MRT l Neuanschaffung bzw. Upgrade des bestehenden Gerätes
kbo-Isar-Amper-Klinikum gemeinnützige GmbH · Haar, Bayern
Aktenzeichen 24_044 IAKveröffentlicht 26.08.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 01.10.2025 – …
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 €
- Laufzeit
- 01.10.2025 – …
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Haar85540, Landkreis München, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Vertragsbeginnvor 13 Monaten
- Heute
Beschreibung
siehe auch Information aus 2024 448464-2024 - Planung Deutschland – Medizinische Geräte – für kbo-Isar-Amper-Klinikum gGmbH, Vockestraße 72, 85540 Haar: Geräte-technische Modernisierung der Abteilung für Radiologie und Neuroradiologie am Isar-Amper-Klinikum Haar hinsichtlich 1) MRT OJ S 144/2024 25/07/2024Zu 1) Das Isar-Amper-Klinikum in München Ost (Haar) beabsichtigt, ihren bestehenden 3T-MR Tomographen zu modernisieren oder alternativ die Neuanschaffung eines State-of-the-art 3T MR-Gerätes mit komplett digitaler Spulen- und Aquisitions-Technik vorzunehmen. Bei dem bestehenden Gerät handelt sich um das Modell Ingenia (3.0 Tesla) der Firma Philips. Seit der Installation im Jahr 2013 wurde das Gerät keinen wesentlichen Modernisierungen unterzogen. Der Tomograph nutzt eine analoge Plattform einschließlich Spulensysteme. Da in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte auf dem Gebiet der digitalen Bildaquisition und Bildverarbeitung, auch unter Anwendung künstlicher Intelligenz (KI) gemacht wurden, entspricht das Gerät in seinem jetzigen Zustand nicht mehr dem Stand der aktuellen Technik und muss erneuert oder ersetzt werden. Hinsichtlich der Entscheidung, ob eine Modernisierung des bestehenden Gerätes wirtschaftlich sinnvoll ist oder eine Neuanschaffung erfolgen soll, ist der Auftraggeber ergebnisoffen. Mit dieser Markterkundung möchte sich das Isar-Amper-Klinikum eine Übersicht über mögliche Hard- und Softwareseitige Lösungen unterschiedlicher Anbieter zu der oben beschriebenen Modernisierung verschaffen. Der Auftraggeber behält sich weitere vergaberechtliche Schritte vor. Der MR-Tomograph muss folglich das gesamte Spektrum des Klinikums abdecken. Hierzu gehören unter anderem folgende Leistungsmerkmale - MRT-Scanner mit 3.0 Tesla Magnetfeldstärke - Hochaufgelöste 3D Bildgebung, insbesondere im Bereich des ZNS und PNS - Hochleistungsgradienten - KI-Unterstützung zur Verbesserung der Bildqualität und Verkürzung der Untersuchungsprotokolle - Großer Gantrydurchmesser zur Untersuchung von Patienten mit Platzangst und/ oder Adipositas - Digitale Spulen: 32 Kanal Kopfspule 16 Kanal Halsspule Ganzkörper-Spule Extremitäten-Spule flexibel Spule Knie Aufgrund der großen Untersuchungszahlen wird von der neuen Gerätegeneration ein deutlich effizienterer Workflow bei verbesserter Bildqualität erwartet. Hierdurch sollen beispielsweise perspektivisch auch deutlich mehr psychiatrische Patientinnen und Patienten am MRT anstatt am CT untersucht werden.
Gegenstand nach CPV
- 33113000Magnetresonanz-BildgebungsgeräteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Wirtschafltichstes Angebot
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2025
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 135 GWB regelt: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes … ganz lesenkürzer
§ 135 GWB regelt: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vgl. außerdem § 134 GWB.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Diese freiwillige ex-ante-Bekanntmachung erfolgt im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Die Angabe des Tages der Zuschlagsentscheidung (vgl. Abschnitt V.2.1) bezieht sich auf die Entscheidung der Kliniken des Bezirks Oberbayern – Kommunalunternehmen bzw. kbo-Isar-Amper-Klinikum gGmbH Vockestr. 72 85540 Haar … ganz lesenkürzer
Diese freiwillige ex-ante-Bekanntmachung erfolgt im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Die Angabe des Tages der Zuschlagsentscheidung (vgl. Abschnitt V.2.1) bezieht sich auf die Entscheidung der Kliniken des Bezirks Oberbayern – Kommunalunternehmen bzw. kbo-Isar-Amper-Klinikum gGmbH Vockestr. 72 85540 Haar, den Vertrag mit dem Wirtschaftsteilnehmer gemäß Abschnitt V.2.3) abzuschließen. Der gegenständliche Zuschlag wurde noch nicht erteilt, der gegenständliche Vertrag wurde also nicht abgeschlossen. Vielmehr erfolgt der Vertragsabschluss gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung diese ex-ante-Bekanntmachung – voraussichtlich am 18.08.2025.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Philips GmbH, Hamburg | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 85540 Haar
- Kontakt
- vergabestelle@
kbo.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Medizintechnik in Bayern (12 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Siemens Healthineers AG18 Zuschläge
- Siemens Healthineers AG14 Zuschläge
- Intuitive Surgical Deutschland GmbH7 Zuschläge
- Philips GmbH7 Zuschläge
- Stiegelmeyer GmbH & Co. KG7 Zuschläge
- FUJIFILM Healthcare Deutschland GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- Vorabinformation Direktvergabe
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Akutdialysegeräte - Hämofiltration, Verbrauchsmaterialien und ServiceKlinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU Klinikum)Frist 09.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b404f526-3a85-498d-9ec9-a8b47827456f.