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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Molkereiprodukte

Studierendenwerk München Oberbayern · München, Bayern

Aktenzeichen Verg_EU-011_25veröffentlicht 13.06.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 549 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 4 Lose · in 8 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
4,05 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre01.07.2025 – 30.06.2027
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München80802, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (46 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2027
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellender Hochschulgastronomie mit Molkereiprodukten in 4 Losen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung; Los 1 bis 3: Bieterpool mit 3-4 (ggfs. auch 2) Unternehmen; Laufzeit 01.07.25 bis 30.06.27; Miniwettbewerbe während der Laufzeit, Verlängerungsoption 2 Jahre Los 4: mit 1 Unternehmen; Laufzeit 01.07.25 bis 30.06.29, Preisanpassung anhand der in den Unterlagen genannten Bedingungen möglich, Verlängerungsoption 2 Jahre

5-monatige Kündigungsfrist zum Vertragsende des jew. Vertragszeitraums; ansonsten automatische Verlängerung. Der Vertrag je Los endet automatisch, spätestens jedoch am 30.06.29, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Molkereiprodukte Milchprodukte Produktion

Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellender Hochschulgastronomie mit Molkereiprodukten in 4 Losen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung; Los 1 bis 3: Bieterpool mit 3-4 (ggfs. auch 2) Unternehmen; Laufzeit 01.07.25 bis 30.06.27; Miniwettbewerbe während der Laufzeit, Verlängerungsoption 2 Jahre Los 4: mit 1 Unternehmen; Laufzeit 01.07.25 bis 30.06.29, Preisanpassung anhand der in den Unterlagen genannten Bedingungen möglich, Verlängerungsoption 2 Jahre 5-monatige Kündigungsfrist zum Vertragsende des jew. Vertragszeitraums; ansonsten automatische Verlängerung. Der Vertrag je Los endet automatisch, spätestens jedoch am 30.06.29, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.

2 Jahre–
2
Molkereiprodukte Bio-Produkte

Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellender Hochschulgastronomie mit Molkereiprodukten in 4 Losen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung; Los 1 bis 3: Bieterpool mit 3-4 (ggfs. auch 2) Unternehmen; Laufzeit 01.07.25 bis 30.06.27; Miniwettbewerbe während der Laufzeit, Verlängerungsoption 2 Jahre Los 4: mit 1 Unternehmen; Laufzeit 01.07.25 bis 30.06.29, Preisanpassung anhand der in den Unterlagen genannten Bedingungen möglich, Verlängerungsoption 2 Jahre 5-monatige Kündigungsfrist zum Vertragsende des jew. Vertragszeitraums; ansonsten automatische Verlängerung. Der Vertrag je Los endet automatisch, spätestens jedoch am 30.06.29, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.

2 Jahre–
3
Molkereiprodukte Bio-Eier

Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellender Hochschulgastronomie mit Molkereiprodukten in 4 Losen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung; Los 1 bis 3: Bieterpool mit 3-4 (ggfs. auch 2) Unternehmen; Laufzeit 01.07.25 bis 30.06.27; Miniwettbewerbe während der Laufzeit, Verlängerungsoption 2 Jahre Los 4: mit 1 Unternehmen; Laufzeit 01.07.25 bis 30.06.29, Preisanpassung anhand der in den Unterlagen genannten Bedingungen möglich, Verlängerungsoption 2 Jahre 5-monatige Kündigungsfrist zum Vertragsende des jew. Vertragszeitraums; ansonsten automatische Verlängerung. Der Vertrag je Los endet automatisch, spätestens jedoch am 30.06.29, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.

2 Jahre–
4
Molkereiprodukte Handelsware

Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellender Hochschulgastronomie mit Molkereiprodukten in 4 Losen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung; Los 1 bis 3: Bieterpool mit 3-4 (ggfs. auch 2) Unternehmen; Laufzeit 01.07.25 bis 30.06.27; Miniwettbewerbe während der Laufzeit, Verlängerungsoption 2 Jahre Los 4: mit 1 Unternehmen; Laufzeit 01.07.25 bis 30.06.29, Preisanpassung anhand der in den Unterlagen genannten Bedingungen möglich, Verlängerungsoption 2 Jahre 5-monatige Kündigungsfrist zum Vertragsende des jew. Vertragszeitraums; ansonsten automatische Verlängerung. Der Vertrag je Los endet automatisch, spätestens jedoch am 30.06.29, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.

2 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Preis: max. 90 Punkte (Einzelheiten siehe Wertungskriterien_Molkereiprodukte.pdf)
Kosten
Lieferkosten: max. 10 Punkte (Einzelheiten siehe Wertungskriterien_Molkereiprodukte.pdf)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
30.06.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Option einer einmaligen Verlängerung um zwei (2) weitere Jahre, längstens bis 30.06.2029.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
3.292.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, EMail oder elektronisch über das E VergabePortal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 4

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Preis: max. 80 Punkte (Einzelheiten siehe Wertungskriterien_Molkereiprodukte.pdf)
Kosten
Lieferkosten: max. 10 Punkte (Einzelheiten siehe Wertungskriterien_Molkereiprodukte.pdf)
Kosten
Anteil Vorbesteller: max. 10 Punkte (Einzelheiten siehe Wertungskriterien_Molkereiprodukte.pdf)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
30.06.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Option einer einmaligen Verlängerung um zwei (2) weitere Jahre, längstens bis 30.06.2029.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
175.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, EMail oder elektronisch über das E VergabePortal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Miesbacher Gastroservice GmbH, Miesbach–
2Miesbacher Gastroservice GmbH, Miesbach–
3Andreas Kupfer & Sohn GmbH, Bergkrichen–
4Andreas Kupfer & Sohn GmbH, Bergkrichen–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 155 (Molkereierzeugnisse) in Bayern gibt es in den letzten 24 Monaten nur 9 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 05.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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