Nachauftragnehmerleistungen im öffentlichen Linienverkehr nach §§ 42, 44 PBefG
Spree-Neiße-Cottbusverkehr GmbH · Cottbus, Brandenburg
Aktenzeichen 324/26veröffentlicht 02.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 102 Monate
- 09.07.2026 – 31.12.2034
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 102 Monate09.07.2026 – 31.12.2034
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Cottbus03044, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 5 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 4 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Vertragsbeginnvor 4 MonatenLaufzeit bis 31.12.2034
- Bindefrist endetvor 3 Monaten4 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Zur Vergabe kommen Nachauftragnehmerleistungen im öffentlichen Linienverkehr nach §§ 42, 44 PBefG im Auftrag der Spree-Neiße-Cottbusverkehr GmbH (SPN-CV). Der dem Nachauftrag zu Grunde liegende Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis).
Beschreibung des Loses
Der Landkreis Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja- Nysa (im Weiteren: Landkreis Spree- Neiße) ist als Aufgabenträger für den kommunalen (übrigen) öffentlichen Personennahverkehr (kÖPNV) gemäß § 8 Abs. 3 PBefG für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr zuständig. Er hat dazu seine Anforderungen an Umfang und Qualität des ÖPNV-Angebotes (einschließlich seiner Umweltqualität) und an die Integration der Verkehrsleistungen in der für die Leistungsvergabe gültigen Fassung des Nahverkehrsplans niedergelegt. Bestandteil der Vorgaben ist die Bindung an den gemeinsamen Tarif der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen (VBB-Tarif) sowie in der Situation zum Zeit- punkt der Ausschreibung die Anwendung des DeutschlandTickets. Der Landkreis ist darüber hinaus als zuständige Vergabebehörde verpflichtet, die Einhaltung des Brandenburgischen Gesetzes über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz - BbgVergG) zu überwachen und überträgt diese Vorgabe auch an eine NAN-Vergabe. Zur Umsetzung der Anforderungen des kommunalen Nahverkehrsplanes hat der Landkreis öffentliche Dienstleistungsaufträge (ÖDA) vergeben und hat den für das Linienbündel Spree-Neiße/Ost (SPN-Ost) am 01.01.2025 beginnenden ÖDA mit einer Laufzeit von 10 Jahren neu vergeben. Auftragnehmer ist die Verkehrsmanagement Spree-Neiße GmbH (VM-SPN), die sich zur Durchführung der SPREE-NEISSE-COTTBUSVERKEHR GmbH (SPN-CV) als Betriebsführer und Geschäftsbesorger bedient. Der vergebene ÖDA für das Linienbündel SPN-Ost seit 01.01.2025 beinhaltet als Anlage 1 eine Leistungsbeschreibung, die die quantitativen und qualitativen Vorgaben und Anforderungen des Nah- verkehrsplanes vertieft, präzisiert und erläutert. Die vorliegende Leistungsbeschreibung, einschl. des Leistungsverzeichnisses, spezifiziert die allgemeinen Anforderungen für die zu vergebenden Nachauftragnehmerleistungen im Fahrdienst. Gemäß öDA sollen zwischen 10 % und 40 % der gesamten Nutzfahrleistungen im Linienbündel SPN- Ost an Nachauftragnehmer vergeben werden. Im Interesse einer wirtschaftlichen Betriebsdurchführung und einer Begrenzung des eigenen Kapazitätsbedarfs kommen deshalb mit dieser Ausschreibung 155.724,106 Nutz/Last-km pro Normjahr, in diesem Los Nr. 12 zur Ausschreibung.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Rangfolge 0niedrigster Preis
- Beschreibung
- .
Eignung4 von 4 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Die Bieter müssen mindestens folgende Unterlagen mit ihrem Angebot einreichen: Mit dem Vordruck laut Anlage 1 - Erklärung über die Abgabe eines Angebotes und Preisangebot mit Angabe des Erklärenden - bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern; Mit dem Vordruck laut Anlage 2 - Eigenerkl … ganz lesenkürzer
Die Bieter müssen mindestens folgende Unterlagen mit ihrem Angebot einreichen: Mit dem Vordruck laut Anlage 1 - Erklärung über die Abgabe eines Angebotes und Preisangebot mit Angabe des Erklärenden - bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern; Mit dem Vordruck laut Anlage 2 - Eigenerklärung über das Vorliegen oder Kopie einer behördlichen Genehmigung für die gewerbliche Personenbeförderung im Linienverkehr oder Gelegenheitsverkehr nach §§ 42, 43, 44, 46 PBefG; - Nummer oder Kopie der Gewerbeanmeldung; - Nummer oder Kopie der Handelsregistereintragung oder Erklärung, warum eine solche nicht erforderlich ist, und Angabe der vertretungsberechtigten Personen (Ausdruck aus dem elektro- nischen Informations- und Kommunikationssystem über die HRA-Daten ist ausreichend). Bei Bietern aus dem Ausland ist eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit amtlich bestätigter Übersetzung ins Deutsche vorzulegen; - Aktuelle Referenzleistungen; - Erklärung über das rechtzeitige und nachhaltige Zurverfügungstehen der für die Auftragsdurchführung erforderlichen Kapazitäten; - Eigenerklärungen des Bieters zur Zuverlässigkeit und das Nichtzutreffen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB; - Erklärung zu §§ 4 - 10 BbgVergG, einschl. der Zahlung mindestens des geltenden Vergabemindestlohnes und der Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG).- Eintragung in das Handelsregister
Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Die Bietergemeinschaft muss im Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und auf dem Vordruck laut A … ganz lesenkürzer
Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Die Bietergemeinschaft muss im Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und auf dem Vordruck laut Anlage 1 einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient. Bei Bietergemeinschaften muss auf Vordruck laut Anlage 1 (Erklärung über die Abgabe eines Angebotes und Preisangebot) der erklärende Vertreter aller Mitglieder der Bietergemeinschaft angegeben werden. Fehlt die Angabe eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen außerdem die folgenden Eigenerklärungen laut Vordruck zur Anlage 2 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht werden: - Eigenerklärung über das Vorliegen oder Kopie einer behördlichen Genehmigung für die gewerbliche Personenbeförderung im Linienverkehr oder Gelegenheitsverkehr nach §§ 42, 43, 44, 46 PBefG; - Nummer oder Kopie der Gewerbeanmeldung; - Nummer der Handelsregistereintragung oder Erklärung, warum eine solche nicht erforderlich ist, und Angabe der vertretungsberechtigten Personen (Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem über die HRA-Daten ist ausreichend). Bei Bietern aus dem Ausland ist eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit amtlich bestätigter Übersetzung ins Deutsche vorzulegen; - Eigenerklärungen jedes Mitglieds zur Zuverlässigkeit und das Nichtzutreffen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB; - Erklärung zu §§ 4 - 10 BbgVergG, einschl. der Zahlung mindestens des geltenden Vergabemindestlohnes und der Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 09.07.2026
- Vertragsende
- 31.12.2034
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 4 Wochen
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: .
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 G … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten können §§ 160 ff. GWB entnommen werden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45MZ9F# Der erfolgreiche Bieter schließt mit Zuschlagserteilung mit dem Auftraggeber einen NAN-Verkehrsvertrag ab. Ein Vertragsmuster ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Spree-Neiße-Cottbusverkehr GmbH
- Anschrift
- Walther-Rathenau-Straße 38, 03044 Cottbus
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Nachauftragnehmerleistungen im öffentlichen Linienverkehr nach §§ 42, 44 PBefG22.08.2024 · 0 Angebote
- Anmietung von 25 gebrauchten Niederflur- bzw. Low-Entry-Bussen21.06.2024 · 0 Angebote
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Nachauftragnehmerleistungen im öffentlichen Linienverkehr nach §§ 42, 44 PBefG
- Zuschlag an MWM Solutions GmbH
- Zuschlag an Taxi und Busbetrieb Benjamin Groll
- Zuschlag an SchmidtReisenGmbH
- Zuschlag an LEO-REISEN GmbH & CO KG
- Zuschlag an Taxi und Busbetrieb Benjamin Groll
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 22.08.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.07.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Transporte Campus SüdSchnürerFrist 30.11.2026
- Transporte CNSchnürerFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 847bc018-c913-4473-b6c2-7cff4a4fb4f4.