Neubau der Grundschule Osthofen mit Zweifeldsporthalle
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau · Osthofen, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen 2024-007veröffentlicht 05.05.2024BauleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 16 Monate
- 12.08.2024 – 12.12.2025
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 16 Monate12.08.2024 – 12.12.2025
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Osthofen67574, Landkreis Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassenja
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (30 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 29 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 29 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 29 Monaten
- Bindefrist endetvor 27 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 27 MonatenLaufzeit bis 12.12.2025
- Heute
Beschreibung
Die Verbandsgemeinde Wonnegau errichtet in der Stadt Osthofen auf dem Gelände östlich der Wonnegauhalle den Neubau der fünfzügigen Seebachgrundschule und eine Zweifeld-Sporthalle.
Der Schulneubau ist als zweigeschossiges, nichtunterkellertes Gebäude in Massivbauweise geplant. Daran anschließend wird der Turnhallenneubau ebenfalls als zweigeschossiges, nichtunterkellertes Gebäude mit Hallenteil, in Massivbauweise errichtet. Die Dachausbildung beider Gebäude erfolgt als Flachdach, bzw. leicht geneigtes Dach mit umlaufender Attika.
Die Gebäudeabmessungen des zweiflügligen Schulneubaus betragen ca. 53,65 x 59,35 m, OK Attika ca. 8,20m ü. OKFF EG, die des Turnhallenneubaus ca. 30,70 x 46,35 m, OK Attika ca. 9,80 m ü. OKFF EG.
Das Baufeld liegt innerhalb eines Wasserschutzgebietes (Wasserschutzzone IIIb).
Die Zufahrt zum Baustellenbereich erfolgt über die Wonnegaustraße und die Baustraße östlich der Kindertagesstätte, die Abfahrt über den Festplatz auf die Herrnsheimer-Straße.
Gegenstand nach CPV
- 45223220RohbauarbeitenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- 100%
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
- Eintragung in das Berufs-/Handelsregister bzw. Handwerksrolle am Unternehmenssitz/Wohnsitz. Nachweis der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Als vorläufiger Nachweis der geforderten Angaben dient der Nachweis der Präqualifikation, das Formblatt 124.
- Kriterium
- Jahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
- Kriterium
Bei dem Sichtbeton der außenliegenden Treppenläufe an der Ostseite des Gebäudes handelt es sich um Architekturbeton mit sehr hohen Anforderungen an die Oberflächenqualität. Zur Wertung werden nur solche Firmen zugelassen, die entsprechende Referenzen vorweisen können. Falls der AN die Leistung … ganz lesenkürzer
Bei dem Sichtbeton der außenliegenden Treppenläufe an der Ostseite des Gebäudes handelt es sich um Architekturbeton mit sehr hohen Anforderungen an die Oberflächenqualität. Zur Wertung werden nur solche Firmen zugelassen, die entsprechende Referenzen vorweisen können. Falls der AN die Leistung nicht im eigenen Betrieb erbringen kann, muß er die erforderlichen Qualitäten seines Nachunternehmers vorweisen. Nachunternehmer sind im Formblatt 234 zu benennen. Auf Anforderung des AG sind im Rahmen der Wertung mindestens fünf gleichwertige Referenzprojekte mit Auftragsumfang, Ausführungsbeschreibung, Zeitpunkt der Ausführung sowie Referenzgeber mit Name, Funktion und Telefonnummer zu benennen. Weiterhin ist das Firmenprofil des Fertigteilherstellers mit Auftragsumfang der letzten 3 Jahre und Personal- und Materialeinsatz zu beschreiben. Im Werk muß die Herstellung der Sichtbetonelemente durch einen Ingenieur oder Techniker mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in diesem Arbeitsbereich erfolgen.- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- Ein deutschsprachiger / deutsch verhandlungssicher verantwortlicher Bauführer, der mit den Verfahrensweisen im öffentlichen Bauen vertraut ist, muss ständig anwesend sein. Sämtlicher Schrifverkehr ist in deutscher Sprache abzuhandeln.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 12.08.2024
- Vertragsende
- 12.12.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 06.06.2024, 23:59 Uhr
- Sicherheiten
verlangt: Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Sicherheitsleistung … ganz lesenkürzer
verlangt: Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten n … ganz lesenkürzer
Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Der Auftraggeber wendet die Regelungen der Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz an.
- Hinweis
Sicherheitsleistungen für die Vertragserfüllung § 17 VOB/B Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Sicherheitsleistungen für Mänge … ganz lesenkürzer
Sicherheitsleistungen für die Vertragserfüllung § 17 VOB/B Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Sicherheitsleistungen für Mängelansprüche Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) Vertragsstrafen § 11 VOB/B 0,1 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Schneller 3, 67574 Osthofen
- Website
- vg-wonnegau.de
- Kontakt
- vergabestelle@
vg-wonnegau.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Bau in Rheinland-Pfalz (263 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bickhardt Bau SE6 Zuschläge
- Eiffage Infra-Südwest GmbH6 Zuschläge
- Bauunternehmung Karl Gemünden GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- Dachdeckerei Bornschein GmbH5 Zuschläge
- Schottler GmbH Energie- und Umwelttechnik5 Zuschläge
- Dachtechnik Weinand & Pauken GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 27.06.2024
- BekanntmachungFrist 27.06.2024
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b7eddd54-27a7-4ebe-b668-70416ce92a86.