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Neubau Bürgerforum und Parkhaus - Fachplanung Tragwerksplanung

Land Schleswig-Holstein vertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen FG 2884 24 101veröffentlicht 17.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.

Alle Ausschreibungen: Planung in Schleswig-Holstein (99 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 27 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
242 Tsd. €
Laufzeit
49 Monate16.12.2024 – 30.01.2029
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 64 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Preis20 %
  • Qualität30 %
  • Qualität25 %
  • Qualität25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.01.2029
    vor 23 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

VgV-Verfahren, Stadt Schleswig, Neubau Bürgerforum und Parkhaus - Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, LPH 1-6, Besondere Leistungen, stufenweise Vergabe

Beschreibung des Loses

"In der Stadt Schleswig soll der südlich an den Schwarzen Weg nahe der Fußgängerzone angrenzende Bereich des Parkhauses und des ZOBs neugestaltet werden. Hierfür wurde ein Architektenwettbewerb durchgeführt und ausgelobt (Der Entwurf liegt der Ausschreibung bei). Durch den Neubau des Parkhauses und des ZOBs wird eine neue Platzfläche als Ankunfts- und Eingangsplatz für die Innenstadt entstehen, die den ZOB über den Capitolplatz mit der Fußgängerzone im Stadtweg verbindet. Neben dem Parkhaus ist ein neuer, auf den zukünftigen Ankunfts- und Eingangsplatz ausgerichteten Baukörper mit attraktiven Nutzungen vorgesehen. In diesem Neubau soll ein Bürgerforum geschaffen werden, das als Hauptnutzungen die Stadtbücherei und die Bürgerservices der Stadt sowie ergänzende Nutzungen in einem Gebäude vereinen soll. Das Bürgerforum und das Parkhaus werden durch die signifikante Lage zwischen Fußgängerzone und ZOB städtebaulich eine herausgehobene Stellung einnehmen. Die Berücksichtigung aktueller Baustandards bei der baulichen Umsetzung ermöglicht zudem die Errichtung eines energieeffizienten sowie barrierefreien Gebäudes, in welchem sich die Anforderungen an Arbeits- und Datenschutz adäquat berücksichtigen lassen. Eine barrierefreie Zugänglichkeit ist eine weitere wesentliche Anforderung. Der Parkhausneubau, mit 590 Stellplätzen und Platz für eine Fahrradstation und Elektromobilität, soll in Nord-Süd-Richtung ausgerichtet werden um für die Platzgestaltung und die Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung Bürgerforum Platz zu geben. Das Parkhaus und das Bürgerforum sollen somit im Zusammenhang betrachtet werden. Im Bürgerforum sollen neben dem Bürgerservice und der Stadtbücherei auch ein Café und ein Veranstaltungsraum entstehen. Aufgrund der notwendigen Tiefengründung bietet sich die Möglichkeit, Energiepfähle zum Heizen und Kühlen zu nutzen. Zudem soll bei dem Neubau eine 200 kWp PV-Anlage und ein Gründach berücksichtigt werden. Der Umfang der Planungsleistungen für die Maßnahme beinhaltet die Fachplanung Tragwerksplanung von vollständig funktions- und genehmigungsfähigen Gebäudeteilen für das Bürgerforum und das Parkhaus. Es ist eine stufenweise Beauftragung der LPH 1 bis 6 gem. § 51 HOAI vorgesehen. Für die Erbringung von „Besonderen Leistungen“ ist jeweils vorab die Zustimmung des AG einzuholen. Der Auftragnehmer ist gehalten, Vorschläge zu unterbreiten, die zur Vereinfachung und Verbesserung und / oder zur Kostensenkung führen. Die vorläufigen Kostenschätzungen belaufen sich auf 20.707.660,00 € netto (KG 300+400). Folgendes Verfahren wird durchgeführt: In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 4Gesamthonorar (Formblatt II-7-1)
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 6Qualität der zu erwartenden Leistung im Hinblick auf den hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 5Gewährleistung von Kosten- und Terminsicherheit in der Planung und in der Baudurchführung
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 5Kommunikation, Kooperation und Verfügbarkeit der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
16.12.2024
Vertragsende
30.01.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: --------------------------------------------------------------------------------------------------------- … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. _________________________________________________________________________________________________ Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Horn + Horn Ingenieure Part mbB, Neumünster–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

367vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (104 Lose mit Angabe)
205.053 €Zuschlagswert im Median
88.962 € – 424.135 €mittlere Hälfte, 294 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b3640806-a409-45c1-9cb9-7e0df06ab26f.