Netzwerktechnik- und Security-Komponenten - Funktionale Vergabe
Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 24FEA77080veröffentlicht 21.11.2024erstmals 21.11.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 8 Jahre
- Lose
- 4
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 8 Jahre
- Lose
- 4
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterportal.noncd.db.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtja
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 167 Tage (77 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 26 Angebote je Los (954 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 84 %, Leistung und Qualität 16 %.
- Preis84 %
- Die Leistungskriterien stehen in dem Kriterienkatalog (Anhang 1 zu Anlage 1). Es findet eine Monetarisierung statt.16 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 14 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,6 Punkte |
| 25 % teurer | −16,8 Punkte |
| 50 % teurer | −28 Punkte |
| 100 % teurer | −42 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 24 Monaten
- 2. Berichtigung (diese Fassung)vor 24 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 21 Monatenan Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 21 Monaten
- Heute
Beschreibung
Rahmenverträge über die Lieferung von Netzwerktechnik-, Übertragungstechnik- und Security-Komponenten, bestehend aus Hard- und Software, sowie deren Pflege und weitere mit dem Vertragsgegenstand verbundene Serviceleistungen und netzwerknahen Dienstleistungen für den Konzern Deutsche Bahn AG. Der Großteil der Abrufe wird durch die DB Systel GmbH erfolgen. Der Auftraggeber wird in zwei eigenständigen losweisen Vergaben den geschätzten Bedarf an Netzwerktechnik-Komponenten vergeben. Diese Vergabe Nr. 24FEA77080 erfolgt als funktionale Vergabe und ist hersteller- und produktneutral und besteht aus 4 funktionalen Losen (Angabe mit Losbezeichnungsnummer): F1 LAN/WLAN/WAN, F2 LAN speziell, F3 optische Übertragung CWDM, F4 Industrial Firewall. Neben dieser Vergabe Nr. 24FEA77080 führt der Auftraggeber auch eine zweite, eigenständige Vergabe mit Herstellervorgabe durch. Die Vergabe mit Herstellervorgabe wurde unter einer anderen Vergabenummer zeitlich kurzfristig vor dieser Vergabe veröffentlicht.
Lose4 Lose
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los F1: LAN/WLAN/WAN Los F1: LAN/WLAN/WAN. Abschluss eines Rahmenvertrags ohne Abnahmeverpflichtung für den Konzern Deutsche Bahn AG über den Kauf von Hardware, Software, sowie Serviceleistungen (Instandhaltung und Pflege) und unterstützende Netzwerktechnik-Dienstleistungen. | 8 Jahre | – |
| 2 | Los F2: LAN speziell Los F2: LAN speziell. Abschluss eines Rahmenvertrags ohne Abnahmeverpflichtung für den Konzern Deutsche Bahn AG über den Kauf von Hardware, Software, sowie Serviceleistungen (Instandhaltung und Pflege) und unterstützende Netzwerktechnik-Dienstleistungen. | 8 Jahre | – |
| 3 | Los F3: Optische Übertragung CWDM Los F3: Optische Übertragung CWDM. Abschluss eines Rahmenvertrags ohne Abnahmeverpflichtung für den Konzern Deutsche Bahn AG über den Kauf von Hardware, Software, sowie Serviceleistungen (Instandhaltung und Pflege) und unterstützende Netzwerktechnik-Dienstleistungen. | 8 Jahre | – |
| 4 | Los F4: Industrial Firewall Los F4: Industrial Firewall. Abschluss eines Rahmenvertrags ohne Abnahmeverpflichtung für den Konzern Deutsche Bahn AG über den Kauf von Hardware, Software, sowie Serviceleistungen (Instandhaltung und Pflege) und unterstützende Netzwerktechnik-Dienstleistungen. | 8 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Die Leistungskriterien stehen in dem Kriterienkatalog (Anhang 1 zu Anlage 1). Es findet eine Monetarisierung statt.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlag … ganz lesenkürzer
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen. Bei allen geforderten Eignungsnachweisen handelt es sich um zwingende, verpflichtende (MUSS-)Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren (KO-Kriterien). Sind Nachforderung rechtlich gestattet, fordert der Auftraggeber mit Fristsetzung Nachforderungen ein. Jegliche Nichterfüllung der Nachforderungen oder die Nichteinhaltung der gesetzten Frist führt zum unmittelbaren Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Zum einen sind alle abzugebenden Erklärungen in dem Anhang B1 Eignungsmatrix aufgeführt und dort als Eignungskriterien mit Nummerierung benannt, zum anderen sind die Eignungskriterien hier mit gleicher Nummerierung angegeben. Entsprechend Anhang B1 ist das Kriterium mit Nummer 0 das fristgerechte Einreichen des Teilnahmeantrags. Die anderen Kriterien sind durch Einreichen von "qualifizierten" Unterlagen zu erfüllen. Abzugebende Erklärungen 1.) Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist. 2.) Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet. 3.) Erklärung, ob berufliche Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt der Bewerber, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann. 4.) Erklärung, dass das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB oder des jeweiligen Herkunftslandes eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. 5.) Erklärung zur Sanktionsliste, Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften und EU-Blocking Verordnung. 6.) Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt- sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat 7.) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat. 8.) Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention 9.) Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde. 10.) Erklärung zu §§122-124 GWB 11.) Erklärung zu Nicht-Beeinflussung eines Vergabeverfahrens 12.) Erklärung zu schweren Verfehlungen 13.) Erklärung zu Kenntnis über Verurteilungen/Geldbußen 14.) Erklärung zu Tarifbestimmungen und Mindestlohn 15.) Erklärung zu Verpflichtung von Nachunternehmern zur Einhaltung von Tarifbestimmungen. Der Bieter gibt die Eigenerklärungen der Ziffern 1-15 mittels des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Anhang B4 Bietereigenerklärung“ ab. Dieses Dokument ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Weitere vorzulegende Dokumente für die "Eignung zur Berufsausübung": 16.) Vorlage eines Handelsregisterauszuges nicht älter als 12 Monate 17.) Vorlage des gezeichneten/signierten Anhangs B6 Vertraulichkeitserklärung Vergabe.- Kriterium
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlag … ganz lesenkürzer
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen. Bei allen geforderten Eignungsnachweisen handelt es sich um zwingende, verpflichtende (MUSS-)Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren (KO-Kriterien). Sind Nachforderung rechtlich gestattet, fordert der Auftraggeber mit Fristsetzung Nachforderungen ein. Jegliche Nichterfüllung der Nachforderungen oder die Nichteinhaltung der gesetzten Frist führt zum unmittelbaren Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Zum einen sind alle abzugebenden Erklärungen in dem Anhang B1 Eignungsmatrix aufgeführt und dort als Eignungskriterien mit Nummerierung benannt, zum anderen sind die Eignungskriterien hier mit gleicher Nummerierung angegeben. Entsprechend Anhang B1 ist das Kriterium mit Nummer 0 das fristgerechte Einreichen des Teilnahmeantrags. Die anderen Kriterien sind durch Einreichen von "qualifizierten" Unterlagen zu erfüllen. Abzugebende Erklärungen: 18.) Abgabe des ausgefüllten Dokuments Anhang B3 Lieferantenselbstauskunft. 19.) Vorlage einer aussagefähigen Wirtschaftsauskunft (z. B. durch Creditform, CRIF, Dun & Bradstreet, creditsafe, etc.), die eine gute Bonität ausweist und nicht älter als 3 Monate ist (Ausstelldatum, bezogen auf die erste im Vergabeverfahren benannte Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge). Falls möglich, bitten wir um die Langversion der Wirtschaftsauskunft (Langversion ist eine Bitte, keine Pflicht). 20.) Vorlage einer zur Frist des Teilnahmeantrags oder in den nachfolgenden Monaten gültigen Betriebshaftpflichtpolice sowie Nachweis der Höhe der Versicherungssumme. 21.) Angabe eines selbst zu erstellenden Dokuments, in dem Informationen zu Firmenverflechtungen, Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften, Firmenverbünde (inkl. Standorte) stehen. Gibt es keine Firmenverflechtungen, etc. ist auch in diesem Fall ein Dokument abzugeben, in dem dieses erwähnt wird.- Kriterium
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlag … ganz lesenkürzer
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen. Bei allen geforderten Eignungsnachweisen handelt es sich um zwingende, verpflichtende (MUSS-)Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren (KO-Kriterien). Sind Nachforderung rechtlich gestattet, fordert der Auftraggeber mit Fristsetzung Nachforderungen ein. Jegliche Nichterfüllung der Nachforderungen oder die Nichteinhaltung der gesetzten Frist führt zum unmittelbaren Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Zum einen sind alle abzugebenden Erklärungen in dem Anhang B1 Eignungsmatrix aufgeführt und dort als Eignungskriterien mit Nummerierung benannt, zum anderen sind sie hier aufgeführt. Die nachfolgende Nummerierung stimmt mit der Nummerierung des Anhangs B1 Eignungsmatrix überein. Abzugebende Erklärungen: 22.) Der Bewerber verfügt über ein Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) gemäß ISO 27001:2013 oder neuer. Entsprechende Prozesse und Standards sind vorhanden, dokumentiert und implementiert. Der Bewerber weist das Vorhandensein des Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) gemäß ISO 27001:2013 oder neuer durch Vorlage des Zertifikats oder durch eine Beschreibung der implementierten, mindestens gleichwertigen Prozesse und Standards nach. Das Zertifikat oder die aufgezeigten Prozesse und Standards ist auf den Bewerber ausgestellt und gilt min. für die, für den Ausschreibungsgegenstand (inkl. Entwicklung, Betrieb, Support) relevanten Teile des Unternehmens; Eine Ausnahme bildet die Eignungsleihe. 23.) Der Bewerber verfügt über ein Service-Management zur ITIL konformen Arbeitsweise gemäß ISO/IEC 20000. Entsprechende Prozesse und Standards sind vorhanden, dokumentiert und implementiert. Das zur Leistungserbringung vorgesehenen Personal arbeitet gemäß ISO/IEC 20000 oder ist entsprechend zertifiziert. Der Bewerber weist das Vorhandensein eines durch Dritte (bspw. Zertifizierungsstelle) zertifizierten Service Managements zur ITIL konformen Arbeitsweis gemäß ISO/IEC 20000 durch Vorlage eines Zertifikats nach oder beschreibt die Prozesse im Unternehmen zur ITIL konformen Arbeitsweise gemäß ISO/IEC 20000. Eine Ausnahme bildet die Eignungsleihe. 24.) Der Bewerber verfügt über ein Qualitäts-Managementsystems (QMS) gemäß ISO 9001. Entsprechende Prozesse und Standards sind vorhanden, dokumentiert und implementiert. Der Bewerber weist das Vorhandensein eines durch Dritte (bspw. Zertifizierungsstelle) zertifizierten Qualitäts-Managementsystems (QMS) gemäß ISO 9001 oder neuer durch Vorlage des Zertifikats nach. Das Zertifikat ist auf den Bewerber ausgestellt und gilt min. für die, für den Ausschreibungsgegenstand (inkl. Entwicklung, Betrieb, Support) relevanten Teile des Unternehmens; Eine Ausnahme bildet die Eignungsleihe. Nachfolgend werden herstellerspezifische Eignungskriterien aufgelistet. Kriterium EK_F1_1_x: Angabe der möglichen Hersteller (Plural), von denen einer (Anzahl ist eins (1)) im späteren Angebot des Teilnehmers "der Hersteller" der anzubietenden Systeme sein wird. Der Hersteller darf nicht Cisco Systems sein. Bieter, die den Teilnahmeantrag bestanden haben, müssen sich im ersten Angebot festlegen, welchen (einen) Hersteller sie anbieten werden. Bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags muss sich der Teilnehmer auf eine Auswahl der Hersteller festlegen, für die er für jeden in EK_F1_1_x benannten Hersteller die nachfolgenden Kriterien EK_F1_2_x bis EK_F1_4_x jeweils erfüllen muss. Kriterium EK_F1_2_x: Angabe des Volumens in Euro der an Unternehmen (Enterpris …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 8 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Keine Optionen.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterportal.noncd.db.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Entfällt
- Vertraulichkeit
- Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung d … ganz lesenkürzer
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1.) Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. 2.) Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform (nachf … ganz lesenkürzer
1.) Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. 2.) Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform (nachfolgend Plattform oder Bieterportal genannt) der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) unter Nr. 24FEA77080 und Titel „Netzwerktechnik- und Security-Komponenten - Funktionale Vergabe“ durchgeführt. Zur Nutzung der Plattform ist eine Registrierung erforderlich. Sämtliche Kommunikation, die dieses Vergabeverfahren betrifft, ist ausschließlich über die Bieterkommunikation der Plattform zu stellen. Auf der oben genannten Webseite stehen auch Informationen zur Registrierung. Um den Teilnahmeantrag abgeben zu können und um über die Beantwortung von Bieterfragen/Bewerberfragen informiert zu sein, muss der Bewerber sich angemeldet diesen Vorgang angesehen haben und angemeldet die Unterlagen heruntergeladen haben. Ebenso setzen die Arbeit an der Vergabe (z.H. Hochladen von Unterlagen, Stellen von Bieterfragen/Bewerberfragen) eine Anmeldung voraus. Sollten Sie noch keinen Zugriff auf die Vergabeplattform der Deutschen Bahn besitzen, müssen Sie sich auf der Plattform registrieren. Bitte beachten Sie, dass zur Einhaltung der Frist für den Teilnahmeantrag die geforderten Dokumente auf der Plattform eingestellt sein müssen. 3.) Es ist zu beachten, dass im ersten Schritt ein Teilnahmewettbewerb stattfindet. 4.) Bei allen Fragen, bitten wir darum, möglich kurzfristig nach Aufkommen der Fragen, ausschließlich über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform Fragen zu stellen. Natürlich ist es auch gestattet und gewollt, dass Fragen, die über den Teilnahmeantrag hinausgehen auch vorher gestellt werden, wie z.B. Fragen zum Vertrag oder dessen Anlagen. 5.) Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sind folgende vertraulichen Unterlagen nicht öffentlich zugänglich: Anlage 1 Leistungsbeschreibung, Anhang 1 zu Anlage 1 Kriterienkatalog, Anhang 2 zu Anlage 1 Bieterangaben zur Leistungsbeschreibung, Anlage 2 Preisliste und Anhang C3 Bewertungsmatrix. Um die oben genannten vertraulichen Anlagen zu erhalten, hat der Interessent zuerst die Eignungsmatrix (Anhang B1) zu prüfen. Sofern der Interessent nach Prüfung der Eignungsmatrix der Meinung ist, dass die Anforderungen für ihn voraussichtlich erfüllbar sind, beantragt er ausschließlich über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform die Übermittlung der vertraulichen Unterlagen. In der Anfrage über die Bieterkommunikation ist eine Eigenklärung abzugeben, in dem folgender Satz steht: „Eigenerklärung Die Firma ………….. hat nach Lesen des Veröffentlichungstextes und Prüfung der Eignungsmatrix Interesse an der Teilnahme an der Vergabe 24FEA77080 und benötigt die vertraulichen Unterlagen der Vergabe 24FEA77080 ausschließlich zur Prüfung, ob eine Teilnahme erfolgen soll.“ Die Eigenerklärung ist zu signieren oder zu unterzeichnen und eingescannt hochzuladen. Zusätzlich sind der Vorname und Name, sowie die Position im Unternehmen der zeichnenden Person in dem Dokument anzugeben. Erforderlich ist zudem, dass der Interessent dem Auftraggeber die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels der signierten oder unterschriebenen und eingescannten Vertraulichkeitserklärung Vergabe (Anhang B6) zugesichert hat. Die Vertraulichkeitserklärung ist Teil der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen. Sie ist mit einer einfachen elektronischen Signatur (z.B. einer eingescannten händischen Unterschrift) oder einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur zu signieren (z.B. PDF, JPG) und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Zusätzlich ist auch die ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Anhang B3) abzugeben. Nach Erhalt und Prüfung der geforderten Unterlagen wird der Auftraggeber den Interessenten die vertraulichen Unterlagen über die Bieterkommunikation zusenden. Die Abgabe der Anhänge B3 und B6 zum …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Eisenbahndienste
- Anschrift
- Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin
- Website
- deutschebahn.com
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 324 (Netzwerke) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Berlin (24 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bechtle Network & Security Solutions GmbH2 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG2 Zuschläge
- Controlware GmbH2 Zuschläge
- Deutsche Telekom Business Solutions GmbH2 Zuschläge
- Syserso Networks GmbH2 Zuschläge
- XANTARO DEUTSCHLAND GMBH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens7 Meldungen
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 07.02.2025
- 2. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 24.01.2025 auf 31.01.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 24.01.2025
- BekanntmachungFrist 24.01.2025
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 21.02.2025 auf 27.02.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 07.02.2025 auf 21.02.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 31.01.2025 auf 07.02.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d2164996-13a1-41e1-a688-b0ca7294113b.