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Nachfolgelösung für das SAP IS-H-System zur Patientenverwaltung und Abrechnung mit Übernahme der Eigenentwicklungen sowie unter Weiternutzung des klinischen Arbeitsplatzsystems i.s.h.med (Oracle Cerner)

Universitätsklinikum Tübingen · Tübingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2025-UKT Nachfolgelösung für das SAP IS-H-Systemveröffentlicht 26.05.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

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Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das Universitätsklinikum der Universität Tübingen (UKT) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Jährlich werden rund 74.000 stationäre und 366.000 ambulante Patienten in 17 Kliniken behandelt. Die unternehmenskritischen IT-Systeme für Patientenmanagement und Abrechnung betreffen jährlich mehr als 400.000 Fälle und sind systemrelevant für die medizinische Versorgung in Baden-Württemberg. Das UKT gehört nach § 6 der BSI-Kritisverordnung der kritischen Infrastruktur Deutschlands an. Nach §8a BSIG hat das UKT die dort angegebenen Anforderungen betreffend die Sicherheit in der Informationstechnik unter besonderer Berücksichtigung der Betriebskontinuität und Verfügbarkeit kritischer IT-Systeme einzuhalten. Der geplante Auftrag umfasst die Implementierung und Einführung einer S/4HANA-basierten Lösung für die Patientenverwaltung und Patientenabrechnung zur Ablösung des bestehenden SAP IS-H-Systems in Form einer Side-by-Side-Ablösung, d.h. das bestehende Klinische Arbeitsplatzsystem i.s.h.med (Oracle Cerner) mit den daran angeschlossenen Subsystemen kann unverändert weitergenutzt werden. Folgende Funktionen sollen unterstützt werden: Patientenadministration, Medizinische Basisdokumentation, Patientenabrechnung, Erlösabgrenzung, Ambulante Abrechnungsarten, Stationäre und teilstationäre Abrechnungsarten, Elektronischer Datenaustausch mit externen Partnern, Honorarabrechnung, Basisdaten inkl. aller Geschäftspartner, Integration Finanzwesen, Integration Controlling, Integration Materialwirtschaft, Auswertungen/Statistiken, und die erforderlichen Schnittstellen (SAP-HCM, RFC-fähige BAPIs, HL7v2, HL7 FHIR, REST-basierte APIs). Darüber hinaus soll der geplante Auftrag die folgenden Leistungen umfassen: a) Umsetzung aller bestehenden IS-H-spezifischen Eigenentwicklungen (ca. 5 Mio. Zeilen kundenspezifischer ABAP-Code); b) Abbildung auch der 37 UKT-spezifischen Abrechnungsarten; c) Sicherstellung der vollständigen Integration in die SAP-Module FI, CO und SD; d) Bereitstellung der erforderlichen Kommunikations- und Integrationsschnittstellen zu i.s.h.med sowie zu angebundenen Subsystemen (s.o.); e) Durchführung der automatisierten Custom-Code- und Daten-Konvertierung f); Go-Live-Begleitung; Die vorgesehene IS-H-Nachfolgelösung basiert auf SAP-Technologie und ermöglicht die Weiterverwendung der bestehenden SAP GUI. Das klinische Arbeitsplatzsystem i.s.h.med kann ohne Einschränkungen weiterhin genutzt werden. Dadurch kann die IS-H-Ablösung im laufenden Klinikbetrieb ohne Beeinträchtigung der medizinischen Versorgung umgesetzt werden. Die o.g. erforderlichen Lieferungen und Leistungen werden im Rahmen eines Werkvertrags (EVB-IT Systemvertrag) vergeben. Der geplante Werkvertrag beinhaltet neben allen erforderlichen Liefer- und Dienstleistungen zur Erstellung des Gesamtsystems auch die zugehörigen Systemserviceleistungen. Die Vertragslaufzeit des geplanten Werkvertrags beträgt 5 Jahre.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die vorliegende freiwillige Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung erfolgt im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Die Zuschlagserteilung/Auftragserteilung bzw. der Vertragsabschluss erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 GWB frühestens nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentli … ganz lesenDie vorliegende freiwillige Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung erfolgt im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Die Zuschlagserteilung/Auftragserteilung bzw. der Vertragsabschluss erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 GWB frühestens nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. § 135 GWB regelt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die vorliegende freiwillige Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung erfolgt im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Die Zuschlagserteilung/Auftragserteilung bzw. der Vertragsabschluss erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 GWB frühestens nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Geissweg 3, 72076 Tübingen
Kontakt
vergabestelle.d4@med.uni-tuebingen.de

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83vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (59 Lose mit Angabe)
1,15 Mio. €Zuschlagswert im Median
381.380 € – 2,06 Mio. €mittlere Hälfte, 19 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bd7c3b9f-9034-4306-adb2-45ce6d86d6c1.