Moorentkusselung im Heidekreis
Landkreis Heidekreis, Der Landrat · Soltau, Niedersachsen
Aktenzeichen 62-2024veröffentlicht 25.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 9
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.
- Regionalplanung und Umweltschutz - Strategische Umweltprüfung (SUP)Landkreis Northeim · 37154 NortheimFrist 19.11.2026
- Druck und Lieferung von SchreibblöckenBerufsgenossenschaft Holz und Metall · 38179 SchwülperFrist 01.12.2026
- 26-0450 Wildkrautentfernung auf befästigten Flächen - Ausführung von Arbeiten zur thermischen Entfernung von WildkräuternStadt Wolfsburg · 38440 WolfsburgFrist 17.11.2026
- Rahmenvereinbarung - Arbeitssicherheitstechnische BetreuungStadt Celle · CelleFrist 07.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 9
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Soltau29614, Heidekreis, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassenja
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 26 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 26 Monaten
- Bindefrist endetvor 25 Monaten27 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Es handelt sich um Entkusselungen (absägen bzw. Roden) von z. B. Birken, Spätblühenden Traubenkirschen, Kiefern und Faulbäumen. In einem Fall ist eine Fläche zu mähen. Je nach Maßnahme kann dies auch mit Minibaggern durchgeführt werden.
Gegenstand nach CPV
- 90721100LandschaftsschutzHauptgegenstand
Lose9 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Moorentkusselung im Heidekreis - Los 1 Zahrensener Moor Die in beiliegender Karte gekennzeichneten zwei Flächen im NSG „Seemoor und Schwarzes Moor bei Zahrensen“ müssen entkusselt werden. | – | – |
| 2 | Moorentkusselung im Heidekreis - Los 2 Becklinger Moor Zwei Flächen im NSG „Großes Moor bei Becklingen“ müssen entkusselt werden. | 5 Monate | – |
| 3 | Moorentkusselung im Heidekreis - Los 3 Grundloses Moor Die Gehölze stehen insgesamt nicht sehr dicht und es handelt sich nicht um flächendeckende Entkusselungen Es handelt sich stets um sehr nasse Torfstichbereiche, meist um Schwingrasen, sodass motormanuelle Handarbeit erforderlich ist. Die Flächen sind nur sehr schwierig oder gar nicht mit Maschinen erreichbar, sie selbst jedoch nicht befahrbar. Aufgrund der schwierigen Verortung mitten im Wald sind die eingezeichneten Flächen nicht zwingend exakt lagegenau. Gemeint sind jeweils die nassen Torfstich-/Schwingrasenbereiche, die sich durch Wollgras-, Torfmoos- und Moorvegetation deutlich von der restlichen Waldvegetation (flächendeckend Heidelbeere und Moorheidelbeere) abheben. | 5 Monate | – |
| 4 | Moorentkusselung im Heidekreis - Los 4 Ottinger Ochsenmoor Die Gehölze stehen insgesamt nicht sehr dicht und es handelt sich nicht um flächendeckende Entkusselungen. Es handelt sich stets um sehr nasse Torfstichbereiche, teilweise um Schwingrasen, sodass motormanuelle Handarbeit erforderlich ist. Die Flächen sind nur sehr schwierig mit Maschinen erreichbar, sie selbst jedoch nicht befahrbar. Aufgrund der schwierigen Verortung mitten im Wald sind die eingezeichneten Flächen nicht zwingend exakt lagegenau. Gemeint sind jeweils die nassen Torfstich-/Schwingrasenbereiche, die sich durch Wollgras-, Torfmoos- und Moorvegetation deutlich von der restlichen Waldvegetation (fast flächendeckend Heidelbeere) abheben. | 5 Monate | – |
| 5 | Moorentkusselung im Heidekreis - Los 5 - Riensheide-Sägenmoor Drei Flächen im NSG "Riensheide mit Sägenmoor und Stichter See müssen entkusselt werden. | – | – |
| 6 | Moorentkusselung im Heidekreis - Los 6 Dannhorner Moor Die den Vergabeunterlagen beigefügten Karte gekennzeichnete Flächen im NSG Schwarzer Moor bei Dannhorn müssen entkusselt werden. | 1 Monat | – |
| 7 | Moorentkusselung im Heidekreis - Los 7 Riensheide-Schwarzer Dreck Die den Vergabeunterlagen beigefügter Karte zu entnehmenden zwei Flächen im NSG Riensheide mit Sägenmoor und Stichter See müssen entkusselt werden. | – | – |
| 8 | Moorentkusselung im Heidekreis Los Moor bei Weiher Die den Vergabeunterlagen beigefügter Karte zu entnehmenden zwei Flächen müssen gemäht bzw. entkusselt werden. | 3 Monate | – |
| 9 | Moorentkusselung im Heidekreis - Los Falshorn Auf der den Vergabeunterlagen beigefügten Karte zu entnehmenden Sumpf- sowie Heideflächen ist Gehölzwuchs zu entfernen. Grundsätzlich ist ein Maschineneinsatz (Minibagger) zulässig, jedoch nur auf den Heideflächen sicher möglich. Die Sumpfflächen sind aktuell nass und teilweise überstaut. | 3 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 3, 5, 6, 7
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der größten zu bearbeitenden Fläche erteilt.
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. Erklärung, dass sich der Bieter nicht in der Liquidation befindet. Erklärung, dass der Bi … ganz lesenkürzer
Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. Erklärung, dass sich der Bieter nicht in der Liquidation befindet. Erklärung, dass der Bieter keine Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, er sich insbesondere nicht an Preisabsprachen beteiligt hat bzw. beteiligen wird. Erklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist.- Kriterium
Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht o . § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, o gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder o gem. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe … ganz lesenkürzer
Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht o . § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, o gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder o gem. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Erklärung, dass der Bieter nicht in den letzten 3 Jahren wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes gegen § 24 Abs.1 LkSG aufgeführten Pflichten mit einer Geldbuße von175.000 € oder mehr belegt worden ist. Erklärung, dass gegen den Bieter keine Ausschlussgründe gemäß der §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung vorliegen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Auftrag soll ab Auftragsvergabe bis spätestens 28.02.2025 erfolgen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 27 Tage
- Angebotsöffnung
- 28.08.2024, 23:59 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von V … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Es kann ein Angebot für ein oder mehrere Lose abgegeben werden.
Lose 2, 4, 8, 9
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- 100 %
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. Erklärung, dass sich der Bieter nicht in der Liquidation befindet. Erklärung, dass der Bi … ganz lesenkürzer
Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. Erklärung, dass sich der Bieter nicht in der Liquidation befindet. Erklärung, dass der Bieter keine Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, er sich insbesondere nicht an Preisabsprachen beteiligt hat bzw. beteiligen wird. Erklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist.- Kriterium
Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht o . § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, o gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder o gem. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe … ganz lesenkürzer
Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht o . § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, o gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder o gem. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Erklärung, dass der Bieter nicht in den letzten 3 Jahren wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes gegen § 24 Abs.1 LkSG aufgeführten Pflichten mit einer Geldbuße von175.000 € oder mehr belegt worden ist. Erklärung, dass gegen den Bieter keine Ausschlussgründe gemäß der §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung vorliegen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2024
- Vertragsende
- 28.02.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 27 Tage
- Angebotsöffnung
- 28.08.2024, 23:59 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von V … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Es kann ein Angebot für ein oder mehrere Lose abgegeben werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Harburger Str. 2, 29614 Soltau
- Website
- heidekreis.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Bereitstellung und Betrieb einer Cloud-Kommunikationslösung31.07.2026 · 5 Angebote
- Lieferung eines Geräteträgers inkl. Mähkombination aus Front- und Heckmäher26.07.2026 · 1 Angebot
- Reinigungsdienstleistungen Schwarmstadt, Soltau und Bomlitz15.07.2026 · 14 Angebote
- Aufbau und Betrieb eines regionalen Netzwerkbüros "Transformation Heidekreis"21.05.2026
Mehr von Landkreis Heidekreis, Der Landrat
- Durchführung der Aus- und Fortbildung des Katastrophenschutz-Stab sowie der Technischen EinsatzleitungLandkreis Heidekreis, Der Landrat · SoltauFrist 09.12.2026
- Straßenbaumaßnahmen 2026Landkreis Heidekreis, Der Landrat · 29614 SoltauFrist 18.11.2026
- Straßenbaumaßnahmen 2026Landkreis Heidekreis, Der Landrat · 29614 SoltauFrist 18.11.2026
- Einrichtung von Kunsträumen in der OBS/IGS Bad Fallingbostel und Beschaffung von Lehrmitteln SiebdruckLandkreis Heidekreis, Der Landrat · 29683 Bad FallingbostelFrist 11.11.2026
Alle 6 offenen Ausschreibungen von Landkreis Heidekreis, Der Landrat, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Baader Konzept GmbH2 Zuschläge
- Dr. Jürgen Brand2 Zuschläge
- Firma Holger Lehnhoff2 Zuschläge
- Open Grid Europe GmbH2 Zuschläge
- Planungsbüro Kleistau, Stefan Kronz2 Zuschläge
- Ökologie und Planung Hagenow2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.08.2024
- BekanntmachungFrist 19.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Regionalplanung und Umweltschutz - Strategische Umweltprüfung (SUP)Landkreis NortheimFrist 19.11.2026
- Monitoring der biol. QK Fische und Erfassung des Mülls in der Tideelbe im Rahmen des KEMP 2027Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverFrist 19.11.2026
- Kommunales Starkregenvorsorgekonzept für die Gemeinde Rosdorf - Dienstleistung Erstellung eines KonzeptsGemeinsame Vergabestelle der Gemeinden Friedland, Gleichen und RosdorfFrist 12.11.2026
- Bereitstellung von Messergebnissen mobiler Mess- und Probenahmesysteme einschl. Laboranalytik gem. LeistungsbeschreibungLandesamt für Bergbau, Energie und GeologieFrist 10.11.2026
- Landesweite Erfassung des Bibers in Niedersachsen 2025-2028Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverFrist 11.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ea9741ae-3f6f-4478-ab12-c096b61553e7.