Neubau Carl-Orff-Schule und Medienzentrum - Trockenbau
Landkreis Emsland · Meppen, Niedersachsen
Aktenzeichen 3093-VMS-2026-063veröffentlicht 04.10.2026BauleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 7 Monate
- 10.03.2027 – 04.10.2027
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 7 Monate10.03.2027 – 04.10.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Meppen49716, Landkreis Emsland, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (41 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (49 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 34 Tagen
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 8 Tagenan Landkreis Emsland
- Heute
- Angebotsfrist 10:00 Uhrin 3 Tagennur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
- Bindefrist endetin 2 Monaten62 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 4 MonatenLaufzeit bis 04.10.2027
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Der Neubau der Carl-Orff-Schule, inklusive des Medienzentrums, gelegen in der Beckstraße 15-17 in Lingen auf dem Grundstück der ehemaligen Pestalozzischule, wird südlich der bestehenden Sporthalle im westlichen Teil des Grundstücks und somit von der Beckstraße aus gut einsehbar verortet. Im Sinne eines reduzierten Footprints und eines möglichst kompakten Gebäudes entwickelt sich der Schulbaukörper über zwei Geschosse. Als Beitrag zur Klimagerechtigkeit wird das Gebäude als Holz-Hybridbau erstellt. Die Abmessungen des Baukörpers lassen eine kompakte, tageslichtoptimierte Bauweise sowie füreinen Holzskelettbau optimierte Tragwerksdimensionen erwarten. Kosten- und materialintensive Bauteilanschlüsse mit hoher Komplexität werden konsequent vermieden. Die Gründung erfolgt als Flachgründung auf einer Stahlbeton-Bodenplatte. Die beiden Treppenhauskerne sowie der Aufzugsschacht werden ebenfalls in Stahlbeton ausgeführt. Die sonstigen Innenwände werden weitestgehend in Holzrahmen- bzw. Holzmassivbauweise erstellt. Dabei ermöglicht die Konstruktionsweise einen höchst flexiblen und umnutzungsfähigen Innenausbau mit leichten Trennwänden. Die Decke über EG wird aus schalltechnischen Gründen als Holz-Beton-Verbunddecke ausgeführt, über dem OG bleibt die Balkenlage der Holzbinderdecke in weiten Teilen sichtbar. Die Lagerung der Decken erfolgt punktuell durch Stützen sowie stellenweise tragende Massivholzwände aus Brettsperrholz. Das nachhaltige Material Holz kann hier seine Stärken besonders gut ausspielen, die serielle Vorfertigung ganzer Wandelemente garantiert die bauliche Qualität und Montagezeiten vor Ort können reduziert werden. Der Zugang zur Baustelle erfolgt über die Beckstraße, wobei die Verkehrssicherung zu beachten ist. Vor Beginn der Arbeiten sind ausführende Unternehmen und Zulieferer ausdrücklich vom Auftragnehmer einzuweisen.
Gebäudeeckdaten: Brutto-Grundfläche nach DIN 277: 2.993 m2 Netto-Raumflächen nach DIN 277: 2.653 m2 Umbauter Raum gem. DIN 277: 13.252 m3 Gebäudeklasse: 3 Fundamente/Sohle/Decken: Stahlbeton Dachflächen: Flachdächer mit Dämmung und Abklebung. Begrünung und PV-Anlage ca. 400 m2 auf den Dachflächen
Die in diesem Verfahren vorgesehenen Verpflichtungen dienen der Umsetzung eines Neubauvorhabens, für das eine Förderung über das Programm "Klimafreundlicher Neubau - Kommunen" (498, 499) des Bundesinisteriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bei der KfW bewilligt ist.
Trockenbauarbeiten:
- Lehmbauwände ca. 1.100 m2 - Trennwände Gipsbauplatten ca. 3.300 m2 - Bekleidung Holzspannplatte ca. 850 m2 - Decken - Akustikplatten ca. 3.000 m2
Gegenstand nach CPV
- 45324000GipskartonarbeitenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung12 von 12 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Betriebshaftpflichtversicherung (mittels Eigenerklärung Angabe über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme und der festgelegten Vertragsdauer)
- Spezifischer Jahresumsatz
- Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre (Bau) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Übersicht des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Allgemeiner Jahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - Bitte geben Sie die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beträgen zur Sozialversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine … ganz lesenkürzer
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beträgen zur Sozialversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Arbeitskräfte (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Angaben darüber, dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Eigenerklärung mit mindestens folgenden Angaben: Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Eignung zur Berufsausübung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis der Gewebeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder einer anderen zuständigen Kammer.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Insolvenzverfahren (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. eine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): - eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bewerber/ Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Referenzen zu bestimmten Arbeiten (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Angaben zur Leistung, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind aus bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren. Drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art de … ganz lesenkürzer
Referenzen zu bestimmten Arbeiten (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Angaben zur Leistung, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind aus bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren. Drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen, Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahmen einschl. eventueller Besonderheiten der Ausführung, Angabe zur Art der Baumaßnahmen (Neubau, Umbau, Denkmal) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer ARGE-Partner, Nachunternehmer), ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden, Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Urkalkulation (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 10.03.2027
- Vertragsende
- 04.10.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.niedersachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 62 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
verlangt: Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer. Die Vertragsstrafe w … ganz lesenkürzer
verlangt: Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist eine Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B) Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung gem. Art. 5k der Sanktionsverordnung (EU) - Vergaberechtliche Sanktionen gegen Russland ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bestätigung über Fehlen eines Russlandbezugs - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 - Erklärung zu § 4 NTVergG ( … ganz lesenkürzer
Leistung: Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung gem. Art. 5k der Sanktionsverordnung (EU) - Vergaberechtliche Sanktionen gegen Russland ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bestätigung über Fehlen eines Russlandbezugs - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 - Erklärung zu § 4 NTVergG ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung von Mindestentgelt 2025-26 nach § 4 NTVergG- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftra … ganz lesenkürzer
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB und § 135 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachun …- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Präqualifizierung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist auf gesonderte … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Präqualifizierung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Unterauftragnehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlagen durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. der in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXWMYYDDYR60Q8DR# Die Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen". Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehl … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXWMYYDDYR60Q8DR# Die Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen". Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Bieterfragen sind bis spätestens 30.10.20266 ausschließlich über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Emsland zu richten. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über Art- und Umfang der Arbeiten sowie Örtlichkeit der Baustelle eingehend zu informieren. Spätere Einwendungen bleiben unberücksichtigt. Etwaige Liefer-, Vertrags- und Zahlungs-, sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil. Der Bieter unterwirft sich der Preisprüfung durch die zuständige Preisprüfungsstelle, falls diese vom Bauherrn dem Auftragnehmer gegenüber verlangt wird. Ab einer Auftragssumme von 100.000,- EUR (netto) ist vor Auftragsvergabe eine Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag abzugeben.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Ordeniederung 1, 49716 Meppen
- Website
- emsland.de
- Kontakt
- ausschreibungen@
emsland.de
Bei uns erfasst
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Alle 12 offenen Ausschreibungen von Landkreis Emsland, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 453 (Bauinstallationsarbeiten) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Bau in Niedersachsen (621 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kieback & Peter GmbH & Co. KG11 Zuschläge
- Hans Thormählen GmbH & Co. KG10 Zuschläge
- Ruhstrat Haus- und Versorgungstechnik GmbH8 Zuschläge
- SKG Gebäudetechnik GmbH8 Zuschläge
- Nieters Haustechnik GmbH7 Zuschläge
- Thieme GmbH & Co. KG7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c4804f11-e3e1-4a1c-a46b-22e1c40bbeea.