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NEU Vermessungsleistungen zur Überprüfung der Überschwemmungsgebiete im Einzugsgebiet der Pinnau, Krückau, Stör und Trave

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-L5-23-1524000-412.06veröffentlicht 26.03.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 4 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Monate15.04.2024 – 30.11.2024
Lose
4
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Qualität des Angebotes30 %
  • Projektzeitplan20 %
  • Projektorganisation20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2024
    vor 31 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die in den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten nach Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) § 74 Abs. 2 WHG definierten Gebiete an den Fließgewässern, in denen ein Hochwasserereignis einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, gelten bis zu ihrer Festsetzung als vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet (§ 74 Abs. 5 LWG). Gemäß WHG § 76 Abs. 1 und 2 i. V. m. dem Landeswassergesetz (LWG) Schleswig-Holstein § 74 sind Überschwemmungsgebiete (ÜSG) nach den landesrechtlichen Bestimmungen (WHG i. d. F. vom 01.07.2009) festzusetzen. Vor diesem Hintergrund, sowie der zwischenzeitlich abgelaufenen Hochwasserereignisse soll eine Überprüfung der Überschwemmungsgebiete im Einzugsgebiet der Pinnau, Krückau, Stör und Trave auf aktualisierten Datengrundlagen erfolgen. Wesentliche Ergebnisse aktueller Vermessungen sollen flächige und bauliche Daten zu den Gewässern, den Talräumen der Gewässer, den Deichen und den Vorländern sowie bedarfsweise an einigen Querbauwerken an den Gewässern sein.

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los_1

Vermessungsleistungen zur Überprüfung der Überschwemmungsgebiete im Einzugsgebiet der Pinnau. Grundlage des Hochwasserrisikomanagements in Schleswig-Holstein ist die Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrichtlinie - HWRL 26. November 2007). Ziel dieser Richtlinie ist die Verringerung hochwasserbedingter nachteiliger Folgen auf die über die HWRL definierten Schutzgüter. Wesentliche Grundlage der Bewertung der Folgen sind die Nachweise über die Veränderungen in den Hochwasserrisikogebieten, dargestellt in den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten. Die behördenverbindlichen Hochwasserrisikomanagementpläne enthalten umzusetzende Maßnahmenempfehlungen in den Flussgebietseinheiten (FGE). Dazu gehören Änderungen von Flächennutzungen oder Objekten in den Hochwasser-Risikogebieten oder der Landnutzung im FGE-Einzugsgebiet, sowie wasserwirtschaftliche oder wasserbauliche Maßnahmen. Die in den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten nach Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) § 74 Abs. 2 WHG definierten Gebiete an den Fließgewässern, in denen ein Hochwasserereignis einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, gelten bis zu ihrer Festsetzung als vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet (§ 74 Abs. 5 LWG). Gemäß WHG § 76 Abs. 1 und 2 i. V. m. dem Landeswassergesetz (LWG) Schleswig-Holstein § 74 sind Überschwemmungsgebiete (ÜSG) nach den landesrechtlichen Bestimmungen (WHG i. d. F. vom 01.07.2009) festzusetzen. Vor diesem Hintergrund, sowie der zwischenzeitlich abgelaufenen Hochwasserereignisse soll eine Überprüfung des Überschwemmungsgebietes im Einzugsgebiet der Pinnau auf aktualisierten Datengrundlagen erfolgen. Wesentliche Ergebnisse aktueller Vermessungen sollen flächige und bauliche Daten zu den Gewässern, den Talräumen der Gewässer, den Deichen und den Vorländern sowie bedarfsweise an einigen Querbauwerken an den Gewässern sein.

8 Monate–
2
Los_2

Vermessungsleistungen zur Überprüfung der Überschwemmungsgebiete im Einzugsgebiet der Krückau. Grundlage des Hochwasserrisikomanagements in Schleswig-Holstein ist die Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrichtlinie - HWRL 26. November 2007). Ziel dieser Richtlinie ist die Verringerung hochwasserbedingter nachteiliger Folgen auf die über die HWRL definierten Schutzgüter. Wesentliche Grundlage der Bewertung der Folgen sind die Nachweise über die Veränderungen in den Hochwasserrisikogebieten, dargestellt in den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten. Die behördenverbindlichen Hochwasserrisikomanagementpläne enthalten umzusetzende Maßnahmenempfehlungen in den Flussgebietseinheiten (FGE). Dazu gehören Änderungen von Flächennutzungen oder Objekten in den Hochwasser-Risikogebieten oder der Landnutzung im FGE-Einzugsgebiet, sowie wasserwirtschaftliche oder wasserbauliche Maßnahmen. Die in den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten nach Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) § 74 Abs. 2 WHG definierten Gebiete an den Fließgewässern, in denen ein Hochwasserereignis einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, gelten bis zu ihrer Festsetzung als vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet (§ 74 Abs. 5 LWG). Gemäß WHG § 76 Abs. 1 und 2 i. V. m. dem Landeswassergesetz (LWG) Schleswig-Holstein § 74 sind Überschwemmungsgebiete (ÜSG) nach den landesrechtlichen Bestimmungen (WHG i. d. F. vom 01.07.2009) festzusetzen. Vor diesem Hintergrund, sowie der zwischenzeitlich abgelaufenen Hochwasserereignisse soll eine Überprüfung des Überschwemmungsgebietes im Einzugsgebiet der Krückau auf aktualisierten Datengrundlagen erfolgen. Wesentliche Ergebnisse aktueller Vermessungen sollen flächige und bauliche Daten zu den Gewässern, den Talräumen der Gewässer, den Deichen und den Vorländern sowie bedarfsweise an einigen Querbauwerken an den Gewässern sein.

8 Monate–
3
Los_3

Vermessungsleistungen zur Überprüfung der Überschwemmungsgebiete im Einzugsgebiet der Trave. Grundlage des Hochwasserrisikomanagements in Schleswig-Holstein ist die Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrichtlinie - HWRL 26. November 2007). Ziel dieser Richtlinie ist die Verringerung hochwasserbedingter nachteiliger Folgen auf die über die HWRL definierten Schutzgüter. Wesentliche Grundlage der Bewertung der Folgen sind die Nachweise über die Veränderungen in den Hochwasserrisikogebieten, dargestellt in den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten. Die behördenverbindlichen Hochwasserrisikomanagementpläne enthalten umzusetzende Maßnahmenempfehlungen in den Flussgebietseinheiten (FGE). Dazu gehören Änderungen von Flächennutzungen oder Objekten in den Hochwasser-Risikogebieten oder der Landnutzung im FGE-Einzugsgebiet, sowie wasserwirtschaftliche oder wasserbauliche Maßnahmen. Die in den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten nach Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) § 74 Abs. 2 WHG definierten Gebiete an den Fließgewässern, in denen ein Hochwasserereignis einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, gelten bis zu ihrer Festsetzung als vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet (§ 74 Abs. 5 LWG). Gemäß WHG § 76 Abs. 1 und 2 i. V. m. dem Landeswassergesetz (LWG) Schleswig-Holstein § 74 sind Überschwemmungsgebiete (ÜSG) nach den landesrechtlichen Bestimmungen (WHG i. d. F. vom 01.07.2009) festzusetzen. Vor diesem Hintergrund, sowie der zwischenzeitlich abgelaufenen Hochwasserereignisse soll eine Überprüfung des Überschwemmungsgebietes im Einzugsgebiet der Trave auf aktualisierten Datengrundlagen erfolgen. Wesentliche Ergebnisse aktueller Vermessungen sollen flächige und bauliche Daten zu den Gewässern, den Talräumen der Gewässer, den Deichen und den Vorländern sowie bedarfsweise an einigen Querbauwerken an den Gewässern sein.

8 Monate–
4
Los_4

Vermessungsleistungen zur Überprüfung der Überschwemmungsgebiete im Einzugsgebiet der Stör. Grundlage des Hochwasserrisikomanagements in Schleswig-Holstein ist die Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrichtlinie - HWRL 26. November 2007). Ziel dieser Richtlinie ist die Verringerung hochwasserbedingter nachteiliger Folgen auf die über die HWRL definierten Schutzgüter. Wesentliche Grundlage der Bewertung der Folgen sind die Nachweise über die Veränderungen in den Hochwasserrisikogebieten, dargestellt in den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten. Die behördenverbindlichen Hochwasserrisikomanagementpläne enthalten umzusetzende Maßnahmenempfehlungen in den Flussgebietseinheiten (FGE). Dazu gehören Änderungen von Flächennutzungen oder Objekten in den Hochwasser-Risikogebieten oder der Landnutzung im FGE-Einzugsgebiet, sowie wasserwirtschaftliche oder wasserbauliche Maßnahmen. Die in den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten nach Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) § 74 Abs. 2 WHG definierten Gebiete an den Fließgewässern, in denen ein Hochwasserereignis einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, gelten bis zu ihrer Festsetzung als vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet (§ 74 Abs. 5 LWG). Gemäß WHG § 76 Abs. 1 und 2 i. V. m. dem Landeswassergesetz (LWG) Schleswig-Holstein § 74 sind Überschwemmungsgebiete (ÜSG) nach den landesrechtlichen Bestimmungen (WHG i. d. F. vom 01.07.2009) festzusetzen. Vor diesem Hintergrund, sowie der zwischenzeitlich abgelaufenen Hochwasserereignisse soll eine Überprüfung des Überschwemmungsgebietes im Einzugsgebiet der Stör auf aktualisierten Datengrundlagen erfolgen. Wesentliche Ergebnisse aktueller Vermessungen sollen flächige und bauliche Daten zu den Gewässern, den Talräumen der Gewässer, den Deichen und den Vorländern sowie bedarfsweise an einigen Querbauwerken an den Gewässern sein.

8 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis30 %
Qualität des Angebotes30 %
Projektzeitplan20 %
Projektorganisation20 %
Preis
Mit dem Angebot ist das Preisblatt (Formblatt) einzureichen.
Qualität
Qualität des AngebotesMit dem Angebot ist ein aussagekräftiges Konzept einzureichen.
Qualität
ProjektzeitplanMit dem Angebot ist ein Projektzeitplan einzureichen.
Qualität
ProjektorganisationMit dem Angebot ist eine Angabe zur Projektorganisation zu machen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.04.2024
Vertragsende
30.11.2024
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europ … ganz lesenDie EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen: a) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio mit Angaben zum Personal in den letzten drei Geschäftsjahren, in dessen Zuständigkeit die zu vergebene Leistung fällt, die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf Größe und Zusammensetzung des Projektteams, inkl. Qualifikation und verantwortliche Kontaktperson, insbesondere im Hinblick auf die Vermessung von Gewässern und ländlicher Räume sowie Grundlagenkenntnisse in der Hydraulik (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Mitarbeiter, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung, Gründungsdatum für diesen Unternehmenszweig, Kunden in Deutschland, weitere aussagekräftige Unterlagen, die es ermöglichen, ein Gesamtbild vom Unternehmen zu erhalten). b) Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird einen Wettbewerbsregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen. c) Eigenerklärung, dass die Mindestanforderungen, die in der Leistungsbeschreibung angegeben sind, erfüllt werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Geo Ingenieurservice Süd GmbH & Co. KG, Gunzenhausen–
2Geo Ingenieurservice Süd GmbH & Co. KG, Gunzenhausen–
3Geo Ingenieurservice Süd GmbH & Co. KG, Gunzenhausen–
4Geo Ingenieurservice Süd GmbH & Co. KG, Gunzenhausen–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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211vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (109 Lose mit Angabe)
166.240 €Zuschlagswert im Median
56.136 € – 365.572 €mittlere Hälfte, 89 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 610e5b3c-24f1-4334-a098-ed4141e611e9.