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Moraltpark in Bad Tölz - infrastrukturelles - und technisches Facility Management, 2 Lose

Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 412-25-VV-GEveröffentlicht 11.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 331 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 11.11.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
72 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10785, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
    vor 11 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 11 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Berlinovo Immobiliengesellschaft mbH ist ein landeseigenes Unternehmen der Stadt Berlin. Die berlinovo hat die Aufgabe als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 2 GWB, studentische Apartments, Seniorenwohnheime, Flüchtlingsunterkünfte und weitere Wohnmöglichkeiten mit sozialer Nutzung zu errichten und zu bewirtschaften. Die Berlinovo Wohnimmobiliengesellschaft mbH (berlinovo) beschafft für die Theseus Immobilien Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG – Dritter IBV-Immobilienfonds für Deutschland – Linkstraße 10, 10785 Berlin, die späterer Auftraggeber der Leistung sein wird. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen des Facility Managements für das Objekt der berlinovo Moraltpark (Einkaufszentrum) Lenggrieser Str. 48, 50/Moraltpark 1 a-h in 83646 Bad Tölz.

Kennziffern des Objekts: • Baujahr: 1998=Moraltpark.1a-h/1999=Lenggrieser Str. 58/2000=Lenggrieser Str. 50 • Nutzung: Handel/Einkaufszentrum • Geschosse: 3 • Grundstücksfläche: ca. 30.618 m² (lt. Grundbuch) • Nettogrundfläche: ca.16.416,1 m² (M1a-h) + 100,3 m²(L48) + 526,60 m²(L50) m² =17.043 m² (lt. Energieausweis) • Mietflächen MF/G-1: ca. 20.444 m² (lt. Flächenaufmaß) • Leerstandsflächen: 574 m² (Stand per 08.10.2025) • Stellplätze: 398 als Außenstellplätze davon 32 Euromaster (siehe Extraplan) außerhalb dieser Ausschreibung

Zeitplan Dienstleistung: Beginn Implementierungsphase: 15.05.2026 Ende Implementierungsphase/Beginn Regelbetrieb: 01.07.2026

Die berlinovo beabsichtigt die Beschaffung der Leistungen in zwei Losen: • Los 1: Technisches Facility Management (412-25-VV-GE-1) • Los 2: Infrastrukturelles Facility Management (412-25-VV-GE-2)

Einzelheiten sind dem Vertrag B01_Lxund seinen Anlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung C01_Lx, dem Preis- Leistungsverzeichnis D01_Lx und deren jeweiligen Anlagen) zu entnehmen.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Technisches Facility Management

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen des Facility Managements für das Objekt der berlinovo Moraltpark (Einkaufszentrum) Lenggrieser Str. 48, 50/Moraltpark 1 a-h in 83646 Bad Tölz. Kennziffern des Objekts: • Baujahr: 1998=Moraltpark.1a-h/1999=Lenggrieser Str. 58/2000=Lenggrieser Str. 50 • Nutzung: Handel/Einkaufszentrum • Geschosse: 3 • Grundstücksfläche: ca. 30.618 m² (lt. Grundbuch) • Nettogrundfläche: ca.16.416,1 m² (M1a-h) + 100,3 m²(L48) + 526,60 m²(L50) m² =17.043 m² (lt. Energieausweis) • Mietflächen MF/G-1: ca. 20.444 m² (lt. Flächenaufmaß) • Leerstandsflächen: 574 m² (Stand per 08.10.2025) • Stellplätze: 398 als Außenstellplätze davon 32 Euromaster (siehe Extraplan) außerhalb dieser Ausschreibung Zeitplan Dienstleistung: Beginn Implementierungsphase: 15.05.2026 Ende Implementierungsphase/Beginn Regelbetrieb: 01.07.2026 Die berlinovo beabsichtigt die Beschaffung der Leistungen in zwei Losen: • Los 1: Technisches Facility Management • Los 2: Infrastrukturelles Facility Management Einzelheiten sind dem Vertrag und seinen Anlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung C01_Lx, dem Preis- Leistungsverzeichnis D01_Lx und deren jeweiligen Anlagen) zu entnehmen.

72 Monate–
2
Infrastrukturelles Facility Management

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen des Facility Managements für das Objekt der berlinovo Moraltpark (Einkaufszentrum) Lenggrieser Str. 48, 50/Moraltpark 1 a-h in 83646 Bad Tölz. Kennziffern des Objekts: • Baujahr: 1998=Moraltpark.1a-h/1999=Lenggrieser Str. 58/2000=Lenggrieser Str. 50 • Nutzung: Handel/Einkaufszentrum • Geschosse: 3 • Grundstücksfläche: ca. 30.618 m² (lt. Grundbuch) • Nettogrundfläche: ca.16.416,1 m² (M1a-h) + 100,3 m²(L48) + 526,60 m²(L50) m² =17.043 m² (lt. Energieausweis) • Mietflächen MF/G-1: ca. 20.444 m² (lt. Flächenaufmaß) • Leerstandsflächen: 574 m² (Stand per 08.10.2025) • Stellplätze: 398 als Außenstellplätze davon 32 Euromaster (siehe Extraplan) außerhalb dieser Ausschreibung Zeitplan Dienstleistung: Beginn Implementierungsphase: 15.05.2026 Ende Implementierungsphase/Beginn Regelbetrieb: 01.07.2026 Die berlinovo beabsichtigt die Beschaffung der Leistungen in zwei Losen: • Los 1: Technisches Facility Management • Los 2: Infrastrukturelles Facility Management Einzelheiten sind dem Vertrag und seinen Anlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung C01_Lx, dem Preis- Leistungsverzeichnis D01_Lx und deren jeweiligen Anlagen) zu entnehmen.

72 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung8 von 8 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein verg … ganz lesenDer Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen, • er den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit mindestens folgenden Deckungssummen o EUR 5,0 Mio. für Personen und Sachschäden pro Fall (zweifach maximiert p.a.) o EUR 1 Mio. für Vermögensschäden pro Fall (zweifach maximiert p.a.) o EUR 2,0 Mio. für Schlüsselschäden (zweifach maximiert p.a.) o EUR 5,0 Mio. für Umweltschäden pro Fall (einfach maximiert p.a.) o EUR 1 Mio. für Tätigkeitsschäden | Bearbeitungsschäden pro Fall (einfach maximiert p.a.) spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages erbringen wird und den Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags (Einzelauftrags) vorhalten wird. • er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragne …
Anzahl der Führungskräfte
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er sich verpflichtet, insb. Mitarbeiter mit folgendem Profil in dem Projekt der berlinovo einzusetzen: o Objektleiter (vgl. Ziffer 5.6.1 Anhang C01_L1; Ziff. 6.2.1 Angeb … ganz lesenDer Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er sich verpflichtet, insb. Mitarbeiter mit folgendem Profil in dem Projekt der berlinovo einzusetzen: o Objektleiter (vgl. Ziffer 5.6.1 Anhang C01_L1; Ziff. 6.2.1 Angebot):  Ausbildung: Mind. Handwerksmeister in einem technischen Gewerk  mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Objektleiter in der Betreuung vergleichbarer Immobilien  Kenntnisse im Umgang mit Kälte-, Mittel- und Niederspannungsschaltanlagen  einschlägige Kenntnis der DIN VDE 0105, GEFMA, VDI, VDMA  Überdurchschnittliche Fähigkeiten zur Führung und Motivation themen- / gewerkeübergreifender Teams  Fundierte Erfahrung im Management komplexer Projekte  Erfahrung mit Personalführung o Stv. Objektleiter (vgl. Ziffer 5.6.2 Anhang C01_L1; Ziff. 6.2.2 Angebot):  Ausbildung: Mind. staatlich geprüfter Techniker oder Geselle in einem technischen Gewerk  mind. 3 Jahre Berufserfahrung als stellvertretender Objektleiter in der Betreuung vergleichbarer Immobilien  Kenntnisse im Umgang mit Kälte-, Mittel- und Niederspannungsschaltanlagen  einschlägige Kenntnis der DIN VDE 0105, GEFMA, VDI, VDMA  Fundierte Erfahrung im Management komplexer Projekte  Unternehmerisches Denken und Handeln  Erfahrung mit Personalführung o Hausmeister/Hauswart (vgl. Ziffer 5.6.3 Anhang C01_L1):  Mindestens einen Ausbildungsabschluss zum Facharbeiter oder Gesellen vor der Handwerkskammer oder IHK bezogen auf seinen Einsatz im jeweiligen Gewerk  Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in vergleichbarer Position  allgemeine Kenntnisse über Facility Management Prozesse  einschlägige Kenntnis der Normen, technischen Regeln (z. B. VDI 6022, VDI 6023, DIN VDE 0105 etc.)  fundierte Kenntnisse im jeweiligen Fachbereich  allgemeine Kenntnisse im Berichts- und Meldewesen  Gewünscht: Kenntnisse an GLT/DDC  allgemeine EDV und PC-Kenntnisse (Bürokommunikation, MS Office)  Handwerkliches Geschick
Spezifischer Jahresumsatz
Erklärung des Bewerbers zu seinen Umsätzen (gesamt und mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer 5.1 der Bekanntmachung) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2023 bis 2025 (qualifizierte Prognose).
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Erklärung des Bewerbers zur Anzahl von Beschäftigten (einschl. Eigentümer des Unternehmens), die mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer 5.1 der Bekanntmachung) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2023 bis 2025 zum Einsatz gekommen sind, aufgeschlüsselt nach: - Anzahl der Mitarbeiter gesamt … ganz lesenErklärung des Bewerbers zur Anzahl von Beschäftigten (einschl. Eigentümer des Unternehmens), die mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer 5.1 der Bekanntmachung) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2023 bis 2025 zum Einsatz gekommen sind, aufgeschlüsselt nach: - Anzahl der Mitarbeiter gesamt (Vollzeitäquivalente) - Anzahl der Mitarbeiter (operativ) mit mindestens Gesellenabschluss in einem technischen Gewerk (Heizung, Klima, Sanitär, Elektro, Tischler, usw.) (Vollzeitäquivalente) - Anzahl der Mitarbeiter ohne einen Abschluss / eine Ausbildung (Vollzeitäquivalente)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Um der Berlinovo die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Tabellen jeweils vollständig auszufü … ganz lesenMit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Um der Berlinovo die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Tabellen jeweils vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Berlinovo sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend. Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt: • Vergleichbare Leistungen (am Maßstab von Ziffer 5.1 der Bekanntmachung) in Gewerbeobjekten • Bezeichnung und Anschrift des Objekts • Objektgröße muss mindestens 10.000,00 qm BGF aufweisen • Vertragsende nicht vor 2020 • Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners (Abteilung) beim AG Als mit den zu beschaffenden Leistungen vergleichbar versteht die berlinovo insbesondere Leistungen für: • Einkaufs-, Fachmarkt- und Nahversorgungszentren • Ärztehäuser und Kliniken • Büro-, Wohn- und Geschäftshäuser • Spezialimmobilien wie Logistik, Hotel und Baumarkt/ Versammlungsstätten • Verkaufsstätten Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen. Unzulässig ist ferner die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden, hier: bspw. Abruf unterschiedlicher Leistungsphasen bzw. Leistungen für unterschiedliche Baufelder). Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden: • 5 Punkte = Wertungsfähige Referenz • 15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika) Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im jeweiligen Referenz-Projekt erreicht werden: • Multi-Tenant-Objekt (5 Punkte) • Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB (3 Punkte) • Verkaufsstätten/Versammlungsstätten (nur 1 Kreuz) o Verkaufsstätten nach Landesbauordnung (2 Punkte) o Versammlungsstätten nach Landesbauordnung (2 Punkte) o Verkaufsstätten und Versammlungsstätten zusammen in einer Referenz (5 Punkte) • BGF des Referenzobjekts (nur 1 Kreuz) o größer als 15.000 qm = 1 Punkt o größer als 20.000 qm = 2 Punkte Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Berlinovo behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet. Die Berlinovo ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bewerber bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen: • Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend) • Möglichst aussagekräftige Umschreibung der Tätigkeit inkl. Referenzgeber Die Berlinovo wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
72 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag beginnt mit dem Zuschlag und hat eine Festlaufzeit von 4 Jahren. Der Begriff „Festlaufzeit“ bezieht sich den Beginn der Implementierungsphase. Die Pflicht zur Erbringung der nach diesem Vertrag und seinen Bestandteilen geschuldeten Leistungen beginnt mit der Implementierung … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Vertrag beginnt mit dem Zuschlag und hat eine Festlaufzeit von 4 Jahren. Der Begriff „Festlaufzeit“ bezieht sich den Beginn der Implementierungsphase. Die Pflicht zur Erbringung der nach diesem Vertrag und seinen Bestandteilen geschuldeten Leistungen beginnt mit der Implementierungsphase, vgl. Ziffer 3.2.3 Vertrag. Mit Abschluss der Implementierungsphase (frühestens jedoch mit dem Ende der Vertragslaufzeit des Bestandsdienstleisters) beginnt der Regelbetrieb, vgl. Ziffer 3.1.1.1 Vertrag. Nach der Festlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, wenn er nicht von einer der beiden Parteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit ganz oder teilweise gekündigt wird. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt der Absendung der Kündigung beim AG. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von sechs Jahren ab Beginn der Festlaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Zeitplan Beginn Dienstleistung: Beginn Implementierungsphase: 15.05.2026 Ende Implementierungsphase/Beginn Regelbetrieb: 01.07.2026
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Ja
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Die Vorschriften des BerlAVG, des MiLoG des AEntG sowie des AufenthaltsG sind zwingend einzuhalten. Für den Fall des Scheiterns der Vertragserfüllung (Insolvenz AN, außerordentliche Kündigung des AN durch AG wegen Schlechtleistung o.vglb.) gilt Folgendes: Die berlinovo behält sich binnen drei Jahre … ganz lesenDie Vorschriften des BerlAVG, des MiLoG des AEntG sowie des AufenthaltsG sind zwingend einzuhalten. Für den Fall des Scheiterns der Vertragserfüllung (Insolvenz AN, außerordentliche Kündigung des AN durch AG wegen Schlechtleistung o.vglb.) gilt Folgendes: Die berlinovo behält sich binnen drei Jahren nach Erteilung des in diesem Vergabeverfahren erteilten Zuschlags vor, die in der jeweiligen Angebotswertung auf den jeweiligen Rangplätzen 2 bis max. 5 platzierten Unternehmen wegen der Fortführung des Vertrags anzusprechen, § 132 Abs. 2 GWB. Gesprächsgrundlage sind die Inhalte der in diesem Vergabeverfahren abgegebenen finalen Angebote (mit ggfs. auf der Grundlage der vereinbarten Preisgleitklausel fortgeschriebenen Preisen). Die berlinovo beabsichtigt, in diesem Fall mit den Unternehmen nach deren Reihenfolge im Wettbewerb (je Los) zu sprechen. Die berlinovo ist zu dieser Vorgehensweise jedoch nicht verpflichtet, es besteht kein Anspruch eines Unternehmens auf Gespräche/Verhandlungen mit der berlinovo.

Los 2

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung8 von 8 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein verg … ganz lesenDer Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen, • er den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit mindestens folgenden Deckungssummen o EUR 5,0 Mio. für Personen und Sachschäden pro Fall (zweifach maximiert p.a.) o EUR 1 Mio. für Vermögensschäden pro Fall (zweifach maximiert p.a.) o EUR 2,0 Mio. für Schlüsselschäden (zweifach maximiert p.a.) o EUR 5,0 Mio. für Umweltschäden pro Fall (einfach maximiert p.a.) o EUR 1 Mio. für Tätigkeitsschäden | Bearbeitungsschäden pro Fall (einfach maximiert p.a.) spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages erbringen wird und den Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags (Einzelauftrags) vorhalten wird. • er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragne …
Anzahl der Führungskräfte
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er sich verpflichtet, insb. Mitarbeiter mit folgendem Profil in dem Objekt der berlinovo einzusetzen: o Gesamtverantwortliche interne Objektbetreuung (vgl. Ziffer 2.3 An … ganz lesenDer Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er sich verpflichtet, insb. Mitarbeiter mit folgendem Profil in dem Objekt der berlinovo einzusetzen: o Gesamtverantwortliche interne Objektbetreuung (vgl. Ziffer 2.3 Anhang C01_L2; Ziff. 6.2.1 Angebot):  Ausbildung: Mind. Handwerksmeister in einem infrastrukturellen Gewerk  mind. 5 Jahre Berufserfahrung als LMAA in der Betreuung vergleichbarer Immobilien o Stv. interne Objektbetreuung (vgl. Ziffer 2.3 Anhang C01_L2; Ziff. 6.2.2 Angebot):  Ausbildung: Mind. Handwerksmeister in einem infrastrukturellen Gewerk  mind. 5 Jahre Berufserfahrung als LMAA in der Betreuung vergleichbarer Immobilien o Grünpflege: Für die als Vorarbeiter eingesetzten Mitarbeiter ist eine abgeschlossene Ausbildung als Gärtner/innen der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau Mindestvoraussetzung. Alternativ ist eine mindestens 10-jährige Erfahrung im Garten- und Landschaftsbau nachzuweisen.
Spezifischer Jahresumsatz
Erklärung des Bewerbers zu seinen Umsätzen (gesamt und mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer 5.1 der Bekanntmachung) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2023 bis 2025 (qualifizierte Prognose).
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Erklärung des Bewerbers zur Anzahl von Beschäftigten (einschl. Eigentümer des Unternehmens), die mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer 5.1 der Bekanntmachung) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2023 bis 2025 zum Einsatz gekommen sind, aufgeschlüsselt nach: - Anzahl der Mitarbeiter gesamt … ganz lesenErklärung des Bewerbers zur Anzahl von Beschäftigten (einschl. Eigentümer des Unternehmens), die mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer 5.1 der Bekanntmachung) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2023 bis 2025 zum Einsatz gekommen sind, aufgeschlüsselt nach: - Anzahl der Mitarbeiter gesamt (Vollzeitäquivalente) - Anzahl der Mitarbeiter (operativ) mit mindestens Gesellenabschluss in einem infrastrukturellen Gewerk (Gärtner, Gebäudereiniger, Glasreiniger usw.) (Vollzeitäquivalente) - Anzahl der Mitarbeiter ohne einen Abschluss / eine Ausbildung (Vollzeitäquivalente)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Um der Berlinovo die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Tabellen jeweils vollständig auszufü … ganz lesenMit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Um der Berlinovo die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Tabellen jeweils vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Berlinovo sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend. Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt: • Vergleichbare Leistungen (am Maßstab von Ziffer 5.1 der Bekanntmachung) in Gewerbeobjekten • Bezeichnung und Anschrift des Objekts • Objektgröße muss mindestens 10.000,00 qm BGF aufweisen • Vertragsende nicht vor 2020 • Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners (Abteilung) beim AG Als mit den zu beschaffenden Leistungen vergleichbar versteht die berlinovo insbesondere Leistungen für: • Einkaufs-, Fachmarkt- und Nahversorgungszentren • Ärztehäuser und Kliniken • Büro-, Wohn- und Geschäftshäuser • Spezialimmobilien wie Logistik, Hotel und Baumarkt/ Versammlungsstätten • Verkaufsstätten Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen. Unzulässig ist ferner die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden, hier: bspw. Abruf unterschiedlicher Leistungsphasen bzw. Leistungen für unterschiedliche Baufelder). Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden: • 5 Punkte = Wertungsfähige Referenz • 15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika) Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im jeweiligen Referenz-Projekt erreicht werden: • Multi-Tenant-Objekt (5 Punkte) • Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB (3 Punkte) • Verkaufsstätten/Versammlungsstätten (nur 1 Kreuz) o Verkaufsstätten nach Landesbauordnung (2 Punkte) o Versammlungsstätten nach Landesbauordnung (2 Punkte) o Verkaufsstätten und Versammlungsstätten zusammen in einer Referenz (5 Punkte) • BGF des Referenzobjekts (nur 1 Kreuz) o größer als 15.000 qm = 1 Punkt o größer als 20.000 qm = 2 Punkte Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Berlinovo behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet. Die Berlinovo ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bewerber bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen: • Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend) • Möglichst aussagekräftige Umschreibung der Tätigkeit inkl. Referenzgeber Die Berlinovo wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
72 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag beginnt mit dem Zuschlag und hat eine Festlaufzeit von 4 Jahren. Der Begriff „Festlaufzeit“ bezieht sich den Beginn der Implementierungsphase. Die Pflicht zur Erbringung der nach diesem Vertrag und seinen Bestandteilen geschuldeten Leistungen beginnt mit der Implementierung … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Vertrag beginnt mit dem Zuschlag und hat eine Festlaufzeit von 4 Jahren. Der Begriff „Festlaufzeit“ bezieht sich den Beginn der Implementierungsphase. Die Pflicht zur Erbringung der nach diesem Vertrag und seinen Bestandteilen geschuldeten Leistungen beginnt mit der Implementierungsphase, vgl. Ziffer 3.2.3 Vertrag. Mit Abschluss der Implementierungsphase (frühestens jedoch mit dem Ende der Vertragslaufzeit des Bestandsdienstleisters) beginnt der Regelbetrieb, vgl. Ziffer 3.1.1.1 Vertrag. Nach der Festlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, wenn er nicht von einer der beiden Parteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit ganz oder teilweise gekündigt wird. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt der Absendung der Kündigung beim AG. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von sechs Jahren ab Beginn der Festlaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Zeitplan Beginn Dienstleistung: Beginn Implementierungsphase: 15.05.2026 Ende Implementierungsphase/Beginn Regelbetrieb: 01.07.2026
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Ja
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Die Vorschriften des BerlAVG, des MiLoG des AEntG sowie des AufenthaltsG sind zwingend einzuhalten. Für den Fall des Scheiterns der Vertragserfüllung (Insolvenz AN, außerordentliche Kündigung des AN durch AG wegen Schlechtleistung o.vglb.) gilt Folgendes: Die berlinovo behält sich binnen drei Jahre … ganz lesenDie Vorschriften des BerlAVG, des MiLoG des AEntG sowie des AufenthaltsG sind zwingend einzuhalten. Für den Fall des Scheiterns der Vertragserfüllung (Insolvenz AN, außerordentliche Kündigung des AN durch AG wegen Schlechtleistung o.vglb.) gilt Folgendes: Die berlinovo behält sich binnen drei Jahren nach Erteilung des in diesem Vergabeverfahren erteilten Zuschlags vor, die in der jeweiligen Angebotswertung auf den jeweiligen Rangplätzen 2 bis max. 5 platzierten Unternehmen wegen der Fortführung des Vertrags anzusprechen, § 132 Abs. 2 GWB. Gesprächsgrundlage sind die Inhalte der in diesem Vergabeverfahren abgegebenen finalen Angebote (mit ggfs. auf der Grundlage der vereinbarten Preisgleitklausel fortgeschriebenen Preisen). Die berlinovo beabsichtigt, in diesem Fall mit den Unternehmen nach deren Reihenfolge im Wettbewerb (je Los) zu sprechen. Die berlinovo ist zu dieser Vorgehensweise jedoch nicht verpflichtet, es besteht kein Anspruch eines Unternehmens auf Gespräche/Verhandlungen mit der berlinovo.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 507 (Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

68vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (124 Lose mit Angabe)
472.237 €Zuschlagswert im Median
249.158 € – 1,56 Mio. €mittlere Hälfte, 13 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 11.12.2025 auf 12.12.2025 verschoben
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.12.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6ff4fa2c-489c-419b-9eed-a0e0724b576c.