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Neubau 6-gruppige KiTa Obing - Objektplanung Gebäude

Gemeinde Obing · Obing, Bayern

Aktenzeichen VOA ARCHveröffentlicht 30.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 523 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Jahre01.08.2025 – 31.07.2031
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Obing83119, Landkreis Traunstein, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichstaatsanzeiger-eservices.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 17 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2031
    vor 15 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Gemeinde Obing beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte für 6 Kindergartengruppen auf einem gemeindeeigenen Grundstück. Dazu soll auf dem östlich an die bisherige Kinderkrippe angrenzenden Grundstück eine neuer Kindergarten gebaut werden. Das Vorhaben liegt im Bereich eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes. Der Oberfeldweg ist in den Geltungsbereich mit aufgenommen, um die Erschließung des geplanten Gebäudes sicherzustellen. Die Gestaltungssatzung der Gemeinde Obing ist einzuhalten. Eine Einfügung in das Ortsbild ist gewünscht. Gemäß Bebauungsplan gelten folgende Festsetzungen: GRZ 0,4; maximal zulässige Geschosszahl von zwei Geschossen; maximale Wandhöhe 7,5m. Eine Ausgabeküche und ein Speiseraum sind erforderlich. Die Essenszubereitung ist nicht vorgesehen, da dieses über Anlieferung gelöst ist. Derzeit wird von einem Gebäude mit Gruppenräumen auf zwei Geschossen ausgegangen. Es soll eine kostengünstige und energieeffiziente und zudem leicht bedienbare Bauweise realisiert werden. Es ist noch nicht entschieden, ob der Kindergarten in Holz- oder Massivbauweise errichtet werden soll. Ein Baugrundgutachten aus dem Jahr 2016 ist vorhanden. Das Vorhaben soll mit Mitteln des Freistaates Bayern gefördert werden.

Beschreibung des Loses

Es sind die Leistungen gem. HOAI § 34, LPH 1-9 in stufenweiser Beauftragung sowie besondere Leistungen zu erbringen. Im Zuge der Planung sind Abstimmungen zum Raumkonzept erforderlich, hier gibt es aus dem pädagogischen Konzept heraus noch keine Festlegungen. Die Abstimmung der Planung mit dem Fördermittelgeber und die Erstellung aller Unterlagen für den Fördermittelantrag und Verwendungsnachweis sind Teil der Leistung. Auch die Erstellung der zum Nachweis des Brandschutzes erforderlichen Unterlagen ist Teil der Leistung. Separat vergeben werden die Leistungen der Freianlagenplanung, der Tragwerksplanung, der HLS-Planung, der Elektroanlagenplanung und Gutachten. Im Brandschutznachweis sind auch die Anforderungen an die Freianlagen z.B. Feuerwehraufstellflächen zu planen. Die Brandschutzplanung ist bereits bei der Konzeptentwicklung zu beteiligen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Der verantwortliche Leistungserbringer muss über folgende Qualifikation verfügen: - 1.) Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder "Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung" (für deutsche Qualifika … ganz lesenDer verantwortliche Leistungserbringer muss über folgende Qualifikation verfügen: - 1.) Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder "Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung" (für deutsche Qualifikationen gilt: Qualifikationsanforderungen des Bayerischen Ingenieurgesetzes) berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Die bei einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung; Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate vor Tag der Absendung dieser Bekanntmachung sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlaut … ganz lesenNachweis der Berufshaftpflichtversicherung; Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate vor Tag der Absendung dieser Bekanntmachung sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Bewerbergemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines Bewerbergemeinschafts-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein über mind. 2.000.000 EUR für Personenschäden und 2.000.000 EUR für sonstige Schäden vorgelegt werden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Mittel des Umsatzes der in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 erbrachten Leistungen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen (brutto EUR), voll erfüllt bei EUR 300 TSD
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschl. Inhaber, voll erfüllt bei 2 Architekten/ Ingenieuren
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Erfahrung in der Objektplanung Gebäude, Mindestanforderung: LPH 2-5 und 8 gem. § 34 HOAI, baulich fertiggestelltes Gebäude als Holzbau, mit Baubeginn nach 01.01.2020; 1 Referenzprojekt, weitere Kriterien: alle LPH 6 und 7 HOAI § 34 selbst erbracht und abgeschlossen, bei vergaberechtlich rügefähiger … ganz lesenErfahrung in der Objektplanung Gebäude, Mindestanforderung: LPH 2-5 und 8 gem. § 34 HOAI, baulich fertiggestelltes Gebäude als Holzbau, mit Baubeginn nach 01.01.2020; 1 Referenzprojekt, weitere Kriterien: alle LPH 6 und 7 HOAI § 34 selbst erbracht und abgeschlossen, bei vergaberechtlich rügefähiger Berücksichtigung VOB Teile B und C, LPH 8 HOAI § 34 selbst erbracht und abgeschlossen, bei vergaberechtlich rügefähiger Berücksichtigung VOB Teile B und C, Referenzprojekt mit Aufenthaltsräumen für mind. 25 Personen in Obergeschossen, KG 300 + 400 gem. DIN 276 mind. 3,0 Mio. brutto, Koordination der fachlich Beteiligten alleine durch den Bewerber, d.h. ohne Projektsteuerer, Projekt mit Förderung auf Grundlage von förderfähigen Flächen, Projekt mit sehr kurzen Planungs- und Bauzeiten d.h. max. 2,5 Jahren zwischen Einreichung Bauantrag und Fertigstellung des Gebäudes
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Erfahrung in der Objektplanung Gebäude, Mindestanforderung: LPH 2-5 und 8 gem. § 34 HOAI, baulich fertiggestelltes Gebäude als Massivbau, mit Baubeginn nach 01.01.2020; 1 Referenzprojekt, weitere Kriterien: Alle LPH 6 und 7 HOAI § 34 selbst erbracht und abgeschlossen, bei vergaberechtlich rügefähig … ganz lesenErfahrung in der Objektplanung Gebäude, Mindestanforderung: LPH 2-5 und 8 gem. § 34 HOAI, baulich fertiggestelltes Gebäude als Massivbau, mit Baubeginn nach 01.01.2020; 1 Referenzprojekt, weitere Kriterien: Alle LPH 6 und 7 HOAI § 34 selbst erbracht und abgeschlossen, bei vergaberechtlich rügefähiger Berücksichtigung VOB Teile B und C, LPH 8 HOAI § 34 selbst erbracht und abgeschlossen, bei vergaberechtlich rügefähiger Berücksichtigung VOB Teile B und C, Referenzprojekt mit Aufenthaltsräumen für mind. 25 Personen in Obergeschossen, KG 300 + 400 gem. DIN 276 mind. 3,0 Mio. brutto, Koordination der fachlich Beteiligten alleine durch den Bewerber, d.h. ohne Projektsteuerer, Projekt mit Förderung auf Grundlage von förderfähigen Flächen, Projekt mit sehr kurzen Planungs- und Bauzeiten d.h. max. 2,5 Jahren zwischen Einreichung Bauantrag und Fertigstellung des Gebäudes
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Angaben zu den Referenzprojekten: 1. Vorzulegen sind Referenzen zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit gem. 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV __ 2. Angaben sind bei allen Referenzprojekten erforderlich zu: Bezeichnung des Referenzprojekts, Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers mit aktueller Te … ganz lesenAngaben zu den Referenzprojekten: 1. Vorzulegen sind Referenzen zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit gem. 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV __ 2. Angaben sind bei allen Referenzprojekten erforderlich zu: Bezeichnung des Referenzprojekts, Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer, namentlich vom Bauherrn beauftragter Auftragnehmer, Beauftragte und erbrachte Leistungen/ Angabe der erbrachten Leistungsphasen, Einsatz mit Umfang von Nachunternehmen oder freien Mitarbeitern, Benennung der Auftragnehmer für die Leistungen im Umfang des Auftrages dieser Veröffentlichung, die nicht vom Bewerber erbracht wurden, Baubeginn (Tag, Monat und Jahr) __3. Die Nichteinhaltung der geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix zur technischen Leistungsfähigkeit, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist. Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden.__4. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, entscheidet bei Punktgleichheit auf dem letzten Rang das Los (§ 51 VgV i. V. m. § 75 Abs. 6 VgV)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
31.07.2031
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Option: Die Erweiterung des Auftrages in jeder Auftragsstufe um bis zu 50% des Beschaffungsumfanges ohne erneute Ausschreibung wird unter den Bedingungen GWB § 132 Abs. 2 vorbehalten. Überprüfungsklausel: Bautechnisch erforderliche Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Auftrages n … ganz lesenOption: Die Erweiterung des Auftrages in jeder Auftragsstufe um bis zu 50% des Beschaffungsumfanges ohne erneute Ausschreibung wird unter den Bedingungen GWB § 132 Abs. 2 vorbehalten. Überprüfungsklausel: Bautechnisch erforderliche Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Auftrages nicht erkennbar waren. Option: Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Leistungsstufe 1: Das sind vorliegend die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI § 34. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst bei Fortsetzung der Planung / Ausführung abruft. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Leistungsstufe 2: LPH 3 und LPH 4 gem. HOAI § 34. Leistungsstufe 3: LPH 5, LPH 6 und LPH 7 gem. HOAI § 34, Leistungsstufe 4: LPH 8 und LPH 9 gem. HOAI § 34. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: Als Sicherheit für die Vertragserfüllung, insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz, Vertragsstrafen, Rückzahlung von Überzahlungen, Ansprüche auf vertragsgemäße Erbringung von geänderten und zusätzlichen Leist … ganz lesenverlangt: Als Sicherheit für die Vertragserfüllung, insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz, Vertragsstrafen, Rückzahlung von Überzahlungen, Ansprüche auf vertragsgemäße Erbringung von geänderten und zusätzlichen Leistungen und Ansprüche bei Nichtabführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger, behält der Auftraggeber von jeder Zahlung jeweils 5 v.H. bis zu einer Höhe von 5 v.H. des tatsächlichen Gesamthonorars ein. Der Auftragnehmer kann stattdessen auch eine Bankbürgschaft stellen. Die Bankbürgschaft ist als selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Ausschluss der Hinterlegung und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, zudem ohne Befristung, auszustellen. Einbehalte bzw. Sicherheiten nach Satz 1 und 2 für Leistungen des Auftragnehmers aus den Leistungsphasen 1 - 8 sind spätestens nach erfolgter Teilabnahme dieser Leistungen oder 2. Variante, auszuzahlen bzw. zurückzugeben, soweit der Auftraggeber nicht zu diesem Zeitpunkt bereits Ansprüche in Bezug auf diese Leistungen geltend gemacht hat.

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance# _____________Es werden folgende Angaben und Erklärungen gefordert: 1. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über wirtschaftliche und / oder rechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1 VgV.___ 2. Erklärung (im Erklärungsvordruck) zur Zusammenarbeit m … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance# _____________Es werden folgende Angaben und Erklärungen gefordert: 1. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über wirtschaftliche und / oder rechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1 VgV.___ 2. Erklärung (im Erklärungsvordruck) zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerber-/ Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.___ 3. Der Bieter muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. Verpflichtungsgesetz abzugeben.___ 4. Erklärung (im Erklärungsvordruck) des Bewerbers/ Bieters über die Bildung von Bietergemeinschaften, soweit zutreffend. ___ 5. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist in der Phase 2 dieses Verfahrens abzugeben.___ 6. Erklärung (im Erklärungsvordruck) zur Eignungsleihe falls zutreffend: Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bieter muss mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Bei der Prüfung der Eignung des Bieters werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.___ 7. Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen ist. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG.___ 8. Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, auch eignungsverleihende Unternehmen gesondert abzugeben.___ 9. Erklärung zum Datenschutz
Hinweis
1) Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Es werden nur die auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksich … ganz lesen1) Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Es werden nur die auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber/ Bieter informiert sich selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien). ___ 2) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. ___ 3) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. ___ 4) Die vom Bewerber / Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. ___ 5) Informationspflicht des Bewerbers: Sofern Fragen von Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber / Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber/ Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist / Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. ___ 6) Falls seitens des Bewerbers / Bieters Änderungen an seinen noch vor dem Bewerbungs- / Angebotsschluss eingereichten Unterlagen erforderlich werden, gelten folgende Regelungen: Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters/ Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen, dass der schon eingereichte Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert aufrecht gehalten wird. Ansonsten ist vom Bewerber/ Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, dass: - der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird, - oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag / ein neues Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird, - oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot - ergänzt um das Erläuterungs- , Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrecht erhalten werden soll. Auf die im Einzelfall vorliegende Variante wird im betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss. ___ 7) Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist noch bis zum Tag vor Abgabe der Bewerbung bzw. des Angebotes verlängert werden kann. Alle evtl. Verlängerungen von Fristen werden auf dem Vergabeportal, auf dem die Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen, bekannt gemacht.___ 8) Die Bindefrist des Angebotes beträgt 60 Tage ab Submission.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.134vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (723 Lose mit Angabe)
318.534 €Zuschlagswert im Median
180.000 € – 560.000 €mittlere Hälfte, 429 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.06.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 43e117f8-d14d-4849-92ff-9636c3242363.