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vergebenEU-weitLieferleistungen

Modernisierung der Parkierungstechnik

Mannheimer Parkhausbetriebe GmbH (MPB) · Mannheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen n.def.veröffentlicht 09.04.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 1027 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
5
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mannheim68159, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Mannheimer Parkhausbetriebe GmbH beabsichtigen die Erneuerung der Parkabfertigungstechnik, um verschiedene Parkobjekte in das neue Parkleitsystem der Stadt Mannheim einbinden zu können.

Gegenstand nach CPV

Lose5 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Hauptbereich

Das Parkleitsystem (PLS) der Stadt Mannheim wurde Mitte der 90er Jahre errichtet. Die verwendete Technik ist nicht mehr erneuerbar oder erweiterbar. Eine Einbindung neuer Parkobjekte ist daher nicht mehr möglich. Daher wurde beschlossen ein komplett neues zukunftsfähiges, intelligentes Parkleitsystem für die Stadt Mannheim zu errichten. Das alte PLS wird weiterentwickelt zu einem Parkleitmanagementsystem, welches energieeffizient sein wird. Der Einsatz intelligenter Technologien unterstützt die Verkehrsführung bzw. den Verkehrsfluss. Durch die Kombination stationärer Anzeigetafeln und die Bereitstellung von Daten zur Routenplanung werden Parksuch-verkehre sowie Lärm- und Schadstoffemissionen reduziert. Das Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssystem“ wird hierzu von der Stadt Mannheim in Anspruch genommen. Als Tochter der Stadt Mannheim und Betreiber von öffentlichen Parkobjekten in der Mannheimer Innenstadt liefert die Mannheimer Parkhausbetriebe GmbH (MPB) dem PLS die Belegungszahlen für ihre Parkobjekte. Als Projektpartner der Stadt wird in diesem Zuge auch die Parkabfertigungstechnik der MPB erneuert, um die Parkobjekte in das neue Parkleitsystem einbinden zu können. Begonnen wird mit der Erneuerung bzw. dem Austausch der Parkabfertigungstechnik in folgenden Parkobjekten der MPB: • Tiefgarage P1 am Hauptbahnhof • Busbahnhof P 2 am Hauptbahnhof • Parkhaus P 2 am Hauptbahnhof • Tiefgarage im Quadrat G 1 • Tiefgarage im Quadrat U 2 • Parkhaus im Quadrat C 1. Der Austausch umfasst die vollständige Technik der Parkabfertigungsanlagen inklusive der Kassensysteme, der Werbe- und Hinweisdisplays, sowie der Einzelplatz- und Etagenzählung. Die Erneuerung der Technik ist die Grundlage, um einheitliche digitale Lösungen für die unterschiedlichen Nutzergruppen der Parkobjekte einzuführen. Die Verkehrsteuerung sowie die Umsetzung digitaler Angebote für den Endnutzer in den Objekten hat zum Ziel den Parksuchverkehr und die Verweilzeiten beim Einfahren, der Stellplatzsuche in den Objekten und beim Ausfahren zu reduzieren und gleichzeitig den Kundennutzen zu erhöhen. Über intelligente und digitale Hinweissysteme wird die Kommunikation mit dem Kunden erleichtert und der Parkprozess für die Nutzer wesentlich effizienter gestaltet. Projektbestandteile sind ebenfalls die Elektroinstallation für Ein- und Ausfahrt, die Erneuerung der Netzwerktechnik sowie die WLAN-Ausleuchtung für die aufgeführten Parkobjekte. Die Ausschreibung erfolgt in 4 Losen. Es können Angebote für alle Lose abgegeben werden und ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann auch in allen Losen den Zuschlag erhalten.

––
2
Los 1 Parkierungstechnik

Los 1 umfasst die Modernisierung bzw. den Austausch der Parkierungstechnik für die folgenden Parkhäuser: • Tiefgarage P1 am Hauptbahnhof • Busbahnhof P 2 am Hauptbahnhof • Parkhaus P 2 am Hauptbahnhof • Tiefgarage im Quadrat G 1 • Tiefgarage im Quadrat U 2 • Parkhaus im Quadrat C 1. Weitere Einzelheiten sind der Anlage B.1 (Los 1 LV Parkierungstechnik_Entwurf) zu entnehmen.

––
3
Los 2 Elektroarbeiten

Los 2 umfasst für die unter Los 1 bezeichneten Parkobjekte jeweils die Elektroinstallation für Ein- und Ausfahrt. Weitere Einzelheiten sind dem Anlagenkonvolut B.2 (Los 2 LVs Elektroarbeiten_Entwurf) zu entnehmen. Für jedes in Los 2 gegenständliches Parkobjekt existiert ein separates Leistungsverzeichnis.

––
4
Los 3 Netzwerkkomponenten

Los 3 umfasst für die im entsprechenden Leistungsverzeichnis (Anlage B.3) bezeichneten Parkobjekte jeweils die Erneuerung der Netzwerktechnik. Weitere Einzelheiten sind der Anlage B.3 (Los 3 LV Netzwerkkomponenten _Entwurf) zu entnehmen.

––
5
Los 4 WLan Ausleuchtung

Los 4 umfasst für die im entsprechenden Leistungsverzeichnis (Anlage B.4) bezeichneten Parkobjekte jeweils die Erneuerung der WLAN-Ausleuchtung. Weitere Einzelheiten sind der Anlage B.4 (Los 4 LV WLAN Ausleuchtung_Entwurf) zu entnehmen.

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 3, 4, 5

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Dieser Auftrag kann bei Bedarf verlängert werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 2

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
SupportkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 20
Qualität
Wartungskonzept (Ersatzteilversorgung)Gewichtung (Punkte, genau) 5
Qualität
BerechtigungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 5
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 70

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Dieser Auftrag kann bei Bedarf verlängert werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Designa Verkehrsleittechnik GmbH, Kiel1
2Designa Verkehrsleittechnik GmbH, Kiel1
3kein Zuschlag angegeben0
4Solution - The Computer People e.K., Mannheim1
5Solution - The Computer People e.K., Mannheim1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Mannheimer Parkhausbetriebe GmbH (MPB)
Anschrift
C1, 13-15, 68159 Mannheim
Kontakt
mpb.mannheim.vergabe@de.ey.com

Bei uns erfasst

6Bekanntmachungen
3Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 349 (Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

143vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (201 Lose mit Angabe)
553.285 €Zuschlagswert im Median
310.353 € – 1,68 Mio. €mittlere Hälfte, 37 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 15.01.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung aefe5c75-4d45-410d-bcd2-3f166e6f18fd.