Neubau eines kombinierten Bürgerforums und Schulerweiterung mit Anbindung an den Bestand in Kreuztal - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, Leistungsphasen 1–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Stadt Kreuztal · Kreuztal, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen HLSveröffentlicht 20.02.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 433 Tsd. €
- Laufzeit
- 62 Monate
- 01.04.2025 – 31.05.2030
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 43 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 433 Tsd. €
- Laufzeit
- 62 Monate01.04.2025 – 31.05.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kreuztal57223, Kreis Siegen-Wittgenstein, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 90 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.
- Personelle Besetzung - Gewichtung 20%20 %
- Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 25%25 %
- Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 10%10 %
- Honorarangebot - Gewichtung 45%45 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,1 Punkte |
| 25 % teurer | −9 Punkte |
| 50 % teurer | −15 Punkte |
| 100 % teurer | −22,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Vertragsbeginnvor 19 MonatenLaufzeit bis 31.05.2030
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Kreuztal plant den Neubau eines kombinierten Bürgerforums und Schulerweiterung mit Anbindung an den Bestand. Die bisherige Stadthalle der Stadt Kreuztal ist am 16.05.2022 abgebrannt. Der Wiederaufbau des Bürgerforums soll am gleichen Standort erfolgen. Es soll eine Kombinationslösung aus Neubau Bürgerforum und Erweiterung Schule errichtet werden. Das Bürgerforum ist zentraler Treff- und Veranstaltungsort für Anlässe unterschiedlichster Art. Neben der Nutzung für alle Arten von kulturellen Veranstaltungen steht sie vor allen Dingen den Vereinen, Institutionen, Gruppierungen und kulturellen Initiativen sowie den Schulen in Kreuztal für eigene Veranstaltungen zur Verfügung. Das Bürgerforum ist der einzige Ort in Kreuztal, in dem Veranstaltungen dieser Art für eine größere Besucher- bzw. Nutzerzahl stattfinden können. Die Maßnahme muss unter laufendem Unterrichtsbetrieb im unmittelbar benachbarten Schulgebäude stattfinden. Der Neubau grenzt an einer Längsseite an das bestehende Gymnasium, an den anderen drei Seiten an einen Schulhof, einen schulischen Aufenthaltsbereich, Parkplatzfläche und deren Erschließungsweg. Dieser Weg wird als öffentliche Straße, als Schulweg, Erschließungsweg des Schul- und Sportzentrums, Zulieferweg sowie als Feuerwehrzufahrt genutzt. Diese Rahmenbedingungen sind bei der Leistungserbringung zu berücksichtigen.
Neben der Planung der Neubaumaßnahme ist auch die Planung und Überwachung der Neugestaltung des Eingangs Ost und der Pausenhalle sowie des Abbruchs der abgebrannten bisherigen Stadthalle Bestandteil des Auftrags.
Fläche Neubau Bürgerform / Versammlungsstätte: 2.545 m² BGF / 14.514 m³ BRI, Fläche Neubau Schule: 3.126 m² BGF / 11.583 m³ BRI. Kosten für den Abbruch der abgebrannten Stadthalle: 200.000 € brutto, Kosten für den Rückbau der vorgezogenen Schulhofüberdachung als vorbereitende Maßnahme für den Ausbau der offenen Pausenhalle, einschließlich barrierefreie Erschließung der Ebene I-III: 59.000 T€ brutto, Kosten der Kostengruppe 300-400 Neubau Kombibau (Bürgerform / Schule): 13.390.534 € brutto, Kosten der Kostengruppe 300-400 Neugestalung Eingang Ost mit Pausenhalle: 1.379.000 € brutto, Gesamtkosten der Kostengruppe 200-700 Bürgerforum und Schulerweiterung (inkl. Eingang Ost und Pausenhalle): ca. 24,00 Mio. € brutto
Planungsbeginn: 01.04.2025, Baubeginn: 01.05.2027, Baufertigstellung: 31.05.2030.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu vergeben und zu beauftragen: Leistungen der Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Beschreibung des Loses
Die Stadt Kreuztal plant den Neubau eines kombinierten Bürgerforums und Schulerweiterung mit Anbindung an den Bestand. Die bisherige Stadthalle der Stadt Kreuztal ist am 16.05.2022 abgebrannt. Der Wiederaufbau des Bürgerforums soll am gleichen Standort erfolgen. Es soll eine Kombinationslösung aus Neubau Bürgerforum und Erweiterung Schule errichtet werden. Das Bürgerforum ist zentraler Treff- und Veranstaltungsort für Anlässe unterschiedlichster Art. Neben der Nutzung für alle Arten von kulturellen Veranstaltungen steht sie vor allen Dingen den Vereinen, Institutionen, Gruppierungen und kulturellen Initiativen sowie den Schulen in Kreuztal für eigene Veranstaltungen zur Verfügung. Das Bürgerforum ist der einzige Ort in Kreuztal, in dem Veranstaltungen dieser Art für eine größere Besucher- bzw. Nutzerzahl stattfinden können. Die Maßnahme muss unter laufendem Unterrichtsbetrieb im unmittelbar benachbarten Schulgebäude stattfinden. Der Neubau grenzt an einer Längsseite an das bestehende Gymnasium, an den anderen drei Seiten an einen Schulhof, einen schulischen Aufenthaltsbereich, Parkplatzfläche und deren Erschließungsweg. Dieser Weg wird als öffentliche Straße, als Schulweg, Erschließungsweg des Schul- und Sportzentrums, Zulieferweg sowie als Feuerwehrzufahrt genutzt. Diese Rahmenbedingungen sind bei der Leistungserbringung zu berücksichtigen.
Neben der Planung der Neubaumaßnahme ist auch die Planung und Überwachung der Neugestaltung des Eingangs Ost und der Pausenhalle sowie des Abbruchs der abgebrannten bisherigen Stadthalle Bestandteil des Auftrags.
Fläche Neubau Bürgerform / Versammlungsstätte: 2.545 m² BGF / 14.514 m³ BRI, Fläche Neubau Schule: 3.126 m² BGF / 11.583 m³ BRI. Kosten für den Abbruch der abgebrannten Stadthalle: 200.000 € brutto, Kosten für den Rückbau der vorgezogenen Schulhofüberdachung als vorbereitende Maßnahme für den Ausbau der offenen Pausenhalle, einschließlich barrierefreie Erschließung der Ebene I-III: 59.000 T€ brutto, Kosten der Kostengruppe 300-400 Neubau Kombibau (Bürgerform / Schule): 13.390.534 € brutto, Kosten der Kostengruppe 300-400 Neugestalung Eingang Ost mit Pausenhalle: 1.379.000 € brutto, Gesamtkosten der Kostengruppe 200-700 Bürgerforum und Schulerweiterung (inkl. Eingang Ost und Pausenhalle): ca. 24,00 Mio. € brutto
Planungsbeginn: 01.04.2025, Baubeginn: 01.05.2027, Baufertigstellung: 31.05.2030.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu vergeben und zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1-4 gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 5-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Personelle Besetzung - Gewichtung 20%Gewichtung (Punkte, genau) 20Personelle Besetzung - Gewichtung 20%. Eine konkrete Beschreibung des Zuschlagskriteriums mit Erwartungshorizont kann der Vergabeunterlage D_Einreichung Erstangebot entnommen werden.
- Qualität
- Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 25%Gewichtung (Punkte, genau) 25Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 25%. Eine konkrete Beschreibung des Zuschlagskriteriums mit Erwartungshorizont kann der Vergabeunterlage D_Einreichung Erstangebot entnommen werden.
- Qualität
- Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 10%Gewichtung (Punkte, genau) 10Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 10%. Eine konkrete Beschreibung des Zuschlagskriteriums mit Erwartungshorizont kann der Vergabeunterlage D_Einreichung Erstangebot entnommen werden.
- Preis
- Honorarangebot - Gewichtung 45%Gewichtung (Punkte, genau) 45Honorarangebot - Gewichtung 45%. Eine konkrete Beschreibung des Zuschlagskriteriums mit Bewertungsmthode kann der Vergabeunterlage D_Einreichung Erstangebot entnommen werden.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2025
- Vertragsende
- 31.05.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Stufenweiser Abruf weiterer Leistungen: — Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 5 gemäß § 55 HOAI, — Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 6-9 gemäß § 55 HOAI. Die Planungsleistungen werden stufenweise vergeben und beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, so … ganz lesenkürzer
Stufenweiser Abruf weiterer Leistungen: — Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 5 gemäß § 55 HOAI, — Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 6-9 gemäß § 55 HOAI. Die Planungsleistungen werden stufenweise vergeben und beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Der Auftraggeber behält sich vor, auch einzelne Beauftragungsstufen parallel zu beauftragen bzw. vorzuziehen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht seitens des Auftragnehmers nicht. Besondere Leistungen nach Anlage 15 HOAI, hier insbesondere: - Bestandsaufnahme, - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglie … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die in der Bekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| GET Ingenieurgesellschaft für Energietechnik mbH, Arnsberg | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Kreuztal
- Anschrift
- Siegener Str. 5, 57223 Kreuztal
- Website
- kreuztal.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- HITZLER INGENIEURE GmbH & Co. KGvergabemanagement@
hitzler-ingenieure.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure13 Zuschläge
- FISCHER TEAMPLAN Ingenieurbüro GmbH12 Zuschläge
- Hatting & Kuhlmann TGA GmbH & Co. KG12 Zuschläge
- Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH9 Zuschläge
- Fuhrmann + Keuthen Beratende Ingenieure PartG mbB9 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 14.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e1e5c2dc-9c02-425c-8a36-144b5663a881.