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Nachauftragnehmerleistungen im öffentlichen Linienverkehr nach §§ 42, 44 PBefG

Spree-Neiße-Cottbusverkehr GmbH · Cottbus, Brandenburg

Aktenzeichen 324/26veröffentlicht 02.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 128 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
102 Monate09.07.2026 – 31.12.2034
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Cottbus03044, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 4 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2034
    vor 4 Monaten
  4. Bindefrist endet
    4 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 3 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Zur Vergabe kommen Nachauftragnehmerleistungen im öffentlichen Linienverkehr nach §§ 42, 44 PBefG im Auftrag der Spree-Neiße-Cottbusverkehr GmbH (SPN-CV). Der dem Nachauftrag zu Grunde liegende Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis).

Beschreibung des Loses

Der Landkreis Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja- Nysa (im Weiteren: Landkreis Spree- Neiße) ist als Aufgabenträger für den kommunalen (übrigen) öffentlichen Personennahverkehr (kÖPNV) gemäß § 8 Abs. 3 PBefG für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr zuständig. Er hat dazu seine Anforderungen an Umfang und Qualität des ÖPNV-Angebotes (einschließlich seiner Umweltqualität) und an die Integration der Verkehrsleistungen in der für die Leistungsvergabe gültigen Fassung des Nahverkehrsplans niedergelegt. Bestandteil der Vorgaben ist die Bindung an den gemeinsamen Tarif der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen (VBB-Tarif) sowie in der Situation zum Zeit- punkt der Ausschreibung die Anwendung des DeutschlandTickets. Der Landkreis ist darüber hinaus als zuständige Vergabebehörde verpflichtet, die Einhaltung des Brandenburgischen Gesetzes über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz - BbgVergG) zu überwachen und überträgt diese Vorgabe auch an eine NAN-Vergabe. Zur Umsetzung der Anforderungen des kommunalen Nahverkehrsplanes hat der Landkreis öffentliche Dienstleistungsaufträge (ÖDA) vergeben und hat den für das Linienbündel Spree-Neiße/Ost (SPN-Ost) am 01.01.2025 beginnenden ÖDA mit einer Laufzeit von 10 Jahren neu vergeben. Auftragnehmer ist die Verkehrsmanagement Spree-Neiße GmbH (VM-SPN), die sich zur Durchführung der SPREE-NEISSE-COTTBUSVERKEHR GmbH (SPN-CV) als Betriebsführer und Geschäftsbesorger bedient. Der vergebene ÖDA für das Linienbündel SPN-Ost seit 01.01.2025 beinhaltet als Anlage 1 eine Leistungsbeschreibung, die die quantitativen und qualitativen Vorgaben und Anforderungen des Nah- verkehrsplanes vertieft, präzisiert und erläutert. Die vorliegende Leistungsbeschreibung, einschl. des Leistungsverzeichnisses, spezifiziert die allgemeinen Anforderungen für die zu vergebenden Nachauftragnehmerleistungen im Fahrdienst. Gemäß öDA sollen zwischen 10 % und 40 % der gesamten Nutzfahrleistungen im Linienbündel SPN- Ost an Nachauftragnehmer vergeben werden. Im Interesse einer wirtschaftlichen Betriebsdurchführung und einer Begrenzung des eigenen Kapazitätsbedarfs kommen deshalb mit dieser Ausschreibung 155.724,106 Nutz/Last-km pro Normjahr, in diesem Los Nr. 12 zur Ausschreibung.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Rangfolge 0niedrigster Preis
Beschreibung
.

Eignung4 von 4 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Die Bieter müssen mindestens folgende Unterlagen mit ihrem Angebot einreichen: Mit dem Vordruck laut Anlage 1 - Erklärung über die Abgabe eines Angebotes und Preisangebot mit Angabe des Erklärenden - bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern; Mit dem Vordruck laut Anlage 2 - Eigenerkl … ganz lesenDie Bieter müssen mindestens folgende Unterlagen mit ihrem Angebot einreichen: Mit dem Vordruck laut Anlage 1 - Erklärung über die Abgabe eines Angebotes und Preisangebot mit Angabe des Erklärenden - bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern; Mit dem Vordruck laut Anlage 2 - Eigenerklärung über das Vorliegen oder Kopie einer behördlichen Genehmigung für die gewerbliche Personenbeförderung im Linienverkehr oder Gelegenheitsverkehr nach §§ 42, 43, 44, 46 PBefG; - Nummer oder Kopie der Gewerbeanmeldung; - Nummer oder Kopie der Handelsregistereintragung oder Erklärung, warum eine solche nicht erforderlich ist, und Angabe der vertretungsberechtigten Personen (Ausdruck aus dem elektro- nischen Informations- und Kommunikationssystem über die HRA-Daten ist ausreichend). Bei Bietern aus dem Ausland ist eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit amtlich bestätigter Übersetzung ins Deutsche vorzulegen; - Aktuelle Referenzleistungen; - Erklärung über das rechtzeitige und nachhaltige Zurverfügungstehen der für die Auftragsdurchführung erforderlichen Kapazitäten; - Eigenerklärungen des Bieters zur Zuverlässigkeit und das Nichtzutreffen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB; - Erklärung zu §§ 4 - 10 BbgVergG, einschl. der Zahlung mindestens des geltenden Vergabemindestlohnes und der Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Eintragung in das Handelsregister
Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Die Bietergemeinschaft muss im Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und auf dem Vordruck laut A … ganz lesenDie Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Die Bietergemeinschaft muss im Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und auf dem Vordruck laut Anlage 1 einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient. Bei Bietergemeinschaften muss auf Vordruck laut Anlage 1 (Erklärung über die Abgabe eines Angebotes und Preisangebot) der erklärende Vertreter aller Mitglieder der Bietergemeinschaft angegeben werden. Fehlt die Angabe eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen außerdem die folgenden Eigenerklärungen laut Vordruck zur Anlage 2 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht werden: - Eigenerklärung über das Vorliegen oder Kopie einer behördlichen Genehmigung für die gewerbliche Personenbeförderung im Linienverkehr oder Gelegenheitsverkehr nach §§ 42, 43, 44, 46 PBefG; - Nummer oder Kopie der Gewerbeanmeldung; - Nummer der Handelsregistereintragung oder Erklärung, warum eine solche nicht erforderlich ist, und Angabe der vertretungsberechtigten Personen (Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem über die HRA-Daten ist ausreichend). Bei Bietern aus dem Ausland ist eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit amtlich bestätigter Übersetzung ins Deutsche vorzulegen; - Eigenerklärungen jedes Mitglieds zur Zuverlässigkeit und das Nichtzutreffen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB; - Erklärung zu §§ 4 - 10 BbgVergG, einschl. der Zahlung mindestens des geltenden Vergabemindestlohnes und der Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
09.07.2026
Vertragsende
31.12.2034
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Wochen
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: .
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 G … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten können §§ 160 ff. GWB entnommen werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45MZ9F# Der erfolgreiche Bieter schließt mit Zuschlagserteilung mit dem Auftraggeber einen NAN-Verkehrsvertrag ab. Ein Vertragsmuster ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Spree-Neiße-Cottbusverkehr GmbH
Anschrift
Walther-Rathenau-Straße 38, 03044 Cottbus
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

7Bekanntmachungen
3Zuschlagsmeldungen

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Nachauftragnehmerleistungen im öffentlichen Linienverkehr nach §§ 42, 44 PBefG

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 22.08.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 600 (Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)) in Brandenburg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 5 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.07.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 847bc018-c913-4473-b6c2-7cff4a4fb4f4.