Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungen

Monitoring Fließgewässer Makrozoobenthos Lose 3 und 4

Landesamt für Umwelt · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen VB-24-225veröffentlicht 13.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 794 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Potsdam.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 2 Lose · bereits erreicht · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
12 Monate
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Potsdam14476, Brandenburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (102 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Leistung umfasst die Untersuchung der in den Vergabeunterlagen verzeichneten Messstellen in verschiedenen Fließgewässern und ist in Lose aufgeteilt.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Ost

An je einem Termin Anfang Oktober, der möglichst in einer Niedrigwasserphase liegen sollte, sollen in den Messstrecken Beprobungen des Makrozoobenthos durch-geführt werden. Beifänge von Fischen sind im Feldprotokoll nach Art und Anzahl zu erfassen. Wenn die Fließgewässer > 10 m Breite im April noch Wasserstände > MW aufweisen sollten, so ist deren Beprobung zeitlich bis zur Unterschreitung der Mittelwasserstände zu verschieben. Es wird vorausgesetzt, dass sich die Probenehmer vor den geplanten Beprobungen im Internet und bei den lokal zuständigen hydrologischen Messdiensten (bei Bundeswasserstraßen örtliches WSA, übrige Gewässer LfU W 12) über die aktuelle Wasserstandssituation der großen Fließgewässer informieren. Ein dennoch an großen Fließgewässern mit bekanntermaßen starker Hochwasserdynamik eventuell auftretender Mehraufwand durch doppelte Anfahrten wird nicht gesondert vergütet, sondern ist im Angebot in der Teilsumme der Fahrtkosten bereits als Risikofaktor mit einzukalkulieren. Ist an einzelnen Messstellen aufgrund langanhaltender Hochwasser die Beprobung einer 2024 zu untersuchenden Messstelle bis spätestens 15.10.2024 nicht möglich, so sind diese Messstellen im Jahr 2024 in Absprache mit dem AG ausnahmsweise nach dem 15.11.2024 zu beproben. Eine Verschiebung einzelner Probenahmen auf 2025 ist ausgeschlossen. Die Ab-rechnung erfolgt nach der Anzahl der zum jeweiligen Abrechnungstermin tatsächlich aufgesammelten und determinierten Proben. Der zu beprobende Gewässerabschnitt ist die Messstrecke. Sie beginnt am durch Hoch- und Rechtswerte (ETRS 89) eindeutig vorgegebenen Messpunkt (Startpunkt) und reicht im Gewässerlauf ca. 50 - 100 m stromaufwärts. Die Startpunkte sind ver-bindlich, jedoch in mehreren Fällen selbst mit Geländewagen nicht unter allen Witterungsbedingungen erreichbar. Bis zu 300 m lange Fußmärsche durch unwegsames Gelände sind in einigen Fällen erforderlich. Von den Probenehmern wird deshalb ein Maximum an physischer Leistungsfähigkeit, Umsichtigkeit, Berufserfahrung und Ein-satzbereitschaft gefordert. Das Makrozoobenthos der gesammelten Proben ist den Inhalten der nachfolgenden Kapitel entsprechend zu bestimmen. Die Daten zum Makrozoobenthos und zu Beifängen von Fischen, die im Gelände zu erhebenden Angaben zu den Gewässer-merkmalen und Belastungen, die Habitatfotos und die verbalen Kurzbeschreibungen sind dem AG digital über eine Cloud zum Download bereit zu stellen. Vor der Übergabe der Daten ist der AG durch den AN per E-Mail zu einem Funktionstest des Downloadsystems aufzufordern. Die Datenübergabe erfolgt dann nach Mitteilung des AG per E-Mail über den gelungenen Funktionstest. Das bevorzugte Datenformat für die Abgabe der Bestimmungsergebnisse und der Daten der Feldprotokolle ist die nach Möglichkeit durch das Landesamt für Umwelt (LfU) bereitgestellte, auszufüllende Datenmaske. Aufgrund technischer Umstellungen kann die Übergabe geeigneter Datenmasken an den AN jedoch im Jahr 2024 nicht absolut sicher gewährleistet werden. Für den Fall, dass bis zum 30.11.2024 dem AN keine Datenmaske zur Verfügung gestellt werden kann, übergibt er die Daten und die Bewertungsergebnisse im Format der Plattform PERLODES-Online (www.gewaesser-bewertung-berechnung.de). Die ausgefüllten Feldprotokolle sind für die Dauer des dritten Bewirtschaftungszeit-raums (bis 31.12.2027) durch den Auftragnehmer zur Beweissicherung aufzubewahren. Die beschriebene Leistung stellt an mehreren Oberflächenwasserkörpern im Ra-men des Monitorings eine Wiederholungsuntersuchung dar, mit der möglicherweise eingetretene Veränderungen gegenüber den vorangegangenen Beprobungen dokumentiert werden sollen. Auf die Genauigkeit der Ergebnisse wird deshalb in jedem Fall größter Wert gelegt. Ist wider Erwarten eine Beprobung der vorgegebenen Messstrecke aus technischen Gründen (z. B. wegen Unerreichbarkeit infolge technischer Absperrungen, Mauern oder Spundwänden an Ufern) nicht möglich, so ist dafür keine andere Messstrecke ersatzweise zu beproben, sondern die Beprobung der Messstrecke entfällt dann im jeweiligen Untersuchungsjahr. In solchen Ausnahmefällen ist eine prägnante Beschreibung des Problems in den Bemerkungsfeldern der Dateneingabemaske vorzunehmen und es sind zwei Belegfotos der Habitatstruktur bzw. lokalen Absperrung als Nachweis des Beprobungsversuchs anzufertigen. Nähere Angaben finden Sie in der Leistungsbeschreibung

12 Monate–
2
Süd

An je einem Termin Anfang Oktober, der möglichst in einer Niedrigwasserphase liegen sollte, sollen in den Messstrecken Beprobungen des Makrozoobenthos durch-geführt werden. Beifänge von Fischen sind im Feldprotokoll nach Art und Anzahl zu erfassen. Wenn die Fließgewässer > 10 m Breite im April noch Wasserstände > MW aufweisen sollten, so ist deren Beprobung zeitlich bis zur Unterschreitung der Mittelwasserstände zu verschieben. Es wird vorausgesetzt, dass sich die Probenehmer vor den geplanten Beprobungen im Internet und bei den lokal zuständigen hydrologischen Messdiensten (bei Bundeswasserstraßen örtliches WSA, übrige Gewässer LfU W 12) über die aktuelle Wasserstandssituation der großen Fließgewässer informieren. Ein dennoch an großen Fließgewässern mit bekanntermaßen starker Hochwasserdynamik eventuell auftretender Mehraufwand durch doppelte Anfahrten wird nicht gesondert vergütet, sondern ist im Angebot in der Teilsumme der Fahrtkosten bereits als Risikofaktor mit einzukalkulieren. Ist an einzelnen Messstellen aufgrund langanhaltender Hochwasser die Beprobung einer 2024 zu untersuchenden Messstelle bis spätestens 15.10.2024 nicht möglich, so sind diese Messstellen im Jahr 2024 in Absprache mit dem AG ausnahmsweise nach dem 15.11.2024 zu beproben. Eine Verschiebung einzelner Probenahmen auf 2025 ist ausgeschlossen. Die Ab-rechnung erfolgt nach der Anzahl der zum jeweiligen Abrechnungstermin tatsächlich aufgesammelten und determinierten Proben. Der zu beprobende Gewässerabschnitt ist die Messstrecke. Sie beginnt am durch Hoch- und Rechtswerte (ETRS 89) eindeutig vorgegebenen Messpunkt (Startpunkt) und reicht im Gewässerlauf ca. 50 - 100 m stromaufwärts. Die Startpunkte sind ver-bindlich, jedoch in mehreren Fällen selbst mit Geländewagen nicht unter allen Witterungsbedingungen erreichbar. Bis zu 300 m lange Fußmärsche durch unwegsames Gelände sind in einigen Fällen erforderlich. Von den Probenehmern wird deshalb ein Maximum an physischer Leistungsfähigkeit, Umsichtigkeit, Berufserfahrung und Ein-satzbereitschaft gefordert. Das Makrozoobenthos der gesammelten Proben ist den Inhalten der nachfolgenden Kapitel entsprechend zu bestimmen. Die Daten zum Makrozoobenthos und zu Beifängen von Fischen, die im Gelände zu erhebenden Angaben zu den Gewässer-merkmalen und Belastungen, die Habitatfotos und die verbalen Kurzbeschreibungen sind dem AG digital über eine Cloud zum Download bereit zu stellen. Vor der Übergabe der Daten ist der AG durch den AN per E-Mail zu einem Funktionstest des Downloadsystems aufzufordern. Die Datenübergabe erfolgt dann nach Mitteilung des AG per E-Mail über den gelungenen Funktionstest. Das bevorzugte Datenformat für die Abgabe der Bestimmungsergebnisse und der Daten der Feldprotokolle ist die nach Möglichkeit durch das Landesamt für Umwelt (LfU) bereitgestellte, auszufüllende Datenmaske. Aufgrund technischer Umstellungen kann die Übergabe geeigneter Datenmasken an den AN jedoch im Jahr 2024 nicht absolut sicher gewährleistet werden. Für den Fall, dass bis zum 30.11.2024 dem AN keine Datenmaske zur Verfügung gestellt werden kann, übergibt er die Daten und die Bewertungsergebnisse im Format der Plattform PERLODES-Online (www.gewaesser-bewertung-berechnung.de). Die ausgefüllten Feldprotokolle sind für die Dauer des dritten Bewirtschaftungszeit-raums (bis 31.12.2027) durch den Auftragnehmer zur Beweissicherung aufzubewahren. Die beschriebene Leistung stellt an mehreren Oberflächenwasserkörpern im Ra-men des Monitorings eine Wiederholungsuntersuchung dar, mit der möglicherweise eingetretene Veränderungen gegenüber den vorangegangenen Beprobungen dokumentiert werden sollen. Auf die Genauigkeit der Ergebnisse wird deshalb in jedem Fall größter Wert gelegt. Ist wider Erwarten eine Beprobung der vorgegebenen Messstrecke aus technischen Gründen (z. B. wegen Unerreichbarkeit infolge technischer Absperrungen, Mauern oder Spundwänden an Ufern) nicht möglich, so ist dafür keine andere Messstrecke ersatzweise zu beproben, sondern die Beprobung der Messstrecke entfällt dann im jeweiligen Untersuchungsjahr. In solchen Ausnahmefällen ist eine prägnante Beschreibung des Problems in den Bemerkungsfeldern der Dateneingabemaske vorzunehmen und es sind zwei Belegfotos der Habitatstruktur bzw. lokalen Absperrung als Nachweis des Beprobungsversuchs anzufertigen. Nähere Angaben finden Sie in der Leistungsbeschreibung

12 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag15 von 15 angegeben

Qualifikation der Erstbestimmer I5 %
Qualifikation des Teamleiters I5 %
Qualifikation des Teamleiters II5 %
Angebotspreis50 %
Abschlussbericht10 %
Arbeits- und Zeitplan für Gesamtprojekt10 %
Qualifikation der Erstbestimmer II5 %
Einbeziehung von Taxonomen nachgewiesen10 %
Qualität
Qualifikation der Erstbestimmer Iregionalfaunistisch im aquatischen Bereich tätige Entomologen, Malakologen oder Crustaceenkundler mit mehrjähriger Berufserfahrung und taxonomischen Spezialkenntnissen auf Artniveau. Das Niveau der operativen Taxaliste der LAWA (Haase et al.) ist für die geforderte Leistung nicht ausreichend. (1 Pkt für die Nachweiserbringung, z.B. in Form von Lebensläufen)
Qualität
Qualifikation der Erstbestimmer Iregionalfaunistisch im aquatischen Bereich tätige Entomologen, Malakologen oder Crustaceenkundler mit mehrjähriger Berufserfahrung und taxonomischen Spezialkenntnissen auf Artniveau. Das Niveau der operativen Taxaliste der LAWA (Haase et al.) ist für die geforderte Leistung nicht ausreichend. (1 Pkt für die Nachweiserbringung, z.B. in Form von Lebensläufen)
Qualität
Qualifikation des Teamleiters IRegionalfaunistisch im aquatischen Bereich tätiger Entomologe, Malakologe oder Crustaceenkundler mit mehrjähriger Berufserfahrung (1 Pkt für die Nachweiserbringung, z.B. in Form eines Lebenslaufes)
Qualität
Qualifikation des Teamleiters IRegionalfaunistisch im aquatischen Bereich tätiger Entomologe, Malakologe oder Crustaceenkundler mit mehrjähriger Berufserfahrung (1 Pkt für die Nachweiserbringung, z.B. in Form eines Lebenslaufes)
Qualität
Qualifikation des Teamleiters IINachweis über Benennung von Veröffentlichungen in faunistischen Zeitschriften (z. B. Lauterbornia, Ent. Nachr. Ber.), Federführung von Roten Listen oder ähnlichen faunistischen Arbeiten, die die komplette Kenntnis der in Brandenburg vorkommenden Arten einzelner oder mehrerer Artengruppen des Makrozoobenthos voraussetzt (1 Pkt pro Referenz)
Qualität
Qualifikation des Teamleiters IINachweis über Benennung von Veröffentlichungen in faunistischen Zeitschriften (z. B. Lauterbornia, Ent. Nachr. Ber.), Federführung von Roten Listen oder ähnlichen faunistischen Arbeiten, die die komplette Kenntnis der in Brandenburg vorkommenden Arten einzelner oder mehrerer Artengruppen des Makrozoobenthos voraussetzt (1 Pkt pro Referenz)
Qualität
Angebotspreis
Qualität
AbschlussberichtErstellung des Abschlussberichts durch einen erfahrenen Hydrobiologen mit mehrjährigen Erfahrungen in der artgenauen Bestimmung des Makrozoobenthos im norddeutschen Tiefland und in der Bewertung von Fließgewässern nach PERLODES im Rahmen der Gewässerüberwachung der Länder gemäß WRRL in den zurückliegenden 10 Jahren
Qualität
AbschlussberichtErstellung des Abschlussberichts durch einen erfahrenen Hydrobiologen mit mehrjährigen Erfahrungen in der artgenauen Bestimmung des Makrozoobenthos im norddeutschen Tiefland und in der Bewertung von Fließgewässern nach PERLODES im Rahmen der Gewässerüberwachung der Länder gemäß WRRL in den zurückliegenden 10 Jahren
Qualität
Arbeits- und Zeitplan für GesamtprojektVorlage eines Arbeits- und Zeitplanes. Dieses Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet, wenn die Zeitkalkulation für Probenahme, Sortierung, Determination und Qualitätssicherung insgesamt weniger als 8,5 h/Probe vorsieht. Andere Konstellationen, die mit 0 Punkten bewertet werden, sind vorstellbar.
Qualität
Arbeits- und Zeitplan für GesamtprojektVorlage eines Arbeits- und Zeitplanes. Dieses Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet, wenn die Zeitkalkulation für Probenahme, Sortierung, Determination und Qualitätssicherung insgesamt weniger als 8,5 h/Probe vorsieht. Andere Konstellationen, die mit 0 Punkten bewertet werden, sind vorstellbar.
Qualität
Qualifikation der Erstbestimmer IINachweis über Benennung von Veröffentlichungen in faunistischen Zeitschriften (z. B. Lauterbornia, Ent. Nachr. Ber.), Federführung von Roten Listen oder ähnlichen faunistischen Arbeiten, die die komplette Kenntnis der in Brandenburg vorkommenden Arten einzelner oder mehrerer Artengruppen des Makrozoobenthos voraussetzt, in den zurückliegenden 10 Jahren (1 Pkt pro Referenz)
Qualität
Qualifikation der Erstbestimmer IINachweis über Benennung von Veröffentlichungen in faunistischen Zeitschriften (z. B. Lauterbornia, Ent. Nachr. Ber.), Federführung von Roten Listen oder ähnlichen faunistischen Arbeiten, die die komplette Kenntnis der in Brandenburg vorkommenden Arten einzelner oder mehrerer Artengruppen des Makrozoobenthos voraussetzt, in den zurückliegenden 10 Jahren (1 Pkt pro Referenz)
Qualität
Einbeziehung von Taxonomen nachgewiesenBenennung von Taxonomen, die zur Bearbeitung des Auftrags obligatorisch und aktiv einbezogen werden, mit überregionaler zoologisch-systematischer und faunistischer Expertise, insbesonderes Entomologen, Malakologen, Crustaceenkundler, Oligochaetenkundler u.s.w. mit Spezialisierung auf eine oder wenige systematische Gruppen des Makrozoobenthos und langjähriger Arbeitserfahrung auf ihrem Spezialgebiet; Benennung dieser als Erstbestimmer oder als Nachauftragnehmer eingesetzten Spezialisten mit deren Veröffentlichungen (10 Publikationen in den letzten 20 Jahren) in zoologisch-systematischen und faunistischen Zeitschriften sowie Nachweis über Kontaktaufnahme zur Absicherung von Bestimmungsleistungen;
Qualität
Einbeziehung von Taxonomen nachgewiesenBenennung von Taxonomen, die zur Bearbeitung des Auftrags obligatorisch und aktiv einbezogen werden, mit überregionaler zoologisch-systematischer und faunistischer Expertise, insbesonderes Entomologen, Malakologen, Crustaceenkundler, Oligochaetenkundler u.s.w. mit Spezialisierung auf eine oder wenige systematische Gruppen des Makrozoobenthos und langjähriger Arbeitserfahrung auf ihrem Spezialgebiet; Benennung dieser als Erstbestimmer oder als Nachauftragnehmer eingesetzten Spezialisten mit deren Veröffentlichungen (10 Publikationen in den letzten 20 Jahren) in zoologisch-systematischen und faunistischen Zeitschriften sowie Nachweis über Kontaktaufnahme zur Absicherung von Bestimmungsleistungen;

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Innovative Beschaffung, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich - Mann - Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, sowe … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
131 Messstellen
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVXYYDY1VFXE2DV Ergänzende Hinweise: ZUSCHLAGSLIMITIERUNG: 1. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt und bezuschlagt. Hierbei wird in chronologischer Reihenfolge vorgegangen. 2. Jeder Bieter kann nur für ein Los den Zuschlag erhalten. 3. Bei den Losen, b … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXVXYYDY1VFXE2DV Ergänzende Hinweise: ZUSCHLAGSLIMITIERUNG: 1. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt und bezuschlagt. Hierbei wird in chronologischer Reihenfolge vorgegangen. 2. Jeder Bieter kann nur für ein Los den Zuschlag erhalten. 3. Bei den Losen, bei denen dieser Bieter aufgrund der Loslimitierung keinen Zuschlag erhält, erhält das Angebot mit dem zweitwirtschaftlichsten Wert den Zuschlag, sofern bei jenem Bieter nicht ebenfalls bereits das Kontingent gemäß der Loslimitierung ausgeschöpft ist. 4. Für den Fall, dass Lose mangels in der Wertung verbliebener Bieter nicht bezuschlagt werden können, kann die Loslimitierung durch den Auftraggeber aufgehoben werden. In der Folge kann einem Bieter mehrere Lose zugeteilt werden. Für diese Nachverteilung der Lose kommen lediglich diejenigen Bieter in Betracht, die für die verbleibenden Lose auch ein Angebot abgegeben haben und keinen eigenen Kapazitätsbeschränkungen unterliegen. I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular CSX 30) bzw. eines Angebotes (Formular CSX 32) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten. IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. V. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unernehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dess Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächsigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die unter Eignung aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. VI. Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien.Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlagskriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1kein Zuschlag angegeben0
2kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Landesamt für Umwelt

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

40vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (73 Lose mit Angabe)
409.624 €Zuschlagswert im Median
319.002 € – 869.962 €mittlere Hälfte, 24 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 05.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b027c57f-3a4b-4118-8938-86665bb10d91.