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vergebenEU-weitHochbauBau

Neubau des Sanitätsversorgungszentrums als Interimsneubau

Bundesbauabteilung Hamburg, in Vertretung für die Bundesrepublik Deutschland · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen 24 E 0098veröffentlicht 25.11.2024BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 889 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Hochbau in Hamburg (15 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
7,05 Mio. €
Laufzeit
21 Monate02.12.2024 – 28.08.2026
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg20097, Hamburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.08.2026
    vor 23 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Bundesbauabteilung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ("Bundesbauabteilung") handelt in Vertretung für die Bundesrepublik Deutschland. Dabei prüft und begleitet sie jedes Bauprojekt in Hamburg, an dem sich der Bund finanziell beteiligt. Die Bundesbauabteilung beabsichtigt in der Hanseaten-Kaserne in Hamburg den Neubau des Sanitätsversorgungszentrums Hamburg Mitte ("SanVersZ") als Interimsneubau und Ersatz für das, aufgrund seines baulich schlechten Zustandes, wegfallende bzw. abzubrechende SanVersZ in Gebäude 05 (Stoltenstraße 13, 22119 Hamburg). Der geplante Interimsneubau soll hierbei eine BGF von ca. 1.858 m² haben. Trotz des Interimscharakters soll ein gestalterisch und qualitativ hochwertiger Baukörper geschaffen werden. Der Bundesbauabteilung sind Nachhaltigkeit (Verwendung von nachhaltigen Materialien) und Rückbaubarkeit (Modulbaus bzw. die Verwendung von Fertigteilen) sehr wichtig. Wesentliche Bestandteile des Interimsgebäudes werden sein: 1. Arztgruppe mit: - Heilfürsorge/Dokumentation/Arzt (inkl. Anmeldung/G-Kartei) - Arztambulanz - Funktionsdiagnostik - Ergänzungspersonal Einsatz 2. Zahnarztgruppe mit: - Führungsbereich Zahnarztgruppe - Behandlungs- / Begutachtungsbereich Zahnarztgruppe - Verwaltungsbereich Zahnarztgruppe - Bereich Technik / Entsorgung Zahnarztgruppe - Führung/Unterstützung als eigene Funktionseinheit innerhalb des Gebäudes - Zus. Ver-/Entsorgungsbereiche sowie Lagerbereiche - Aufenthaltsräume, Umkleidebereiche und sanitäre Anlagen für das medizinische Personal - Räume für die GA- / TGA-Technik

Die im Rahmen der Erstellung des Interims Neubaus notwendigen Leistungen umfassen die Erstellung eines Interimsgebäudes für die Unterbringung des SanVersZ Mitte als schlüsselfertige und einschränkungslos betriebsbereite Leistung einschließlich der hierfür erforderlichen Ausführungsplanung. Bei dem geplanten Interims Neubau handelt es sich um ein Gebäude mit drei Geschossen mit Flachdach, ohne Unterkellerung. Besondere Anforderungen: - Grundsätzliche Infrastrukturforderung für regionale Sanitätseinrichtungen des zentralen Sanitätsdienstes - C1-1810/0-6037 in Verbindung mit den Anlagen 3100, 3200, 3300 und 3500 zu GIF RegSanEinr Nr. 3054 (4). - Allgemeine Regelung, inkl. der einheitlichen Raum- und Flächennormen (RFN) für die Bereitstellung von Räumen und Flächen für den Unterbringungs-, Liegenschafts- und Baubedarf der Bundeswehr - C1-1810/0-6001, in Verbindung mit der allgemeinen Regelung "Grundsätze für Infrastrukturforderungen und Hinweise für die Planung von Baumaßnahmen" - C1-1810/0-6201. - Beim Bau des Gebäudes sind die Vorgaben des EGB40 auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einzuhalten. Hierzu gehört auch eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach. - Das Gebäude wird in das liegenschaftseigene Netz hinsichtlich der Ver- und Entsorgung integriert. Einzelheiten zum Mindestleistungsumfang enthält die funktionale Leistungsbeschreibung, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird. Ein hoher Vorfertigungsgrad der Unterkünfte für eine Serienfertigung als Typenbauten ist empfehlenswert, aber keine Bedingung. - Die Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde gemäß § 64 Hamburgische Bauordnung wird durch den Auftraggeber vor Beauftragung eingeholt.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.12.2024
Vertragsende
28.08.2026
Verlängerung
Angaben zu etwaigen Optionen enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Bundesbauabteilung erforderlich werden sollten … ganz lesen1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Bundesbauabteilung erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang zu den Bewerberinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis acht Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist, gestellt werden. Die Bundesbauabteilung behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten. 4. Teilnahmeanträge sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass die Bundesbauabteilung keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. Dies gilt im weiteren Verfahren auch für die Angebote. 5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Bundesbauabteilung kann Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind. 6. Die Bundesbauabteilung behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Eine Aufhebung kommt insbesondere in Betracht, wenn die benötigten Haushaltsmittel für das Vorhaben nicht bewilligt werden sollten. Eine solche Bewilligung liegt derzeit noch nicht vor. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu. 7. Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. 8. Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche werden in Hamburg oder als Videokonferenz stattfinden. 9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Bundesbauabteilung ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. 10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Bundesbauabteilung zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer. 11. Die Bundesbauabteilung behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen bzw. die Anzahl der ausgewählten Bieter im Laufe des Verhandlungsverfahrens zu reduzieren. W …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Depenbrock Bau GmbH & Co. KG, Stemwede–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Bundesbauabteilung Hamburg, in Vertretung für die Bundesrepublik Deutschland
Anschrift
Nagelsweg 47, 20097 Hamburg
Website
hamburg.de
Kontakt
vergabestelle@bba.hamburg.de

Bei uns erfasst

6Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

770vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (506 Lose mit Angabe)
313.593 €Zuschlagswert im Median
108.419 € – 1,46 Mio. €mittlere Hälfte, 400 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite) · Aktualisierte Informationen
  2. Bekanntmachung · Aktualisierte InformationenFrist 31.05.2024
  3. BekanntmachungFrist 31.05.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ce2d62ed-9485-472d-80c8-418d8f915faa.