Neubau eines Hafens für die Fahrgastschifffahrt (Hafen Steinmole) - Los 01: Baufeldfreimachung
Stadt Waren (Müritz) · Waren (Müritz), Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen 2026-032veröffentlicht 07.08.2026BauleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 7 Monate
- 01.09.2026 – 31.03.2027
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 7 Monate01.09.2026 – 31.03.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Waren (Müritz)17192, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 79 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (25 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Vertragsbeginnvor 2 MonatenLaufzeit bis 31.03.2027
- Heute
Beschreibung
Los 01 - Baufeldfreimachung
Beschreibung des Loses
Die Stadt Waren beabsichtigt die Planung und Realisierung zum Neubau eines Hafens für die Fahrgastschifffahrt und Freiflächengestaltung an der Steinmole in Waren (Müritz). Der Neubau, der Hafenanlagen besteht darin durch eine vorgestreckte Mole auf der westlichen Seite das vorhandene Hafenbecken zu erweitern und die Anlegebedingungen zu verbessern, gleichzeitig damit die Anlegekapazität für die Fahrgastschifffahrt zu erhöhen, um den Stadthafen von der Fahrgastschifffahrt zu entlasten. Dafür sind die Kaianlagen zu ertüchtigen bzw. zu erneuern und deren Ver- und Entsorgungseinrichtungen komplett neu aufzubauen. Die Oberfläche der Geh- und Flanierbereiche sowie die Gestaltung der Funktionsräume und der Freianlagen im gesamten Hafengebiet sind umfassend zu erneuern und damit neu zu prägen.
Aufgabenstellung: - Rückbau Kai-Kante (Stahl) - Rückbau Kai-Kante (Beton) - Ausbau Natursteinpflaster einschließlich Reinigung und Transport zum Lagerplatz des AG - Rückbau Betonpflaster - Rückbau wasserseitige Bauteile wie Dalben, Bojen, usw. - Rückbau von Ausstattungsobjekten (Bänke, Flächenpoller, Beleuchtung, usw.) - Abtrag Oberboden - Abtrag Uferbefestigung als Steinschüttung - Rückbau frostunempfindlichen Schichten
Gegenstand nach CPV
- 45100000BaureifmachungHauptgegenstand
- 45000000Bauarbeiten
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2026
- Vertragsende
- 31.03.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemac … ganz lesenkürzer
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Präqualifizierte Unternehmen haben zu überprüfen, ob die hinterlegten Eignungsnachweise bei der Präqualifikationsstelle hinsichtlich der ausgeschriebenen konkreten Leistung als ausreichend gelten. Falls die hinterlegten Eignungsnachweise nicht als ausreichend gelten, müssen präqualifizierte Bieter d … ganz lesenkürzer
Präqualifizierte Unternehmen haben zu überprüfen, ob die hinterlegten Eignungsnachweise bei der Präqualifikationsstelle hinsichtlich der ausgeschriebenen konkreten Leistung als ausreichend gelten. Falls die hinterlegten Eignungsnachweise nicht als ausreichend gelten, müssen präqualifizierte Bieter darüberhinausgehende Eignungsnachweise vorlegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Die Bieterkommunikation findet ausschließlich über die Vergabesoftware und dem anschlossenen Vergabemarktplatz statt. Die Registierung ist kostenlos. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Hinweise zur Anwendung der Vergabesoftware "cosinex" entnehmen Sie bitte dem Vordruck "Hinweise Anwendung cosinex für Unternehmen (PDF)". Bei technischen Problemen kontaktieren Sie bitte den technischen Support der Vergabeplattform (https://support.cosinex.de/unternehmen).- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYHLDYY66L930# Etwaige Bietergespräche werden voraussichtlich in der 31. KW 2026 stattfinden. Präqualifizierte Unternehmen haben zu überprüfen, ob die hinterlegten Eignungsnachweise bei der Präqualifikationsstelle hinsichtlich der ausgeschriebenen konkreten Leistung als au … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYHLDYY66L930# Etwaige Bietergespräche werden voraussichtlich in der 31. KW 2026 stattfinden. Präqualifizierte Unternehmen haben zu überprüfen, ob die hinterlegten Eignungsnachweise bei der Präqualifikationsstelle hinsichtlich der ausgeschriebenen konkreten Leistung als ausreichend gelten. Falls die hinterlegten Eignungsnachweise nicht als ausreichend gelten, müssen präqualifizierte Bieter darüberhinausgehende Eignungsnachweise vorlegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Die Bieterkommunikation findet ausschließlich über die Vergabesoftware statt. Um an der Bieterkommunikationen teilzunehmen, melden Sie sich bitte an. Die Registrierung ist kostenlos. Hinweise zur Anwendung der Vergabesoftware "cosinex" entnehmen Sie bitte dem Vordruck "Hinweise Anwendung cosinex für Unternehmen (PDF)". Bei technischen Problemen kontaktieren Sie bitte den technischen Support der Vergabeplattform (https://support.cosinex.de/unternehmen). Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| kein Zuschlag angegeben | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz)
- Kontakt
- vergabestelle@
waren-mueritz.de
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Häufige Zuschlagsempfänger
- HCH Umwelt GmbH5 Zuschläge
- B plus L Infra Log GmbH4 Zuschläge
- Ed. Züblin AG2 Zuschläge
- GP Verkehrswegebau GmbH2 Zuschläge
- GRB Rostock GmbH2 Zuschläge
- KLEMT Gala GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 15.07.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6e27d508-24f5-45aa-82d3-83c69e2415b8.