Zum Inhalt
Menü

Nachnutzung ehemaliger Kindergarten Walpertskirchen als Bürger- und Vereinshaus

Gemeinde Walpertskirchen · Wörth, Bayern

Aktenzeichen GUIveröffentlicht 17.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 440 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre31.12.2025 – 31.12.2027
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Wörth85457, Landkreis Erding, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Honorarangebot40 %
  • Die Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Projektteams30 %
  • Geplanter Einsatz Gestaltungsmittel30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Gemeinde Walpertskirchen plant, die ehemalige Kindertagesstätte Walpertskirchen in ein Bürger- und Vereinshaus für diverse soziale Nutzungen umzubauen. In Zusammenarbeit mit einem Arbeitskreis aus ortsansässigen Vereinen und Organisationen wurden die benötigten Nutzungen erarbeitet, die in den Varianten der Machbarkeitsstudie mündeten. Das Gebäude wurde ursprünglich 1900 als Schulhaus errichtet und genutzt. Später diente es als Gewerbe- und Wohnraum. Von 1972 bis 2022 wurde es als Kindertagesstätte genutzt, seither steht es leer.

Konkrete Anforderungen an das umgebaute Gebäude sind die Stärkung des Innenbereichs durch soziale Dienstleistungen, ein Sozialbüro, Gruppenräume für Vereinsnutzungen sowie ein möglichst großer Veranstaltungsraum mit rund 185 Sitzplätzen, der sich über das gesamte Obergeschoss erstreckt. Mit mobilen Trennwänden soll ein Teil des Raumes als Schießstand mit 10 Ständen genutzt werden können. Die Belebung der Ortsmitte ist die zentrale Aufgabe. Ein „Dorfcafé” mit einem dazugehörigen Außenbereich soll als Anlaufstelle für alle Generationen dienen und die Verbindung zum Dorfplatz und zum städtebaulichen Umfeld schaffen. Detaillierte Informationen dazu können einer Machbarkeitsstudie entnommen werden.

Beschreibung des Loses

Die Gemeinde Walpertskirchen plant, die ehemalige Kindertagesstätte Walpertskirchen in ein Bürger- und Vereinshaus für diverse soziale Nutzungen umzubauen. In Zusammenarbeit mit Arbeitskreisen sowie ortsansässigen Vereinen und Organisationen wurden verschiedene Varianten erarbeitet, die unter anderem in einer Machbarkeitsstudie mündeten. Das Gebäude wurde ursprünglich 1900 als Schulhaus errichtet und genutzt. Später diente es als Gewerbe- und Wohnraum. Von 1972 bis 2022 wurde es als Kindertagesstätte genutzt, seither steht es leer. /// Konkrete Anforderungen an das umgebaute Gebäude sind die Stärkung des Innenbereichs durch soziale Dienstleistungen, ein Sozialbüro, Gruppenräume für Vereinsnutzungen sowie ein möglichst großer Veranstaltungsraum mit rund 185 Sitzplätzen, der sich über das gesamte Obergeschoss erstreckt. Mit mobilen Trennwänden soll ein Teil des Raumes als Schießstand mit 10 Ständen genutzt werden können. Die Belebung der Ortsmitte ist die zentrale Aufgabe. Die Belebung der Ortsmitte ist die zentrale Aufgabe. Ein „Dorfcafé” mit einem dazugehörigen Außenbereich soll als Anlaufstelle für alle Generationen dienen und die Verbindung zum Dorfplatz und zum städtebaulichen Umfeld schaffen. Detaillierte Informationen dazu können einer Machbarkeitsstudie entnommen werden. /// Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren. Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI für alle Gebäude beauftragt. Im weiteren werden voraussichtlich die Leistungsphasen 3 bis 9 beauftragt. /// Die Beauftragung umfasst auch folgende Besondere Leistungen: Unterstützung bei der Erstellung des Förderantrags und des Zuwendungsantrags. /// Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 300 bis 700 werden derzeit mit etwa 3,0 Mio. € geschätzt. /// Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll gegen Jahresende 2025 erfolgen. Der Antrag auf Baugenehmigung soll spätestens im Sommer 2026 eingereicht werden. Der Abschluss der Maßnahme Ende 2027 erfolgen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Honorarangebot40 %
Die Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Projektteams30 %
Geplanter Einsatz Gestaltungsmittel30 %
Preis
Honorarangebot
Qualität
Die Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des ProjektteamsDem Auftraggeber kommt es darauf an, dass die benannten Personen in ihrem Aufgabenbereich über eine hohe Qualifikation und Erfahrung verfügen.
Qualität
Geplanter Einsatz GestaltungsmittelDem Auftraggeber kommt es darauf an, dass bei Umbau des Gebäudes möglichst ansprechende Gestaltungsmittel eingesetzt werden, die dem historischen Gebäude, dem dörflichen Umfeld und der Nutzung angemessen sind. Diese können unter Verweis auf eigene oder fremde Referenzbeispiele dargestellt und beschrieben werden.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
31.12.2025
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen; mit Vertragsschluss wird die Leistungsstufe 1 beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht.; Besondere Leistungen nach Bedarf.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können ausschließlich über die Vergabeplattform von registrierten Nutzern gestellt werden. Fragen, die nicht 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation … ganz lesenFragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können ausschließlich über die Vergabeplattform von registrierten Nutzern gestellt werden. Fragen, die nicht 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Der Auftraggeber behält sich vor, an den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen der 2. Verfahrensstufe noch Änderungen vorzunehmen. Das Zusammenführen aller Unterlagen in eine PDF-Datei ist unerwünscht und kann zu Fehlern in den Formularen führen! Bitte prüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse die Unterlagen vor der Einreichung auf der Vergabeplattform noch einmal in der finalen Fassung!
Hinweis
Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingehen und bei denen alle notwendigen Anlagen vollständig ausgefüllt sind. Enthalten die Angebotsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Neben- und Kopplungsangebote s … ganz lesenEs werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingehen und bei denen alle notwendigen Anlagen vollständig ausgefüllt sind. Enthalten die Angebotsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Neben- und Kopplungsangebote sind nicht zugelassen. Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über die Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Deppisch Architekten GmbH, Freising–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.134vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (723 Lose mit Angabe)
318.534 €Zuschlagswert im Median
180.000 € – 560.000 €mittlere Hälfte, 429 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 24.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fbff3f35-1945-4751-9e92-1625e0f60ab8.