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vergebenEU-weitHochbauBauRahmenvereinbarung

Modulares Fahrradparken im Land Brandenburg

Gemeinde Eichwalde · Eichwalde, Brandenburg

Aktenzeichen 01/2024veröffentlicht 05.07.2024BauleistungenOffenes Verfahren

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: Hochbau in Brandenburg (8 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
7,44 Mio. €
Laufzeit
30 Monate24.06.2024 – 31.12.2026
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 2. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

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Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 28 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über Hochbauleistungen zur Realisierung von modularen Fahrradabstellanlagen in ihrem Zuständigkeitsgebiet.

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Nord-West

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg ("MIL") und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ("BMDV") fördern gemeinsam Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen, um den Radverkehr besser mit dem öffentlichen Personenverkehr ("ÖPV") vor Ort zu verknüpfen. Mit einem innovativen Ansatz unterstützen Bund und Land Kommunen dabei, sichere Fahrradabstellanlagen in modularer Holzbauweise ("Fahrradabstellanlagen") zu errichten. Das Land Brandenburg finanziert im Rahmen des Pilotprojektes "Modulares Fahrradparken im Land Brandenburg" ("Pilotprojekt") kommunale Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen und an wichtigen Quellen/Zielen des ÖPV. Voraussetzung ist, dass die neuen Fahrradabstellanlagen dem Gestaltungs- und Planungskonzept des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg ("VBB") entsprechend errichtet werden. Dieses beinhaltet ein modulares Bauprogramm für Anlagen unterschiedlicher Größe und unterschiedlicher Funktionen. Ziel der modularen Bauweise ist es, Fahrradabstellplätze einheitlicher und schneller errichten zu können. Durch die modulare Bauweise sollen nicht nur die Planungs- und Herstellungskosten gesenkt werden. Städten und Gemeinden soll darüber hinaus die Umsetzung erleichtert werden. Durch die Holzbauweise wird darüber hinaus die Nachhaltigkeit unterstützt. Die innovativen Fahrradparkhäuser bieten individuelle Komplettlösungen durch Module, die an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden können. Gegenstand der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung und der auf ihrer Grundlage zustande gekommenen Einzelaufträge sind Hochbauleistungen zur Realisierung von modularen Fahrradabstellanlagen. Die Leistungen sind in zwei Gebietslose aufgeteilt. Es soll je Los eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Rahmenvertragspartnern abgeschlossen werden. Die jeweilige Rahmenvereinbarung hat ab Zuschlagserteilung eine Laufzeit bis zum 31.12.2026. Einzelaufträge können auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung ausschließlich für die in der Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen aufgeführten sieben (7) Standorte für Los 1 und sechs (6) Standorte für Los 2 abgeschlossen werden. Nach einem möglichen Beitritt der Gemeinde Schönefeld zur Rahmenvereinbarung für Los 2 erhöht sich die Anzahl der Standorte für Fahrradabstellanlagen, die auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung für Los 2 realisiert werden kann, auf sieben (7). Die Höchstabnahmemenge je Rahmenvereinbarung beträgt daher sieben (7).

30 Monate3.630.000 €
3
Süd-Ost

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg ("MIL") und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ("BMDV") fördern gemeinsam Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen, um den Radverkehr besser mit dem öffentlichen Personenverkehr ("ÖPV") vor Ort zu verknüpfen. Mit einem innovativen Ansatz unterstützen Bund und Land Kommunen dabei, sichere Fahrradabstellanlagen in modularer Holzbauweise ("Fahrradabstellanlagen") zu errichten. Das Land Brandenburg finanziert im Rahmen des Pilotprojektes "Modulares Fahrradparken im Land Brandenburg" ("Pilotprojekt") kommunale Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen und an wichtigen Quellen/Zielen des ÖPV. Voraussetzung ist, dass die neuen Fahrradabstellanlagen dem Gestaltungs- und Planungskonzept des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg ("VBB") entsprechend errichtet werden. Dieses beinhaltet ein modulares Bauprogramm für Anlagen unterschiedlicher Größe und unterschiedlicher Funktionen. Ziel der modularen Bauweise ist es, Fahrradabstellplätze einheitlicher und schneller errichten zu können. Durch die modulare Bauweise sollen nicht nur die Planungs- und Herstellungskosten gesenkt werden. Städten und Gemeinden soll darüber hinaus die Umsetzung erleichtert werden. Durch die Holzbauweise wird darüber hinaus die Nachhaltigkeit unterstützt. Die innovativen Fahrradparkhäuser bieten individuelle Komplettlösungen durch Module, die an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden können. Gegenstand der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung und der auf ihrer Grundlage zustande gekommenen Einzelaufträge sind Hochbauleistungen zur Realisierung von modularen Fahrradabstellanlagen. Die Leistungen sind in zwei Gebietslose aufgeteilt. Es soll je Los eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Rahmenvertragspartnern abgeschlossen werden. Die jeweilige Rahmenvereinbarung hat ab Zuschlagserteilung eine Laufzeit bis zum 31.12.2026. Einzelaufträge können auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung ausschließlich für die in der Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen aufgeführten sieben (7) Standorte für Los 1 und sechs (6) Standorte für Los 2 abgeschlossen werden. Nach einem möglichen Beitritt der Gemeinde Schönefeld zur Rahmenvereinbarung für Los 2 erhöht sich die Anzahl der Standorte für Fahrradabstellanlagen, die auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung für Los 2 realisiert werden kann, auf sieben (7). Die Höchstabnahmemenge je Rahmenvereinbarung beträgt daher sieben (7).

30 Monate3.810.000 €

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 2

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gesamtsumme gemäß Grob-Leistungsverzeichnis (Angebotsendsumme)
Preis
RabatthöheUnterkriterien - bei Abnahme von mindestens 10 Grund- oder Midi-Modulen während der Vertragslaufzeit: 2 - bei Abnahme von mindestens 25 Grund- oder Midi-Modulen während der Vertragslaufzeit: 3 - bei Abnahme von mindestens 40 Grund- oder Midi-Modulen während der Vertragslaufzeit: 5
Qualität
AngebotskonzeptUnterkriterien: - Zeitraum der Erstellung prüffähiger Ausführungs-/Werkplanungen je Standort nach Erteilung des Einzelauftrags in Kalendertagen: 10 - Frühestmöglicher Montagebeginn in Kalendertagen nach Freigabe der Werkplanung durch den AG: 10 - Qualifikation und Erfahrung der einzusetzenden Bauleitung: 20

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
24.06.2024
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6768KF 1. Bieter können unter den Voraussetzungen des § 6d EU VOB/A von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch machen. Die geforderten Eignungsnachweise sind für den Eignungsverleiher zu erbringen, soweit der Bieter sich auf dessen Eignung beruft. Unabhängig davon muss … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP9Y6768KF 1. Bieter können unter den Voraussetzungen des § 6d EU VOB/A von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch machen. Die geforderten Eignungsnachweise sind für den Eignungsverleiher zu erbringen, soweit der Bieter sich auf dessen Eignung beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe sowie das Fehlen eines Bezugs zur Russischen Föderation im Sinne von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formblätter individuell und vollständig nachweisen. 2. Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bietergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bietergemeinschaft wird wie ein Einzelbieter behandelt (§ 6 EU Abs. 3 Nr. 2 S. 1 VOB/A). Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bietergemeinschaft eingereichten Unterlagen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft reichen die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt VHB 234) unterschrieben als Scankopie mit dem Angebot ein.

Los 3

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gesamtsumme gemäß Grob-Leistungsverzeichnis (Angebotsendsumme)
Preis
RabatthöheUnterkriterien - bei Abnahme von mindestens 10 Grund- oder Midi-Modulen während der Vertragslaufzeit: 2 - bei Abnahme von mindestens 25 Grund- oder Midi-Modulen während der Vertragslaufzeit: 3 - bei Abnahme von mindestens 40 Grund- oder Midi-Modulen während der Vertragslaufzeit: 5
Qualität
AngebotskonzeptUnterkriterien: - Zeitraum der Erstellung prüffähiger Ausführungs-/Werkplanungen je Standort nach Erteilung des Einzelauftrags in Kalendertagen: 10 - Frühestmöglicher Montagebeginn in Kalendertagen nach Freigabe der Werkplanung durch den AG: 10 - Qualifikation und Erfahrung der einzusetzenden Bauleitung: 20

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
24.06.2024
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Gemeinde Schönefeld, Der Bürgermeister, Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld, ist aufgrund der zwischen den Auftraggebern und ihr getroffenen Vereinbarungen berechtigt, dem gemeinsamen Vergabeverfahren als weiterer Auftraggeber beizutreten. Alternativ dazu wird für die Gemeinde Schönefeld nach … ganz lesenDie Gemeinde Schönefeld, Der Bürgermeister, Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld, ist aufgrund der zwischen den Auftraggebern und ihr getroffenen Vereinbarungen berechtigt, dem gemeinsamen Vergabeverfahren als weiterer Auftraggeber beizutreten. Alternativ dazu wird für die Gemeinde Schönefeld nach den Bestimmungen der BVB_Rahmenvereinbarung nach Abschluss des Vergabeverfahrens die Möglichkeit bestehen, der Rahmenvereinbarung für Los 2 als weiterer Auftraggeber beizutreten.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6768KF 1. Bieter können unter den Voraussetzungen des § 6d EU VOB/A von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch machen. Die geforderten Eignungsnachweise sind für den Eignungsverleiher zu erbringen, soweit der Bieter sich auf dessen Eignung beruft. Unabhängig davon muss … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP9Y6768KF 1. Bieter können unter den Voraussetzungen des § 6d EU VOB/A von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch machen. Die geforderten Eignungsnachweise sind für den Eignungsverleiher zu erbringen, soweit der Bieter sich auf dessen Eignung beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe sowie das Fehlen eines Bezugs zur Russischen Föderation im Sinne von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formblätter individuell und vollständig nachweisen. 2. Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bietergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bietergemeinschaft wird wie ein Einzelbieter behandelt (§ 6 EU Abs. 3 Nr. 2 S. 1 VOB/A). Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bietergemeinschaft eingereichten Unterlagen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft reichen die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt VHB 234) unterschrieben als Scankopie mit dem Angebot ein.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
2Terhalle Holzbau GmbH, Ahaus1
3Terhalle Holzbau GmbH, Ahaus1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

486vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (330 Lose mit Angabe)
192.056 €Zuschlagswert im Median
71.023 € – 386.734 €mittlere Hälfte, 258 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Hochbau in Brandenburg (8 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 06.05.2024
  3. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 06.05.2024 auf 13.05.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bf68c84c-efef-4370-ac10-7a72d763b122.