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Nachtrag Rahmenvertrag über die Fertigung und Lieferung von Leiterseilen für Freileitungen

TenneT TSO GmbH · Bayreuth, Bayern

Aktenzeichen Nachtrag zu Rahmenvertrag über die Fertigung und Lieferung von Leiterseilen für Freileitungenveröffentlicht 07.07.2026Lieferleistungen

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Bayern (431 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Bayreuth95448, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot möglich. Die Änderung zeigt, wie der bestehende Vertrag weiterläuft.

Auftragsänderung: Ein bestehender Vertrag wird geändert, ein neues Angebot ist nicht möglich.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 177 Tage (58 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (21 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Nachtrag wird gem. §132 Abs. 2 GWB erteilt. Folgender Ausnahmetatbestand wird dazu herangezogen: Die Erhöhung des maximalen Abrufvolumens (Höchstwert) der bestehenden Rahmenvereinbarung ist rechtmäßig, da sie aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte.

1. Bei der ursprünglichen Ausschreibung der Rahmenvereinbarungen wurde auf Basis einer pflichtgemäßen, sorgfältigen Bedarfsermittlung ein durchschnittlicher Mengenanstieg von ca. 40 % auf Jahressicht prognostiziert. Dass das Vergabevolumen bereits im ersten Halbjahr 2026 voraussichtlich das 2,5-fache des gesamten Vorjahres erreichen wird, ist auf externe, bei Ausschreibungsbeginn nicht absehbare Faktoren zurückzuführen. Bisher war davon auszugehen, dass die Bestellung der prognostizierten Projektbedarfe ca. 0,5 Jahre im Vorfeld des Beginns der entsprechenden Lieferungen, bei Großbedarfen im Regelfall gesplittet, ausgelöst wird. Vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Verwerfungen treten verlängerte Lieferzeiten auf und es werden zusätzliche Sicherheitspuffer einkalkuliert. Dies führt zum einen zu einem früheren Ausschreibungsstart der Projektbedarfe und zum anderen dazu, dass mehrjährige Bedarfe von Großprojekten zur Kapazitätssicherung vollständig zu Projektbeginn vergeben werden sollen. Erstmals wurde hierdurch bei TenneT Germany ein Projektausschreibungsvolumen von 2.000 Kilometern Leiterseil überschritten, eine Ausschreibung mit einem Volumen von ca. 4.000 Kilometern steht in Kürze an.

2. Zusätzlich wird die vorzeitige Erschöpfung des finanziellen Höchstwerts durch eine massive, unvorhersehbare Marktverwerfung beim Hauptausgangsmaterial Aluminium beschleunigt. Der Preisanstieg von ca. 50 % seit dem Ausschreibungszeitpunkt der Rahmenvereinbarungen übersteigt die üblichen Marktschwankungen erheblich und resultiert insbesondere aus den gegenwärtigen geopolitischen Krisen (Naher Osten), verschärften Umwelt- und CO²-Vorgaben sowie wachsenden Energiekosten, die bei der ursprünglichen Wertermittlung und Budgetierung unter Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehbar waren.

3. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt durch die Erhöhung des Höchstwertes unberührt; es werden unverändert die ursprünglich ausgeschriebenen Leiterseile zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung bezogen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern, Postfach 606, 91511 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ausdrücklich verwiesen wird auf die Rechtsmittelfrist des § 135 Abs. 2 GWB. Hiernach kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt de … ganz lesenAusdrücklich verwiesen wird auf die Rechtsmittelfrist des § 135 Abs. 2 GWB. Hiernach kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend § 135 Abs. 3 Satz 2 GWB enthalten sind (Information über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 GWB), geltend gemacht wird. Die Unwirksamkeit muss dementsprechend durch einen Nachprüfungsantrag innerhalb der Frist geltend gemacht werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5af12dbf-041b-4cee-8f38-081a08fac6e6.