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vergebenEU-weitBau

Neubau der Grundschule Osthofen mit Zweifeldsporthalle

Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau · Osthofen, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 2024-007veröffentlicht 05.05.2024BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 883 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Bau in Rheinland-Pfalz (263 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
16 Monate12.08.2024 – 12.12.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (30 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 29 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 29 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 29 Monaten
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 27 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 12.12.2025
    vor 27 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Verbandsgemeinde Wonnegau errichtet in der Stadt Osthofen auf dem Gelände östlich der Wonnegauhalle den Neubau der fünfzügigen Seebachgrundschule und eine Zweifeld-Sporthalle.

Der Schulneubau ist als zweigeschossiges, nichtunterkellertes Gebäude in Massivbauweise geplant. Daran anschließend wird der Turnhallenneubau ebenfalls als zweigeschossiges, nichtunterkellertes Gebäude mit Hallenteil, in Massivbauweise errichtet. Die Dachausbildung beider Gebäude erfolgt als Flachdach, bzw. leicht geneigtes Dach mit umlaufender Attika.

Die Gebäudeabmessungen des zweiflügligen Schulneubaus betragen ca. 53,65 x 59,35 m, OK Attika ca. 8,20m ü. OKFF EG, die des Turnhallenneubaus ca. 30,70 x 46,35 m, OK Attika ca. 9,80 m ü. OKFF EG.

Das Baufeld liegt innerhalb eines Wasserschutzgebietes (Wasserschutzzone IIIb).

Die Zufahrt zum Baustellenbereich erfolgt über die Wonnegaustraße und die Baustraße östlich der Kindertagesstätte, die Abfahrt über den Festplatz auf die Herrnsheimer-Straße.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100%

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Eintragung in das Berufs-/Handelsregister bzw. Handwerksrolle am Unternehmenssitz/Wohnsitz. Nachweis der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Als vorläufiger Nachweis der geforderten Angaben dient der Nachweis der Präqualifikation, das Formblatt 124.
Kriterium
Jahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Kriterium
Bei dem Sichtbeton der außenliegenden Treppenläufe an der Ostseite des Gebäudes handelt es sich um Architekturbeton mit sehr hohen Anforderungen an die Oberflächenqualität. Zur Wertung werden nur solche Firmen zugelassen, die entsprechende Referenzen vorweisen können. Falls der AN die Leistung … ganz lesenBei dem Sichtbeton der außenliegenden Treppenläufe an der Ostseite des Gebäudes handelt es sich um Architekturbeton mit sehr hohen Anforderungen an die Oberflächenqualität. Zur Wertung werden nur solche Firmen zugelassen, die entsprechende Referenzen vorweisen können. Falls der AN die Leistung nicht im eigenen Betrieb erbringen kann, muß er die erforderlichen Qualitäten seines Nachunternehmers vorweisen. Nachunternehmer sind im Formblatt 234 zu benennen. Auf Anforderung des AG sind im Rahmen der Wertung mindestens fünf gleichwertige Referenzprojekte mit Auftragsumfang, Ausführungsbeschreibung, Zeitpunkt der Ausführung sowie Referenzgeber mit Name, Funktion und Telefonnummer zu benennen. Weiterhin ist das Firmenprofil des Fertigteilherstellers mit Auftragsumfang der letzten 3 Jahre und Personal- und Materialeinsatz zu beschreiben. Im Werk muß die Herstellung der Sichtbetonelemente durch einen Ingenieur oder Techniker mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in diesem Arbeitsbereich erfolgen.
Kriterium
genannt
Kriterium
Ein deutschsprachiger / deutsch verhandlungssicher verantwortlicher Bauführer, der mit den Verfahrensweisen im öffentlichen Bauen vertraut ist, muss ständig anwesend sein. Sämtlicher Schrifverkehr ist in deutscher Sprache abzuhandeln.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
12.08.2024
Vertragsende
12.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
06.06.2024, 23:59 Uhr
Sicherheiten
verlangt: Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Sicherheitsleistung … ganz lesenverlangt: Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten n … ganz lesenNach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber wendet die Regelungen der Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz an.
Hinweis
Sicherheitsleistungen für die Vertragserfüllung § 17 VOB/B Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Sicherheitsleistungen für Mänge … ganz lesenSicherheitsleistungen für die Vertragserfüllung § 17 VOB/B Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Sicherheitsleistungen für Mängelansprüche Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) Vertragsstrafen § 11 VOB/B 0,1 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

764vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (380 Lose mit Angabe)
350.983 €Zuschlagswert im Median
129.738 € – 881.381 €mittlere Hälfte, 336 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Vergabebekanntmachung
  3. BekanntmachungFrist 27.06.2024
  4. BekanntmachungFrist 27.06.2024
  5. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b7eddd54-27a7-4ebe-b668-70416ce92a86.