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Monitoring Schall-, Erschütterungs- und Lichtimmissionen im PfA Nord (VE8102, Rückversetzung) für das Infrastrukturprojekt Regionaltangente West (RTW)

RTW Planungsgesellschaft mbH · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen RTW-EU-2024- VE8102veröffentlicht 05.04.2024erstmals 05.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 915 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Hessen (60 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
63 Monate01.06.2024 – 13.09.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60313, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässighad.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (39 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (65 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 31 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über had.de
    vor 30 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 30 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 13.09.2029
    vor 29 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen:

- die Einrichtung der Messstellen und Festlegung der Messpunkte, Art und Umfang der Messungen nach A. V. 2.4.8 der Planfeststellung sowie, - die Durchführung von Nullmessungen vor Beginn der bauzeitlichen Immissionsmessungen - die Teilnahme an Baubesprechungen - die messtechnische Überwachung der baubedingten Schall-, Erschütterungs- und Lichtimmissionen auf der Grundlage des vorliegenden Messkonzepts - die Vorbereitung von Textentwürfen zu Anliegerbeschwerden.

Beschreibung des Loses

Die Regionaltangente West (RTW) ist eine neue tangentiale Schienenverbindung im Rhein-Main-Gebiet zur Verbesserung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs im Ballungsraum Frankfurt am Main. Sie dient in erster Linie der besseren Verbindung der westlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie der umliegenden Kreise, Städte und Gemeinden miteinander und untereinander wie auch der besseren Anbindung an den Frankfurter Flughafen. Das Projekt ist in die Planfeststellungsabschnitte PFA Nord I und II, PFA Mitte, sowie die PFA Süd I und II aufgeteilt. In den Abschnitten PFA Nord II, PFA Mitte und Süd II befindet sich das Projekt in der Planungsphase. Im PfA Nord besteht Baurecht und die Bauphase beginnt 2024.

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen:

- die Einrichtung der Messstellen und Festlegung der Messpunkte, Art und Umfang der Messungen nach A. V. 2.4.8 der Planfeststellung sowie, - die Durchführung von Nullmessungen vor Beginn der bauzeitlichen Immissionsmessungen - die messtechnische Überwachung der baubedingten Schall-, Erschütterungsimmissionen auf der Grundlage des vorliegenden Messkonzepts und der Lichtimmissionen (optional) im PfA Nord - die Mitwirkung bei der Beantwortung von Anliegerbeschwerden.

1. Festlegung der Messpunkte und Einrichten der Messtellen: Die Messstellen und Messpunkte sind vor Basisaufnahme des Schall- und Erschütterungsmonitorings und optional des Lichtmonitorings in Abstimmung mit den zuständigen Behörden und dem AG auf Basis des vorliegenden Messkonzeptes final zu bestimmen. Danach sind diese in Abstimmung mit dem AG und der bereits beauftragten Bauüberwachung im PfA Nord einzurichten.

2. Basisaufnahme (Nullmessungen) und Durchführung, Überwachung sowie Dokumentation des bauzeitlichen Schall- und Erschütterungsmonitorings und optional des Lichtmonitorings: Nach Abschluss der vorstehenden Leistungen und vor Durchführung des bauzeitlichen Schall- und Erschütterungsmonitorings ist eine Basisaufnahme der Schall- und Erschütterungsimmissionen und optional eine Basisaufnahme der Lichtimmissionen inkl. Überwachung und Dokumentation (Nullmessung) durchzuführen. Diese Basisaufnahme muss einen Zeitraum von mindestens 2 Wochen umfassen.

Das bauzeitliche Monitoring ist nach Abschluss der Basisaufnahme während der gesamten Bauzeit im PfA Nord auf Basis des Konzeptes und der abgestimmten Messstellen und -punkte durchzuführen, zu überwachen und zu dokumentieren. Die Messergebnisse, die kontinuierlich zu erfassen sind, sind per Echtzeitzugriff via Internet dem AG online zu Verfügung zu stellen.

3. Mitwirkung bei der Beantwortung von Anliegerbeschwerden: Auf Beschwerdeschreiben von Anliegern sind Textentwürfe als Zuarbeit für den AG zu erarbeiten.

Die vollständige Leistungsbeschreibung kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die in dieser Bekanntmachung aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind mit dem zu verwendenden Eignungsbogen vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen gefordert und mit dem Eignungsbogen abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Na … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die in dieser Bekanntmachung aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind mit dem zu verwendenden Eignungsbogen vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen gefordert und mit dem Eignungsbogen abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bestätigungen der zuständigen Stellen anzufordern. Für den Fall, dass Bieter/Bietergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung und/oder zur Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen auf andere Unternehmen verweisen, gelten die §§ 34, 47 SektVO. Für den Fall, dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen/finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines anderen Unternehmens beruft, haften der Bieter/die Bietergemeinschaft und das andere Unternehmen für die Auftragsaufführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam i.S.v. § 47 Abs. 3 SektVO; eine entsprechende verbindliche Erklärung des anderen Unternehmens ist dem Angebot beizulegen. (Ziffer I des Eignungsbogens). Der spätere Austausch eines zum Nachweis der Eignung benannten anderen Unternehmens bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin. Die Zustimmung wird nur dann erfolgen, wenn der Bewerber/Bieter auch mit dem neuen anderen Unternehmen bei der fiktiv vorzunehmenden Eignungsprüfung die ausgeschriebenen Eignungsanforderungen erfüllt. Geforderte Angaben zur persönlichen Lage des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft (Ziffer II und III des Eignungsbogens): (1) Eigenerklärung, dass bei dem Bieter bzw. bei den Mitgliedern der Bietergemeinschaft die Ausschlussgründe gem. § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Anderenfalls hat der Bieter bzw. haben die Mitglieder der Bietergemeinschaft den Nachweis der Selbstreinigung gem. § 125 GWB zu erbringen. (Ziffer II des Eignungsbogens) (2) Aktueller Ausdruck aus dem Handels-/Berufsregister oder eine diesbezügliche Kopie, soweit der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft im Handels-/Berufsregister eingetragen ist; anderenfalls vergleichbarer Nachweis. (Ziffer III des Eignungsbogens) (3) Ggf. Bietergemeinschaftserklärung
Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: (1) Angaben zum Netto-Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. (Ziffer IV.1 des Eignungsbogens) (2) Angaben zum Netto-Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die in dem … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: (1) Angaben zum Netto-Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. (Ziffer IV.1 des Eignungsbogens) (2) Angaben zum Netto-Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags liegen (Durchführung von Lärm-, Erschütterungs- und Lichtimmissionsmonitoring) (Ziffer IV.2 des Eignungsbogens) Möglicherweise geforderte Mindeststandards: zu (2): 220.000,00 € netto für den durchschnittlichen jährlichen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Durchführung von Lärm-, Erschütterungs- und Lichtimmissionsmonitoring) gebildet aus den Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Im Falle der Bildung von Bietergemeinschaften werden die jeweiligen Umsätze der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft in Hinblick auf die Wertung addiert.)
Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Mitarbeiter Eignung 2) Unternehmensbezogene Referenzen Zu 1) Mitarbeiter Eignung Angabe über die Gewerke spezifische Anzahl festangestellter Mitarbeiter: - mindestens 3 festangestellte unabhängige anerkannte Sachverständige im Bereich Lä … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Mitarbeiter Eignung 2) Unternehmensbezogene Referenzen Zu 1) Mitarbeiter Eignung Angabe über die Gewerke spezifische Anzahl festangestellter Mitarbeiter: - mindestens 3 festangestellte unabhängige anerkannte Sachverständige im Bereich Lärm-, Erschütterungs- und Lichtimmissionsmonitoring mit abgeschlossenem ingenieurwissenschaftlichem oder naturwissenschaftlichem Studium Angabe über die Berufserfahrung festangestellter Mitarbeiter: - mindestens 2 festangestellte unabhängige anerkannte Sachverständige mit 3 Jahren Berufserfahrung im Bereich Lärm-, Erschütterungs- und Lichtimmissionsmonitoring mit abgeschlossenem ingenieurwissenschaftlichem oder naturwissenschaftlichem Studium. Zu 2) Unternehmensbezogene Referenzen Bieter / Bietergemeinschaften müssen sowohl für den vorgesehenen unabhängigen anerkannten Sachverständigen als auch für dessen Vertreter jeweils eine personenbezogene, wertungsfähige Referenz mit dem Angebot einreichen, um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Die beiden Referenzen sind wertungsfähig, wenn sie die nachfolgend genannten Mindestanforderungen erfüllen: - Angabe des Namens (Mindestanforderung für jede Referenz) - Abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches und / oder naturwissenschaftliches Studium (Mindestanforderung für jede Referenz) - Vorgesehener unabhängiger anerkannter Sachverständiger und dessen Vertreter oder das Ingenieurbüro, bei dem sie beschäftigt sind, sind bekanntgegeben nach §29b BImSchG (Mindestanforderung für jede Referenz) - Angabe der Bezeichnung des Referenzprojektes (Mindestanforderung für jede Referenz) - Angabe des Referenzgebers (Mindestanforderung für jede Referenz) - Kurzbeschreibung des Referenzprojektes (Mindestanforderung für jede Referenz) - Vergleichbarkeit der Referenz mit der Aufgabenstellung hinsichtlich Schwierigkeit und Leistungsumfang. Im Zusammenhang mit der Wertung sieht die Vergabestelle folgende Leistung als vergleichbar an: - Lärm-, Erschütterungs- und Lichtimmissionsmonitoring bei einem Infrastrukturprojekt (Mindestanforderung für jede Referenz) - Die Referenz muss über einen Auftragswert in Höhe von mindestens EUR 50.000 netto verfügen. Zur Darstellung ist das betreffende Formblatt des Eignungsbogens zu verwenden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2024
Vertragsende
13.09.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
had.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
06.05.2024, 12:00 Uhr. Eine Veröffentlichung von Submissionsergebnissen ist nicht vorgesehen. Benachrichtigungen der Bewerber bzw. Bieter richten sich ausschließlich nach § 56 SektVO.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Das Angebot ist unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Formulare einzureichen, der bei dem o. g. Link heruntergeladen werden kann. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über eHAD einzureichen. 2) Biete … ganz lesen1) Das Angebot ist unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Formulare einzureichen, der bei dem o. g. Link heruntergeladen werden kann. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über eHAD einzureichen. 2) Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Bietergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, insbesondere für Erfüllung und Schadensersatz, haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat einen eigenen Eignungsbogen auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Eignungsbögen sind gemeinsam mit dem Angebot, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen. 3) Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. 4) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 12.04.2024 bei der in Ziffer I.3 der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet. 5) Für die spätere Angebotsphase gilt: Der Auftraggeber behält sich vor, nach der ersten Verhandlungsrunde auch weitere Verhandlungsrunden durchzuführen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, den Auftrag bereits auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 15 Abs. 4 SektVO). 6) Enthält das Angebot die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann der AG den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden oder zur Vervollständigung der unvollständigen Unterlagen auffordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. 7) Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bewerber-/Bieterfragen im Vergabeportal eHAD erhalten registrierte Teilnehmer eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren. 8) Eine Veröffentlichung von Submissionsergebnissen ist nicht vorgesehen. Benachrichtigungen der Bewerber bzw. Bieter richten sich ausschließlich nach § 56 SektVO. 9) Dieses Vergabeverfahren wurde bereits ab dem 22.02.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht. Nach Ablauf der Angebotsfrist hat die Auftraggeberin feststellen müssen, dass die Vergabeunterlagen missverständlich formuliert waren und tatsächlich missverstanden wurden, sodass die Vergleichbarkeit der Angebote nicht gewährleistet ist und kein echter Wettbewerb entstehen konnte. Um der Pflicht zur vergaberechtskonformen Auftragsvergabe nachzukommen, wird die laufende Vergabe unter Klarstellung der Unterlagen in die Angebotsphase zurückversetzt und eine neue Angebotsfrist gesetzt. Aus technischen Gründen ist die Zurückversetzung in der eVergabeplattform im Stadium nach der Angebotsöffnung nicht mehr möglich; daher erfolgt die Zurückversetzung durch eine neue Auftragsbekanntmachung, welche auf das vorherige Verfahren verweist. Tatsächlich ist das Vergabeverfahren (bisher Vergabe Nr. RTW-EU-2024-VE8102) damit nicht beendet, sondern wird fortgeführt unter der Vergabe Nr. RTW-EU-2024- VE8102 (Rückversetzung).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 900 (Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

21vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (61 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 9 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 22.04.2024 auf 06.05.2024 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 22.04.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f2c1c31a-bfde-4c7c-a6f8-dcaa643a1cd6.