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Multifunktionale Sport- und Veranstaltungsanlage mit Sportkinderhaus in Cham - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5, und 6, Leistungsphasen 1–3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI

Stadt Cham · Cham, Bayern

Aktenzeichen ELTveröffentlicht 13.03.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
139 Tsd. €
Laufzeit
28 Monate01.01.2025 – 30.04.2027
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Cham93413, Landkreis Cham, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2027
    vor 22 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Cham plant die Sanierung des städtischen Stadions an der Further Straße. Das Stadion wurde am 25.09.1971 eingeweiht. Als Tribüne dienten Betonsitzstufen. Der Hang zur Jahnstraße wurde über eine Böschungsmauer abgefangen. Diese musste bereits 1995 saniert werden, indem sie rückverankert wurde. Die Betonsitzstufen wurden lediglich in Stand gehalten. 2021/22 wurden die Stufen aufgrund statischer Bedenken gesperrt und rückgebaut. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.10.2022 die Sanierung des Stadions beschlossen. In der Sitzung am 25.04.2024 wurde zudem für die Integration eines Sportkinderhauses in das Stadion gestimmt. Das Ziel der Sanierung ist, einen modernen, attraktiven und qualitätsvollen Begegnungsort im Herzen Chams zu schaffen. Das Stadion soll multifunktional für Leichtathletik, Breitensport, Schulsport, Konzerte und kulturelle Veranstaltungen sowie Fußball (regionalligatauglich) genutzt werden können. Der materielle Bestandsschutz von Besuchern für Sportveranstaltungen wurde bereits für 3129 Personen gesichert. Für kulturelle Veranstaltungen gelten folgende Grenzen: außerhalb der Ruhezeiten bis 20 Uhr: - Rock-/Popkonzert 1.000 - Jazzkonzert 2.400 - Moderationsveranstaltung 4.000 - Klassikkonzerte 15.000 innerhalb der Ruhezeiten von 20 bis 22 Uhr: - Rock-/Popkonzert nicht möglich! - Jazzkonzert 150 - Moderationsveranstaltung 280 - Klassikkonzert 1.400 Die bereits erarbeiteten Vorüberlegungen der Tribünenanlage mit Funktionsgebäude für die multifunktionale Sport-/Veranstaltungsanlage sind im Wesentlichen auf die westliche Hangsituation eingegrenzt. Die Tragkonstruktion des Funktionsgebäudeblocks soll über Joche in Stahlbeton in einem Abstand von 8,00 m realisiert werden. Auf dieser sollen später feste od. mobile Tribünen gestellt werden können. In einer Baugrundvoruntersuchung wurde festgestellt, dass der Boden nicht zur Gründung geeignet ist und eine Tiefergründung in tragfähige Böden (über duktile Gußrammpfähle, Betonrüttelsäulen oder Bohrpfähle) erfolgen muss. Die Hangsituation soll mit einer rückverankerten Spundwand dauerhaft gesichert werden. Oberhalb der Tribünenanlage soll die bestehende Böschungsmauer zur Jahnstraße mit einer Lärmschutzwand als einfache Konstruktion ertüchtigt werden. Beide Bauteile (sowohl Spundwandanlage als auch Lärmschutzwand) sollen über die gesamte Länge der Anlage hergestellt werden. Auf Ebene 0 (Spielstättenniveau) sollen im Funktionsgebäudeblock Umkleiden, Multifunktions-/Meetingraum, Kiosk, Lager u. WCs unterbracht werden. Auf der Ebene+1 sollen die Tribünen als Sitzplatz (ca. 500 Plätze) und Stehplatzanlagen (1 bis 2 mal ca. 275 Stehplätze) in Form von festen od. mietbaren fertigkonfektionierten Stahltribünenanlagen erstellt werden. Die mittige Sitzplatzanlage erhält eine geeignete dauerhafte Überdachung in Stahlbau, geeignet für Photovoltaik. Stirnseitig an der Überdachung sollen neben Beleuchtung u. Lautsprechern Leerrohre für ein mögliches LED-Werbeband integriert werden. Treppenanlagen und ein rollstuhlgerechter Logistik-/Besucheraufzug führen zur Ebene+1. Weitere Zugänge auf die Ebene der Tribünenanlage sowie von oben zur rückseitigen Erschließung der Tribünenanlagen sind seitlich im Norden und Süden vorgesehen. Der bestehende Zugang von der Jahnstraße muss weiterhin für Schulen zugänglich bleiben. Seitlich, im Norden der Tribüne, soll auf Ebene 0 ein befestigter Containerplatz als multifunktional nutzbare Fläche hergestellt werden. Seitlich, im Süden der Tribüne, sollen die Joche für die Integrierung eines Sportkinderhauses verlängert werden. Auf Ebene 0 soll ein Raumprogramm für einen Kindergarten mit 25 Kindern, auf Ebene+1 ein Raumprogramm für 12 Krippenkinder mit einer Freifläche auf der Tiefgarage der Stadthalle entwickelt werden. Die Ebene+1 muss entsprechend mit einem Geländer für Krippen abgesichert werden. Die TG der Stadthalle soll als Parkierungsanlage für das Kinderhaus dienen. Dazu ist es notwendig von dieser einen barrierefreien Zugang auf die Stadionebene zu erstellen. Zur Spielstätte hin soll ein geeignetes Geländer die Durchsicht von allen Plätzen aus ermöglichen. Die freibleibenden Flächen seitlich neben den Tribünenanlagen sollen als „Deck“ für gastronomische Angebote und sonst. mobile Nutzungen frei zur Verfügung stehen. Im Zuge der Maßnahme soll die Bewässerung der Rasenflächen mit Wasserentnahme aus der neu zu schaffenden Zisterne und Netztrennung neu geregelt werden. Bepflanzung soll den Verdunstungsgrad erhöhen und die Aufenthaltsqualität durch Verbesserung des örtlichen Mikroklimas und natürl. Schatten steigern. Die westlichen Sprintbahnen der Tartanbahn sollen geschützt und nach Umsetzung der Maßnahme neu überzogen werden. Ebenso ist die Entwässerung dieser zu betrachten und ggf. zu ertüchtigen, da nach Regenfällen oft das Wasser auf der Bahn steht. Für die Leichtathletik wird nach der Laufbahn ein Geländer notwendig. Mindestabstände (Fallraum) für den Breitensport müssen beachtet und eingehalten werden. Zum Starteinlauf müssen Leitungen verlegt werden, damit eine Zeitmessung angebracht werden kann. Die Diskusanlage ist auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Aufgrund der multifunktionalen Nutzung müssen die Kosten der Maßnahme von Anfang an bestmöglich abgegrenzt werden, da Förderungen in Anspruch genommen werden sollen (Sportkinderhaus / FAG 1, Tribüne / Städtebau, Umkleiden und Nebenräume für Schulsport / FAG 2) und verschiedene Haushaltstöpfe greifen. D.h. bereits ab der Kostenschätzung müssen die Kosten getrennt aufgeführt werden, so dass die Förderanträge entsprechend gestellt und abgewickelt werden können. Bei den LVs sollten, wo möglich, Titel, angepasst an die Fördersituation, ausgeschrieben werden. Ebenso müssen die Planungskosten von Beginn an aufgeteilt werden, z.B. nach einem Prozentsatz. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Techn. Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 & 6, Lph. 1–3 und 5-9 gem. §§ 53 ff. HOAI

Beschreibung des Loses

Die Stadt Cham plant die Sanierung des städtischen Stadions an der Further Straße. Das Ziel der Sanierung ist, einen modernen, attraktiven und qualitätsvollen Begegnungsort im Herzen Chams zu schaffen. Das Stadion soll multifunktional für Leichtathletik, Breitensport, Schulsport, Konzerte und kulturelle Veranstaltungen sowie Fußball (regionalligatauglich) genutzt werden können.

Der materielle Bestandsschutz von Besuchern für Sportveranstaltungen wurde bereits für 3129 Personen gesichert. Für kulturelle Veranstaltungen gelten folgende Grenzen: außerhalb der Ruhezeiten bis 20 Uhr: - Rock-/Popkonzert 1.000 - Jazzkonzert 2.400 - Moderationsveranstaltung 4.000 - Klassikkonzerte 15.000 innerhalb der Ruhezeiten von 20 bis 22 Uhr: - Rock-/Popkonzert nicht möglich! - Jazzkonzert 150 - Moderationsveranstaltung 280 - Klassikkonzert 1.400

Die bereits erarbeiteten Vorüberlegungen der Tribünenanlage mit Funktionsgebäude für die multifunktionale Sport-/Veranstaltungsanlage sind im Wesentlichen auf die westliche Hangsituation eingegrenzt.

Die Tragkonstruktion des Funktionsgebäudeblocks soll über Joche in Stahlbeton in einem Abstand von 8,00 m realisiert werden. Auf dieser sollen später feste od. mobile Tribünen gestellt werden können.

In einer Baugrundvoruntersuchung wurde festgestellt, dass der Boden nicht zur Gründung geeignet ist und eine Tiefergründung in tragfähige Böden (über duktile Gußrammpfähle, Betonrüttelsäulen oder Bohrpfähle) erfolgen muss.

Die Hangsituation soll mit einer rückverankerten Spundwand dauerhaft gesichert werden. Oberhalb der Tribünenanlage soll die bestehende Böschungsmauer zur Jahnstraße mit einer Lärmschutzwand als einfache Konstruktion ertüchtigt werden. Beide Bauteile (sowohl Spundwandanlage als auch Lärmschutzwand) sollen über die gesamte Länge der Anlage hergestellt werden.

Auf Ebene 0 (Spielstättenniveau) sollen im Funktionsgebäudeblock Umkleiden, Multifunktions-/Meetingraum, Kiosk, Lager u. WCs unterbracht werden.

Auf der Ebene+1 sollen die Tribünen als Sitzplatz (ca. 500 Plätze) und Stehplatzanlagen (1 bis 2 mal ca. 275 Stehplätze) in Form von festen od. mietbaren fertigkonfektionierten Stahltribünenanlagen erstellt werden. Die mittige Sitzplatzanlage erhält eine geeignete dauerhafte Überdachung in Stahlbau, geeignet für Photovoltaik. Stirnseitig an der Überdachung sollen neben Beleuchtung u. Lautsprechern Leerrohre für ein mögliches LED-Werbeband integriert werden.

Treppenanlagen und ein rollstuhlgerechter Logistik-/Besucheraufzug führen zur Ebene+1. Weitere Zugänge auf die Ebene der Tribünenanlage sowie von oben zur rückseitigen Erschließung der Tribünenanlagen sind seitlich im Norden und Süden vorgesehen. Der bestehende Zugang von der Jahnstraße muss weiterhin für Schulen zugänglich bleiben.

Seitlich, im Norden der Tribüne, soll auf Ebene 0 ein befestigter Containerplatz als multifunktional nutzbare Fläche hergestellt werden.

Seitlich, im Süden der Tribüne, sollen die Joche für die Integrierung eines Sportkinderhauses verlängert werden. Auf Ebene 0 soll ein Raumprogramm für einen Kindergarten mit 25 Kindern, auf Ebene+1 ein Raumprogramm für 12 Krippenkinder mit einer Freifläche auf der Tiefgarage der Stadthalle entwickelt werden. Die Ebene+1 muss entsprechend mit einem Geländer für Krippen abgesichert werden. Die TG der Stadthalle soll als Parkierungsanlage für das Kinderhaus dienen. Dazu ist es notwendig von dieser einen barrierefreien Zugang auf die Stadionebene zu erstellen.

Zur Spielstätte hin soll ein geeignetes Geländer die Durchsicht von allen Plätzen aus ermöglichen. Die freibleibenden Flächen seitlich neben den Tribünenanlagen sollen als „Deck“ für gastronomische Angebote und sonst. mobile Nutzungen frei zur Verfügung stehen.

Im Zuge der Maßnahme soll die Bewässerung der Rasenflächen mit Wasserentnahme aus der neu zu schaffenden Zisterne und Netztrennung neu geregelt werden. Bepflanzung soll den Verdunstungsgrad erhöhen und die Aufenthaltsqualität durch Verbesserung des örtlichen Mikroklimas und natürl. Schatten steigern. Die westlichen Sprintbahnen der Tartanbahn sollen geschützt und nach Umsetzung der Maßnahme neu überzogen werden. Ebenso ist die Entwässerung dieser zu betrachten und ggf. zu ertüchtigen, da nach Regenfällen oft das Wasser auf der Bahn steht. Für die Leichtathletik wird nach der Laufbahn ein Geländer notwendig. Mindestabstände (Fallraum) für den Breitensport müssen beachtet und eingehalten werden. Zum Starteinlauf müssen Leitungen verlegt werden, damit eine Zeitmessung angebracht werden kann. Die Diskusanlage ist auf den neuesten Stand der Technik zu bringen.

Aufgrund der multifunktionalen Nutzung müssen die Kosten der Maßnahme von Anfang an bestmöglich abgegrenzt werden, da Förderungen in Anspruch genommen werden sollen (Sportkinderhaus / FAG 1, Tribüne / Städtebau, Umkleiden und Nebenräume für Schulsport / FAG 2) und verschiedene Haushaltstöpfe greifen. D.h. bereits ab der Kostenschätzung müssen die Kosten getrennt aufgeführt werden, so dass die Förderanträge entsprechend gestellt und abgewickelt werden können. Bei den LVs sollten, wo möglich, Titel, angepasst an die Fördersituation, ausgeschrieben werden. Ebenso müssen die Planungskosten von Beginn an aufgeteilt werden, z.B. nach einem Prozentsatz.

Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Leistungsphasen 1–3 u. 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Lph. 1-2 gem. § 55 HOAI beauftragt. Die Lph. 3 und 5-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
Personelle Besetzung - Gewichtung 40%Gewichtung (Punkte, genau) 0
Qualität
Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30%Gewichtung (Punkte, genau) 0
Qualität
Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 10%Gewichtung (Punkte, genau) 0
Preis
Honorarangebot - Gewichtung 20%Gewichtung (Punkte, genau) 0

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
30.04.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
— Leistungsphasen 3 und 5-9 gemäß § 55 HOAI (stufenweise abrufbar, vgl. Vertragsentwurf). Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen … ganz lesen— Leistungsphasen 3 und 5-9 gemäß § 55 HOAI (stufenweise abrufbar, vgl. Vertragsentwurf). Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. — Besondere Leistungen nach Anlage 15 HOAI, hier insbesondere: - MItwirken bei der verwendungsnachweisgerechten Kostenermittlung und -verfolgung im Hinblick auf die unterschiedlichen Förderprogramme - Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristenfür die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristenfür die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied … ganz lesenDer Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die in der Bekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Planungsteam Schmid GmbH, Blaibach–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.854vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.128 Lose mit Angabe)
179.279 €Zuschlagswert im Median
95.727 € – 350.878 €mittlere Hälfte, 800 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 13.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a87e0d16-811d-4ff6-98d3-0cc75e27f1a2.