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Frist abgelaufenEU-weitPlanung

Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integrietem Landschaftsplan

Stadt Kaufbeuren · Kaufbeuren, Bayern

Aktenzeichen 5433010_1veröffentlicht 09.10.2025DienstleistungenSonstiges zweistufiges Verfahren

Teilnahmefristseit 360 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 09.10.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.01.2026 – 29.12.2028
Lose
1
Verfahren
Sonstiges zweistufiges VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kaufbeuren87600, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Bekanntmachung und Unterlagen auf der Vergabeplattform prüfen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 53 Tage (84 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 0 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 12 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.12.2028
    vor 10 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Stadt Kaufbeuren beabsichtigt die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit integriertem Landschaftsplan (LSP) als Leitplanung für die Erfordernisse der städtebaulichen Innenentwicklung. Kernaufgabe des Flächennutzungsplans ist es, die verbindliche Bauleitplanung vorzubereiten. Als kreisfreie Stadt im bayerischen Allgäu, am Rande der Europäischen Metropolregion München gelegen, ist die Stadt Kaufbeuren nicht nur ein prosperierendes Oberzentrum mit ca. 46.000 Einwohnern, sondern auch die viertgrößte Stadt im Regierungsbezirk Schwaben. Die verkehrsgünstige, überregionale Erschließung über die Bahnstrecke München Lindau, sowie über die B 12 und B 16 an die A 96, sowie nach Kempten und Füssen stellen einen bedeutenden Standortvorteil dar. Kaufbeuren ist eine Stadt mit hoher Lebensqualität und großem Freizeitwert. Neben einer intakten historischen Altstadt in reizvoller Lage, zeichnet sich Kaufbeuren auch durch ein gutes Angebot im kulturellen Bereich, im Sport, sowie durch eine attraktive Lage im Voralpengebiet aus. In Zeiten des Wandels und Wachstums gilt es diese Qualitäten zu bewahren. Ebenso sollen künftige Veränderungen wie beispielsweise die demographische Entwicklung, das Mobilitätsverhalten, sowie die Siedlungs- und Wirtschaftsstrukturen aktiv gestaltet werden. Um der Stadt Kaufbeuren hervorragende Zukunftschancen zu gewährleisten, ist zudem sicherzustellen, dass die Ziele des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und der Erhalt und die Förderung der Biodiversität erreicht werden.

Eine besondere Bedeutung kommt dem Flächennutzungs- mit integriertem Landschaftsplan bei der Steuerung der Zulässigkeit von bestimmten Vorhaben im Außenbereich, insbesondere der erneuerbaren Energien, zu. Diese Vorhaben sind gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch im Außenbereich grundsätzlich zulässig, ihnen stehen jedoch in der Regel öffentliche Belange entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan (oder als Ziele der Raumordnung) eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist. Grundlage der Darstellung solcher Flächen muss eine nachvollziehbare und begründete planerische Konzeption sein.

Bei der Erstellung des LSP sollen auch die Ziele der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (W-VO) berücksichtigt werden.

All dies zu gewährleisten bedarf sorgfältiger planerischer Vorbereitung durch strategische und langfristige Konzeptplanungen, unter Einbeziehung von Fachplanungen, wie dem Innenentwicklungskonzept (mit dessen Bestandteilen Nachverdichtungskonzept, Mobilitätskonzept und dem gesamtstädtischen Freiraumkonzept), sowie dem Klimaschutzkonzept. Hierbei soll der zu erstellende Flächennutzungs- und Landschaftsplan als Leitlinie für die Verteilung verschiedener Nutzungen innerhalb des gesamten Stadtgebietes (40 km²), dienen und die Grundzüge der beabsichtigten räumlichen, städtebaulichen Entwicklung für das ganze Stadtgebiet darstellen. Insbesondere das gesamtstädtische Freiraumkonzept kann als Grundlage für den Landschaftsplan herangezogen werden.

Der aktuelle Flächennutzungsplan gilt bereits seit 1984, der Landschaftsplan seit 2005. Der FNP wurde entsprechend der Erfordernisse der Stadtentwicklung in Teilbereichen geändert; eine gesamtstädtische Fortschreibung steht jedoch seit langer Zeit aus. Es ist daher nach über 40 Jahren notwendig, den FNP neu aufzustellen, weil er trotz Fortschreibung kaum mehr Hinweise zu anstehenden Aufgaben und Fragestellungen der Stadtentwicklung gibt. Terminschiene

VgV- Verfahren Oktober 2025 - Januar 2026 Die Vergabeverhandlung wird voraussichtlich im Januar 2026 stattfinden. Beauftragung Januar/Februar 2026 Projektstart Februar 2026 Fertigstellung Dezember 2028

Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Stadtplanung gem. § 18 ff. HOAI 2021, LPH 1 bis 3, bei stufenweiser Beauftragung.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Honorarermittlung im Rahmen der HOAI (s. h. Vergabeunterlagen). Das günstigste Honorarangebot wird mit 250 Punkten bewertet. Falls ein Angebot um 100 % oder mehr davon abweicht, erhält es 0 Punkte. Dazwischen wird linear Interpoliert.
Qualität
1 Auftragsbezogene Qualifikationen und Organisation des Projektteams: 1.1 Projektleitung FNP - max. mögl. Punktzahl 40 1.2 stellvertretende Projektleitung FNP - max. mögl. Punktzahl 40 1.3 Organisation Projektteam FNP - max. mögl. Punktzahl 45 1.4 Projektleitung LSP - max. mögl. Punktzahl 40 1.2 stellvertretende Projektleitung LSP - max. mögl. Punktzahl 40 1.3 Organisation Projektteam LSP - max. mögl. Punktzahl 45 2 Qualität der Herangehensweise zur Umsetzung der Aufgabenstellung 2.1 Herangehensweise - max. mögl. Punktzahl 250 2.2 Darlegung der geplanten Zusammenarbeit - max. mögl. Punktzahl 100 2.3 Terminkontrolle / Optimierung - max. mögl. Punktzahl 75 3 Qualität der fachlich-inhaltlichen Antworten 3.1 Qualität der fachlich-inhaltlichen Antworten - max. mögl. Punktzahl 75

Eignung11 von 11 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Nachweis über eine gültige Eintragung in das Handelsregister oder Berufsregister (nicht älter als 1 Jahr), gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L94/65), bzw. eine Kammermitgliedschaft gemäß § 44 VgV.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Auftragnehmers und Projektleiters, die Berufsbezeichnung "Stadtplaner" oder glw. zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden (§ 75 VgV). Der o. g. Geschäftsführer oder die o. g. Führungskraft muss die geforderte Berufserfahrung von mindestens 10 Jahre (Mindestanforderung) durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs als Anlage nachweisen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Erklärung über durchschnittliche Beschäftigungszahl des Unternehmers (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) Der Bewerber muss mindestens 3,00 technische Vollzeitmitarbeiter im Durchschnitt beschäftigen. Vollzeitmitarbeiter sind, z. B. Vollzeitkräfte und werden als 1,00 Mitarbeiter gewertet. Teilzeitkräfte werden … ganz lesenErklärung über durchschnittliche Beschäftigungszahl des Unternehmers (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) Der Bewerber muss mindestens 3,00 technische Vollzeitmitarbeiter im Durchschnitt beschäftigen. Vollzeitmitarbeiter sind, z. B. Vollzeitkräfte und werden als 1,00 Mitarbeiter gewertet. Teilzeitkräfte werden auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umgerechnet und auf zwei Dezimalen kaufmännisch gerundet. Bsp.: Eine Halbtageskraft mit 20 h/Woche wird mit 0,5 berücksichtigt. Unter technischen Mitarbeitern sind zu verstehen: Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister und weitere technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche. Teilzeitstellen dürfen aufaddiert werden.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Erklärung zur Bewerbergemeinschaft (nur soweit einschlägig), aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und ein von dieser bevollmächtigter Vertreter ergeben. Eigenerklärung zur Eignungsanleihe gemäß § 47 VgV (ggf. einheitliche europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV, (nur soweit einschl … ganz lesenErklärung zur Bewerbergemeinschaft (nur soweit einschlägig), aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und ein von dieser bevollmächtigter Vertreter ergeben. Eigenerklärung zur Eignungsanleihe gemäß § 47 VgV (ggf. einheitliche europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV, (nur soweit einschlägig). Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Beabsichtigt der Bewerber sich bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er diese zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Es ist der Gesamtjahresumsatz des Unternehmens sowie der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt worden ist, zu benennen. Der Mindestjahresumsatz des Unternehmens muss im Mittel 250.000 EUR netto im Tätigkeitsbereich des Auftrags betragen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bewerber muss Versicherungsschutz (Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung) durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung nachweisen. Eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme je Schadenereignis von 1.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR fü … ganz lesenDer Bewerber muss Versicherungsschutz (Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung) durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung nachweisen. Eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme je Schadenereignis von 1.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Die geforderte Sicherheit kann alternativ auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungssummen im Auftragsfall zusichert. Bei Bewerbergemeinschaften muss Versicherungsschutz in der vorbenannten Höhe für jedes Mitglied nachgewiesen werden. Die entsprechenden aktuellen Nachweise sind mit Angebotsabgabe vorzulegen. 1. Name des Versicherers; Deckungssumme Personenschäden; Deckungssumme Sonstige Schäden; Maximierung im Schadenfall.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenz 1 - Abschluss der Maßnahme zwischen 09/2020 bis 09/2025 - Projektbezeichnung - verantwortliche/r Projektleiter/in - weitere am Projekt Beteiligte (ARGE/Unterauftragnehmer) - Die geplante Maßnahme ist mit der Referenz vergleichbar und wurde der mind. Honorarzone II zugeordnet - Für das Refer … ganz lesenReferenz 1 - Abschluss der Maßnahme zwischen 09/2020 bis 09/2025 - Projektbezeichnung - verantwortliche/r Projektleiter/in - weitere am Projekt Beteiligte (ARGE/Unterauftragnehmer) - Die geplante Maßnahme ist mit der Referenz vergleichbar und wurde der mind. Honorarzone II zugeordnet - Für das Referenzprojekt wurden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt und vollständig erbracht. - Das Referenzprojekt hat ein vergleichbare Fläche von mind. 4.000 € brutto.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenz 2 - Abschluss der Maßnahme zwischen 09/2020 bis 09/2025 - Projektbezeichnung - verantwortliche/r Projektleiter/in - weitere am Projekt Beteiligte (ARGE/Unterauftragnehmer) - Die geplante Maßnahme ist mit der Referenz vergleichbar und wurde der mind. Honorarzone II zugeordnet - Für das Refer … ganz lesenReferenz 2 - Abschluss der Maßnahme zwischen 09/2020 bis 09/2025 - Projektbezeichnung - verantwortliche/r Projektleiter/in - weitere am Projekt Beteiligte (ARGE/Unterauftragnehmer) - Die geplante Maßnahme ist mit der Referenz vergleichbar und wurde der mind. Honorarzone II zugeordnet - Für das Referenzprojekt wurden die Leistungsphasen 1-3 bzw. 1-4 beauftragt und vollständig erbracht. - Das Referenzprojekt hat ein vergleichbare Fläche von mind. 4.000 € brutto.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenz 3 - Abschluss der Maßnahme zwischen 09/2018 bis 09/2025 - Projektbezeichnung - verantwortliche/r Projektleiter/in - weitere am Projekt Beteiligte (ARGE/Unterauftragnehmer) - Die geplante Maßnahme ist mit der Referenz vergleichbar und wurde der mind. Honorarzone II zugeordnet - Für das Refer … ganz lesenReferenz 3 - Abschluss der Maßnahme zwischen 09/2018 bis 09/2025 - Projektbezeichnung - verantwortliche/r Projektleiter/in - weitere am Projekt Beteiligte (ARGE/Unterauftragnehmer) - Die geplante Maßnahme ist mit der Referenz vergleichbar und wurde der mind. Honorarzone II zugeordnet - Für das Referenzprojekt wurden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt und vollständig erbracht. - Das Referenzprojekt hat ein vergleichbare Fläche von mind. 2.000 € brutto.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
29.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
- Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 09. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 714 (Stadtplanung und Landschaftsgestaltung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

36vergebene Aufträge
3,5Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
232.880 €Zuschlagswert im Median
182.795 € – 276.858 €mittlere Hälfte, 14 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Bayern (276 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 12.11.2025
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4fe7043a-7780-4a00-907a-9d7d1d294bad.