Neubau des FEUERWEHRGERÄTEHAUSES mit Fahrzeughalle und Schulungsraum in Swisttal – Buschhoven
Auftraggeber nicht angegeben · Swisttal-Buschhoven, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen BT-22-Procedureveröffentlicht 25.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 200 Tsd. €
- Laufzeit
- 22 Monate
- 03.03.2025 – 31.12.2026
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 200 Tsd. €
- Laufzeit
- 22 Monate03.03.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Swisttal-Buschhoven53913, Rhein-Sieg-Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Der Angebotspreis des endgültigen Angebots wird mit 30 % in die Wertung einfließen. Dabei erhält das günstigste Angebot 30 Punkte. Ein fiktives Angebot, welches mindestens 200 % des günstigsten Angebots entspricht (also „doppelt so teuer“ ist), erhält 0 Punkte. Der Punktwert der Angebote, die preislich zwischen günstigstem Angebot und fiktivem Angebot liegen, wird über lineare Interpolation bis zu30 %
- Die Wertungs- und Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden wie folgt gefasst: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Honorars (30 %) sowie der Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektleiter im Rahmen der Verhandlungsgespräche (70 %).70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 20 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Gemeinde Swisttal schreibt vorliegend die Objektplanung für den Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses mit 4 Einstellplätzen für Einsatzfahrzeuge sowie Büro- und Schulungsräumen aus.
1.1 Vorhaben, Anlass und Ziel
Zur Entwicklung der Gemeinde Swisttal Die Orte der Gemeinde Swisttal liegen in der sogenannten Voreifel, an der westlichen Grenze des Rhein-Sieg-Kreises. Die Gemeinde grenzt an die Städte Euskirchen, Weilerswist und Bornheim sowie an die Gemeinde Alfter und die Stadt Rheinbach. Das Umland, insbesondere die räumliche Nähe zur Eifel und zu den Oberzentren Bonn und Köln prägen die einzelnen ländlich gelegenen Ortsteile und das Selbstverständnis der Bürger. Zum Gemeindegebiet gehören zehn Ortsteile mit größtenteils eigenständigen Ortskernen. Die polyzentrische Struktur der Flächengemeinde Swisttal ist auf die kommunale Neugliederung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalens aus dem Jahr 1969 zurückzuführen.
Die Gemeinde Swisttal hat 19.701 Einwohner (Stand 2024). Im Zeitraum von 2013 bis 2024 entwickelte sich die Bevölkerungszahl positiv. Bis zum Jahr 2030 wird für die Gemeinde weiterhin eine positive Bevölkerungsentwicklung prognostiziert.
Projekt Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses mit 4 Einstellplätzen für Einsatzfahrzeuge sowie Büro- und Schulungsräumen
Das alte Feuerwehrgerätehaus des Ortsteils Buschhoven entspricht gemäß Brandschutzbedarfsplan vom 01.07.2017 nicht mehr den Standards eines mo-dernen Feuerwehrhauses. Es beginnt mit der Torbreite, bei der Fahrzeuge nur mit äußerster Vorsicht ein- und ausfahren können, über fehlende Lagermög-lichkeiten bis hin zu fehlenden Unterrichträumen. Eine Modernisierung des Gebäudes an der zentralen Stelle im Ortsinneren oder ein Neubau ist aufgrund der beengten Grundstückverhältnisse nicht möglich. Daher hat die Gemeinde Swisttal ein Gebäude erworben, welches sich auf dem Grundstück “Am Fienacker 18“ befindet. Dieses Gebäude lässt sich wirtschaft-lich und nachhaltig nicht in ein Feuerwehrgerätehaus umwandeln.
Das Bauwerk ist abgängig und weist enorme, nicht einschätzbare Baumängel auf. Das vorhandene Gebäude soll demnach vor Errichtung des Neubaus abge-rissen werden. Die Abbruchplanung ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung und wurde bereits gesondert vergeben.
Die Verwaltung hat sich daher entschlossen, eine Bedarfsplanung inklusive Machbarkeitsstudie „Neubau des Feuerwehrhauses am Fienacker in Swisttal-Buschhoven“ (siehe Anlage Machbarkeitsstudie „Neubau des Feuerwehr-hauses am Fienacker in Swisttal-Buschhoven“) der Planung des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses vorzuschalten. Die Bedarfsplanung hat den baulichen Bedarf, sowie die funktionalen Zusammenhänge für eine zukunftsfähige Nut-zung des Feuerwehrgerätehauses ermittelt und die daraus aktuellen Anforde-rungen und Umstrukturierungen an ein Raumprogram abgeleitet.
In der Sitzung des Bau-, Vergabe- und Denkmalausschusses am 01.03.2023 wurde die vorliegende Machbarkeitsstudie zum Neubau des Feuerwehrgerä-tehauses Buschhoven vom Ausschuss zur Kenntnis genommen und die Umset-zung des Projekts auf dieser Grundlage (Machbarkeitsstudie „Neubau des Feu-erwehrhauses am Fienacker in Swisttal-Buschhoven“) beschlossen.
Beschreibung der wesentlichen Merkmale der Fahrzeughalle / des Feuer-wehrgerätehaus:
Fahrzeughalle Das von der Gemeinde Swisttal erworbene Gebäude, welches sich auf dem Grundstück “Am Fienacker 18“ befindet, lässt sich wirtschaftlich und nachhal-tig nicht in ein Feuerwehrgerätehaus umwandeln.
Das neue Feuerwehrgerätehaus soll in einer Hybridbauweise (Stahlbeton/Holz) neu erstellt werden.
Die Fahrzeughalle besitzt 2 Stellplätze in Stellplatzgröße 1 (Tiefe 12,50 m; Breite 4,50 m) und 2 Stellplätze in Stellplatzgröße 2 (Tiefe 10 m und Breite 4,50 m).
Zudem befindet sich im rückwärtigen Bereich der Halle hinter den 10 m tiefen Stellplätzen eine Lagerempore, welche mittels Gabelstapler aus der Halle ange-dient und vom Schulungsraum/ Stuhllager aus betreten werden kann. Weiterhin befindet sich ein Lagerraum/Werkstatt im Bereich der 12,50 m lan-gen Stellplätze mit Möglichkeit der Belichtung mit Tageslicht durch Fenster.
Feuerwehrgerätehaus Im Erdgeschoss befindet sich der Alarmbereich mit getrennten Umkleideberei-chen für Damen und Herren, die Jugendbereiche sollten in der jeweiligen Um-kleide u. U. sichtgeschützt angeordnet werden.
Im Bereich der Umkleiden gibt es eine strikte Schwarz-Weiß-Trennung durch Schleusen (für beide Bereiche mit Türkennzeichnung) auf dem Rückweg vom Einsatz zur Umkleide, um die Kontamination der Einsatzkräfte mit Gift-stoffen und die Eintragung derselben in den Umkleidebereich zu unterbinden. Die kontaminierte Einsatzkleidung wird im Schleusenbereich bereits in Contai-nern abgelegt und die Einsatzkräfte haben in der Folge die Möglichkeit sich im Sanitärbereich zu waschen. Nach Einsätzen ohne Kontamination (Rettung von Tieren usw.) besteht aber auch die Möglichkeit, die Umkleide von der Fahr-zeughalle aus direkt zu betreten.
Jede Umkleide verfügt über eine Toilettenanlage, der Herrenbereich noch über einen 4 m² großen Lagerraum, z.B. für Einsatzkleidung. Ebenfalls im Erdge-schoss, nahe des Haupteingangs findet sich zudem noch eine barrierefreie roll-stuhlgerechte Toilette, die von Menschen mit Behinderung (z.B. bei Veranstal-tungen) genutzt werden kann. Im Südosten des Erdgeschosses, mit Zugang von außen, ist zudem noch der Hausanschlussraum angeordnet.
Über das barrierefreie Treppenhaus (mit Aufzug) erreicht man das Oberge-schoss indem sich weitere, im Raumprogramm aufgeführte, Räume befinden: - der Schulungsraum mit Küchenzeile und dazugehörigem Küchenlager, - angrenzend ein Stuhl- bzw. Instrumentenlager für den Musikzug der Feuerwehr, - der 2,9 m² große Serverraum ist vom Stuhllager aus erreichbar, um Unbefugten das Betreten zu erschweren, - im Flurbereich des Obergeschosses ist eine zentrale Toilettenanlage für Damen und Herren angeordnet, - zusätzlich ein vom Flur erschlossener Lagerraum, - direkt erreichbar vom T
Beschreibung des Loses
Die Gemeinde Swisttal schreibt vorliegend die Objektplanung für den Errich-tung eines Feuerwehrgerätehauses mit 4 Einstellplätzen für Einsatzfahrzeuge sowie Büro- und Schulungsräumen aus.
Gegenstand nach CPV
- 71320000Planungsleistungen im BauwesenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Der Angebotspreis des endgültigen Angebots wird mit 30 % in die Wertung einfließen. Dabei erhält das günstigste Angebot 30 Punkte. Ein fiktives Angebot, welches mindestens 200 % des günstigsten Angebots entspricht (also „doppelt so teuer“ ist), erhält 0 Punkte. Der Punktwert der Angebote, die preislich zwischen günstigstem Angebot und fiktivem Angebot liegen, wird über lineare Interpolation bis zuDer Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Honorars (30 %) sowie der Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektleiter im Rahmen der Verhandlungsgespräche (70 %). Eine weitere Untergewichtung hat die Vergabestelle noch nicht vorgenommen, behält sich diese jedoch für das Verhandlungsverfah-ren zur weiteren Bekanntgabe an die späteren Bieter vor.
- Qualität
- Die Wertungs- und Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden wie folgt gefasst: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Honorars (30 %) sowie der Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektleiter im Rahmen der Verhandlungsgespräche (70 %).Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Honorars (30 %) sowie der Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektleiter im Rahmen der Verhandlungsgespräche (70 %). Eine weitere Untergewichtung hat die Vergabestelle noch nicht vorgenommen, behält sich diese jedoch für das Verhandlungsverfah-ren zur weiteren Bekanntgabe an die späteren Bieter vor.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 03.03.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverf … ganz lesenkürzer
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf-grund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Die Vergabestelle weist ergänzend auf folgende Regelungen hin: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabe-kammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung ei-nes Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung infor-miert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax ver-sendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftrag-geber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die gel-tend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ab-lauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeun-terlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Be-werbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Kempen Krause Ingenieure GmbH, Aachen | – |
Auftraggeber
- Name
- Gemeinde Swisttal
- Anschrift
- Rathausstr. 115, 53913 Swisttal
- Website
- swisttal.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (123 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure13 Zuschläge
- FISCHER TEAMPLAN Ingenieurbüro GmbH12 Zuschläge
- Hatting & Kuhlmann TGA GmbH & Co. KG12 Zuschläge
- Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH9 Zuschläge
- Fuhrmann + Keuthen Beratende Ingenieure PartG mbB9 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 16.12.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5d3f99e4-192c-49d6-b02f-4d8880700e05.