Neubau einer Unterkunft mit der Perspektive Wohnen (Behringstraße) - TGA
Sprinkenhof GmbH · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen 2023_SpriG_VS_BEH_TGAveröffentlicht 28.03.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (100 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (138 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Sprinkenhof GmbH betreibt als Erbbaurechtsnehmerin auf den Grundstücken Behringstraße 14 – 28 und Friedensallee 45 in 22765 Hamburg (Flurstücke 4206, 4207, 4208, 4261 der Gemarkung Ottensen) den Gewerbehof „Haus der Multimedia-Produzenten“. Gemäß Drucksache 2020/00712 vom 12.05.2020 soll auf dem Areal des Gewerbehofes eine Unterkunft mit der Perspektive Wohnen (UPW) mit mindestens 200 Plätzen errichtet werden.
In Abstimmung mit dem Bezirksamt Altona (Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Abteilung Übergeordnete Planung), der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) sowie dem Planungsausschuss Altona (Planungsausschuss) beabsichtigt die Sprinkenhof GmbH die Errichtung der mindestens 200 UPW-Plätze in zwei Gebäu-den.
Hintergrund ist eine mit dem Planungsausschuss abgestimmte Bebaubarkeit des Innenhofs Behringstraße 26/28 mit maximal 4 Vollgeschossen sowie einer Maximierung der Abstände zwischen einem Neubau und den Bestandsbauten entlang der Friedensallee. Die Standorte der zu errichtenden Gebäude wurden wie folgt festgelegt:
Gebäude 1: Innenhof Behringstraße 26/28, 22765 Hamburg Gebäude 2: Friedensallee 45, 22765 Hamburg
Die Anzahl von 200 UPW-Plätzen darf nicht unterschritten werden.
Die gewerblich genutzten Gebäude auf dem Gewerbehof sollen in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben.
Das Vorhaben soll über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) im 1. Förderweg des Mietwohnungsneubaus finanziert werden.
Die Baukörper und Grundrisse sind auf Grundlage der Vorgaben aus den geltenden Förderrichtlinien im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung definiert worden und entsprechend den geltenden Vorgaben des Mietwohnungsneubaus im 1. Förderweg der IFB Hamburg weiter zu planen.
Auf Grund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Bereich des geförderten Wohnungsbaus ist eine kosten- und terminoptimierte Realisierung des Bauvorhabens unabdingbares Ziel der Planung.
Gegenstand nach CPV
- 71300000Dienstleistungen von IngenieurbürosHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinweis auf § 160 III GWB: Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhal … ganz lesenkürzer
Hinweis auf § 160 III GWB: Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Beginn Planungsleistungen: unverzüglich nach Abschluss des Vergabeverfahrens Fertigstellung: voraussichtlich 2027 Bestenauswahl („Auswahleignung“) Wenn mehr als 3 Teilnahmeanträge gemäß Ziffer 3.4 geeigneter Bewerber vorliegen („Grundeignung“), werden für das weitere Verfahren die besten 3 Bewerb … ganz lesenkürzer
Beginn Planungsleistungen: unverzüglich nach Abschluss des Vergabeverfahrens Fertigstellung: voraussichtlich 2027 Bestenauswahl („Auswahleignung“) Wenn mehr als 3 Teilnahmeanträge gemäß Ziffer 3.4 geeigneter Bewerber vorliegen („Grundeignung“), werden für das weitere Verfahren die besten 3 Bewerber ausgewählt („Auswahleignung“). Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich technischen Gebäudeausrüstung gem. §§ 33 ff. HOAI einzureichenden Referenzprojekte. Es werden die vom Bewerber benannten 2 besten Referenzen in der vom Bewerber selbst bestimmten Reihenfolge bewertet. Die jeweilige Referenz muss vom Bewerber eine deutlich sichtbare Nummerierung erhalten (z.B. Referenz 1, Referenz 2, etc.), deren Reihenfolge Ausdruck des Stellenwertes dieser Referenz für den Bewerber ist. Dabei können Projektreferenzen einen höheren Grad der Vergleichbarkeit erreichen, wenn sie den zum jeweiligen Genehmigungszeitpunkt gesetzlich vorgeschriebenen oder höherwertigen KfW-Effizienzhaus-Standard oder vergleichbare Anforderungen an Zertifizierungssysteme wie z.B. DGNB, LEED, BNB, etc. erfüllen. Hinweis: Sollte die Nummerierung nicht durch die Bewerber angegeben worden sein, so führt dies grundsätzlich nicht zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Die fehlende Nummerierung der Referenzen ergibt sich in diesem Fall aus der Reihenfolge der eingereichten Formblätter Referenzen (Anlage TNW 5) über das eVergabe Portal. Für die Wertung werden die Referenzen in der numerischen Reihenfolge aufsteigend, so wie vom Bewerber selbst nummeriert, bewertet. Kriterium der Auswahleignung ist der Grad der Vergleichbarkeit der besten 2 eingereichten Referenzen mit dem anstehenden Projekt, wie es in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen beschrieben ist. Ergibt sich hinsichtlich dieses Kriteriums - Projektangaben kein klares Bild, werden die Teilnahmeanträge anhand der Anzahl der vorgelegten vergleichbaren Referenzen bewertet. Im Zweifel entscheidet unter den verbliebenen gleichwertigen Teilnahmeanträgen das Los. Die zur Abgabe eines Erstangebotes aufgeforderten Bewerber werden dringend gebeten, die AG unverzüglich zu informieren, sollten Sie sich gegen eine Angebotsabgabe entscheiden. Die AG behält sich vor, in diesem Fall den nach Maßgabe dieser Ziffer nächstbesten Bewerber nachrücken zu lassen, also als Bieter zuzulassen. Der nachrückende Bewerber erwirbt hier-durch keinen Anspruch auf Verlängerung der Erstangebotsfrist. Folgende Unterlagen sind elektronisch mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: 1. Formblatt Bewerbungsbogen (Anlage TNW 1) 2. Ggf. Formblatt Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (Anlage TNW 2) 3. Ggf. Formblatt Unteraufträge / Eignungsleihe (Anlage TNW 3) sowie Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Anlage TNW 3a) 4. Formblatt Referenzen (Anlage TNW 4) für mindestens 2 einzureichende Referenzen (vgl. Ziffer 3.4.1) 5. Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 2 VgV (z.B. Hochschulabschluss Ingenieurwesen mit technischer Fachqualifikation) Nachfolgend aufgeführte Erklärungen sind dem eVergabe-Portal unter „Eignung“ hinterlegt und dort durch Ankreuzen abzugeben: 1. Eigenerklärung Tariftreue gem. § 3 HmbVgG, 2. Compliance-Erklärung, 3. Einwilligung Datenschutz, 4. Eigenerklärung Russland-Sanktionen. Falls sich mehrere Unternehmen als Bewerber-/ Bietergemeinschaft bewerben wollen, sind die vorgenannten Unterlagen von allen Mitgliedern einzureichen. Falls sich der Bewerber oder die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleiher sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.- Hinweis
Es ist vorgesehen, die Leistungen in 4 Stufen zu beauftragen: Stufe 1: Lph 1 Grundlagenermittlung Lph 2 Vorplanung Lph 3 Entwurfsplanung Lph 4 Genehmigungsplanung Stufe 2: Lph 5 Ausführungsplanung Lph 6 Vorbereiten der Vergabe Stufe 3: Lph 7 Mitwirken bei der Vergabe … ganz lesenkürzer
Es ist vorgesehen, die Leistungen in 4 Stufen zu beauftragen: Stufe 1: Lph 1 Grundlagenermittlung Lph 2 Vorplanung Lph 3 Entwurfsplanung Lph 4 Genehmigungsplanung Stufe 2: Lph 5 Ausführungsplanung Lph 6 Vorbereiten der Vergabe Stufe 3: Lph 7 Mitwirken bei der Vergabe Lph 8 Objektplanung – Bauüberwachung und Dokumentation Stufe 4: Lph 9 Objektbetreuung. Hinweis auf § 160 III GWB: Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“ Hamburgisches Transparenzgesetz Der abzuschließende Planungsvertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Im Hinblick auf § 10 Abs. 2 HmbTG vereinbaren die Parteien: Dieser Vertrag wird erst einen Monat nach seiner Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Die AG kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Vertrags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten, wenn der AG nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihr nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden, die sie, wären sie schon zuvor bekannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen Vertrag nicht zu schließen, und ein Festhalten am Vertrag für die AG unzumutbar ist. Die dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits entstandenen Aufwendungen werden ihm durch die AG auf Nachweis erstattet. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. Beratendes Gremium Für die Bewertung des Zuschlagskriteriums Nr. 3 „Ideenskizze“ (vgl. Verfahrensbrief S. 13) ist beabsichtigt, ein beratendes Auswahlgremium einzusetzen. Die Zusammensetzung des Gremiums wird Ihnen mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes mitgeteilt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Wittmaack Ingenieurgesellschaft mbH, Elmshorn | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Sprinkenhof GmbH
- Anschrift
- Burchardstraße 8, 20095 Hamburg
- Website
- sprinkenhof.de
- Kontakt
- sprvergabestelle@
sprinkenhof.de - Auskünfte
- Sprinkenhof GmbHsprvergabestelle@
sprinkenhof.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Häufige Zuschlagsempfänger
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- ARGUS Stadt und Verkehr4 Zuschläge
- IPH, Ingenieur + Planungsbüro für Haustechnik GmbH3 Zuschläge
- PBA Planungsgesellschaft Haustechnik mbH3 Zuschläge
- Ramboll Deutschland GmbH3 Zuschläge
- Sellhorn Ingenieurgesellschaft mbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 04.12.2023
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 701c7629-0785-49d3-9fc4-83af5af4baf0.