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vergebenEU-weitDienstleistungen

Monitoring der benthischen wirbellosen Fauna (Makrozoobenthos)

Landesamt für Umwelt · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen VB-25-008veröffentlicht 28.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 592 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Potsdam.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
45 Monate14.04.2025 – 31.12.2028
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Potsdam14476, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (102 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landesamt für Umwelt
    vor 20 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 19 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 19 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 19 Monaten
  6. Bindefrist endet
    30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 18 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Es sind in ausgewählten brandenburgischen Fließgewässern neben standortkundlichen Parametern die Arten und Abundanzen des Makrozoobenthos zu erfassen und zu dokumentieren. Die Auswahl der in den Untersuchungsjahren 2025-2027 zu untersuchenden Oberflächenwasserkörper (OWK) betrifft Gewässerabschnitte des Landes Brandenburg.

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
West

Insgesamt 189 Messstellen (Jahresübergreifend)

45 Monate–
2
Nord

Insgesamt 231 Messstellen (Jahresübergreifend)

45 Monate–
3
Ost

Insgesamt 313 Messstellen (Jahresübergreifend)

45 Monate–
4
Süd

Insgesamt 334 Messstellen (Jahresübergreifend)

45 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Eignung10 von 10 angegeben

Kriterium
Mindestanforderung an Berufshaftpflicht (Personen- und Sachschaden) entsprechend § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VgV Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung zu erbringen. Die Deckungssumme muss hierbei je Schadensfalls mindestens 1.5 Mio. EUR für Person … ganz lesenMindestanforderung an Berufshaftpflicht (Personen- und Sachschaden) entsprechend § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VgV Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung zu erbringen. Die Deckungssumme muss hierbei je Schadensfalls mindestens 1.5 Mio. EUR für Personen- und mindestens 500.000,00 EUR für Sachschäden betragen. Der Nachweis kann erbracht werden durch eine aktuelle und gültige Versicherungsbescheinigung.
Kriterium
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
Kriterium
Keine
Kriterium
1. Es sind Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, ent … ganz lesen1. Es sind Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, entsprechend § 46 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 VgV mit dem Angebot einzureichen. Mindestanforderungen: - ein regionalfaunistisch im aquatischen Bereich tätiger Entomologe, Malakologe oder Crustaceenkundler mit mehrjähriger Berufserfahrung als Teamleiter, - eine ausreichende Anzahl an regionalfaunistisch im aquatischen Bereich tätigen Entomologen, Malakologen oder Crustaceenkundlern mit mehrjähriger Berufserfahrung und taxonomischen Spezialkenntnissen auf Artniveau als Erstbestimmer - ein erfahrener Hydrobiologe (Entomologe, Malakologe, Crustaceenkundler) mit mehrjährigen Erfahrungen in der artgenauen Bestimmung des Makrozoobenthos im norddeutschen Tiefland und in der Bewertung von Fließgewässern nach PERLODES im Rahmen der Gewässerüberwachung der Länder gemäß WRRL in den zurückliegenden zehn (10) Jahren Der Nachweis kann erbracht werden durch: - Teamleiter und Erstbestimmer: Auflistung der Fachkräfte und Benennung von jeweils mindestens einer Veröffentlichung pro Person aus den letzten zehn (10) Jahren in faunistischen Zeitschriften (z. B. Lauterbornia, Ent. Nachr. Ber.), Federführung von Roten Listen oder ähnlichen faunistischen Arbeiten, die die komplette Kenntnis der in Brandenburg vorkommenden Arten einzelner oder mehrerer Artengruppen des Makrozoobenthos voraussetzt -Hydrobiologe: Angabe eines Referenznachweises unter Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers zu einem Auftrag aus den zurückliegenden fünf (5) Jahren, der die artgenaue Bestimmung des Makrozoobenthos im norddeutschen Tiefland und in der Bewertung von Fließgewässern nach PERLODES im Rahmen der Gewässerüberwachung der Länder gemäß WRRL zum Gegenstand hatte. 2. Es ist eine Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens, entsprechend § 46 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 VgV mit dem Angebot einzureichen. Mindestanforderung: Ein Taxonome, der zur Bearbeitung des Auftrags obligatorisch und aktiv als Erstbestimmer einbezogen wird, mit überregionaler zoologisch-systematischer und faunistischer Expertise, insbesondere als Entomologe, Malakologe, Crustaceenkundler, Oligochaetenkundler u.s.w. mit Spezialisierung auf eine oder wenige systematische Gruppen des Makrozoobenthos und langjähriger Arbeitserfahrung auf seinem Spezialgebiet. Der Nachweis kann erbracht werden durch: Auflistung des/der Taxonomen und Benennung von jeweils mindestens zwei (2) Veröffentlichungen aus den letzten zehn (10) Jahren in zoologisch-systematischen und faunistischen Zeitschriften. 3. Es ist eine Erklärung entsprechend § 46 Abs. 3 S. 2 Nr. 9 VgV mit dem Angebot einzureichen, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Mindestanforderung: Probefahrzeug, Spezialkescher und Siebsätze gemäß PERLODES-Handbuch, hochauflösendes Stereomikroskop Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung mit Auflistung der technischen Ausrüstung erbracht werden.
Kriterium
Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung zu erbringen. Die Deckungssumme muss hierbei je Schadensfalls mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen und mindestens 500.000,00 EUR für Sachschäden betragen. Der Nachweis kann erbracht werden durch eine aktuelle und gültige Versicherungsbescheinigung.
Kriterium
Mindestanforderungen: - ein regionalfaunistisch im aquatischen Bereich tätiger Entomologe, Malakologe oder Crustaceenkundler mit mehrjähriger Berufserfahrung als Teamleiter, - eine ausreichende Anzahl an regionalfaunistisch im aquatischen Bereich tätigen Entomologen, Malakologen oder Crustaceenkundl … ganz lesenMindestanforderungen: - ein regionalfaunistisch im aquatischen Bereich tätiger Entomologe, Malakologe oder Crustaceenkundler mit mehrjähriger Berufserfahrung als Teamleiter, - eine ausreichende Anzahl an regionalfaunistisch im aquatischen Bereich tätigen Entomologen, Malakologen oder Crustaceenkundler mit mehrjähriger Berufserfahrung und taxonomischen Spezialkenntnissen auf Artniveau als Erstbestimmer - ein erfahrener Hydrobiologe (Entomologe, Malakologe, Crustaceenkundler) mit mehrjährigen Erfahrungen in der artgenauen Bestimmung des Makrozoobenthos im norddeutschen Tiefland und in der Bewertung von Fließgewässern nach PERLODES im Rahmen der Gewässerüberwachung der Länder gemäß WRRL in den zurückliegenden zehn (10) Jahren Der Nachweis kann erbracht werden durch: - Teamleiter und Erstbestimmer: Auflistung der Fachkräfte und Benennung von jeweils mindestens einer Veröffentlichung pro Person aus den letzten zehn (10) Jahren in faunistischen Zeitschriften (z. B. Lauterbornia, Ent. Nachr. Ber.), Federführung von Roten Listen oder ähnlichen faunistischen Arbeiten, die die komplette Kenntnis der in Brandenburg vorkommenden Arten einzelner oder mehrerer Artengruppen des Makrozoobenthos voraussetzt. -Hydrobiologe: Angabe eines Referenznachweises unter Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers zu einem Auftrag aus den zurückliegenden fünf (5) Jahren, der die artgenaue Bestimmung des Makrozoobenthos im norddeutschen Tiefland und in der Bewertung von Fließgewässern nach PERLODES im Rahmen der Gewässerüberwachung der Länder gemäß WRRL zum Gegenstand hatte.
Kriterium
Mindestanforderung: Ein Taxonome, der zur Bearbeitung des Auftrags obligatorisch und aktiv als Erstbestimmer einbezogen wird, mit überregionaler zoologisch-systematischer und faunistischer Expertise, insbesondere als Entomologe, Malakologe, Crustaceenkundler, Oligochaetenkundler u.s.w. mit Spezialis … ganz lesenMindestanforderung: Ein Taxonome, der zur Bearbeitung des Auftrags obligatorisch und aktiv als Erstbestimmer einbezogen wird, mit überregionaler zoologisch-systematischer und faunistischer Expertise, insbesondere als Entomologe, Malakologe, Crustaceenkundler, Oligochaetenkundler u.s.w. mit Spezialisierung auf eine oder wenige systematische Gruppen des Makrozoobenthos und langjähriger Arbeitserfahrung auf seinem Spezialgebiet. Der Nachweis kann erbracht werden durch: Auflistung des/der Taxonomen und Benennung von jeweils mindestens zwei (2) Veröffentlichungen aus den letzten zehn (10) Jahren in zoologisch-systematischen und faunistischen Zeitschriften
Kriterium
Mindestanforderung: Probefahrzeug, Spezialkescher und Siebsätze gemäß PERLODES-Handbuch, hochauflösendes Stereomikroskop Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung mit Auflistung der technischen Ausrüstung erbracht werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
14.04.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
30 Tage
Angebotsöffnung
26.03.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: keine
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Innovative Beschaffung, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich - Mann - Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, sowe … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Insgesamt 189 Messstellen (jahresübergreifend)
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVXYYDYT6SEW3KL Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nic … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXVXYYDYT6SEW3KL Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular CSX 30) bzw. eines Angebotes (Formular CSX 32) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten. IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. V. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. VI. Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien.Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlagskriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen. VII.***Weiter ist ein Arbeits- und Zeitplan für das Gesamtprojekt mit dem Angebot einzureichen*** VIII. Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen und dabei auch auf eigene Kapazitätsbeschränkungen hinweisen. Für die Auftragsvergabe besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Danach wird für maximal ein Los pro Bieter ein Zuschlag erteilt. Die Wertung erfolgt insoweit in den folgenden Schritten: 1. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt und bezuschlagt. Es wird bei dem Los begonnen, welches die wenigsten Angebote erhielt und damit dem geringsten Wettbewerb ausgesetzt war. Die Wertung setzt sich dann anhand diesem Schema fort und endet mit der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes für jenes Los, welches die meisten Angebote erhielt. Für den Fall, dass auf mehrere Lose die gleiche Anzahl von Angeboten einging, erfolgt die Auswahl des nächsten zu bearbeitenden Loses in chronologischer Reihenfolge (Losnummerierung). 2. Sollte der Zuschlag bei einem Los wegen der Loslimitierung nicht mehr an den erstplatzierten Bieter gehen können, erhält das nächstwirtschaftlichere Angebot den Zuschlag. Es sei denn, dieser Bieter hat ebenfalls bereits den Zuschlag für ein Los …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

40vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (73 Lose mit Angabe)
409.624 €Zuschlagswert im Median
319.002 € – 869.962 €mittlere Hälfte, 24 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0d48df07-8e54-4fc6-be7e-f2e104c831fa.