Naturschutzfachkartierung im Landkreis Erlangen-Höchstadt und in der Stadt Ingolstadt
Bayerisches Landesamt für Umwelt · Augsburg, Bayern
Aktenzeichen 63ab5535-3604-4b5a-8b31-6a99b45c614everöffentlicht 27.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 328 Tsd. €
- Laufzeit
- 28 Monate
- 01.03.2024 – 30.06.2026
- Lose
- 2
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- Objektplanung Gebäude für Sanierung Waschhaus, Umbau und Aufstockung Maria Ward Gymnasium AugsburgSchulwerk der Diözese Augsburg (kirchliche Stiftung d.Ö.R.) · AugsburgFrist 13.11.2026
Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 328 Tsd. €
- Laufzeit
- 28 Monate01.03.2024 – 30.06.2026
- Lose
- 2Zuschlag höchstens 1 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.bayern.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (115 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 34 Monatenan Bayerisches Landesamt für Umwelt
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 34 Monatenüber evergabe.bayern.de
- Vertragsbeginnvor 32 MonatenLaufzeit bis 30.06.2026
- Bindefrist endetvor 32 Monaten67 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Der Auftrag umfasst die Kartierung von ausgesuchten Arten der Artengruppen Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfaltern und Heuschrecken auf ausgewählten Flächen im jeweiligen Bezugsraum sowie die Abgrenzung der Lebensräume von Artengemeinschaften sowie die technische und textliche Aufarbeitung der Ergebnisse.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Zuschlag höchstens 1 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Landkreis Erlangen Höchstadt Landkreis Erlangen Höchstadt | 28 Monate | – |
| 2 | Stadt Ingolstadt | 28 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Ein Projektleiter-/in, der dem LfU als Hauptansprechpartner dient, sowie ein stellvertretender Projektleiter/-in müssen benannt und die jeweilige Eignung über die Vorlage einer entsprechenden Referenz nachgewiesen werden. Maximal 10% der Kartierleistung darf sowohl insgesamt als auch innerhalb jede … ganz lesenkürzer
Ein Projektleiter-/in, der dem LfU als Hauptansprechpartner dient, sowie ein stellvertretender Projektleiter/-in müssen benannt und die jeweilige Eignung über die Vorlage einer entsprechenden Referenz nachgewiesen werden. Maximal 10% der Kartierleistung darf sowohl insgesamt als auch innerhalb jeder Artengruppe durch qualifizierte Neueinsteiger erbracht werden: Mind. 90 % der Kartierleistungen sind von erfahrenen Kartierern durchzuführen. Erfahrene Kartierer sind Bearbeiter, die mind. zwei aussagekräftige Referenzen vorlegen können, welche ihre zoologische Fachkenntnis bezüglich einer in der NFK bearbeiteten Artengruppe (nicht nur weniger Einzelarten) belegt. Um grundsätzlich auch qualifizierten Neueinsteigern die Möglichkeit zu bieten, an der Bearbeitung der Naturschutzfachkartierung mitzuwirken, wird deren Beteiligung im Kartiererteam ausdrücklich begrüßt. Der prozentuale Anteil ist jedoch sowohl hinsichtlich des gesamten Kartierungsumfangs als auch des Kartierungsumfangs innerhalb jeder Artengruppe auf maximal 10% begrenzt. Ein erfahrener Bearbeiter muss zur Verfügung stehen, der für die weitere fachliche und methodische Einarbeitung als Ansprechpartner dient. Er hat dabei die Aufgabe zu übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierern den für die qualifizierte Durchführung der Naturschutzfachkartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität der Kartierungsergebnisse zu sorgen. Für die qualifizierten Neueinsteiger ist mindestens einer der folgenden Nachweise vorzulegen (Eigenerklärung): • Uni-/FH-(Bachelor/Master) Ausbildung mit wesentlichen Anteilen von zoologischen und ökologischen Inhalten • Nachweis eigener Kartiererfahrung im Rahmen zoologischer Auftragskartierungen (auch formlose Beschreibung der Tätigkeiten möglich) Sprache Deutsch in Wort und Schrift Hinreichende Eignung von Projektleiter und Stellvertreter Hinreichende Kenntnisse im Umgang mit Datenbanken und GIS-Programmen (wie Access, Excel) Führerschein und PKW für jeden Kartierer vorhanden https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b3e0034e-6247-47c4-a284-a8c8f3424331/suitabilitycriteria- Kriterium
Die in eVergabe abgebildete Bewertung bezieht sich auf die Gesamtbewertung des Bieters, welche mit Hilfe der "Bewertungsmatrix" (siehe Anlagen) ermittelt wird. Über das Formblatt „Persönliche Referenzen Kartierer“ muss die fachliche Qualifikation und Berufserfahrung aller eingesetzten Kartierer/inn … ganz lesenkürzer
Die in eVergabe abgebildete Bewertung bezieht sich auf die Gesamtbewertung des Bieters, welche mit Hilfe der "Bewertungsmatrix" (siehe Anlagen) ermittelt wird. Über das Formblatt „Persönliche Referenzen Kartierer“ muss die fachliche Qualifikation und Berufserfahrung aller eingesetzten Kartierer/innen (ohne „Neueinsteiger“) anhand einer Auflistung der wesentlichen Kartierleistungen der letzten zehn Jahre und mit Angabe der Auftraggeber nachgewiesen werden. Grundsätzlich müssen zu wertende Referenzen eine umfassende Bearbeitung in einem größeren Bezugsraum dokumentieren (Landkreis, kreisfreie Stadt, größere Anteile eines Naturraums, flächenhafte Schutzgebiete mit Gesamtfläche von mind. 200 ha oder vergleichbar). Eingriffsgutachten (saP) mit kleinräumigem Flächenbezug (Bau- oder Gewerbegebiet etc.) oder Folgekartierungen mit nahezu gleichem Untersuchungsinhalt wie eine bereits genannte Referenz werden gegebenenfalls nicht gewertet. Auf der Grundlage dieser Angaben und des Personaleinsatzplans erfolgt für jeden eingesetzten Kartierer eine Bewertung hinsichtlich der folgenden Kriterien 1, 2 und 3 der Wertungsmatrix. Bewertungspunkte für die Kriterien 1, 2 und 3 können nur dann vergeben werden, wenn sie diejenigen Artengruppen zum Inhalt haben, die der eingesetzte Kartierer laut Personaleinsatzplan anteilig auch bearbeiten will. Pro gültiger Referenz werden jeweils 5 Punkte vergeben. Die Referenzen sollen zu folgenden Kriterien aussagekräftig sein: • Kriterium 1: Nachweis umfassender zoologischer Fachkenntnisse hinsichtlich Artbestimmung und Habitatansprüchen. Für jeden eingesetzten Kartierer sind je Artengruppe, die von ihm anteilig bearbeitet werden soll (Libellen in Still- und Fließgewässern gelten als eine Gruppe), mind. 2 Referenzen vorzulegen. Mindestpunktzahl pro Kartierer pro Artengruppe (sonst Ausschluss): 10 Punkte (entspricht 2 Referenzen) Maximale Punktzahl pro Kartierer pro Artengruppe: 25 Punkte (entspricht 5 Referenzen) Maximale Punktzahl pro Kartierer, falls er alle Artengruppen bearbeitet: 150 Punkte. Kann ein Kartierer für eine Artengruppe keine zwei Referenzen vorlegen, so wird er für diese Artengruppe als Neueinsteiger betrachtet. Achtung: dann muss Begrenzung auf maximal 10 % der Kartierleistung in der betroffenen Artengruppe gegeben sein, sonst Ausschluss. • Kriterium 2: Nachweis über Erfahrung hinsichtlich der fachlichen Bewertung von Kartierungsergebnissen im Hinblick auf die vom Kartierer zu bearbeitenden Artengruppen (Bewertung und Abgrenzung von Lebensräumen, Empfehlungen von Maßnahmen, Einschätzung von Gefährdungen, Pflegevorschläge etc., z.B. aus Naturschutzfachkartierungen, Managementplänen, Zustandserfassungen, Artenhilfsprojekten etc.). Der Kartierer muss maßgeblichen Anteil an bewertenden Arbeiten gehabt haben. Mindestpunktzahl pro Kartierer: 5 Punkte (entspricht einer Referenz) Maximale Punktzahl pro Kartierer: 25 Punkte (entspricht 5 Referenzen). • Kriterium 3: Nachweis regionaler Erfahrungen Referenzen, die Kartierungen oder naturschutzfachlich bewertende Tätigkeiten im Hinblick auf die sechs in der Naturschutzfachkartierung zu bearbeitenden Artgruppen zum Gegenstand haben, werden gewertet, sofern die Tätigkeiten innerhalb der den Landkreis betreffenden Naturraum-Haupteinheiten durchgeführt wurden. Referenzprojekte müssen nicht zwingend die hier zur Bearbeitung ausgeschriebenen Landkreise/Stadt betreffen. Mindestpunktzahl pro Kartierer: keine Maximale Punktzahl pro Kartierer: 25 Punkte (entspricht 5 Referenzen). Eine Referenz kann gleichzeitig für mehrere Artengruppen unter Kriterium 1 sowie für weitere Kriterien gelten, vorausgesetzt es wurde im Übersichtsblatt „Formblatt_Persönliche_Referenzen_Kartierer“ die entsprechende Angabe gemacht. Bei allen Referenzen (Projektleiter, Stellvertreter und Kartierer) behalten wir uns eine Prüfung/Nachfrage beim Auftraggeber vor. Referenzen, die vom Auftraggeber als „nicht zufrieden stellend“ beurteilt wurden oder bei denen keine Aussagen zum persönl …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2024
- Vertragsende
- 30.06.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 67 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwel … ganz lesenkürzer
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#Die Teilnahme von KMUs wird ausdrücklich befürwortet.
- Hinweis
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterla … ganz lesenkürzer
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). - ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). - Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer beabsichtigt den Vertragsbeginn im März 2024. Aus verfahrenstechnischen Gründen kann es jedoch zu Verzögerungen kommen. Der Vertrag beginnt frühestmöglich, mit Zuschlagserteilung.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bürgermeister-Ulrich Str. 160, 86179 Augsburg
- Website
- lfu.bayern.de
- Kontakt
- vergabeservicezentrum@
lfu.bayern.de - Auskünfte
- Bayerisches Landesamt für Umweltvergabeservicezentrum@
lfu.bayern.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ALN Architekturbüro Leinhäupl + Neuber GmbH8 Zuschläge
- Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten und Stadtplaner PartGmbB8 Zuschläge
- Architekt + beratende Ingenieure Weber PartGmbB7 Zuschläge
- Diezinger Architekten GmbH7 Zuschläge
- H2M Architekten + Stadtplaner GmbH7 Zuschläge
- LMJD Dennerle Motzet Architekten Part mbB7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4df87bd3-b6b1-49c6-812a-8ca9f5aa3f16.