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vergebenEU-weitBau

Neubau Grundschule Bad Nenndorf

Samtgemeinde Nenndorf · Bad Nenndorf, Niedersachsen

Aktenzeichen 152-25veröffentlicht 04.07.2025BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 449 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Schaumburg.

Alle Ausschreibungen: Bau in Niedersachsen (621 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre02.11.2026 – 02.11.2029
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Angebotspreis50 %
  • Leistung50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Samtgemeinde Nenndorf
    vor 15 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhr
    vor 15 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 02.11.2029
    vor 5 Tagen
  5. Heute

Beschreibung

Die Samtgemeinde Nenndorf plant den Neubau einer 4 bis 5 zügigen Ganztagsgrundschule mit 2-Feld Sporthalle. Die Umsetzung soll im Rahmen eines Totalunternehmermodells erfolgen. Grundlage für die Entscheidung bildet eine vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Im Rahmen eines 2-stufigen Vergabeverfahrens wird zunächst ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs sollen maximal fünf geeignete Bieter zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert und in einem Wettbewerb das wirtschaftlichste Angebot ermittelt werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotspreis50 %
Leistung50 %
Preis
AngebotspreisDie Bewertung erfolgt dann anhand der sogenannten erweiterten Richtwertmethode wie folgt: 1. Schritt: Bestimmung einer Kennzahl Z, die aus dem Quotienten aus L (Leistungspunkte für Qualität) und P (Angebotspreis) besteht: Z = L x 1.000.000 P 2. Schritt: Schwankungsbereich, beginnt mit dem bestplatzierten Bieter (höchste Kennzahl Z) und endet 10% unterhalb des Bestplatzierten. Angebote, die unterhalb des Schwankungsbereichs liegen, haben keine Chance auf den Zuschlag und werden nicht weiter berücksichtigt. Angebote, die im Schwankungsbereich liegen, werden gewertet. 3. Schritt: Es gewinnt das Angebot, das innerhalb des Schwankungsbereichs liegt und das festgelegte Abschlusskriterium Qualität bestmöglich erfüllt.
Qualität
LeistungDie Bewertung erfolgt dann anhand der sogenannten erweiterten Richtwertmethode wie folgt: 1. Schritt: Bestimmung einer Kennzahl Z, die aus dem Quotienten aus L (Leistungspunkte für Qualität) und P (Angebotspreis) besteht: Z = L x 1.000.000 P 2. Schritt: Schwankungsbereich, beginnt mit dem bestplatzierten Bieter (höchste Kennzahl Z) und endet 10% unterhalb des Bestplatzierten. Angebote, die unterhalb des Schwankungsbereichs liegen, haben keine Chance auf den Zuschlag und werden nicht weiter berücksichtigt. Angebote, die im Schwankungsbereich liegen, werden gewertet. 3. Schritt: Es gewinnt das Angebot, das innerhalb des Schwankungsbereichs liegt und das festgelegte Abschlusskriterium Qualität bestmöglich erfüllt.

Eignung13 von 13 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
1.1 Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft - Bewertung: - Durchschnittlicher Jahresumsatz in Mio. EUR (netto) > 90 = 25 Punkte - Durchschnittlicher Jahresumsatz in Mio. EUR (netto) > 60 bis < 90 = 16,67 Punkte - Durchschnittlicher Jahresumsatz in Mio. EUR (netto) > 30 bis < 60 = 8,33 Punkte
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
1.2.1 Bewertung des Leistungselementes Objektplanung - Bewertung: Bewertete Anzahl (maximal 5) an Referenzen (mind. 2.000 m² BGF, Planung Lph.5 abgeschlossen nach dem 01.01.2017, mind. Leistungsphase HOAI 3 bis 5, Neubau: - Je aufgeführtes Schulgebäude = 3,2 Punkte - Je aufgeführtes Bürogebäude ode … ganz lesen1.2.1 Bewertung des Leistungselementes Objektplanung - Bewertung: Bewertete Anzahl (maximal 5) an Referenzen (mind. 2.000 m² BGF, Planung Lph.5 abgeschlossen nach dem 01.01.2017, mind. Leistungsphase HOAI 3 bis 5, Neubau: - Je aufgeführtes Schulgebäude = 3,2 Punkte - Je aufgeführtes Bürogebäude oder Gebäude für wissenschaftliche Lehre und Forschung = 2,13 Punkte - Je aufgeführtes sonstiges Gebäude mit Ausnahme von reinen Wohn, Sport- und Industriebauten = 1,07 Punkte
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
1.2.2 Bewertung des Leistungselementes Planung KGR 400 TGA HLS - Bewertung: Bewertete Anzahl (maximal 5) an Referenzen (mind. 2.000 m² BGF, Planung Lph.5 abgeschlossen nach dem 01.01.2017, mind. Leistungsphase HOAI 3 bis 5, Neubau): - Je aufgeführtes Schulgebäude = 1,60 Punkte - Je aufgeführtes Büro … ganz lesen1.2.2 Bewertung des Leistungselementes Planung KGR 400 TGA HLS - Bewertung: Bewertete Anzahl (maximal 5) an Referenzen (mind. 2.000 m² BGF, Planung Lph.5 abgeschlossen nach dem 01.01.2017, mind. Leistungsphase HOAI 3 bis 5, Neubau): - Je aufgeführtes Schulgebäude = 1,60 Punkte - Je aufgeführtes Bürogebäude oder Gebäude für wissenschaftliche Lehre und Forschung = 1,07 Punkte - Je aufgeführtes sonstiges Gebäude mit Ausnahme von reinen Wohn, Sport- und Industriebauten = 0,53 Punkte
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
1.2.3 Bewertung des Leistungselementes Planung KGR 400 TGA ELT - Bewertung: Bewertete Anzahl (maximal 5) an Referenzen (mind. 2.000 m² BGF, Planung Lph.5 abgeschlossen nach dem 01.01.2017, mind. Leistungsphase HOAI 3 bis 5, Neubau): - Je aufgeführtes Schulgebäude = 1,60 Punkte - Je aufgeführtes Büro … ganz lesen1.2.3 Bewertung des Leistungselementes Planung KGR 400 TGA ELT - Bewertung: Bewertete Anzahl (maximal 5) an Referenzen (mind. 2.000 m² BGF, Planung Lph.5 abgeschlossen nach dem 01.01.2017, mind. Leistungsphase HOAI 3 bis 5, Neubau): - Je aufgeführtes Schulgebäude = 1,60 Punkte - Je aufgeführtes Bürogebäude oder Gebäude für wissenschaftliche Lehre und Forschung = 1,07 Punkte - Je aufgeführtes sonstiges Gebäude mit Ausnahme von reinen Wohn, Sport- und Industriebauten = 0,53 Punkte
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
1.2.4 Bewertung des Leistungselementes Planung KGR 500 Landschaftsarchitekt - Bewertung: Bewertete Anzahl (maximal 5) an Referenzen (mind. Investitionsvolumen KGR 500 >300.000 EUR, netto, Lph. 5 abgeschlossen nach dem 01.01.2017, mind. Leistungsphase HOAI 3 bis 5): - Je aufgeführtes Schulgebäude = 1 … ganz lesen1.2.4 Bewertung des Leistungselementes Planung KGR 500 Landschaftsarchitekt - Bewertung: Bewertete Anzahl (maximal 5) an Referenzen (mind. Investitionsvolumen KGR 500 >300.000 EUR, netto, Lph. 5 abgeschlossen nach dem 01.01.2017, mind. Leistungsphase HOAI 3 bis 5): - Je aufgeführtes Schulgebäude = 1,60 Punkte - Je aufgeführtes sonstiges Gebäude mit Ausnahme von reinen Wohn, Sport- und Industriebauten = 1,07 Punkte - Je aufgeführte öffentliche Spielfläche oder Spielpark = 0,53 Punkte
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
1.3 Bewertung des Leistungselements Technische Leistungsfähigkeit für Bauleistungen - Bewertung: Bewertete Anzahl (maximal 5) an Referenzen (mind. 2.000 m² BGF, Bau abgeschlossen nach dem 01.01.2017, Neubau): - Je aufgeführtes Schulgebäude = 6,00 Punkte - Je aufgeführtes Bürogebäude oder Gebäude für … ganz lesen1.3 Bewertung des Leistungselements Technische Leistungsfähigkeit für Bauleistungen - Bewertung: Bewertete Anzahl (maximal 5) an Referenzen (mind. 2.000 m² BGF, Bau abgeschlossen nach dem 01.01.2017, Neubau): - Je aufgeführtes Schulgebäude = 6,00 Punkte - Je aufgeführtes Bürogebäude oder Gebäude für wissenschaftliche Lehre und Forschung = 4,00 Punkte - Je aufgeführtes sonstiges Gebäude mit Ausnahme von reinen Wohn, Sport- und Industriebauten = 2,00 Punkte
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
1.4 Bewertung des Leistungselements Technische Leistungsfähigkeit Planung und Bau (Gesamtvergabe) oder für vergleichbare Projektstrukturen - Bewertung: Bewertete Anzahl (maximal 1) an Referenzen (Hochbauprojekte): - Zuschlag für Projekt (Die jeweils verantwortlichen Unternehmen für Planung und Bau h … ganz lesen1.4 Bewertung des Leistungselements Technische Leistungsfähigkeit Planung und Bau (Gesamtvergabe) oder für vergleichbare Projektstrukturen - Bewertung: Bewertete Anzahl (maximal 1) an Referenzen (Hochbauprojekte): - Zuschlag für Projekt (Die jeweils verantwortlichen Unternehmen für Planung und Bau haben einmal zusammen einen Zuschlag in einer vergleichbaren Projektstruktur erhalten. = 5 Punkte - Zuschlag für Projekt (Die jeweils verantwortlichen Unternehmen für Planung und Bau haben jeweils einmal einen Zuschlag in einer vergleichbaren Projektstruktur erhalten. Die Unternehmen müssen nicht zusammen in einem Projekt den Zuschlag erhalten haben) = 2,5 Punkte
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
AUSSCHLUSSKRITERIUM (Mindestanforderung): Als Mindestbedingung ist je eine wertbare Referenz in den Leistungsbereichen Objektplanung, TGA HLS, TGA ELT, Landschaftsarchitekt und Bauen nachzuweisen / einzureichen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
AUSSCHLUSSKRITERIUM (Mindestanforderung): Der durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft muss mindestens EUR 30 Millionen (netto) betragen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
AUSSCHLUSSKRITERIUM (Mindestanforderung): Erklärung zu bestehender / im Auftragsfall abzuschließender Haftpflichtversicherung: - EUR 5 Mio. für Personenschäden - EUR 5 Mio. für sonstige Schäden Die Ersatzleistung beträgt mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen pro Kalenderjahr. Für die … ganz lesenAUSSCHLUSSKRITERIUM (Mindestanforderung): Erklärung zu bestehender / im Auftragsfall abzuschließender Haftpflichtversicherung: - EUR 5 Mio. für Personenschäden - EUR 5 Mio. für sonstige Schäden Die Ersatzleistung beträgt mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen pro Kalenderjahr. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags ist zunächst die Abgabe einer entsprechenden Erklärung (im Teilnahmeantrag) ausreichend. Auf Verlangen des Auftraggebers ist ein schriftlicher Versicherungsnachweis des Versicherers vor bzw. im Auftragsfall vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.11.2026
Vertragsende
02.11.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lünburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VOB/A bzw. VgV wird nachdrücklich verwiesen. Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bewerber- und bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht si … ganz lesenEs gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VOB/A bzw. VgV wird nachdrücklich verwiesen. Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bewerber- und bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein Bewerber in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Teilt der Auftraggeber dem Bewerber mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Bewerber ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein eventueller Antrag auf Nachprüfung ist spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich an die zuständige Stelle zu richten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Nach § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich gegebenenfalls Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht nach § 165 GWB zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Nach § 165 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen deutlich kenntlich zu machen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4B530P

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

985vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (487 Lose mit Angabe)
226.468 €Zuschlagswert im Median
84.498 € – 595.469 €mittlere Hälfte, 357 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f6c9b52e-c319-4b8e-a6f2-e4de375a1fb0.