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Neubau Feuerwehr Heppingen (1H0010) - Planungsleistung Technische Ausrüstung § 55 HOAI 2021 - LPH 1 - 9 (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7)

Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbH · Bad Neuenahr-Ahrweiler, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 2024-09-02_0010_TGA1veröffentlicht 31.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 796 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (70 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über plattform.aumass.de
    vor 26 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 26 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Durch die Flutkatastrophe vom 14./15.7.2021 ist die Feuerwache der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler Ortsteil Heppingen zerstört worden. Das Bestandsgebäude der Feuerwehr der Ortsgemeinde lag in beengter Lage in der Ortsmitte, unmittelbar hinter der Durchgangsstraße an einem Bachlauf. Das sanierungsbedürftige Gebäude befindet sich in einer einsatztechnisch ungünstigen Lage und entspricht nicht den heutigen funktionalen Anforderungen der Feuerwehr. Da eine Sanierung des bestehenden Gebäudes aus technischer und wirtschaftlicher Sicht sowie hinsichtlich der ungünstigen Lage nicht sinnvoll ist, soll die Einrichtung an einem neuen Standort untergebracht werden. Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler stellt zur Umsetzung ein verkehrstechnisch günstig gelegenes Grundstück (Gemarkung Heppingen, Flur 2, Flurstück 94, Größe 1574 m²) am Ostausgang der Gemeinde Heppingen zur Verfügung.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
A) Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) B) Nachweis der Berufsqualifikation Ingenieur gem. § 75 Abs. 2 VgV (z. B. durch Kammereintrag)
Kriterium
A) Umsätze (netto) mit vergleichbaren Leistungen (Fachplanung TGA) in den letzten 3 Jahren Mindestanforderungen zu A): Durchschnittlicher Jahresumsatz über die letzten drei Jahre mindestens 175.000,00 € netto/a. B) Nachweis des Bieters/Mitglieds einer Bietergemeinschaft über das Bestehen einer Beruf … ganz lesenA) Umsätze (netto) mit vergleichbaren Leistungen (Fachplanung TGA) in den letzten 3 Jahren Mindestanforderungen zu A): Durchschnittlicher Jahresumsatz über die letzten drei Jahre mindestens 175.000,00 € netto/a. B) Nachweis des Bieters/Mitglieds einer Bietergemeinschaft über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit jeweils einer Deckungssumme je Schadensfall von 2 Mio. EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme je Schadensfall von 2 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall. Mindestanforderungen zu B): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Kriterium
A) Benennung von Referenzprojekten (siehe Formblatt Referenzen) des Wirtschaftsteilnehmers aus den Jahren 2016 bis heute (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind nur Referenzprojekte über die Fachplanung TGA (§ 53 HOAI), die baufertiggestellt wurden und Baukosten der bearbeiteten Anlagengruppen … ganz lesenA) Benennung von Referenzprojekten (siehe Formblatt Referenzen) des Wirtschaftsteilnehmers aus den Jahren 2016 bis heute (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind nur Referenzprojekte über die Fachplanung TGA (§ 53 HOAI), die baufertiggestellt wurden und Baukosten der bearbeiteten Anlagengruppen von mindestens 0,5 Mio. € brutto aufweisen. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen: a) Bezeichnung, b) Beschreibung der Baumaßnahme (Neubau/Erweiterungsbau/Umbau/Modernisierung), c) Zeitpunkt der Auftragserteilung, d) beauftragte Leistungsphasen, e) Leistungsstand (abgeschlossene Leistungsphasen, Zeitpunkt der Baufertigstellung), f) Anlagengruppen mit Honorarzone gem. § 56 HOAI, g) Baukosten brutto der bearbeiteten Anlagengruppen, h) Vergleichbare Aufgabenstellungen (Gebäude für schnell ausrückende Spezialfahrzeuge (Feuerwehr, Rettungsdienst, THW etc.) mit mindestens 3 Stellplätzen, Planung nach DIN 14092), i) Auftraggeber mit Ansprechpartner und Tel-Nr. Mindestanforderungen zu A): Es werden nur die gemäß A) zugelassenen Referenzen berücksichtigt. Es muss ein Referenzprojekt für ein Gebäude für schnell ausrückende Spezialfahrzeuge (Feuerwehr, Rettungsdienst, THW etc.) mit mindestens 3 Stellplätzen benannt werden. Planung nach DIN 14092 benannt werden. Es muss mindestens eine Referenz mit Baukosten der bearbeiteten Anlagengruppen von insgesamt 2 Mio. € brutto oder höher benannt werden. Es muss zudem mit den eingereichten Referenzen nachgewiesen werden, dass für die Anlagengruppen 1, 2, 3, und 7 jeweils mindestens die Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 8 erbracht und abgeschlossen worden sind (dies gilt nicht für jede, sondern für die Summe der eingereichten Referenzen). B) Anzahl der beschäftigten Dipl.-Ing. (oder glw. Abschluss), die im Bereich Fachplanung TGA tätig sind, einschließlich Büroinhaber. Mindestanforderungen zu B): Es müssen mindestens zwei Dipl.- Ing. (oder glw. Abschluss) angegeben werden können. C) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufe 1. Nach Abschluss einer Beauftragungsstufe kann der Bauherr nachfolgende Beauftragungsstufen ganz oder teilweise durch schriftliche Erklärung dem Technischen Ausrüster gegenüber in Auftrag geben. Geht d … ganz lesenEs erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufe 1. Nach Abschluss einer Beauftragungsstufe kann der Bauherr nachfolgende Beauftragungsstufen ganz oder teilweise durch schriftliche Erklärung dem Technischen Ausrüster gegenüber in Auftrag geben. Geht diese Erklärung dem Technischen Ausrüster spätestens drei Monate nach Abschluss der vorherigen Beauftragungsstufe zu, ist der Technische Ausrüster zur Erbringung der Leistungen der vom Bauherrn abgerufenen Leistungen der nachfolgenden Beauftragungsstufen verpflichtet. Entschließt der Bauherr sich nach Abschluss einer Beauftragungsstufe, weitere Beauftragungsstufen ganz oder teilweise zu realisieren, hat der Technische Ausrüster einen Anspruch darauf, mit diesen Leistungen beauftragt zu werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn Gründe vorliegen, die, wäre der Technische Ausrüster bereits in dem entsprechenden Umfang beauftragt, den Bauherr zur fristlosen Vertragskündigung berechtigen würden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
02.09.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

534vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (370 Lose mit Angabe)
121.905 €Zuschlagswert im Median
66.404 € – 280.152 €mittlere Hälfte, 274 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.09.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e6ed72ad-8176-4821-9cd0-67a504dfb096.