Modernisierung und Umstrukturierung HBZ Münster: Sicherheits- und Gesundheitskoordination
Handwerkskammer Münster · Münster, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen HWK 55/2025veröffentlicht 14.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 59 Monate
- 01.02.2026 – 31.12.2030
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 59 Monate01.02.2026 – 31.12.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Münster48151, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe-westfalen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 160 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 11 Monatennur elektronisch über vergabe-westfalen.de
- Bindefrist endetvor 9 Monaten47 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 9 MonatenLaufzeit bis 31.12.2030
- Heute
Beschreibung
Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination gemäß RAB 30. Das Bildungszentrum der Handwerkskammer Münster (HBZ) gehört mit derzeit rund 55.000 qm Nutzfläche zu den größten handwerklichen Bildungszentren deutschlandweit. Im HBZ besuchen jährlich rund 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung, Meisterschulen oder Aufstiegsfortbildungen. Hier finden Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung in fast 30 Gewerken statt. In insgesamt 56 Werkstätten auf hohem technologischem Niveau sowie neun EDV- bzw. Multimediaräumen und über 30 Unterrichtssälen bereiten unsere Dozenten das nötige praktische und theoretische Fachwissen nach neuesten didaktischen Lehrmethoden auf. Zudem unterhält das HBZ eine Mensa und ein Internat. Das Bildungszentrum ist derzeit auf acht verschiedene Gebäude an mehreren Standorten aufgeteilt. Die Liegenschaften sind zum Teil deutlich in die Jahre gekommen und weisen überwiegend einen hohen Modernisierungsbedarf auf. Die Handwerkskammer Münster möchte deshalb bis 2030 umfassende Modernisierungen eines Bestandsgebäudes durchführen und einen Neubau an einem angrenzenden Grundstück realisieren. Dabei sollen Werkstatt- und Verwaltungsflächen aus Liegenschaften in einem Neubau vereint und an bestehende Liegenschaften angebunden werden. Das Bauvorhaben befindet sich an der Ossenkampstiege in Münster. Das zu modernisierende Gebäude D verfügt über eine BGF von circa 21.000 qm bei einer NRF von 7.289 qm und einer NUF 1-6 von 8.052 qm. Die Baugenehmigung wurde im Jahr 1991 ausgestellt. Die Fläche des Grundstückes für den Neubau des Gebäudes O, das in unmittelbarer Nähe zu Gebäude D liegt, beläuft sich auf circa 15.000 qm, welches in der Vergangenheit landwirtschaftlich genutzt wurde. Derzeit wird von Kosten der KG200-500 von circa 80 Mio. EUR brutto für beide Maßnahmen zusammen ausgegangen. Im Zuge der Planungs- und Bauphase beider Teilmaßnahmen (Neubau Gebäude O und Modernisierung Gebäude D) sind Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination nach RAB 30 erforderlich. Die geforderten Leistungen sind im Weiteren differenziert aufgegliedert. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Beschreibung des Loses
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens wird zunächst nur die 1. Stufe beauftragt. Die geforderten Leistungen sind wie folgt differenziert: 1. Stufe: Leistungen in der Planungsphase der Bauvorhaben, hierbei handelt es sich um Leistungen gemäß RAB 30 Nummer 3.1 (Aufgaben des Koordinators während der Planung der Ausführung) - Koordinierung der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung - Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle - Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken - Ausarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und Anpassen an den Planungsprozess - Beraten bei der Planung der Baustelleneinrichtung - Erstellen einer Baustellenordnung - Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für mögliche spätere Arbeiten an der baulichen Anlage und Zusammenstellen der Unterlage mit den erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung dieser Arbeiten - Hinwirken auf das Berücksichtigen von Leistungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ausschreibungen, Vergabe- und Bauvertragsunterlagen; Mitwirken bei der Prüfung der Angebote und der Vergabe - Beraten bei der Terminplanung, insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten, um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervorgerufen werden können, zu vermeiden - Mitwirken beim Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die nach Landesrecht zuständige Behörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz) 2. Stufe: Leistungen in der Ausführungsphase der Bauvorhaben, hierbei handelt es sich um Leistungen gemäß RAB 30 Nummer 3.2 (Aufgaben des Koordinators während der Ausführung) Kalkulationsansatz: Bauzeit gesamt: 43 Monate Sicherheitsbegehungen: durchschnittlich 1x pro Woche - Aushängen und Anpassen der Vorankündigung - Bekannt machen, Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sowie Hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen - Information und eingehende Erläuterung der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber allen Auftragnehmern (einschließlich der Nachunternehmer und der Unternehmer ohne Beschäftigte) - Organisieren des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Sicherheitsbesprechungen und -begehungen mit Dokumentation und Auswerten der Ergebnisse - Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber durch Einfordern von Nachweisen - Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplanes hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen - Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle - Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- niedrigster AngebotspreisNiedrigster Angebotspreis
Eignung10 von 10 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Eintragung in das zuständige Handelsregister Nachweis: Handelsregisterauszug, der zum Fristablauf für die Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate ist
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Eintragung in das zuständige Berufsregister Zugelassen ist, wer nach den Architekten bzw. Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechti … ganz lesenkürzer
Eintragung in das zuständige Berufsregister Zugelassen ist, wer nach den Architekten bzw. Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden oder über die Berufsqualifikation Meister oder staatlich geprüfter Techniker verfügt. Nachweis: Bescheinigung der Berufszulassung- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
- Durchschnittlicher Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre mit gesonderter Ausweisung für Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, Nachweis: Eigenerklärung Formblatt Umsatzzahlen,
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung iHv. 3 Mio. EUR für Personenschäden und 500.000 EUR für sonstige Schäden, wobei die Deckungssummen jeweils zweifach maximiert im Jahr sein müssen. Sofern eine Berufshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe noch nicht vorhanden ist Eigenerklärung üb … ganz lesenkürzer
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung iHv. 3 Mio. EUR für Personenschäden und 500.000 EUR für sonstige Schäden, wobei die Deckungssummen jeweils zweifach maximiert im Jahr sein müssen. Sofern eine Berufshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe noch nicht vorhanden ist Eigenerklärung über die Anpassung im Auftragsfall, Nachweis: Eigenerklärung Formblatt Versicherung, Auf Verlangen ist eine entsprechende Versicherungsbescheinigung einzureichen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
In den letzten fünf Jahren sind vergleichbare Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination nach RAB 30 ausgeführt worden, Nachweis: Eigenerklärung Formblatt Büroreferenz mit Angabe Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum, Art des Auftraggebers, d.h. öffentlicher … ganz lesenkürzer
In den letzten fünf Jahren sind vergleichbare Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination nach RAB 30 ausgeführt worden, Nachweis: Eigenerklärung Formblatt Büroreferenz mit Angabe Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum, Art des Auftraggebers, d.h. öffentlicher oder privater Auftraggeber, Werkstattfläche, Nutzungsart, Sanierung bzw. Modernisierung, im laufenden Betrieb wobei folgende Mindestanforderungen gelten: - eine Referenz aus der hervorgeht, dass in den vergangenen fünf Jahren eine vergleichbare Leistung bei einem Bauvorhaben mit einer Werkstattfläche von über 1.000 m² BGF sowie mindestens einer weiteren Nutzungsart erbracht wurde. - eine Referenz die belegt, dass der Bieter in den letzten fünf Jahren vergleichbare Leistungen im Rahmen einer Sanierung bzw. Modernisierung mit mindestens 2.000 m² BGF im laufenden Betrieb erfolgreich umgesetzt hat.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Qualifikation der eingesetzten Fachkraft/Mitarbeiter als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator nach RAB 30 Nr. 4 und 5, d.h.: die Fachkraft/Mitarbeiter verfügt über baufachliche Kenntnisse, Berufliche Erfahrung in Form von mindestens 5 Jahre Berufserfahrung bei der Erbringung von SIGEKO-Leistungen … ganz lesenkürzer
Qualifikation der eingesetzten Fachkraft/Mitarbeiter als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator nach RAB 30 Nr. 4 und 5, d.h.: die Fachkraft/Mitarbeiter verfügt über baufachliche Kenntnisse, Berufliche Erfahrung in Form von mindestens 5 Jahre Berufserfahrung bei der Erbringung von SIGEKO-Leistungen nach RAB 30, arbeitsschutzrechtliche Kenntnisse nach Anlage B der RAB 30 iVm. Anhang II BaustellV und Koordinatorenkenntnisse nach Anlage C der RAB 30. - Nachweis für die baufachlichen Kenntnisse: Bescheinigung der Berufszulassung als Architekt, Ingenieur, Meister oder staatlich geprüfter Techniker, - Nachweis für die berufliche Erfahrung: Eigenerklärung bzgl. der Anzahl an Jahren für die Berufserfahrung als SIGEKO und Referenzen der letzten 5 Jahre mit Angabe Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum sowie Art des Auftraggebers, d.h. öffentlicher oder privater Auftraggeber über das Formblatt Berufserfahrung als SIGEKO und Mitarbeiterreferenz. Bei Einzelbewerbern reicht zum Nachweis der persönlichen Referenzen die Referenzen aus dem Formblatt "Büroreferenzen". Die Eigenerklärung, dass 5 Jahre Berufserfahrung als SIGEKO bestehen, muss jedoch trotzdem abgegeben werden. - Nachweis für die arbeitsschutzrechtlichen Kenntnisse: Zertifikat eines Lehrgangsträgers über arbeitsschutzfachliche Kenntnisse nach Anlage B zur RAB 30, ausgestellt durch einen nach Anlage D zur RAB 30 zertifizierten Träger, - Nachweis für die Koordinatorenkenntnisse: Zertifikat eines Lehrgangsträgers über arbeitsschutzfachliche Kenntnisse nach Anlage C zur RAB 30, ausgestellt durch einen nach Anlage D zur RAB 30 zertifizierten Träger.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren, Nachweis: Eigenerklärung Formblatt Beschäftigtenzahl.
- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, Nachweis: Eigenerklärung Formblatt 533a, 533b.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2026
- Vertragsende
- 31.12.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Zusätzliche Sicherheitsbegehung im Rahmen der Ausführungsphase auf Basis der Positionen in Stufe 2 in Absprache mit dem Auftraggeber.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe-westfalen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 47 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- verlangt: - Vertragserfüllungssicherheit iHv. 5% der bei Vertragsschluss vereinbarten Nettoauftragssumme, - Mängelgewährleistungssicherheit iHv. 5% der Nettoschlussrechnungssumme.
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: - es liegt kein Verstoß gegen das EU-Russland-Sanktionspaket vor Nachweis: Eigenerklärung EU-Russland-Sanktionen, Formblatt 523 EU
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Bund, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Handwerkskammer Münster plant für diese Beschaffung Fördergelder des Bundes und des Landes NRW zu verwenden, sodass sich ihre Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber allein nach § 99 Nr. 4 GWB richtet. Ausgehend von der derzeit in Aussicht gestellt … ganz lesenkürzer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Handwerkskammer Münster plant für diese Beschaffung Fördergelder des Bundes und des Landes NRW zu verwenden, sodass sich ihre Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber allein nach § 99 Nr. 4 GWB richtet. Ausgehend von der derzeit in Aussicht gestellten Förderquote wird daher vorsorglich eu-weit ausgeschrieben. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt bei eu-weiten Ausschreibungen § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXPWYD5LLQQ#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bismarckallee 1, 48151 Münster
- Website
- hwk-muenster.de
- Kontakt
- ausschreibungen@
hwk-muenster.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure13 Zuschläge
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Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
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Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 87300a19-6779-42b2-b3bd-998b6fe48312.