Neubau der Notleitstelle Bexbach - Installation der Heizungsanlage und der Sanitäranlagen
Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar (ZRF Saar) · Bexbach, Saarland
Aktenzeichen LOT-0001 NLS-VE19_2026veröffentlicht 23.09.2026BauleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bexbach66450, Saarpfalz-Kreis, Saarland
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 120 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 45 Tagen
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 16 Tagennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 16 Tagen
- Heute
- Bindefrist endetin 43 Tagen59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung ZRF beabsichtigt derzeit den Neubau der Notleitstelle Bexbach. Hierzu wird die nachfolgenden Bauleistung ausgeschrieben. Die im Wesentlichen auszuführenden Leistungen beinhalten folgende Bauleistungen:
Sanitäranlagen ca. 150 m Abwasserleitungen ca. 700 m Edelstahltrinkwasserleitungen 9 St. WC-Anlagen 1 St. WC-Anlage barrierefrei 2 St. Urinalanlagen 10 St. Waschtischanlagen 2 St. Duschanlagen 2 St. Ausgussbecken Heizungsanlagen 1 St. BHKW-Modul 1 St Luft-Abgas-System (BHKW) 1 St Gasbrennwertkessel 1 St Luft-Abgas-System (Gasbrennwertkesse) ca. 20 m Gasversorgungsleitung 1 St Energiepufferspeicher (WWB) 1 St Frischwassermodul ca. 665 m Heizungsleitungen 1 St. Heizungsverteiler 11 St Heizkörper ca. 645 m² Fußbodenheizung
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Preis - 100%. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Eignung7 von 7 angegeben
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- gemäß Formblatt Eignungsnachweise (siehe: https://www.subreport.de/E95949762)
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- gemäß Formblatt Eignungsnachweise (siehe: https://www.subreport.de/E95949762)
- Eintragung in das Handelsregister
- gemäß Formblatt Eignungsnachweise (siehe: https://www.subreport.de/E95949762)
- Spezifischer Jahresumsatz
- gemäß Formblatt Unternehmensbezogene Angaben (siehe: https://www.subreport.de/E95949762)
- Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
- gemäß Formblatt Unternehmensbezogene Angaben (siehe: https://www.subreport.de/E95949762)
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 59 Tage
- Angebotsöffnung
- 22.10.2026, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, 66119 Saarbrücken
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Gem. § 134 Abs. 1 S. 1 GWB sind Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vorab zu informieren. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Gem. § 134 Abs. 1 S. 1 GWB sind Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vorab zu informieren. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. § 160 Absatz 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der Fristen in den § 135 Absatz 2 Sätze 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
- Hinweis
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen. 2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter … ganz lesenkürzer
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen. 2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. 3) Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Der Bieter hat sämtliche Angaben auf den vorgegebenen Formblättern zu machen, soweit vorgegeben. Ein Abweichen von den Vergabeunterlagen kann den Ausschluss vom Verfahren bedeuten. Sämtliche Vergabeunterlagen sind Grundlage des Angebots und werden bei Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil. 4) Enthalten die Vergabeunterlagen, inklusive die Leistungsbeschreibung, nach Auffassung des Bieters Unklarheiten (z.B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse, o.ä.), wird der Bieter gebeten, sich umgehend mit der ausschreibenden Stelle in Verbindung zu setzen. 5) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Angebote erfolgt ausschließlich elektronisch über ein Vergabeportal. Die AGSTA - Umwelt GmbH ist seitens des planenden Architekturbüros mit der Durchführung und Betreuung des Verfahrens beauftragt. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Angebote, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Angebote, die nicht über das Vergabeportal subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden AUSGESCHLOSSEN. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bieter rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut machen. 6) Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit. 7) Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) werden gemäß § 8a Abs. 1 VOB/A EU (Abschnitt 1) Bestandteil des Vertrags. 8) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 Wettbewerbsregistergesetz-WRegG) beim Bundeskartellamt anfordern. Mit der Abgabe des Angebotes erklärt das Unternehmen sein Einverständnis hierzu. 9) Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des MiLoG und des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz STFLG-vom 8.12.2021, Amtsbl. I S. 2688) und reicht mit dem Angebot die unterschriebene Verpflichtungserklärung ein. 10) Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung (vgl. Formblatt VHB 234) abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist, - in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften. Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer Bietergemeinschaft parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen Bietergemeinschaft teilnimmt. 11) …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Saarpfalz-Park 9, 66450 Bexbach
- Website
- zrf-saar.de
- Kontakt
- vergabe-zrf@
zrf-saar.de
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Alle 4 offenen Ausschreibungen von Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar (ZRF Saar), dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 453 (Bauinstallationsarbeiten) in Saarland. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
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- Josef Weiant GmbH3 Zuschläge
- Paul Denzer GmbH3 Zuschläge
- Spie Buchmann3 Zuschläge
- A.Brunk Heizung und Sanitär GmbH2 Zuschläge
- Alois Kasper GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 22.10.2026 auf 02.11.2026 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.10.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6bfb4801-fafd-4899-af02-827f672dad6a.