Neubau Güterverkehrszentrum / KV-Terminal InterFranken - Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 45 ff. HOAI
Zweckverband Industrie-/ Gewerbepark InterFranken · Schillingsfürst, Bayern
Aktenzeichen VERKveröffentlicht 20.03.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 78 Monate
- 15.07.2024 – 31.12.2030
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 78 Monate15.07.2024 – 31.12.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Schillingsfürst91583, Landkreis Ansbach, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 15 %, Leistung und Qualität 85 %.
- Personelle Besetzung - Gewichtung 45%45 %
- Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30%30 %
- Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 10%10 %
- Honorarangebot - Gewichtung 15%15 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 2,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,4 Punkte |
| 25 % teurer | −3 Punkte |
| 50 % teurer | −5 Punkte |
| 100 % teurer | −7,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhrvor 30 Monaten
- Vertragsbeginnvor 28 MonatenLaufzeit bis 31.12.2030
- Heute
Beschreibung
Der Zweckverband Industrie-/ Gewerbepark InterFranken plant die Errichtung eines Güterverkehrszentrums / KV-Terminals in unmittelbarer Nachbarschaft zum Autobahnkreuz der BAB 6 und 7 - Feuchtwangen / Crailsheim. Konkret sind Gleisanlagen (Fläche ca. 39.000 m², gesamte Nutzlänge Aufstell- und Umfahrungsgleise (4 Gleise) ca. 2.850 m, gesamte Nutzlänge Ladegleise (5 Gleise) ca. 2.000 m), eine Umschlagfläche mit Lade- und Fahrspur (ca. 15.500 m²), ein Depot für Container (ca. 7.500 m²), eine Freifläche für Gefahrgut (ca. 16.000 m²), eine Vorstaufläche (ca. 8.600 m²), LKW-Stellplätze für 60 LKWs (ca. 5.500 m²), ein Betriebsgebäude (ca. 1.200 m²), ein Railport (ca. 10.500 m² zzgl. Frei- und Optionsfläche ca. 7.200 m²), Fahr- und Ladespur Sattelauflieger (ca. 5.300 m²) sowie eine erschließende Fahrspur (ca. 8.500 m²) angedacht. Als terminliche Meilensteine sind angedacht: - Planungsbeginn: Mitte Juli 2024 - Fertigstellung: 2030 (bei dieser Angabe handelt es sich um eine gewünschte Fertigstellung, die jedoch aufgrund der noch nicht näher festzulegenden Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren nicht verbindlich festgelegt werden kann). Die Kosten für die Maßnahme können zum aktuellen Zeitpunkt ebenfalls noch nicht prognostiziert werden, da es hierfür einer konkrete Planung bedarf. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung die Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 1-9 gem. §§ 45 ff. HOAI (stufenweise) zu beauftragen. Zunächst soll in einer ersten Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1-2 beauftragt werden. Die Leistungsphasen 3-9 werden anschließend in weiteren Beauftragungsstufen ebenfalls stufenwesie beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Beauftragungsstufen oder Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Personelle Besetzung - Gewichtung 45%
- Qualität
- Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30%
- Qualität
- Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 10%
- Preis
- Honorarangebot - Gewichtung 15%
Eignung9 von 9 angegeben
- Kriterium
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 SektVO auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu d … ganz lesenkürzer
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 SektVO auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) 2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung. 3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden. 4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen 5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB 7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 8c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengeset 8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 4.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind. 9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen 10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 47 SektVO). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 34 SektVO freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. 11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.- Kriterium
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EU … ganz lesenkürzer
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.- Kriterium
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 Abs. 1 SektVO auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 1 SektVO: Anhand einer Liste der wesentlichen in den let … ganz lesenkürzer
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 Abs. 1 SektVO auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 1 SektVO: Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2021-2023) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (netto, Baukosten ohne Baunebenkosten), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.- Kriterium
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 45 Abs. 3 SektVO folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2021 bis 20 … ganz lesenkürzer
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 45 Abs. 3 SektVO folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2021 bis 2023 (§ 46 Abs. 3 SektVO) – Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt: - Jahresmittel ≥ 1.000.000 EUR/a (5 Punkte), - Jahresmittel < 1.000.000 EUR/a und ≥ 800.000 EUR/a (4 Punkte), - Jahresmittel < 800.000 EUR/a und ≥ 600.000 EUR/a (3 Punkte), - Jahresmittel < 600.000 EUR/a und ≥ 400.000 EUR/a (2 Punkte), - Jahresmittel < 400.000 EUR/a und ≥ 200.000 EUR/a (1 Punkte), - Jahresmittel < 200.000 EUR/a (0 Punkte).- Kriterium
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 45 Abs. 3 SektVO folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2021 bis 2023 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug … ganz lesenkürzer
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 45 Abs. 3 SektVO folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2021 bis 2023 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche – Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft: - durchschnittlich ≥ 10 Technische Mitarbeiter (5 Punkte), - durchschnittlich < 10 und ≥ 8 Technische Mitarbeiter (4 Punkte), - durchschnittlich < 8 und ≥ 6 Technische Mitarbeiter (3 Punkte), - durchschnittlich < 6 und ≥ 4 Technische Mitarbeiter (2 Punkte), - durchschnittlich < 4 und ≥ 2 Technische Mitarbeiter (1 Punkte), - durchschnittlich < 2 Technische Mitarbeiter (0 Punkte).- Kriterium
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 45 Abs. 3 SektVO folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusster … ganz lesenkürzer
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 45 Abs. 3 SektVO folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. - Wichtung 90 %. Referenzprojekte die vor 2019 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch das Referenzprojekt Nr. 1 erfüllt sein: - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubau- oder Erweiterungsmaßnahme einer Güter- / KV-Umschlaganlage (6 Punkte). - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine geförderte Neubau- oder Erweiterungsmaßnahme, die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde. (6 Punkte). - Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Baukosten (ohne Baunebenkosten) ≥ 35,0 Mio. EUR netto. (6 Punkte). - Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 gemäß § 47 HOAI erbracht (6 Punkte). - Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (6 Punkte). Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch das Referenzprojekt Nr. 2 erfüllt sein: - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Gleisanlage mit einer Gleislänge von mind. 5.000 m und mindestens 10 Weichen. (6 Punkte). - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine geförderte Neubau- oder Erweiterungsmaßnahme, die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde. (6 Punkte). - Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Baukosten (ohne Baunebenkosten) ≥ 7,5 Mio. EUR netto. (6 Punkte). - Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 gemäß § 47 HOAI erbracht (6 Punkte). - Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (6 Punkte). Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch das Referenzprojekt Nr. 3 erfüllt sein: - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Straßenbaumaßnahme mit einer befestigten Straßenfläche von mind. 50.000 m². (6 Punkte). - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine geförderte Neubau- oder Erweiterungsmaßnahme, die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde. (6 Punkte). - Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Baukosten (ohne Baunebenkosten) ≥ 10,0 Mio. EUR netto. (6 Punkte). - Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 gemäß § 47 HOAI erbracht (6 Punkte). - Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (6 Punkte). Die Mehrfachbenennung eines Referenzprojektes ist möglich und zulässig. Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 6 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.07.2024
- Vertragsende
- 31.12.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3 gemäß § 45 HOAI, — Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 4 gemäß § 45 HOAI, — Beauftragungsstufe 4: Leistungsphase 5 gemäß § 45 HOAI, — Beauftragungsstufe 5: Leistungsphase 6+7 gemäß § 45 HOAI, — Beauftragungsstufe 6: Leistungsphase 8+9 gemäß § 45 HOAI. Die … ganz lesenkürzer
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3 gemäß § 45 HOAI, — Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 4 gemäß § 45 HOAI, — Beauftragungsstufe 4: Leistungsphase 5 gemäß § 45 HOAI, — Beauftragungsstufe 5: Leistungsphase 6+7 gemäß § 45 HOAI, — Beauftragungsstufe 6: Leistungsphase 8+9 gemäß § 45 HOAI. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Besondere Leistungen gem. Anlage 13 HOAI, hier insbesondere: - Mitwirken bei der Beantragung von Fördermitteln - Örtliche Bauüberwachung nach den Anlage 13 HOAI sowie ZVB-Ing. Ziff. 8.10 und Ziffer 10 (Fassung 2021) - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- plattform.aumass.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 90 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung3 von 5 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlu … ganz lesenkürzer
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied a … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die in der Bekanntmachung benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 43 Abs. 1 SektVO über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los zu treffen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Zweckverband Industrie-/ Gewerbepark InterFranken
- Anschrift
- Feuchtwanger Straße 16, 91583 Schillingsfürst
- Website
- interfranken.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Bayern (95 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Ingenieurbüro Riefle GmbH & Co. KG23 Zuschläge
- Nigl + Mader GmbH16 Zuschläge
- Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG14 Zuschläge
- VTG GmbH Ingenieurbüro13 Zuschläge
- GFM Bau- und Umweltingenieure GmbH12 Zuschläge
- Ingenieurgemeinschaft Dess+Falk GmbH12 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung · Bekanntmachung annulliertFrist von 23.04.2024 auf 23.04.2024 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.04.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 396d0e7e-357d-4c90-adcf-e569baaf5ca5.