NEU Vermessungsleistungen zur Überprüfung der Überschwemmungsgebiete im Einzugsgebiet der Pinnau, Krückau, Stör und Trave
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen ZV-L5-23-1524000-412.06veröffentlicht 26.03.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 8 Monate
- 15.04.2024 – 30.11.2024
- Lose
- 4
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.
- Neubau Grundschule Nicolai, Sylt - Leistungen der Technischen Ausrüstung HLS, ALG 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAIGemeinde Sylt · Sylt/ WesterlandFrist 04.12.2026
- Neubau Grundschule Nicolai, Sylt - Leistungen der Technischen Ausrüstung ELT, ALG 4-6, Leistungsphasen 1-3, 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAIGemeinde Sylt · Sylt/ WesterlandFrist 04.12.2026
- Neubau Grundschule Nicolai, Sylt - Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gemäß §§ 49 ff. HOAIGemeinde Sylt · Sylt/ WesterlandFrist 04.12.2026
- Neugestaltung Quartierszentrum an der Walzenmühle, BeweissicherungIHR Sanierungsträger, Flensburger Gesellschaft für Stadterneuerung mbH · FlensburgFrist 08.12.2026
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Schleswig-Holstein (31 offen)
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gilt für alle 4 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 8 Monate15.04.2024 – 30.11.2024
- Lose
- 4
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kiel24103, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Qualität des Angebotes30 %
- Projektzeitplan20 %
- Projektorganisation20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Monaten
- Vertragsbeginnvor 31 MonatenLaufzeit bis 30.11.2024
- Heute
Beschreibung
Die in den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten nach Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) § 74 Abs. 2 WHG definierten Gebiete an den Fließgewässern, in denen ein Hochwasserereignis einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, gelten bis zu ihrer Festsetzung als vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet (§ 74 Abs. 5 LWG). Gemäß WHG § 76 Abs. 1 und 2 i. V. m. dem Landeswassergesetz (LWG) Schleswig-Holstein § 74 sind Überschwemmungsgebiete (ÜSG) nach den landesrechtlichen Bestimmungen (WHG i. d. F. vom 01.07.2009) festzusetzen. Vor diesem Hintergrund, sowie der zwischenzeitlich abgelaufenen Hochwasserereignisse soll eine Überprüfung der Überschwemmungsgebiete im Einzugsgebiet der Pinnau, Krückau, Stör und Trave auf aktualisierten Datengrundlagen erfolgen. Wesentliche Ergebnisse aktueller Vermessungen sollen flächige und bauliche Daten zu den Gewässern, den Talräumen der Gewässer, den Deichen und den Vorländern sowie bedarfsweise an einigen Querbauwerken an den Gewässern sein.
Gegenstand nach CPV
- 71353200VermessungsdiensteHauptgegenstand
Lose4 Lose
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los_1 Vermessungsleistungen zur Überprüfung der Überschwemmungsgebiete im Einzugsgebiet der Pinnau. Grundlage des Hochwasserrisikomanagements in Schleswig-Holstein ist die Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrichtlinie - HWRL 26. November 2007). Ziel dieser Richtlinie ist die Verringerung hochwasserbedingter nachteiliger Folgen auf die über die HWRL definierten Schutzgüter. Wesentliche Grundlage der Bewertung der Folgen sind die Nachweise über die Veränderungen in den Hochwasserrisikogebieten, dargestellt in den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten. Die behördenverbindlichen Hochwasserrisikomanagementpläne enthalten umzusetzende Maßnahmenempfehlungen in den Flussgebietseinheiten (FGE). Dazu gehören Änderungen von Flächennutzungen oder Objekten in den Hochwasser-Risikogebieten oder der Landnutzung im FGE-Einzugsgebiet, sowie wasserwirtschaftliche oder wasserbauliche Maßnahmen. Die in den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten nach Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) § 74 Abs. 2 WHG definierten Gebiete an den Fließgewässern, in denen ein Hochwasserereignis einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, gelten bis zu ihrer Festsetzung als vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet (§ 74 Abs. 5 LWG). Gemäß WHG § 76 Abs. 1 und 2 i. V. m. dem Landeswassergesetz (LWG) Schleswig-Holstein § 74 sind Überschwemmungsgebiete (ÜSG) nach den landesrechtlichen Bestimmungen (WHG i. d. F. vom 01.07.2009) festzusetzen. Vor diesem Hintergrund, sowie der zwischenzeitlich abgelaufenen Hochwasserereignisse soll eine Überprüfung des Überschwemmungsgebietes im Einzugsgebiet der Pinnau auf aktualisierten Datengrundlagen erfolgen. Wesentliche Ergebnisse aktueller Vermessungen sollen flächige und bauliche Daten zu den Gewässern, den Talräumen der Gewässer, den Deichen und den Vorländern sowie bedarfsweise an einigen Querbauwerken an den Gewässern sein. | 8 Monate | – |
| 2 | Los_2 Vermessungsleistungen zur Überprüfung der Überschwemmungsgebiete im Einzugsgebiet der Krückau. Grundlage des Hochwasserrisikomanagements in Schleswig-Holstein ist die Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrichtlinie - HWRL 26. November 2007). Ziel dieser Richtlinie ist die Verringerung hochwasserbedingter nachteiliger Folgen auf die über die HWRL definierten Schutzgüter. Wesentliche Grundlage der Bewertung der Folgen sind die Nachweise über die Veränderungen in den Hochwasserrisikogebieten, dargestellt in den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten. Die behördenverbindlichen Hochwasserrisikomanagementpläne enthalten umzusetzende Maßnahmenempfehlungen in den Flussgebietseinheiten (FGE). Dazu gehören Änderungen von Flächennutzungen oder Objekten in den Hochwasser-Risikogebieten oder der Landnutzung im FGE-Einzugsgebiet, sowie wasserwirtschaftliche oder wasserbauliche Maßnahmen. Die in den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten nach Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) § 74 Abs. 2 WHG definierten Gebiete an den Fließgewässern, in denen ein Hochwasserereignis einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, gelten bis zu ihrer Festsetzung als vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet (§ 74 Abs. 5 LWG). Gemäß WHG § 76 Abs. 1 und 2 i. V. m. dem Landeswassergesetz (LWG) Schleswig-Holstein § 74 sind Überschwemmungsgebiete (ÜSG) nach den landesrechtlichen Bestimmungen (WHG i. d. F. vom 01.07.2009) festzusetzen. Vor diesem Hintergrund, sowie der zwischenzeitlich abgelaufenen Hochwasserereignisse soll eine Überprüfung des Überschwemmungsgebietes im Einzugsgebiet der Krückau auf aktualisierten Datengrundlagen erfolgen. Wesentliche Ergebnisse aktueller Vermessungen sollen flächige und bauliche Daten zu den Gewässern, den Talräumen der Gewässer, den Deichen und den Vorländern sowie bedarfsweise an einigen Querbauwerken an den Gewässern sein. | 8 Monate | – |
| 3 | Los_3 Vermessungsleistungen zur Überprüfung der Überschwemmungsgebiete im Einzugsgebiet der Trave. Grundlage des Hochwasserrisikomanagements in Schleswig-Holstein ist die Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrichtlinie - HWRL 26. November 2007). Ziel dieser Richtlinie ist die Verringerung hochwasserbedingter nachteiliger Folgen auf die über die HWRL definierten Schutzgüter. Wesentliche Grundlage der Bewertung der Folgen sind die Nachweise über die Veränderungen in den Hochwasserrisikogebieten, dargestellt in den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten. Die behördenverbindlichen Hochwasserrisikomanagementpläne enthalten umzusetzende Maßnahmenempfehlungen in den Flussgebietseinheiten (FGE). Dazu gehören Änderungen von Flächennutzungen oder Objekten in den Hochwasser-Risikogebieten oder der Landnutzung im FGE-Einzugsgebiet, sowie wasserwirtschaftliche oder wasserbauliche Maßnahmen. Die in den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten nach Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) § 74 Abs. 2 WHG definierten Gebiete an den Fließgewässern, in denen ein Hochwasserereignis einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, gelten bis zu ihrer Festsetzung als vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet (§ 74 Abs. 5 LWG). Gemäß WHG § 76 Abs. 1 und 2 i. V. m. dem Landeswassergesetz (LWG) Schleswig-Holstein § 74 sind Überschwemmungsgebiete (ÜSG) nach den landesrechtlichen Bestimmungen (WHG i. d. F. vom 01.07.2009) festzusetzen. Vor diesem Hintergrund, sowie der zwischenzeitlich abgelaufenen Hochwasserereignisse soll eine Überprüfung des Überschwemmungsgebietes im Einzugsgebiet der Trave auf aktualisierten Datengrundlagen erfolgen. Wesentliche Ergebnisse aktueller Vermessungen sollen flächige und bauliche Daten zu den Gewässern, den Talräumen der Gewässer, den Deichen und den Vorländern sowie bedarfsweise an einigen Querbauwerken an den Gewässern sein. | 8 Monate | – |
| 4 | Los_4 Vermessungsleistungen zur Überprüfung der Überschwemmungsgebiete im Einzugsgebiet der Stör. Grundlage des Hochwasserrisikomanagements in Schleswig-Holstein ist die Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrichtlinie - HWRL 26. November 2007). Ziel dieser Richtlinie ist die Verringerung hochwasserbedingter nachteiliger Folgen auf die über die HWRL definierten Schutzgüter. Wesentliche Grundlage der Bewertung der Folgen sind die Nachweise über die Veränderungen in den Hochwasserrisikogebieten, dargestellt in den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten. Die behördenverbindlichen Hochwasserrisikomanagementpläne enthalten umzusetzende Maßnahmenempfehlungen in den Flussgebietseinheiten (FGE). Dazu gehören Änderungen von Flächennutzungen oder Objekten in den Hochwasser-Risikogebieten oder der Landnutzung im FGE-Einzugsgebiet, sowie wasserwirtschaftliche oder wasserbauliche Maßnahmen. Die in den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten nach Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) § 74 Abs. 2 WHG definierten Gebiete an den Fließgewässern, in denen ein Hochwasserereignis einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, gelten bis zu ihrer Festsetzung als vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet (§ 74 Abs. 5 LWG). Gemäß WHG § 76 Abs. 1 und 2 i. V. m. dem Landeswassergesetz (LWG) Schleswig-Holstein § 74 sind Überschwemmungsgebiete (ÜSG) nach den landesrechtlichen Bestimmungen (WHG i. d. F. vom 01.07.2009) festzusetzen. Vor diesem Hintergrund, sowie der zwischenzeitlich abgelaufenen Hochwasserereignisse soll eine Überprüfung des Überschwemmungsgebietes im Einzugsgebiet der Stör auf aktualisierten Datengrundlagen erfolgen. Wesentliche Ergebnisse aktueller Vermessungen sollen flächige und bauliche Daten zu den Gewässern, den Talräumen der Gewässer, den Deichen und den Vorländern sowie bedarfsweise an einigen Querbauwerken an den Gewässern sein. | 8 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Mit dem Angebot ist das Preisblatt (Formblatt) einzureichen.
- Qualität
- Qualität des AngebotesMit dem Angebot ist ein aussagekräftiges Konzept einzureichen.
- Qualität
- ProjektzeitplanMit dem Angebot ist ein Projektzeitplan einzureichen.
- Qualität
- ProjektorganisationMit dem Angebot ist eine Angabe zur Projektorganisation zu machen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.04.2024
- Vertragsende
- 30.11.2024
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
- Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europ … ganz lesenkürzer
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen: a) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio mit Angaben zum Personal in den letzten drei Geschäftsjahren, in dessen Zuständigkeit die zu vergebene Leistung fällt, die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf Größe und Zusammensetzung des Projektteams, inkl. Qualifikation und verantwortliche Kontaktperson, insbesondere im Hinblick auf die Vermessung von Gewässern und ländlicher Räume sowie Grundlagenkenntnisse in der Hydraulik (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Mitarbeiter, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung, Gründungsdatum für diesen Unternehmenszweig, Kunden in Deutschland, weitere aussagekräftige Unterlagen, die es ermöglichen, ein Gesamtbild vom Unternehmen zu erhalten). b) Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird einen Wettbewerbsregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen. c) Eigenerklärung, dass die Mindestanforderungen, die in der Leistungsbeschreibung angegeben sind, erfüllt werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Geo Ingenieurservice Süd GmbH & Co. KG, Gunzenhausen | – |
| 2 | Geo Ingenieurservice Süd GmbH & Co. KG, Gunzenhausen | – |
| 3 | Geo Ingenieurservice Süd GmbH & Co. KG, Gunzenhausen | – |
| 4 | Geo Ingenieurservice Süd GmbH & Co. KG, Gunzenhausen | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel
- Website
- schleswig-holstein.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412e-vergabe-beschaffung@
gmsh.de
Bei uns erfasst
- Rahmenvertrag Druckerzeugnisse für den Schleswig-Holsteinischen Landtag14.10.2026
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- Lieferung von Testkits für die Untersuchung auf BSE Scrapie auslösenden Prionproteine im Landeslabor SH30.08.2026
- Rahmenvereinbarung für die Entsorgung von alliierter Munition, Neuzeitmunition sowie Pyrotechnik30.06.2026
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Schleswig-Holstein (31 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- PBA Planungsgesellschaft Haustechnik mbH6 Zuschläge
- SHT-Ingenieure GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- BCS GmbH4 Zuschläge
- ENWACON Engineering GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- INROS LACKNER SE3 Zuschläge
- Merkel Ingenieur Consult GmbH & Co. KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 610e5b3c-24f1-4334-a098-ed4141e611e9.