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Neubau einer Mehrzweckhalle mit zwei Hallenkörpern in Seligenstadt – Technische Gebäude Ausrüstung

Magistrat der Einhardstadt Seligenstadt · Seligenstadt, Hessen

Aktenzeichen E63845994veröffentlicht 28.04.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 977 Tagen abgelaufen

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gilt für alle 2 Lose · in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
32 Monate01.05.2024 – 31.12.2026
Lose
2
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Seligenstadt63500, Landkreis Offenbach, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

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Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Honorar30 %
  • Referenzen15 %
  • Konzepte45 %
  • Reaktion auf Fragen10 %

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Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 30 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Gebäude Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI zum Neubau einer Mehrzweckhalle mit zwei Hallenkörpern in Seligenstadt.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Ingenieurleistungen der technischen Ausrüstung – Los 1

Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technischen Gebäude Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI zum Neubau einer Mehrzweckhalle mit zwei Hallenkörpern in Seligenstadt in den Anlagengruppen 1 – 3 (Los 1) . Die Bestandshalle steht im Eigentum eines privaten Vereins. Diese Halle ist in die Planung nicht einzubeziehen. Der Neubau soll an anderer Stelle (s. Vorauszug des Bebauungsplans) entstehen und die alte Halle ersetzen. Dieser Bebauungsplan, in dessen Gebiet die Halle errichtet werden soll, ist derzeit allerdings noch nicht rechtskräftig. Die alte Halle soll nach derzeitigem Stand der Planung nach Fertigstellung des Neubaus abgerissen werden. Im Rahmen der bisherigen Überlegungen sind verschiedene Varianten der Ausführung durchdacht und abgewogen worden. Daraus hervorgegangen hauptsächlich die Ausgestaltung der Halle mit zwei Hallenkörpern. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 53 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 14.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI), Anlagengruppen 1 – 3 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt: Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 der Technischen Ausrüstung beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die Vergabestelle führt wegen Erreichens/Überschreitens des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Die Leistungen der Objektplanung wurden bereits vergeben. Nun werden nachgelagert parallel zu der hiesigen Ausschreibung die Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung ausgeschrieben. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - Mit der Auftragsausführung soll unmittelbar nach Beendigung des Vergabeverfahrens begonnen werden. - Die Leistungsphase 4 wird der Auftragnehmer voraussichtlich bis Ende 2024 abschließen. - mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll spätestens Mitte 2025 (Baubeginn) begonnen werden. - Die Maßnahme soll spätestens bis spätestens zum Ende 2026 abgeschlossen sein (Bauende).

32 Monate–
2
Ingenieurleistungen der technischen Ausrüstung – Los 2

Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technischen Gebäude Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI zum Neubau einer Mehrzweckhalle mit zwei Hallenkörpern in Seligenstadt in den Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 (Los 2) . Die Bestandshalle steht im Eigentum eines privaten Vereins. Diese Halle ist in die Planung nicht einzubeziehen. Der Neubau soll an anderer Stelle (s. Vorauszug des Bebauungsplans) entstehen und die alte Halle ersetzen. Dieser Bebauungsplan, in dessen Gebiet die Halle errichtet werden soll, ist derzeit allerdings noch nicht rechtskräftig. Die alte Halle soll nach derzeitigem Stand der Planung nach Fertigstellung des Neubaus abgerissen werden. Im Rahmen der bisherigen Überlegungen sind verschiedene Varianten der Ausführung durchdacht und abgewogen worden. Daraus hervorgegangen hauptsächlich die Ausgestaltung der Halle mit zwei Hallenkörpern. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 53 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 14.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI), Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt: Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 der Technischen Ausrüstung beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die Vergabestelle führt wegen Erreichens/Überschreitens des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Die Leistungen der Objektplanung wurden bereits vergeben. Nun werden nachgelagert parallel zu der hiesigen Ausschreibung die Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung ausgeschrieben. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - Mit der Auftragsausführung soll unmittelbar nach Beendigung des Vergabeverfahrens begonnen werden. - Die Leistungsphase 4 wird der Auftragnehmer voraussichtlich bis Ende 2024 abschließen. - mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll spätestens Mitte 2025 (Baubeginn) begonnen werden. - Die Maßnahme soll spätestens bis spätestens zum Ende 2026 abgeschlossen sein (Bauende).

32 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag4 von 4 angegeben

Honorar30 %
Referenzen15 %
Konzepte45 %
Reaktion auf Fragen10 %
Preis
Honorar
Qualität
Referenzen
Qualität
Konzepte
Qualität
Reaktion auf Fragen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2024
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt: Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 der Technischen Ausrüstung beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der L … ganz lesenDie Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt: Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 der Technischen Ausrüstung beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten n … ganz lesenNach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Magistrat der Einhardstadt Seligenstadt
Anschrift
Marktplatz 1, 63500 Seligenstadt
Kontakt
hochbauamt@seligenstadt.de

Bei uns erfasst

5Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

787vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (1.338 Lose mit Angabe)
255.095 €Zuschlagswert im Median
145.172 € – 500.000 €mittlere Hälfte, 133 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 04.03.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 06e9871d-c117-45c7-b72f-c820b0ed5c8c.