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Neubau eines Feuerwehrgerätehauses Stadt Friedrichstadt - Bohrpfahlgründung

Stadt Friedrichstadt über Amt Nordsee-Treene · Mildstedt, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen BL2025-088veröffentlicht 02.04.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 296 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.

Alle Ausschreibungen: Bau in Schleswig-Holstein (133 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Monat28.05.2026 – 03.07.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 03.07.2026
    vor 5 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Bohrpfahlgründung

Beschreibung des Loses

Die Stadt Friedrichstadt beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses. Das Baufeld liegt zwischen der Schleswiger Straße und der 2023 in nördlicher Richtung neu gebauten Sporthalle. Das Baufeld (Grundstücksgröße 53.000 m2) wird von der Schleswiger Straße angefahren. Um eine ebengleiche Zufahrt von der Straße zum Gebäude zu erreichen, wird das Gelände ca. 1,00 m aufgehöht. Das Gebäude ist in Gebäudeklasse 3 kategorisiert und ist 1-geschossig und auf einer ca. 0.78 - 1.10 m dicken Stahlbetonsohle und zusätzlichen Pfählen gegründet. Eine Lagerempore in der Fahrzeughalle bildet das Obergeschoss. Ein Erweiterungsgebäudeteil wird mit einem Balkenrost anstelle einer Sohle mit hergestellt. Eine mögliche Erweiterung um einen Stellplatz ist dann später möglich ohne zusätzliche notwendige Gründungsarbeiten. Die Sohle und der Balkenrost werden aufgrund der Baugrundverhältnisse mit Stb.-Pfählen tiefgegründet. Das Gebäude wird in Massivbauweise aus KS und Verblendsteinen hergestellt und umfasst 7 Feuerwehrfahrzeug-Einstellplätze. Die Dachflächen werden als Flachdächer aus Stahlbeton und Stahltrapezblech hergestellt und begrünt. Die Gebäudehöhe beträgt im tieferen Teil ca. 4.50 m und im Hallenbereich ca. 7.00 m über Fertigfußboden. Die Fertigfußbodenhöhe +/- 0.00 m liegt auf 2.66 ü. NHN. Die Bruttogrundfläche (EG u. OG) des Gebäudes beträgt 1.450,00 m2. Der Bruttorauminhalt des Gebäudes beträgt 7.352,00 m3. Die Wärmeversorgung des Gebäudes erfolgt über das am Grundstück dicht angrenzende BHKW. Die Erdarbeiten beginnen Ende November 2025 mit der Herstellung der Parkplätze für die Sporthalle in östlicher Richtung des Feuerwehrgebäudes. Danach wird das Baufeld der Feuerwehr an der Schleswiger Straße hergestellt. Die Arbeitsebene für die Tiefgründungsarbeiten werden in diesem Zuge mit hergestellt. Die Fertigstellung der Geländeoberflächen erfolgt Mitte 2027. Die Baufertigstellung des Gebäudes soll im Oktober 2027 oder früher erfolgen, wenn der Baufortschritt dies zulässt.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
28.05.2026
Vertragsende
03.07.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachu … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist für zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYYPYT86A8Z1N# - Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis (LV) zu machen und geben Sie unbedingt … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXVHYYPYT86A8Z1N# - Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis (LV) zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 213) sowie die GAEB-Datei zusammen mit dem Angebot ab. Ohne dem ausgefüllten LV wird Ihr Angebot -ohne die Möglichkeit der Aufklärung oder/und Nachforderung- ausgeschlossen werden. Bitte achten Sie darauf, alle geforderten Unterlagen einzureichen, um spätere Nachforderungen zu vermeiden. - Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklärten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen. - Beabsichtigt der Bewerber, zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche oder wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber unabhängig von der Rechtsnatur der Verbindungen mit seinem Angebot die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sowie die vorgesehenen anderen Unternehmen benennen (Formblatt Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen - 235). Darüber hinaus sind für jedes dieser anderen Unternehmen die genannten Erklärungen, Angaben, Nachweise und sonstige Unterlagen - sofern diese in der Auftragsbekanntmachung für den Bewerber selbst auch gefordert sind - gemeinsam mit dem Angebot des Bewerbers einzureichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. mit dem Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - 236), vorzulegen. - Für den Fall, dass der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Erklärung vorzulegen, wonach der Bewerber gemeinsam mit anderen Unternehmen in dem Umfang haftet, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden. - Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. -ENDE-

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
König GmbH, Werder9

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

646vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (213 Lose mit Angabe)
467.038 €Zuschlagswert im Median
197.293 € – 1,52 Mio. €mittlere Hälfte, 330 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Bau in Schleswig-Holstein (133 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 13.01.2026
  3. 2. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 13.01.2026 auf 15.01.2026 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 13.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung efdb55ed-d3ea-4be1-85e0-aecdfac213a7.