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Neubau Feuerwehrhaus Bad Marienberg - Rohbau

Verbandsgemeinde Bad Marienberg · Bad Marienberg, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 26-025-30veröffentlicht 15.07.2026erstmals 15.07.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 80 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 21.08.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
18 Monate16.10.2026 – 30.04.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichrlp.vergabekommunal.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. 2. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 4 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Verbandsgemeinde Bad Marienberg
    vor 3 Monaten
  4. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über rlp.vergabekommunal.de
    vor 3 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg
    vor 3 Monaten
  6. Bindefrist endet
    58 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 22 Tagen
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2028
    vor 22 Tagen
  8. Heute

Beschreibung

Bausstelleneinrichtung Erstellung der allgemeinen Baustelleneinrichtung ca. 15 Monate - Containeranlage stellen, reinigen und räumen ca.15 Monate - Herstellen und vorhalten Bauwasser und Baustrom inkl. Verteiler

Erd und Kanalarbeiten ca. 100m3 Boden lösen, lagern ca. 40m3 Schotterschicht lösen, lagern ca. 50m3 Sandeinbettung einbauen und verdichten ca. 300m Dränage inkl. Dränageplanung und Einbau ca. 370m KG 2000 DN 100/125/150 ca. 360St KG 2000 DN 100/125/150 Bögen, Abzweige, Muffen ca. 820m Blitzschutzarbeiten 1 St. Leichtflüssigkeitsabscheider 4 St. Kontrollschacht DN400/200 ca. 50m Drinkwasserleitung PE-Rohr

Rohbauarbeiten ca. 50m3 Streifenfundamente verschieden Dimmensionen ca 1.650m2 Sauberkeitsschicht ca. 960m2 Dämmung unter Bodenplatte ca. 1.675m2 Ortbeton, Bodennplatte ca. 2200m2 Ortbeton, Wände/Stützen teilweise Sichtbetonqualität ca. 1.700 m2 Stahlbetondecke (Filigrandecke) ca. 70m Ortbeton Unterzüge, Stahlbeton Fertigteile 1xTreppenlauf, ca.99m Betonträger (7St.) ca. 60 m2 KS-Sichtmauerwerk Einlegearbeiten ca. 300m, ca 200St. Einbaudosen

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung10 von 10 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung Arbeitskräfte (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Freistellungsbescheinigung Finanzamt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Insolvenzplan (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Referenznachweis (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): drei Referenznachweise: aus den letzten drei Jahren über die Ausführung vergleichbarer Leistungen mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Unbedenklichkeitsbescheinigung BG (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, nicht älter als 3 Monate
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, nicht älter als 3 Monate
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, nicht älter als 3 Monate
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Unternehmensbezogene Unterlagen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
16.10.2026
Vertragsende
30.04.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
rlp.vergabekommunal.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
58 Tage
Angebotsöffnung
19.08.2026, 09:00 Uhr. Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg. Bieter und ihre Bevollmächtigten
Sicherheiten
verlangt: Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§17 VOB/B) Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Siche … ganz lesenverlangt: Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§17 VOB/B) Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der Frist als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs 0,1 % der im Auftragsschreiben genannte Auftragssumme ohne Umsatzsteuer zu zahlen. Die Strafe wird auf insgesamt 5 % der Auftragssumme ohne Umsatzsteuer begrenzt.

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung - Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblätter 221 oder 222 - Angebotsschreiben entsprechend Formblatt 213 - Erklär … ganz lesenLeistung: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung - Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblätter 221 oder 222 - Angebotsschreiben entsprechend Formblatt 213 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft entsprechend Formblatt 234 - Mustererklärung 1 AEntG - Mustererklärung 3 Mindestentgelt - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen entsprechend Formblatt 233 ** Keine oder anderweitige Formerfordernis: - Leistungsverzeichnis mit Preisen * Auf Anforderung der Vergabestelle ** Mittels Eigenerklärung: - Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 - Versicherungsnachweis ** Keine oder anderweitige Formerfordernis: - Urkalkulation
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist vo … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YMQYT1AX05JF# Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokument … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YMQYT1AX05JF# Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierenden Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten. Die Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform zugelassen. Bieterfragen müssen ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform. Bieterfragen können nur bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

392vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (227 Lose mit Angabe)
355.173 €Zuschlagswert im Median
139.938 € – 855.408 €mittlere Hälfte, 249 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens6 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 4. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 26.08.2026
  3. 3. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 19.08.2026 auf 26.08.2026 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 19.08.2026
  5. 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 19.08.2026
  6. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 19.08.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d6f7ca8c-3375-46d1-bb29-908b55f3b679.