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Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenPlanung

Neubau Dorfgemeinschaftshaus (Feuerwehrhaus, Proberäume des Musikvereins, Räume für weitere Vereine) in Rieden am Forggensee, Planungsleistungen Technische Ausrüstung ALG 4 und 5 (ELT), gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, offenes Verfahren

Gemeinde Rieden am Forggensee · Rieden am Forggensee, Bayern

Aktenzeichen 177611, ELTveröffentlicht 05.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1031 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
26 Monate01.03.2024 – 01.05.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichstaatsanzeiger-eservices.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:30 Uhr
    nur elektronisch über staatsanzeiger-eservices.de
    vor 34 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:30 Uhr
    vor 34 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.05.2026
    vor 32 Monaten
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 31 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Technische Ausrüstung ALG 4 und 5 (ELT), gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 1-9

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Technischen Ausrüstung ALG 4 und 5 (ELT), gem. § 53 ff HOAI 202, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden. Bei diesem Projekt werden Förderungen beantragt werden. Das B-Plan Verfahren läuft aktuell. Die folgendeMaßnahmen ist Gegenstand: Neubau - EG: Feuehrwehrhaus mit 4 Garagenstellplätzen, Umkleideraum, Schulungs- u. Sozialräume - OG: Musikverein mit einem großen Proberaum von 160-180 qm, 2 Registerproberäume, Aufenthaltsraum, Sozialräume Zeitschiene: Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Februar/März 2024, abhängig von den Sitzungsterminen des Auftraggebers. Der Leistungsbeginn ist unmittelbar nach der Auftragserteilung. Der Baubeginn ist ca. ab Ende 2024/Anfang 2025, abhängig vom B-Plan Verfahren. Die Fertigstellung soll ca. Anfang 2026 erfolgen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
A) Darlegung des vorgesehenen Projektteams Gewichtung (Prozentanteil, genau): 35
Qualität
B) Darlegung der Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe Gewichtung (Prozentanteil, genau): 35
Preis
C) Honorar Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
a) Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 100.000 EUR brutto im Leistungsbild Techn. Ausrüs … ganz lesena) Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 100.000 EUR brutto im Leistungsbild Techn. Ausrüst. ALG 4 und 5 (ELT); b) Erklärung des Bieters zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. Abs. 4 VgV: Eigenerklärung im Eignungsnachweis über das Vorliegen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung über 2.000.000 EUR für Personenschäden und über 2.000.000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Erklärung des Versicherungsunternehmens über das Vorhandensein oder die Bereitschaft zum Abschluss muss vor Auftragserteilung mit dem Angebot eingereicht werden und darf nicht älter als sechs Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des ersicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Kriterium
a) Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten technischen Vollzeit-Mitarbeiter (MA) und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2020, 2021, 2022) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel von 2 techn. fest … ganz lesena) Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten technischen Vollzeit-Mitarbeiter (MA) und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2020, 2021, 2022) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel von 2 techn. festangestellten Vollzeit-MA (bei 40 h / Woche) im Leistungsbild Techn. Ausrüst. ALG 4 und 5 (ELT) inkl. Geschäftsführung. Freie MA sind wie Unterauftragnehmer im Eignungsnachweis aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen" gem. § 47 Abs. 1 VgV im Eignungsnachweis unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen. - - - b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung des Bieters über die Berufsqualifikation des Geschäftsführers/der Führungskräfte gem. § 75 VgV: Der Bieter erfüllt die fachl. Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den Führungskräften mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur" o. „staatlich geprüfter Techniker" o. „Meister" der Fachrichtung Elektrotechnik o. vgl. gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bieters (Sitz d. Bieters) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung und Abschlussdatum. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur" o. „staatlich geprüfter Techniker" o. „Meister" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachl. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – erufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist. - - - c) Die Berufserfahrung des Geschäftsführers/der Führungskräfte [hierbei muss es sich um dieselbe Person handlen wie unter b) Berufsqualifiaktion] im Leistungsbild Techn. Ausrüst. ALG 4 und 5 (ELT) ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für mind. 1 Geschäftsführer oder mind. 1 Führungskraft im Leistungsbild Techn. Ausrüst. ALG 4 und 5 (ELT).
Kriterium
Angabe von 2 Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV. Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen: - Ref. 1+2: Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.12.2018-30.11.2023 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. - Ref … ganz lesenAngabe von 2 Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV. Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen: - Ref. 1+2: Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.12.2018-30.11.2023 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. - Ref. 1: Bauvolumen mind. 0,30 Mio € brutto (KG 400, ALG 4 und 5, ELT) - Ref. 2: Bauvolumen mind. 0,25 Mio € brutto (KG 400, ALG 4 und 5, ELT) - Ref. 1+2: LPH 2-8 dem Bieter beauftragt bzw. vollständig von ihm erbracht - Ref. 1+2: ALG 4 und 5 (ELT): mind. eine der genannten ALG dem Bieter beauftragt bzw. von ihm vollständig erbracht - Ref. 1+2: TA-Leitsung bei Neubaumaßnahme im Bereich Hochbau zusätzliche Kriterien: Mindestanforderung bei jeweils einem der beiden eingereichten Referenzen: - Ref. 1 oder 2: Zusammenarbeit mit einem öffentl. Auftraggeber bzw. bei einem Referenzprojekt wurden die einschlägigen Vergaberichtlinien analog eines öffentl. Auftraggebers (Anlage 3 zu Art. 44 BayHO (ANBest-K)) eingehalten - Ref. 1 oder 2: Mitwirkung bei der der Beschaffung von Fördermitteln Eignungskriterien Die Nichteinhaltung der Eignungskriterien/Mindestanforderungen führt zum Ausschluss. Folgende weitere Angaben, über die Mindestkriterien hinaus, sind bei den Ref.projekten erforderlich: — Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE, — ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer, — ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE / mit dem UnterAN, — Projektbezeichnung/-beschreibung, — AG mit Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer. Sonstiges: Vollständige Projektdarstellung der Referenzprojekte sind aussagekräftig auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seiten darzustellen und zu beschreiben. Die graphische Darstellung (z.B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und eine kurze Beschreibung in Textform sollen Ihr Vorgehen bei den Referenzprojekten so erläutern, dass die Kriterien überprüft und nachvollzogen werden können. e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bieter, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Als Büroreferenz wird auch eine Referenz gewertet, die von den Mitarbeitern des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber erarbeitet worden sind, wenn eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für den Referenzauftrag beim früheren Unternehmen zuständig waren, und den Mitarbeitern im neunen Büro besteht.
Kriterium
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bietern: - wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, - technische und berufliche Leistungsfähigkeit. - oben unter "Sonstiges" genannte Kriterien zur Referenzbewertung. ------- Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix "Eigungskriterien".
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2024
Vertragsende
01.05.2026
Verlängerung
Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 (zzgl. Nachlaufzeiten für Rechnungsprüfungen u. ä.). Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrages kann insbesondere dann eintreten, wenn Projektverzögerungen entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat oder eine zeitnahe Freigabe durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann.
Optionen
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung: – Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 55 HOAI 2021, – Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 55 HOAI 2021, – Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 55 HOAI 2021, – Stufe 4: LPH 8-9, gem. § 55 HOAI 2021. Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
11.01.2024, 10:30 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt … ganz lesenVerstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bieter im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
Eignungsnachweise und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind … ganz lesenEignungsnachweise und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich. - - - a) Die ausgefüllten Eignungsnachweise und auch die Angebote sind unter Angabe des Vor- und Nachnamens des gesamtverantwortlichen Vertreters des Bieters / der Bietergemeinschaft und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht formgerechte bzw. formlose Eignungsnachweise werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV). - - - b) Während der Angebots-/Teilnahmephase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieterfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den ommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebots-/Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebots-/Teilnahmefrist veröffentlicht. - - - c) Teilnahmeunterlagen (Angebote mit Eignungsnachweisen) können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Teilnahmeunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden. - - - d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, dem Eignungsnachweis beizulegen. - - - e) Informationspflicht des Bieters: Die Teilnehmer/die Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebots- und Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebots- und Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Eignungsnachweis und das Angebot auswirken, gelten folgende Regelungen: Sind der Eignungsnachweis und das Angebot bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Angebots- und Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern: — der alte Eignungsnachweis und das alte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Eignungsnachweis und kein neues Angebot abgegeben werden; — der alte Eignungsnachweis und das alte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Eignungsnachweis und ein neues Angebot abgegeben werden. Der neue Eignungsnachweis und das neue Angebot müssen vor Ende der Angebots-/Teilnahmefrist elektronisch vorliegen; — der alte Eignungsnachweis und das alte Angebot - ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oderÄnderungsschreiben - aufrechterhalten werden sollen. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Er …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.849vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.128 Lose mit Angabe)
179.265 €Zuschlagswert im Median
95.618 € – 351.682 €mittlere Hälfte, 799 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 06e91794-1612-45b3-a68b-40b5f201007c.