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vergebenEU-weitBau

NCG Bodenbelagarbeiten

Stadt Bergisch Gladbach - Hochbau · Bergisch Gladbach, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 8-30_24_8-65_34veröffentlicht 18.03.2025BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 687 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rheinisch-Bergischer Kreis.

Alle Ausschreibungen: Bau in Nordrhein-Westfalen (794 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
14 Monate18.02.2025 – 15.04.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 8 Angebote je Los (14 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 15.04.2026
    vor 21 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Generalsanierung Nicolaus-Cusanus-Gymnasium, Bodenbelagarbeiten

Beschreibung des Loses

Art und Umfang der Leistung - Teil 1: Liefern und Verlegen von Bodenbelag Linoleum. Die Maßnahme erstreckt sich über mehrere Gebäudebereiche (Nordtrakt / Mitteltrakt Nord+Zentrum / Verwaltung / Aula). Schwerpunkte Arbeitsumfang: 1. Bodenbelag Linoleum liefern und verlegen auf vorhandene und neue Estrichböden inkl. vorbereitender Arbeiten ca. 4.000 m² 2. Bodenbelag Linoleum liefern und verlegen auf der Bühnenfläche der Aula inkl. vorbereitender Arbeiten und inkl. der Unterkonstruktion aus Holz mit Zwischendämmung ca. 150 m² 3. Liefern und Verlegen von Sockelleisten aus Holz ca. 2.090 m 4. Liefern und Verlegen von Sockelleisten aus Kunststoff ca. 190 m 5. Liefern und Verlegen einer Schutzabdeckung des neu verlegten Bodenbelages ca. 4.000 m² Art und Umfang der Leistung - Teil 2: Liefern und Verlegen von Bodenbelag Linoleum. Die Maßnahme erstreckt sich über einen Gebäudebereich (Mitteltrakt süd). Schwerpunkte Arbeitsumfang: 1. Abbruch und Entsorgung von bestehendem Bodenbelag Linoleum inkl. Fußleisten ca. 1.320 m² 2. Abbruch und Entsorgung von bestehenden Sockelleisten aus Holz ca. 710 m 3. Bodenbelag Linoleum liefern und verlegen auf vorhandene und neue Estrichböden inkl. vorbereitender Arbeiten ca. 1.915 m² 4. Liefern und Verlegen von Sockelleisten aus Holz ca. 1.130 m 5. Liefern und Verlegen von Sockelleisten aus Kunststoff ca. 100 m 6. Liefern und Verlegen einer Schutzabdeckung des neu verlegten Bodenbelages ca. 1.915 m²

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
günstigster Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
18.02.2025
Vertragsende
15.04.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach §160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalen … ganz lesenNach §160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Bauwesenversicherung wird abgeschlossen Wurde für das Bauvorhaben durch die Auftraggeberin eine Bauwesenversicherung abgeschlossen, beteiligt sich der/die Auftragnehmer/in an deren Kosten im Verhältnis seiner Abrechnungssumme zu den Gesamtkosten des Bauwerks. Dieser Betrag ist von der Auftragnehmeri … ganz lesenBauwesenversicherung wird abgeschlossen Wurde für das Bauvorhaben durch die Auftraggeberin eine Bauwesenversicherung abgeschlossen, beteiligt sich der/die Auftragnehmer/in an deren Kosten im Verhältnis seiner Abrechnungssumme zu den Gesamtkosten des Bauwerks. Dieser Betrag ist von der Auftragnehmerin zu zahlen und wird mit 0,3 % der Schlussrechnungssumme angesetzt. Er wird von der Schlussrechnung abgezogen. Schäden, die nicht durch die Bauwesenversicherung abgedeckt sind, gehen zu Lasten der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin kann in die Unterlagen einsehen. Einzelfristen Bauausführung einschließlich Abnahmen: Nordtrakt und Nordtrakt Zentrum: 25.03.2025-01.08.2025; Verwaltung und Aula: 28.02.2025-16.10.2025; Mitteltrakt: 13.01.2026-15.04.2026 Planvorlagefristen für den Auftragnehmer: Angaben zur Baustelleneinrichtung (z.B. Anzahl geplanter Mannschafts- und Magazin-Container): bis 1 Woche nach Auftragserteilung; Vorlage Detailterminplan mit Angebotsabgabe; Vorlage der Fabrikatslisten und bauaufsichtliche Zulassungen für Bauteile im Altbau: bis 1 Woche nach Auftragserteilung; Vorlage der Fabrikatslisten und bauaufsichtlichen Zulassungen für Bauteile im Neubau: bis 1 Woche nach Auftragserteilung; Vorlage von Mustern: bis 1 Woche nach Auftragserteilung. Prüffristen durch Auftraggeber: Plan-Prüfläufe des AG ab Zeitpunkt der Vorlage durch den AN betragen mindestens 3 AT nach Vorlage der Unterlagen durch den AN. Sofern statische Freigaben durch den Prüfstatiker erforderlich werden, verlängert sich die v.g. Prüffrist um 2 KW auf mind. 5 KW (30 Werktage). Vorleistungen von Fremdgewerken und Untergründe sind frühzeitig durch den AN zu prüfen und im Falle termin- und kostenrelevanter Einflüsse auf die Leistungen des AN mind.2 KW vor Ausführungsbeginn der örtlichen Bauleitung bzw. dem AG anzuzeigen. Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben, soweit notwendig.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFDSZB Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern/innen finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die Bildung einer Gemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPTYDFDSZB Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern/innen finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die Bildung einer Gemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der/ die für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist, die die Verpflichtung enthält, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, und die festlegt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. In der Bietergemeinschaftserklärung sind zudem in nachvollziehbarer Weise die Gründe für die Bildung einer Bietergemeinschaft darzulegen. Bei der Angebotsabgabe sind Art und Umfang der gegebenenfalls durch Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen auszuführen den (Teil-)Leistungen anzugeben; die Namen der Nachunternehmer- bzw. Unterauftragnehmer/innen sind für den Fall einer beabsichtigten Beauftragung auf Verlangen der Vergabestelle zum gegebenen Zeitpunkt zu benennen. Ebenfalls auf Verlangen sind im Falle beabsichtigter Beauftragung Angaben/ Erklärungen/ Nachweise für die Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen zu erbringen. Ferner sind auf Verlangen der Vergabestelle zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt entsprechende Verpflichtungserklärungen der Nach- bzw. Untertauftragnehmer/innen zur Ausführung der betreffenden (Teil-)Leistungen vorzulegen. Wichtige Information: Vom 26. November bis 1. Dezember findet ein technischer Wechsel des Vergabemarktplatzes NRW statt. Alle Systemkomponenten sind ab dem 26. November um 19:00 Uhr nicht verfügbar. Die Wiederinbetriebnahme ist bis spätestens 1. Dezember geplant. In dieser Zeit können Unternehmen/Bewerber/Bieter nicht auf die Verfahren zugreifen oder Angebote abgeben. Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass die Stadt Bergisch Gladbach vom 23. bis 30. Dezember 2024 Betriebsferien hat. In dieser Zeit können keine Bieterfragen beantwortet werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Raumgestaltung Huppert GmbH, Berlingerode5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Wilhelm-Wagener-Platz 1, 51429 Bergisch Gladbach
Kontakt
vergabestelle@stadt-gl.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.634vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.054 Lose mit Angabe)
275.575 €Zuschlagswert im Median
110.981 € – 876.037 €mittlere Hälfte, 706 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 19.12.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a1961cad-b6d1-4368-ab0f-405111a96243.