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vergebenEU-weitBau

Neubau BerufsFeuerwehrNord, Darmstadt / Kanalbaumaßnahme

Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG (DSE) · Darmstadt, Hessen

Aktenzeichen BFN-5-01-00-XKAveröffentlicht 30.08.2025BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 471 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Darmstadt.

Alle Ausschreibungen: Bau in Hessen (279 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
… – 29.05.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Darmstadt64295, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Vertragsende
    vor 5 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Darmstädter Stadtentwicklung GmbH & Co. KG (DSE) plant im Auftrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt den Neubau der Feuerwache Nord der Berufsfeuerwehr Darmstadt. Das Gebäude kombiniert mehrere Funktionsbereiche auf drei Etagen. Im Erdgeschoss, entlang der Gräfenhäuserstraße und der Pfnorstraße sind alle notwendigen Parkplätze für die Fahrzeuge der Feuerwehr vorgesehen. Gemäß der aktuell vorliegenden Planung ist im nördlichen Bauwerksbereich die Herstellung eines Untergeschosses geplant. Die übrigen Bauwerksbereiche sind ohne Untergschoss vorgesehen. Das Gelände der geplanten Neubebauung liegt im Nordwesten Darmstadts, westlich der Eisenbahnlinie und wird im Osten von der Pfnorstraße und im Norden von der Gräfenhäuser Straße begrenzt.Im westlichen Bereich befinden sich Kleingärten und im südlichen Bereich befindet sich eine bis 1,5 m höher gelegene Schotterfläche. Im Bereich der ehemaligen Kalklöschgrube und des sich im Süden anschließenden ehemaligen Deponiegeländes der Firma Röhm wurden nach 1945 Sande zu Bauzwecken abgebaut.

Beschreibung des Loses

Darmstadt beabsichtigt einen Neubau einer Hauptfeuerwache für die Berufsfeuerwehr. Für die neue Wache steht ein Grundstück am nordwestlichen Stadteingang von Darmstadt, am Ende der B42, unmittelbar südwestlich des Teilknotenpunktes Gräfenhäuser Straße/Pfnorstraße zur Verfügung. Das Grundstück hat eine Fläche von ca. 30.317 m² und eine Geländehöhe von ca. 121,7 müNN bis 123,7müNN. In der Vorbereitung der Baumaßnahme werden die das Baufeld kreuzenden Kanalstrecken umverlegt oder saniert. Vorrangig handelt es sich um einen Abwasserkanal DN 1500, der das Grundstück durchquert und durch einen neuen Kanal mit Rechteckquerschnitt (RE 2500x1000) ersetzt wird. In diesem neuen Kanal wird eine Abwasser- Wärmetauscheranlage mit einer Länge von 2 x 40m installiert. Bei einem weiteren Kanal handelt es sich um einen Schmutzwasserkanal DN 300, der durch einen Kanal DN 500 ersetzt wird. Und ein dritter Kanal soll auf einem Teilstück von DN 800 auf DN 1000 aufgeweitet werden. Für diese drei Kanalstrecken sind Abwasserüberleitungen notwendig, die jeweils für einen kurzzuhaltenden Zeitraum eingerichtet und betrieben werden müssen. Nach den Kanalarbeiten soll an der nördlichen Grundstücksgrenze eine Winkelstützmauer, die mit Natursteinen verblendet wird, entlang des Radweges errichtet werden. Auf der Hinterfüllung soll eine Mittelspannungsstation ähnlich einem Trafohäuschen als Fertigteil aufgestellt werden können. Nicht Bestandteil dieser Ausschreibung ist die Mittelspannungsstation, die im Rechteckkanal einzubauenden Wärmetauscherflächen sowie ein Teilstück des Schmutzwasserkanals DN500, das mittels Berstlining hergestellt werden soll. Diese Gewerke werden separat ausgeschrieben, eine zeitliche, technische und räumliche Koordinierung mit diesen ist jedoch notwendig.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis 100%100 %
Preis
Preis 100%100% Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
29.05.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3 Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU. Bedingungen für die Ausführung des Auftrages a) Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB, liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen; b) Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen; c) Eigenerklärung aufgrund der Sanktionen gegenüber Russland d) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Helmut Uhrig Straßen- und Tiefbau GmbH, Geisingen–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

2.363vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (2.500 Lose mit Angabe)
350.676 €Zuschlagswert im Median
144.532 € – 1,11 Mio. €mittlere Hälfte, 580 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Bau in Hessen (279 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens25 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  3. Vergabebekanntmachung
  4. Vergabebekanntmachung
  5. Vergabebekanntmachung
  6. Vergabebekanntmachung
  7. Vergabebekanntmachung
  8. BekanntmachungFrist 24.07.2025
  9. BekanntmachungFrist 17.07.2025
  10. Vergabebekanntmachung
  11. Vergabebekanntmachung
  12. BekanntmachungFrist 02.07.2025
  13. BekanntmachungFrist 25.06.2025
  14. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 11.06.2025 auf 23.07.2025 verschoben
  15. BekanntmachungFrist 11.06.2025
  16. BekanntmachungFrist 11.06.2025
  17. BekanntmachungFrist 13.05.2025
  18. BekanntmachungFrist 11.04.2025
  19. Vergabebekanntmachung
  20. Vergabebekanntmachung
  21. Vergabebekanntmachung
  22. BekanntmachungFrist 25.03.2025
  23. BekanntmachungFrist 23.12.2024
  24. BekanntmachungFrist 16.12.2024
  25. BekanntmachungFrist 09.12.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b16e6dfc-2b41-4237-8829-581a1bf61189.