ggf. mit Dachgeschoss-Nutzung vorgesehen ist - Grundflächenzahl (GRZ) 0,5 -> Grundfläche von max. 1.400 qm und - maximal 2 Vollgeschosse -> Geschossfläche max. 2.800 qm - Die Lage des Gebäudes im Grundstück ist über den B-Plan recht offen gehalten mit einer Länge der überbaubaren Fläche von rd. 77 m, jedoch ist das Gebäude aus Schallschutzgründen an die nördliche Baulinie zwingend anzubauen. - Der Zufahrtsbereich erfolgt zwingend von südlicher Richtung über die Wendeanlage am Von-Skell-Platz. - Flachdächer, wobei Dachform noch offen ist, sind zu begrünen. PV-Anlagen sind zulässig, ausdrücklich gewünscht, möglichst groß zu planen und ggf. auch nicht nur auf dem Gebäudedach vorzusehen. Weitere Vorgaben: - Das Gebäude ist bereits so zu planen und baulich vorzubereiten, dass bei späterem Bedarf ein Anbau (ein Gruppenraum inkl. Nebenraum und ggf. Flur/Garderobe) im EG und/oder OG/DG möglich ist und auch die Erschließungs- und Außenbereiche sind entsprechend zu planen. - Energieeffizienzstandard: mindestens Effizienzgebäude 40 - Gebäudehülle: kompakt und luftdicht (< 0,6 1/h) - die aktuellen Sturzflutgefahrenkarten von Rheinland-Pfalz müssen beachtet werden. Konzeptionell gelten die folgenden Eckpunkte: - In einem Gebäude sollen 2 eigenständige Bereiche /Einheiten untergebracht sein, jeweils mit eigenem Zugang sowie WCs, Personal- und Büroräumen. - Die Einheiten nutzen jedoch gemeinsam das Außengelände sowie ggf. weitere Funktionsräume (z.B. Turnraum, „Sauraum“). - Eine ebenfalls untergebrachte Koch- und Ausgabeküche versorgt diese Einrichtung sowie ein bis zwei weitere städtische Einrichtungen mit selbst gekochtem Mittagessen. - Für die Leitung der Einrichtung mit 2 Einheiten soll im Eingangsbereich ein Büro vorgesehen werden. - Nachhaltigkeit soll durch die Bauweise sowie Material- und Technikauswahl erkennbar sein. Das Raumprogramm sowie die Anzahl der notwendigen Toiletten, Wickelbereiche etc. ergibt sich aus den entsprechenden Vorgaben der Fachstellen und wird im Rahmen der Entwurfserstellung im Einzelnen mit der Fachabteilung und dem künftigen Leiter abgestimmt. Die Ausschreibungen erfolgen unter der Voraussetzung eines positiven Bauvorbescheides, da der B-Plan aktuell nur eine viergruppige Einrichtung vorsieht, der Mehrbedarf aber über eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus Gründen des Gemeinwohls seitens der Vergabestelle als genehmigungsfähig eingeschätzt wird. Eine entsprechende förmliche Bauvoranfrage ist beantragt, deren Ergebnis steht noch aus. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 1, 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 beauftragt. Zusätzlich sind folgende besondere Leistungen zu erbringen: - Küchenplanung (250 – 350 Essen pro Tag, Versorgung der Kinder in der zu bauenden Einrichtung plus Versorgung von ein bis zwei externen Kindertagesstätten) - Vorstellung der Planung in den Gremien (mindestens 3 Termine). Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. In einem Los 2 wird die Technische Ausrüstung (ALG 4 - 6 und 8) vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung sowie der Architekten- und Landschaftsplanerleistungen der Objekt- und Freiflächenplanung. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - Mit der Auftragsausführung soll unmittelbar nach Beendigung des Vergabeverfahrens begonnen werden. - Die Leistungsphase 4 wird der Auftragnehmer voraussichtlich bis spätestens Ende August 2025 abschließen. - mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll bis spätestens Sommer 2026 (Baubeginn) begonnen werden. - Die Maßnahme soll spätestens bis spätestens zum Ende 2027 abgeschlossen sein (Bauende).

38 Monate–
2
Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung (Los 2)

Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI der Anlagengruppen 4 - 6 und 8 zum Neubau einer Kindertagesstätte in Grünstadt. Eckpunkte des Bauvorhabens: Entstehen soll auf einer insg. 2.780 qm großen, städtischen Fläche (Flurstücke 4786-4795, rd. 87 m lang und 26m/38m breit) zwischen der Alla-Hopp-Anlage und dem Neubaugebiet „In der Bitz“ eine städtische Kindertagesstätte für zunächst bis zu 125 Kinder (5-6 Gruppen). Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „In der Bitz, Teilbereichsänderung 5“, der folgendes festsetzt: - Mindestfirst- bzw. Gebäudehöhe von 8 m und eine max. Höhe von 10 m -> das Gebäude ist Teil einer Lärmschutzmaßnahme für die angrenzend bestehende Alla-Hopp-Anlage, sodass das Gebäude zweigeschossig und ggf. mit Dachgeschoss-Nutzung vorgesehen ist - Grundflächenzahl (GRZ) 0,5 -> Grundfläche von max. 1.400 qm und - maximal 2 Vollgeschosse -> Geschossfläche max. 2.800 qm - Die Lage des Gebäudes im Grundstück ist über den B-Plan recht offen gehalten mit einer Länge der überbaubaren Fläche von rd. 77 m, jedoch ist das Gebäude aus Schallschutzgründen an die nördliche Baulinie zwingend anzubauen. - Der Zufahrtsbereich erfolgt zwingend von südlicher Richtung über die Wendeanlage am Von-Skell-Platz. - Flachdächer, wobei Dachform noch offen ist, sind zu begrünen. PV-Anlagen sind zulässig, ausdrücklich gewünscht, möglichst groß zu planen und ggf. auch nicht nur auf dem Gebäudedach vorzusehen. Weitere Vorgaben: - Das Gebäude ist bereits so zu planen und baulich vorzubereiten, dass bei späterem Bedarf ein Anbau (ein Gruppenraum inkl. Nebenraum und ggf. Flur/Garderobe) im EG und/oder OG/DG möglich ist und auch die Erschließungs- und Außenbereiche sind entsprechend zu planen. - Energieeffizienzstandard: mindestens Effizienzgebäude 40 - Gebäudehülle: kompakt und luftdicht (< 0,6 1/h) - die aktuellen Sturzflutgefahrenkarten von Rheinland-Pfalz müssen beachtet werden. Konzeptionell gelten die folgenden Eckpunkte: - In einem Gebäude sollen 2 eigenständige Bereiche /Einheiten untergebracht sein, jeweils mit eigenem Zugang sowie WCs, Personal- und Büroräumen. - Die Einheiten nutzen jedoch gemeinsam das Außengelände sowie ggf. weitere Funktionsräume (z.B. Turnraum, „Sauraum“). - Eine ebenfalls untergebrachte Koch- und Ausgabeküche versorgt diese Einrichtung sowie ein bis zwei weitere städtische Einrichtungen mit selbst gekochtem Mittagessen. - Für die Leitung der Einrichtung mit 2 Einheiten soll im Eingangsbereich ein Büro vorgesehen werden. - Nachhaltigkeit soll durch die Bauweise sowie Material- und Technikauswahl erkennbar sein. Das Raumprogramm sowie die Anzahl der notwendigen Toiletten, Wickelbereiche etc. ergibt sich aus den entsprechenden Vorgaben der Fachstellen und wird im Rahmen der Entwurfserstellung im Einzelnen mit der Fachabteilung und dem künftigen Leiter abgestimmt. Die Ausschreibungen erfolgen unter der Voraussetzung eines positiven Bauvorbescheides, da der B-Plan aktuell nur eine viergruppige Einrichtung vorsieht, der Mehrbedarf aber über eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus Gründen des Gemeinwohls seitens der Vergabestelle als genehmigungsfähig eingeschätzt wird. Eine entsprechende förmliche Bauvoranfrage ist beantragt, deren Ergebnis steht noch aus. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 1, 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 beauftragt. Zusätzlich sind folgende besondere Leistungen zu erbringen: - Vorstellung der Planung in den Gremien (mindestens 3 Termine). Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. In einem Los 2 wird die Technische Ausrüstung (ALG 4 - 6 und 8) vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung sowie der Architekten- und Landschaftsplanerleistungen der Objekt- und Freiflächenplanung. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - Mit der Auftragsausführung soll unmittelbar nach Beendigung des Vergabeverfahrens begonnen werden. - Die Leistungsphase 4 wird der Auftragnehmer voraussichtlich bis spätestens Ende August 2025 abschließen. - mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll bis spätestens Sommer 2026 (Baubeginn) begonnen werden. - Die Maßnahme soll spätestens bis spätestens zum Ende 2027 abgeschlossen sein (Bauende).

38 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sollte auf eine entsprechende Bezeichnung der Unterlagen geachtet werden (z. … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sollte auf eine entsprechende Bezeichnung der Unterlagen geachtet werden (z. B Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.). 1) Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist). Bei ausländischen Bewerber:innen ist ein vergleichbarer Nachweis einer zuständigen Stelle vorzulegen; 2) Eigenerklärung zur Eignung, u. a. Angaben zum Unternehmen und Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 1); 3) Erklärung Antikorruption (Anlage 8); 4) Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 2), falls erforderlich; 5) Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Anlage 3), falls erforderlich; Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben; 6) Eigenerklärung zum Russland-Bezug (Anlage 10).
Kriterium
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Nach … ganz lesenDie in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden. 1) Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung. Alternativ kann eine Erklärung des Versicherungsgebers abgegeben werden, dass eine den nachfolgend benannten Anforderungen entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. In diesem Fall ist spätestens vor Zuschlagserteilung ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die angegebene Kontaktstelle zu übergeben; 2) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 4). Vergleichbar sind Planungsleistungen zu dem hier betroffenen Leistungsbild der Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 - 3. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/ Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/ Nachunternehmers (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber:innen haben gleichwertige Nachweise der für die zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu 1): Mindestdeckungssumme von 3 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 3 Mio. EUR für sonstige Schäden, wobei der Betrag je Versicherungsjahr und Fall zweifach maximiert sein muss. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert. In diesem Fall ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherungsnehmers abzugeben, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die angegebene Kontaktstelle zu übergeben. Zu 2): Mindestens ein durchschnittlicher Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen von 300.000 EUR netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar sind Planungsleistungen zu dem hier betroffenen Leistungsbild der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3.
Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden. 1) Aussagekräftige Darstellung von Mindeststandards entsprechenden Referenzen: Referenzen zu Planungsleistungen betreffend den Neubau von Kindertagesstätten. 2) Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Zeitraum von 2021 bis zum Ende der Teilnahmefrist gemäß Anlage 9. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu 1): Es müssen mindestens drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenz vorgelegt werden. Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt: - Inhalt des Referenzprojektes ist der Neubau oder die grundhafte Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen der Kinder- und Jugendbetreuung, wie z. B. Schulbauten oder Kindertagesstätten. - Die Leistungen umfassten die Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 Abs. 1 HOAI in den Anlagengruppen 1 – 3, wobei die Leistungsphasen nicht zwingend alle in einem Referenzprojekt verwirklicht sein müssen. Jede Leistungsphase und Anlagengruppe muss dabei in der Gesamtschau mindestens zweimal erbracht worden sein. - In mindestens einem Projekt sind innovative Lösungen der Energieversorgung (z. B. Photovoltaik, Geothermie, Wärmepumpe). - Das Projekt wurde nach dem 01.01.2021 abgeschlossen. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurde. Zu 2): Es müssen derzeit mindestens ein Ingenieur und ein sonstiger Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation (z. B. Techniker) in Bezug auf die betroffene Anlagengruppe dem Unternehmen angehören. Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome bzw. Bachelor und Master berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine entsprechende Befugnis der hier benannten Beschäftigten nachzuweisen. Das Kriterium zu 1) "Referenzen" ist für die Eingrenzung des Teilnehmerkreises (vgl. Ziffer 5.1.9 der EU-Bekanntmachung) entscheidend. Deshalb sollten so viele Referenzen wie möglich aufgeführt werden. Für die Auswahl der zur zweiten Stufe aufzufordernden Bieter ist die höchste Zahl an vergleichbaren bedingungsgemäßen Referenzen maßgeblich. Liegen mehrere Bewerber/innen auf dem 3. bzw. 5 Platz, entscheidet das Los.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2024
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 der Technischen Ausrüstung beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 … ganz lesenDie Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 der Technischen Ausrüstung beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffent … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Kreuzerweg 2, 67269 Grünstadt
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

534vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (370 Lose mit Angabe)
121.905 €Zuschlagswert im Median
66.404 € – 280.152 €mittlere Hälfte, 274 Werte

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Verlauf des Verfahrens7 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Vergabebekanntmachung
  3. Vergabebekanntmachung
  4. BekanntmachungFrist 25.07.2024
  5. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.07.2024
  6. 1. BerichtigungFrist 22.07.2024
  7. BekanntmachungFrist 22.07.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0fd171dc-5eda-4257-870f-52794cfe538d.