Neubau der Feuerwache Schwedt/Oder in 16303 Schwedt/Oder, Handelsstraße 20; Hauptalarmausfahrt
Stadt Schwedt/Oder · Schwedt/Oder, Brandenburg
Aktenzeichen BF-FW 15/24veröffentlicht 28.05.2024BauleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Schwedt/Oder16303, Landkreis Uckermark, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (35 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (43 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 29 Monatenan Stadt Schwedt/Oder
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 28 Monatennur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 28 Monaten
- Heute
Beschreibung
Maßnahme: Neubau der Feuerwache Schwedt/Oder in 16303 Schwedt/Oder, Handelsstraße 20 Leistung: Hauptalarmausfahrt
Beschreibung des Loses
In der Stadt Schwedt soll eine neue Feuerwache auf der nördlichen Seite B 166, ABS 030 km 0,666 rechts, an der Werner-Seelenbinder-Straße errichtet werden inkl. der Außenanlagen. Die neue Feuerwache soll an die B 166 mit einer Ein-/Ausfahrt angebunden werden. Der Abstand der Zufahrt beträgt in der Achse ca. 200 m von der westlich gelegenen Straßeneinmündung der Bäckerstraße.Die Schnittstelle zwischen der Feuerwehrwache und der Zufahrt bildet die Einzäunung mit Schiebetor. Die Zufahrt quert einen, mit einen Grünstreifen getrennten Geh- und Radweg. Geh- und Radweg sind asphaltiert und müssen genau innerhalb der Zufahrt aufgenommen werden. Die Radfahrer können über die Handelsstraße/Bäckerstraße umgeleitet werden. Die Fußgänger sind an den westlich und östlich gelegenen Ampelkreuzungen auf die südliche Straßenseite der Werner-Seelenbinder-Straße zu leiten. Die Anbindung an die B 166 erfolgt generell mit Rundbordsteinen aus Beton, Bordauftritt 3 cm. Der Anschluss der Feuerwache an die Werner-Seelenbinder-Straße soll derart erfolgen, dass die Feuerwehr im Einsatzfall links in Richtung Stadt-Zentrum über den Mittelstreifen hinweg und rechts ausfahren kann. Deshalb muss die Mittelinsel der B 166 in Verlängerung der Zufahrt befestigt werden. Die Hochbordsteine der Mittelinsel sind abzusenken und durch Rundbordsteine zu ersetzen, Bordauftritt 3 cm. Seitliche Einfassungen erfolgen mit Tiefbordsteinen. Für das Aufnehmen und neu setzen der Bordsteine sind ggf. die Randstreifen der B 166 auf 0,50 m Breite aufzunehmen, in Abhängigkeit von der vorhandenen Rückenstütze an den Hochbordsteinen.Die 0,50 m breiten wiederherzustellenden Streifen werden in vollgebundener Bauweise ausgeführt, Oberfläche mit Gußasphalt, da innerhalb der Mittelinsel der Mittelinsel von Handeinbau auszugehen ist. Für die Feuerwehrzufahrt und dem damit zu überbauenden Heizkanal mit 80 cm Überdeckung wird einheitlich die Belastungsklasse 3,2 gewählt. Der Befestigungsaufbau der Feuerwehrzufahrt und der Befestigungsaufbau vom Gußasphaltstreifen erfolgt in der Bk 3,2 in vollgebundener Bauweise gemäß Leistungsverzeichnis. Für die Feuerwehrzufahrt müssen verschiedene Markierungen sowohl auf die Zufahrt als auch auf die B 166 aufzubringen (Radfahrerfurt, Gehwegbegrenzung, Haltestreifen, durchgehende und getrennte Mittelstreifen). Die Feuerwehrzufahrt erhält eine Bedarfsampel. Die Alarmausfahrt ist auch innerhalb der Bundesstraße zu signalisieren. Diese fachspezifische Maßnahme wird in einem separaten Los ausgeschrieben. Die notwendigen Tiefbauarbeiten und Fundamente sind in diesem Leistungsverzeichnis erfasst. Der Bieter setzt sich bzgl. der Fundamente mit dem Bieter/ NAN für das Los Neubau Lichtsignalanlage in Verbindung.
Gegenstand nach CPV
- 45000000BauarbeitenHauptgegenstand
- 45233120Straßenbauarbeiten
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Skonto findet ebenfalls Berücksichtigung, wenn die Zahlungsfrist seitens AG als angemessen eingeschätzt.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und/oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Kriterium
- Unbedenklichkeitserklärungen der Krankenkassen - Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes - Freistellungsbescheinigung gem. §48 b EStG des zuständigen Finanzamtes - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft - Bescheinigung der lt. Tarifbindung zuständigen Sozialkasse … ganz lesenkürzer
- Unbedenklichkeitserklärungen der Krankenkassen - Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes - Freistellungsbescheinigung gem. §48 b EStG des zuständigen Finanzamtes - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft - Bescheinigung der lt. Tarifbindung zuständigen Sozialkasse - Nachweis der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung Bei Vorlage von Nachweisen/Unbedenklichkeitserklärungen der zuständigen Stellen in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die Bescheinigungen nicht älter als 1 Jahr sein (Stichtag - Ablauf der Angebotsfrist)- Kriterium
- - mindestens 3 Referenzen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 01.07.2024, 10:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Rechnung und Rechnungsunterlagen sind bei der Stadt Schwedt/Oder, Dr. Theodor-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt/Oder einzureichen. Die Zahlungsleistung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang beim Auftraggeber. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit ein X-Rechnung einzureic … ganz lesenkürzer
Leistung: Die Rechnung und Rechnungsunterlagen sind bei der Stadt Schwedt/Oder, Dr. Theodor-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt/Oder einzureichen. Die Zahlungsleistung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang beim Auftraggeber. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit ein X-Rechnung einzureichen. Dazu nutzen Sie bitte die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter Nutzung der Leitweg-ID der Stadt Schwedt/Oder. Leitweg-ID der Stadt Schwedt/Oder 12-12992262176167-39 Darüber hinaus können Sie die Rechnung an die E-Mail-Adresse des E-Rechnungsfachs erechnung.stadt@schwedt.de versenden.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorsc … ganz lesenkürzer
Gemäß §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst# Die Maßnahme wird im Rahmen des GRW-Infrastruktur Sonderprogramms gefördert.
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD86QYJ Bieter mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (einschließlich einer deutschen Übersetzung) einzureichen. Der Auftraggeber wird ab einer geschätzten Auftragssumme von mehr als 30.000 EUR (netto) für den Bieter, der den … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD86QYJ Bieter mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (einschließlich einer deutschen Übersetzung) einzureichen. Der Auftraggeber wird ab einer geschätzten Auftragssumme von mehr als 30.000 EUR (netto) für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Das Brandenburgische Vergabegesetz findet in der zur Zeit gültigen Fassung Anwendung.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt/Oder
- Kontakt
- vergabestelle.stadt@
schwedt.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Brandenburg (20 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- A.Siebeneicher GmbH14 Zuschläge
- Diaplan Innenausbau GesmbH6 Zuschläge
- STRABAG AG, Direktion Nord-Ost, Bereich Sonderbau, Gruppe Frankfurt (Oder)6 Zuschläge
- Elektro Natusch4 Zuschläge
- Richard Schulz Tiefbau GmbH4 Zuschläge
- BSG V. Baustellen-Service KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 01.07.2024 auf 15.07.2024 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 01.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 392ba929-1a84-4bcc-9ec2-f29579db6c83.