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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Namensbänder, Rahmenvereinbarung

Bw Bekleidungsmanagement GmbH · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen BWBM-2025-0078veröffentlicht 28.11.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 38 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2026 – 31.12.2029
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Köln51149, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (62 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (248 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von

NB II; RAL 5008 Graublau, Marine, Beschriftung Goldgelb, Ausf. B, ASD 67785A, NB I, RAL 5008 Graublau, Marine, Beschriftung Goldgelb, Ausf. B1, ASD 67786A, NB II; RAL 1019 Graubeige, Marine, Beschriftung Schwarz, Ausf. E, ASD 67770A, NB I, RAL 1019 Graubeige, Marine, Beschriftung Schwarz, Ausf. E1, ASD 67771A und NB II, RAL 9011 Graphitschwarz, Heer, Beschriftung Weißaluminium, Ausf. G1, ASD 67791A

für einen Zeitraum von 48 Monaten

Beschreibung des Loses

NB II; RAL 5008 Graublau, Marine, Beschriftung Goldgelb, Ausf. B, ASD 67785A, Mindestbestellmenge: 20.000 Stück zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 88.600 Stück

NB I, RAL 5008 Graublau, Marine, Beschriftung Goldgelb, Ausf. B1, ASD 67786A, Mindestbestellmenge: 11.000 Stück zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 33.000 Stück

NB II; RAL 1019 Graubeige, Marine, Beschriftung Schwarz, Ausf. E, ASD 67770A, Mindestbestellmenge: 2.650 Stück zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 11.450 Stück

NB I, RAL 1019 Graubeige, Marine, Beschriftung Schwarz, Ausf. E1, ASD 67771A Mindestbestellmenge: 750 Stück zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 2.250 Stück

NB II, RAL 9011 Graphitschwarz, Heer, Beschriftung Weißaluminium, Ausf. G1, ASD 67791A Mindestbestellmenge: 10.500 Stück zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 45.500 Stück

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
siehe Übersicht geforderter Nachweise Abschnitt C

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ve … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Bekanntmachung der Bieteridentität würde dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen. Die Staatsangehörigkeit des Eigentümers wurde mit Deutschland angegeben, da eine Eintragung zwingend erforderlich war. Die Eintragung entspricht nicht in jedem Fall der tatsächlichen Staatsangehörigkeit. Die E-M … ganz lesenDie Bekanntmachung der Bieteridentität würde dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen. Die Staatsangehörigkeit des Eigentümers wurde mit Deutschland angegeben, da eine Eintragung zwingend erforderlich war. Die Eintragung entspricht nicht in jedem Fall der tatsächlichen Staatsangehörigkeit. Die E-Mail Adresse ist die der Vergabestelle, nicht die des bezuschlagten Bieters. Eine Eintragung war zwingend erforderlich. Der dem Bieter zugeordnete NUTS-Code ist der der Vergabestelle und entspricht nicht in jedem Fall der des Bieters.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
wird nicht veröffentlicht, keine Angabe1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 965c2ec8-5d39-49c6-b331-c6a4d12e12b4.