Neubau einer Kindertagesstätte in Ustersbach, Freianlagenplanung LPH 1 bis 9, gem. § 49 ff HOAI 2021; einsuftiges offenes Verfahren
Gemeinde Ustersbach · 86459, Bayern
Aktenzeichen AV20B0CD-EUveröffentlicht 15.12.2023erstmals 15.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 34 Monate
- 01.03.2024 – 31.12.2026
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 34 Monate01.03.2024 – 31.12.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- 86459Gessertshausen, Landkreis Augsburg, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- A) Darlegung des vorgesehenen Projektteams ( mit Unterkriterien )35 %
- B) Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe ( mit Unterkriterien )35 %
- C) Honorar30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 35 Monaten
- 2. Berichtigung (diese Fassung)vor 35 Monaten
- Angebotsfrist 08:30 Uhrvor 33 Monatennur elektronisch über plattform.aumass.de
- Vertragsbeginnvor 32 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Bindefrist endetvor 30 Monaten90 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Freianlagenplanung gem. § 49 ff HOAI 2021, LPH 1 bis 9 bei stufenweiser Beauftragung, für den Neubau einer Kindertagesstätte mit vier Kindergartengruppen, zwei Krippengruppen und zwei Hortgruppen.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt.
Zeitlicher Ablauf:
Die Angebotswertung findet voraussichtlich im Februar 2024 statt.
Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart ist für März 2024 vorgesehen.
Die Fertigstellung soll bis 01. August 2026 und die Inbetriebnahme zum 01. September 2026 erfolgen.
Der Projektabschluss (mit abgeschlossener Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) ist zum 31.12.2026 vorgesehen.
Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
Gegenstand nach CPV
- 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und PrüfstellenHauptgegenstand
- 71200000Dienstleistungen von Architekturbüros
- 71220000Architekturentwurf
- 71222000Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
- 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- A) Darlegung des vorgesehenen Projektteams ( mit Unterkriterien )
- Qualität
- B) Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe ( mit Unterkriterien )
- Preis
- C) Honorar
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
a) Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 120.000 EUR brutto im Leistungsbild Objektplanung … ganz lesenkürzer
a) Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 120.000 EUR brutto im Leistungsbild Objektplanung der Freianlagen; b) Erklärung des Bieters zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. Abs. 4 VgV: Eigenerklärung im Eignungsnachweis über das Vorliegen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung über 1.500.000 EUR für Personenschäden und über 1.000.000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Erklärung des Versicherungsunternehmens über das Vorhandensein oder die Bereitschaft zum Abschluss muss vor Auftragserteilung auf Aufforderung eingereicht werden und darf nicht älter als sechs Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.- Kriterium
a) Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft (BIEGE) über die Anzahl der technisch festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (bei 40 h / Woche) (VZ-MA) und der Führungskräfte (FK) in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2020, 2021, 2022) gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein … ganz lesenkürzer
a) Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft (BIEGE) über die Anzahl der technisch festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (bei 40 h / Woche) (VZ-MA) und der Führungskräfte (FK) in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2020, 2021, 2022) gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 2 technischen festangestellten VZ-MA (bei 40 h / Woche) inkl. Geschäftsführung (GF) im Leistungsbild Objektplanung der Freianlagen. Freie MA sind wie Unterauftragnehmer (UA) im Eignungsnachweis aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. §47 Abs. 1 VgV im Eignungsnachweis unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen. b) Angabe der Fachkräfte gem. §46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung des Bieters über die Berufsqualifikation eines GF oder einer FK gem. §75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn in der GF bzw. unter den FK mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt / Dipl. – Ing. Landespflege“ gem. §75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bieters. (Sitz des Bieters.) zu führen. Nachweis durch Vorlage durch Eintrag Architektenkammer und Vorlage einer Abschlussurkunde/ -zeugnis (Diplom, Master, Bachelor o. vgl.) mit Angabe der Fachrichtung und des Abschlussdatums. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt / Dipl. – Ing. Landespflege“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist. c) Die Berufserfahrung des GF oder der FK [hierbei muss es sich um dieselbe Person handeln wie unter b) Berufsqualifikation] im Leistungsbild Objektplanung der Freianlagen ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung ist 5 Jahre Berufserfahrung für den GF oder die FK im Leistungsbild Objektplanung der Freianlagen.- Kriterium
Angabe von 2 Referenzen (Ref 1+ Ref 2: LPH 1-9) gem. § 75 Abs. 5 VgV. Folgende Mindestanforderungen gelten bei den Referenzprojekten: Referenz 1: Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.11.2018 - 31.10.2023 liegen, die LPH 1 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem Zei … ganz lesenkürzer
Angabe von 2 Referenzen (Ref 1+ Ref 2: LPH 1-9) gem. § 75 Abs. 5 VgV. Folgende Mindestanforderungen gelten bei den Referenzprojekten: Referenz 1: Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.11.2018 - 31.10.2023 liegen, die LPH 1 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Folgende Wertungskriterien gelten bei der Referenzkategorie 1: - Gegenstand ist eine Freianlagenplanung von Außenspielflächen für Kinder von 0-6 Jahren - Bauvolumen brutto 450.000 € (KG 500) - von dem Bieter beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen 2-8, - Vollständigkeit der Projektdarstellung des Referenzprojektes, auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform. Referenz 2: Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.11.2018 - 31.10.2023 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Folgende Wertungskriterien gelten bei der Referenzkategorie 2: - Gegenstand ist eine Freianlagenplanung von Außenspielflächen für Kinder von 0-6 Jahren - Bauvolumen brutto 300.000 € (KG 500) - von dem Bieter beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen 2-8, - Vollständigkeit der Projektdarstellung des Referenzprojektes, auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform. zusätzliche Kriterien: Mindestanforderungen bei jeweils einem der beiden eingereichten Referenzen: - es wurden die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften) für Außenspielflächen o.ä. eingehalten - war Gegenstand die Planung und Ausführung von PKW-Stellplätzen Die Nichteinhaltung der Eignungskriterien führt zum Ausschluss. Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten AG über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bieter, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Als Büroreferenz wird auch eine Referenz gewertet, die von den Mitarbeitern des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber erarbeitet worden sind, wenn eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für den Referenzauftrag beim früheren Unternehmen zuständig waren, und den Mitarbeitern im neuen Büro besteht. Objektive Kriterien für den Eignungsnachweis der Bieter: - wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, - technische und berufliche Leistungsfähigkeit. - oben unter "Sonstiges" genannte Kriterien zur Referenzbewertung. Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix "Eignungskriterien". Alle Eignungskriterien sind Mindestanforderungen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bildung krimineller Vereinigungen
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2024
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung: Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 49 ff HOAI 2021 Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 49 ff HOAI 2021 Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 49 ff HOAI 2021 Stufe 4: LPH 8-9, gem. § 49 ff HOAI 2021 Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
- Optionen
- Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 (inkl. Nachlaufzeiten für Rechnungsprüfungen u. ä.). Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrages kann insbesondere dann eintreten, wenn Projektverzögerungen entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat oder eine zeitnahe Freigabe durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- plattform.aumass.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 90 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern, München 80534
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt … ganz lesenkürzer
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bieter im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe des Eignungsnachweises und des Angebots gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance#
- Hinweis
Eignungsnachweise und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind … ganz lesenkürzer
Eignungsnachweise und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich. a) Die ausgefüllten Eignungsnachweise und auch die Angebote sind unter Angabe des Vor- und Nachnamens des gesamtverantwortlichen Vertreters des Bieters / der Bietergemeinschaft und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht formgerechte bzw. formlose Eignungsnachweise werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV). b) Während der Angebots-/Teilnahmephase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieterfragen/ -mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebots-/Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebots-/Teilnahmefrist veröffentlicht. c) Teilnahmeunterlagen (Angebote mit Eignungsnachweis) können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Teilnahmeunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden. d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, dem Eignungsnachweis beizulegen. e) Informationspflicht des Bieters: Die Teilnehmer/die Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebots- und Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebots- und Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Eignungsnachweis und das Angebot auswirken, gelten folgende Regelungen: Sind der Eignungsnachweis und das Angebot bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Angebots- und Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern: — der alte Eignungsnachweis und das alte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Eignungsnachweis und kein neues Angebot abgegeben werden, — der alte Eignungsnachweis und das alte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Eignungsnachweis und ein neues Angebot abgegeben werden. Der neue Eignungsnachweis und das neue Angebot müssen vor Ende der Angebots- und der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen, — der alte Eignungsnachweis und das alte Angebot -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden sollen. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisie …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Gemeinde Ustersbach
- Anschrift
- Gessertshausen 86459
- Website
- ustersbach.de
- Kontakt
- vgv@
meixner-partner.de
Bei uns erfasst
- Neubau einer Kindertagesstätte in Ustersbach, Planungsleistungen der techn. Ausrüstung ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) gem. § 53 ff HOAI 2021; einstufiges offenes Verfahren16.08.2024
- Neubau einer Kindertagesstätte in Ustersbach, Planungsleistungen der techn. Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT) gem. § 53 ff HOAI 2021, einstufiges offenes Verfahren16.08.2024
- Neubau einer Kindertagesstätte in Ustersbach, Tragwerksplanungsleistung, gem. § 49 ff HOAI, einstufiges offenes Verfahren16.08.2024
- Objektplanung Gebäude gem. § 33 ff HOAI 2021_finales-Angebot19.06.2023
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH11 Zuschläge
- Drees & Sommer SE - Büro München8 Zuschläge
- Ingenieurbüro Brundobler GmbH7 Zuschläge
- Mahl-Gebhard-Konzepte7 Zuschläge
- Steinbacher-Consult7 Zuschläge
- BBI Ingenieure GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 2. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 08.02.2024 auf 08.02.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 08.02.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 08.02.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 89cba5a8-7f1b-4b21-9f81-8a50a82f48b6.