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Neubau des Unternehmensstandortes der AWA Ammersee - Vergabe Objektplanung

AWA – Ammersee, Wasser- und Abwasserbetriebe gKU · Herrsching, Bayern

Aktenzeichen NBU - OPveröffentlicht 21.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 33 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
40 Monate08.04.2026 – 31.07.2029
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Herrsching82211, Landkreis Starnberg, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität des eingesetzten Personals10 %
  • Lösungsvorschlag60 %
  • Honorarangebot30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2029
    vor 7 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 17 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Objektplanung für Gebäude und Innenräume, LPH 2–9, Leistungsbild gemäß § 34 HOAI 2021

Beschreibung des Loses

Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI 2021, Leistungsphasen 2 bis 9, stufenweise Beauftragung.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität des eingesetzten Personals10 %
Lösungsvorschlag60 %
Honorarangebot30 %
Qualität
Qualität des eingesetzten PersonalsBewertet werden die berufliche Qualifikation und die Erfahrung der vorgesehenen Projektleitung sowie der vorgesehenen stellvertretenden Projektleitung, jeweils der Fachrichtung Architektur. Vorzulegen waren je Person der Studien- beziehungsweise Ausbildungsnachweis, ein Lebenslauf sowie zwei Referenzprojektblätter; Referenzprojekte von Nachunternehmern waren nicht zugelassen und es wurden ausschließlich die vier im Angebotsblatt benannten Referenzprojekte gewertet. Bepunktet wurden je Person die berufsbildentsprechende Qualifikation als Architekt oder Ingenieur mit 0,5 Punkten, eine Berufserfahrung von mindestens zehn Jahren mit 0,5 Punkten sowie je Referenzprojekt der ausgeführte Leistungsumfang nach Leistungsphasen mit bis zu 1 Punkt, ein Projektvolumen der Kostengruppe 300 von mindestens 6.000.000 Euro netto mit 0,5 Punkten und die geforderte Gebäudetypologie mit 0,5 Punkten. Auf die Projektleitung und auf die stellvertretende Projektleitung entfallen jeweils höchstens 5 Punkte, insgesamt höchstens 10 Punkte; dies entspricht der Gewichtung von 10 Prozent.
Qualität
LösungsvorschlagBewertet wird der von den Bietern einzureichende schriftliche Lösungsvorschlag nach Anlage 27 sowie dessen Erläuterung in der Präsentation vor der Jury. Der Lösungsvorschlag gliedert sich in die Bereiche Projektmethodik mit höchstens 45 Punkten, Kostenmanagement mit höchstens 8 Punkten und Qualitätssicherung mit höchstens 7 Punkten. Innerhalb der Projektmethodik werden das Projektverständnis für Aufgabenstellung, Projektziele und Rahmenbedingungen mit höchstens 10 Punkten, das methodische Vorgehen im internen Planungsprozess einschließlich Abstimmung mit den Fachplanern, Sicherstellung der Baufreiheit und Einbindung der Nutzerbeteiligung mit höchstens 15 Punkten, die architektonische Grundhaltung als schriftlich dargestellte gestalterische Leitidee mit Schwerpunkt Städtebau, Nachhaltigkeit und Funktionalität mit höchstens 15 Punkten und die Projektorganisation mit höchstens 5 Punkten bewertet. Das Kostenmanagement umfasst Kostenplanung und Kostensteuerung einschließlich Reporting, die Qualitätssicherung das bürointerne Qualitätsmanagement, die Koordination und das Schnittstellenmanagement sowie das Risikomanagement. Insgesamt sind höchstens 60 Punkte erreichbar; dies entspricht der Gewichtung von 60 Prozent.
Preis
HonorarangebotBewertet wird das im Honorarangebotsblatt nach Anlage 28 anzugebende Honorarangebot. Das preisgünstigste Honorarangebot aller Bieter erhält die volle Punktzahl von 30 Punkten, ein doppelt so hohes Angebot erhält 0 Punkte; dazwischen erfolgt eine lineare Punkteverteilung. Gewertet wird das Honorarangebot netto als Summe aus dem Honorar für die Grundleistungen einschließlich der angebotenen Zu- oder Abschläge, den Nebenkosten und dem Honorar für zusätzliche Leistungen. Insgesamt sind höchstens 30 Punkte erreichbar; dies entspricht der Gewichtung von 30 Prozent. Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl; bei Punktgleichheit entscheidet das niedrigere Honorarangebot, danach das Los.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
08.04.2026
Vertragsende
31.07.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Stufenweise Beauftragung. Zunächst wird ausschließlich Leistungsphase 2 bis 4 beauftragt. Die Leistungsphasen 5 bis 9 sind optional und werden nur bei gesonderter schriftlicher Abrufung beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungsphasen besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren Leistungsstufen besteht nicht; der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung der weiteren Leistungen auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken … ganz lesenDie Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren Leistungsstufen besteht nicht; der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung der weiteren Leistungen auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Aus der stufenweisen oder abschnittsweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Die gesamte Kommunikation im Verfahren erfolgte ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform. Nebenangebote waren nicht zugelassen; zusätzlich eingereichte, nicht geforderte Unterlagen wurden nicht berücksichtigt und nicht gewertet.
Hinweis
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Sommersberger GmbH – Architekten und Ingenieure, München5

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
AWA – Ammersee, Wasser- und Abwasserbetriebe gKU
Anschrift
Mitterweg 1, 82211 Herrsching
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.134vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (723 Lose mit Angabe)
318.534 €Zuschlagswert im Median
180.000 € – 560.000 €mittlere Hälfte, 429 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1daac3eb-9886-4ec9-a30e-df2f8976391d.