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Modernisierung und Instandsetzung ehemaliges Amtsgericht in Barmstedt - Objektplanung Gebäude und Innenräume

GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH als Treuhändischer Sanierungsträger der Stadt Barmstedt · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 039-B003-2025/01veröffentlicht 15.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 295 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.

Alle Ausschreibungen: Planung in Schleswig-Holstein (99 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kiel24116, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH als Treuhändischer Sanierungsträger der Stadt Barmstedt
    vor 10 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 10 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Planungsleistungen Leistungsbild Gebäude und Innenräume - Modernisierung und Instandsetzung des ehemaligen Amtsgerichtsgebäudes auf der Rantzauer Schlossinsel in Barmstedt

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beauftragung von Planungsleistungen gemäß dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume für die Modernisierung und Instandsetzung des ehemaligen Amtsgerichtsgebäudes auf der Rantzauer Schlossinsel in Barmstedt. Hierfür soll zunächst eine Modernisierungs- und Instandsetzungsuntersuchung entsprechend den Vorgaben der Schleswig-Holsteinischen Städtebauförderrichtlinie erfolgen. Auf Grundlage der Modernisierungs- und Instandsetzungsuntersuchung sollen im Anschluss die weiteren Planungsleistungen erfolgen. Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen. Näheres zum Auftragsgegenstand, den einzelnen Leistungsstufen und zu den vorgesehenen Ausführungsfristen ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung8 von 8 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die nachfolgenden Anforderungen stellen Mindestanforderungen an die Bewerber dar. Bereits das Nichterfüllen einer einzelnen Anforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers. Bei Bewerbergemeinschaften müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen für jeden Partner der Bewerbergemeinschaft erfüllt sein … ganz lesenDie nachfolgenden Anforderungen stellen Mindestanforderungen an die Bewerber dar. Bereits das Nichterfüllen einer einzelnen Anforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers. Bei Bewerbergemeinschaften müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen für jeden Partner der Bewerbergemeinschaft erfüllt sein, mit Ausnahme des Berufshaftpflichtversicherungsschutzes und des Unternehmensumsatzes. 1. Zum Vergabeverfahren zugelassen sind Bieter, die Ihren Firmensitz in EWR-Mitgliedstaaten oder in Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA haben. 2. Das Unternehmen muss nach den Anforderungen an die jeweilige Rechtsform wirksam gegründet worden sein. Falls die jeweilige Rechtsform dies erfordert, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister notwendig. 3. Der Bewerber muss als Mitglied in der Architekten- und Ingenieurkammer eingetragen sein oder eine gleichwertige Eintragung in einem EU-Mitgliedstaat vorweisen. 4. Gegen den Bieter darf kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegen, es sei denn es liegen die Voraussetzungen der Selbstbereinigung nach § 125 GWB vor. Wenn gegen den Bieter ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt, hat die Auftraggeberin im Wege der Ermessensausübung zu entscheiden, ob der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wird, es sei denn es liegen die Voraussetzungen der Selbstbereinigung nach § 125 GWB vor. Gegen den Bieter dürfen zudem keine Ausschlussgründe gemäß § 23 ArbeitnehmerEntsendegesetz (AentG) und nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) vorliegen. Der Bieter darf gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, kein russischer Staatsangehöriger, keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung sein oder mit solchen rechtlich verbunden sein. Die vollständige Regelung hierzu findet sich in den Vergabeunterlagen. 5. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat mit Abgabe des Teilnahmeantrages einen Nachweis eines Berufshaftpflichtversicherungsschutzes in einer Deckungshöhe von mindestens 3.000.000 Euro EUR je Personenschaden und mindestens 1.500.000 Euro EUR je sonstigem Schaden, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr, vorzuweisen. Alternativ kann ein Schreiben der Versicherung, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bieter der geforderte Versicherungsschutz seitens des Versicherers gewährleistet wird, vorgelegt werden. 6. Der Bewerber muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) im Durchschnitt einen Gesamtjahresumsatz von mindestens 500.000 EUR pro Jahr vorweisen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft gilt die Summe der Jahresumsätze aller Partner der Bewerbergemeinschaft.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Gewertet wird der gemittelte jährliche Umsatz des Unternehmens (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) mit vergleichbaren Leistungen. Die Leistungen gelten als vergleichbar, wenn es sich um Planungsleistungen handelt, die dem Leistungsbild Gebäude- und Innenräume … ganz lesenGewertet wird der gemittelte jährliche Umsatz des Unternehmens (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) mit vergleichbaren Leistungen. Die Leistungen gelten als vergleichbar, wenn es sich um Planungsleistungen handelt, die dem Leistungsbild Gebäude- und Innenräume gemäß § 34 HOAI entsprechen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft gelten die Beträge in der Summe der Partner. Einzelheiten zur Bepunktung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Gewertet wird die durchschnittliche Gesamtanzahl der im Unternehmen tätigen Mitarbeiter, einschließlich der mit der Geschäftsführung betrauten Personen, der letzten drei Kalenderjahre (2022, 2023, 2024). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft gelten die Zahlen in der Summe der Partner. Einzelheiten zur Bepunktung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Gewertet wird die durchschnittliche Anzahl der im Unternehmen tätigen Architekten einschließlich der mit der Geschäftsführung betrauten Personen, der letzten drei Kalenderjahre (2022, 2023, 2024). Im Falle einer Bietergemeinschaft gelten die Zahlen in der Summe der Partner. Einzelheiten zur Bepunktung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Gewertet werden insgesamt drei Unternehmensreferenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, aus denen ein vergleichbarer Leistungsumfang zu den ausgeschriebenen Leistungen erkennbar werden soll. Der Umfang der durch den Bewerber erbrachten Leistungen ist dabei eindeutig zu beschreiben. Bei allen … ganz lesenGewertet werden insgesamt drei Unternehmensreferenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, aus denen ein vergleichbarer Leistungsumfang zu den ausgeschriebenen Leistungen erkennbar werden soll. Der Umfang der durch den Bewerber erbrachten Leistungen ist dabei eindeutig zu beschreiben. Bei allen Referenzen sind die jeweiligen Mindestanforderungen zu erfüllen. Referenzen, bei denen die Mindestanforderungen nicht erfüllt sind, werden mit null Punkten gewertet. Wenn keine der eingereichten Referenzen die Mindestanforderungen erfüllt, wird der Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden nach dem Grad ihrer Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand mit 4 bis 20 Punkten bewertet. Als besonders vergleichbar werden insbesondere Referenzen für Planungsleistungen, die die Modernisierung und Instandsetzung von denkmalgeschützten Gebäuden der öffentlichen Hand zum Gegenstand haben. Einzelheiten zur Bepunktung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 1, 2 GWB ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, befugt, vor der Vergabekammer einen Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren zu Der … ganz lesenNach § 160 Abs. 1, 2 GWB ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, befugt, vor der Vergabekammer einen Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren zu Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit stellen. 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsverfahren grundsätzlich nicht mehr zulässig. Allerdings kann ein unterlegener Bieter dann noch nach § 135 Abs. 1, 2 GWB Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages stellen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Pflicht zur Bieterinformation und zur Einhaltung der Wartefrist nach § 134 GWB oder gegen die Pflicht zur Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union verstößt. Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen solchen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DYBMHK5#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH als Treuhändischer Sanierungsträger der Stadt Barmstedt
Anschrift
Humboldtstraße 4, 24116 Kiel
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

367vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (104 Lose mit Angabe)
205.053 €Zuschlagswert im Median
88.962 € – 424.135 €mittlere Hälfte, 294 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Schleswig-Holstein (99 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 51de70e2-fa22-4d27-85ae-7ba9af171e8b.